Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Kollege von Gizycki, das ist hier im Moment schwer zu ertragen. Sie sind Vorsitzender dieses Ausschusses. Abgesehen davon erwarte ich von jedem, der von seiner Fraktion als Redner zu einem Tagesordnungspunkt benannt wird, dass er sich einmal mit dem Antrag, zu dem er sprechen soll, beschäftigt. Das haben Sie offensichtlich nicht getan, wenn Sie hier am Rednerpult behaupten, wir hätten gefordert, dass die Mehrkosten, die zwischen den Jahren, in denen die Menschen die Anspruchsermittlung per Post erhalten haben, und heute entstanden sind, ausgeglichen werden. Sie müssen hellseherische Fähigkeiten haben: Das ist der Antrag, den wir ins nächste Plenum einbringen, denn das ist offensichtlich der Punkt, in dem auch ein Konsens mit der Fraktion der Linken bestehen könnte. - Nein, mal ehrlich: Es geht doch nicht, dass Sie hier so reden. In der Schule hätte man gesagt: Thema verfehlt! Haken dran.
Dass Sie bei dem Antrag zum Schallschutz auf Immobilienpreise hinweisen und von Verlierern sprechen, die es immer irgendwo gebe - ich weiß nicht, das muss man bitte bei Facebook verbreiten. Was Sie heute zu dem Thema gesagt haben, ist ungeheuerlich! Ich werde auch nicht nachlassen, Sie hier beim Kanthaken zu nehmen, wie man so schön sagt. Auch die Weiterentwicklung des Flughafenumfelds hat überhaupt nichts mit Schallschutz zu tun. Gehen Sie doch einmal auf die Sorgen der Menschen ein!
Was bleibt uns denn übrig? Wir sagen vielleicht aus rechtlichen Gründen, dass es nicht möglich ist, nur für ein Gewerk aus dem Leistungsverzeichnis das gesamte Geld zu verwenden. Die Leute haben aber nicht das Geld, um alles, was zur Erreichung des Schallschutzzieles nötig wäre, zu bezahlen. Von der Flughafengesellschaft bekommen sie es nicht. - Was ist denn Ihre Lösung? Die Flughafengesellschaft soll sich die Hände reiben, dass Millionen liegen bleiben, und die Betroffenen haben Pech gehabt - die können ja angesichts der gestiegenen Immobilienpreise einen Kredit aufnehmen? Sprechen Sie mal mit 70- bis 80-jährigen Leuten darüber, was sie noch für Kredite bekommen. Ich finde das …
Ich nutze die Zeit, um Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, noch einmal darauf hinzuweisen, dass auch hier im Landtag gilt, dass der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden muss. Für den Fall, dass dieser unterschritten wird, sollten Sie Masken tragen. Es wäre schön, wenn das auch dort oben auf der Tribüne gehört und befolgt würde. - Haben Sie mich verstanden? - Anscheinend nicht. Ich hatte gerade darum gebeten, dass
sich auch die Abgeordneten hier im Haus an die notwendigen Regeln halten: Entweder Sie halten einen Mindestabstand von 1,50 m ein - es ist genau markiert, wo gesessen werden soll -, oder Sie tragen bitte beide eine Maske. - Vielen Dank.
Herr Abgeordneter von Gizycki, Sie haben die Gelegenheit, auf die Kurzintervention zu reagieren - nur um das in Erinnerung zu rufen.
Danke. - Herr Stefke, ich hatte eigentlich gedacht, dass inzwischen klar ist, wie die Koalition Ihren Antrag bewertet: Es geht aus rechtlichen Gründen nicht, eine Teilumsetzung zu finanzieren, da die Einzelmaßnahmen einfach Mehrkosten verursachen. Deswegen war ich davon ausgegangen, dass das inzwischen klar ist.
Natürlich weise ich entschieden zurück, dass wir den Antrag nicht gelesen und bearbeitet hätten. Das war ja die Antwort; die ist hier schon mehrfach gegeben worden. Ich hatte, wie gesagt, nicht gedacht, dass das noch offen und bei Ihnen nicht angekommen ist.
Zu dem anderen Punkt, wie wir das bewerten: Wir haben das im Flughafenausschuss mehrfach - hoch und runter - diskutiert, wie dieses Problem zu lösen ist. In der Tat, wenn der Anspruch von der Flughafengesellschaft einmal schriftlich dargelegt ist, ist er so, wie er ist.
Natürlich werden die Baupreise regelmäßig eingearbeitet werden. Wenn jetzt noch Anträge bewilligt werden, werden noch entsprechend höhere Summen eingetragen; das steht außer Frage. Wenn aber aus eigenem Ermessen der Betroffenen gewartet wird und die Baupreise steigen, ist das nicht das Verschulden der Flughafengesellschaft. Da werden wir ein Problem bekommen, wenn da einfach mehr gezahlt wird. Das ist rechtlich …
- Ja, aber für die einzelnen Maßnahmen wird doch mehr gezahlt, natürlich! Und wenn die anderen Maßnahmen nicht umgesetzt sind, dann sind die eben noch offen und das Schallschutzziel wird nicht erreicht. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die passiven Schallschutzmaßnahmen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld zum Verkehrsflughafen BerlinBrandenburg sollen sicherstellen, dass vor Fluglärmbelastungen geschützt wird, die zu Kommunikationsstörungen am Tag bzw. zu Störungen der Nachtruhe führen.
Die FBB als Vorhabenträgerin hat sich zur Auflagenerfüllung der Schallschutzanforderungen für die Variante der Kostenerstattung
nach Einbau der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen entschieden und dafür das Schallschutzprogramm entwickelt. Dieses wird unter Beachtung der äußeren Rahmenbedingungen, wie beispielsweise gerichtliche Entscheidungen oder Fortschritte bei der Bautechnik, ständig weiterentwickelt.
Danach folgt zunächst eine Bestandsaufnahme des Objekts. Aus dieser werden die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen ermittelt. Die Anspruchsberechtigten erhalten eine Anspruchsermittlung baulicher Umsetzung, die sogenannte ASE-B, welche die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen sowie die dafür anfallenden Kosten enthält.
Die FBB hat gemäß Planfeststellungsbeschluss nur die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zu ersetzen. Erforderlich sind die Maßnahmen, welche die Schallschutzziele für ein Gebäude insgesamt erfüllen. Die FBB weist mit der Übersendung von Anspruchsermittlungen zur baulichen Umsetzung die erforderlichen Maßnahmen sowie die erstattungsfähigen Höchstkosten je Objekt aus. Diese Kosten sind bzw. waren zum Zeitpunkt der Versendung der ASE-B marktüblich.
Eine gewerksweise Beauftragung von Schallschutzmaßnahmen ist bereits seit Jahren im Schallschutzprogramm BER möglich. Danach können anspruchsberechtigte Anwohner nach Abstimmung mit der FBB die ermittelten Schallschutzmaßnahmen Schritt für Schritt, das heißt gewerksweise umsetzen.
Das widerspricht den Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses nicht, solange der Anspruch auf die restlichen Maßnahmen nicht untergeht. Würden jedoch nur einzelne Maßnahmen unter Verwendung der Mittel für andere Einzelmaßnahmen zur Umsetzung gelangen, würde das die Schallschutzziele des Planfeststellungsbeschlusses nicht erfüllen.
Damit ist auch die mit dem vorliegenden Antrag von BVB / FREIE WÄHLER beabsichtigte ersatzweise Deckung konjunkturbedingter Mehrkosten durch eine Umwidmung der Erstattungszusage der FBB für gegebenenfalls vom Antragsteller als nicht so wichtig erachtete Maßnahmen nicht möglich. Ich empfehle, den Antrag abzulehnen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Beermann. - Das Wort erhält noch einmal die antragstellende Fraktion. Herr Abgeordneter Stefke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute hier erlebt, dass zunächst einmal Nebelkerzen geworfen wurden: von Herrn Noack, von Herrn Barthel, von Herrn Bommert. Wir haben zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Vorsitzende des Sonderausschusses BER, Herr von Gizycki von den Grünen, Anträge nicht mal liest, bevor er hier ans Rednerpult schreitet und dazu spricht.
Minister Beermann hat eben noch einmal dargestellt, was schon möglich ist, nämlich eine gewerksweise Schritt-für-Schritt-Umsetzung. Aber er hat dann auch eingeräumt und uns bestätigt, dass es eben aktuell nicht möglich ist, aus dem Gesamtetat für
Ich will sagen: Politik kann im Grunde genommen alles verändern. Ich bin sicher, dass es, wenn der gute Wille hier im Hause bestünde, und zwar fraktionsübergreifend, durchaus möglich wäre, hier gemeinsam - unter Beteiligung des Parlamentarischen Beratungsdienstes, unter Beteiligung von den Fachministerien mit teils auch juristischen Abteilungen - einen Antrag zu entwickeln und abzustimmen, der das möglich macht, was wir in unserem Antrag vorschlagen: dass es den Menschen wenigstens zum Teil möglich wird, einen Schallschutz zu erhalten, sodass sie dieser Lärmhölle jedenfalls ein Stück weit entfliehen können, wenn der Flugbetrieb am BER erst mal wieder vollständig losgeht.
Offensichtlich besteht dieser Wille nicht. SPD, CDU und Grüne müssen sich dann mit den Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger auseinandersetzen. Ich werde natürlich Ihr Verhalten hier im BER-Umfeld kommunizieren; das ist ganz klar. Und dann müssen Sie sich für diese Haltung, die wirklich unverantwortlich und auch unsozial ist, rechtfertigen.
Ich sage es noch einmal, wie ich es auch in meiner ersten Rede schon gesagt habe, dass das für uns auch ein sozialer Aspekt ist. Es ist unsozial, was Sie vorhaben bzw. wenn Sie unserem Antrag nicht zustimmen. Das muss man den Menschen sagen. Ansonsten kommen wir hier nicht auf einen Nenner, weil Sie es nicht wollen, weil Sie es nicht verstehen können. Das ist die Problematik.
Das alles wird aber nicht das Ende der Debatte sein, wenn der BER eines Tages vollumfänglich am Netz ist und der Lärm über die Häuser donnert. Dann stehen die Menschen ganz bestimmt auch hier vor dem Landtag und fragen uns - und nicht nur uns, sondern auch Sie, die Sie das alles in den letzten Monaten abgelehnt haben -, was wir hier zum Schallschutz beantragt haben.
Wir lassen uns mal überraschen, was dann an Reaktionen von Ihnen kommt, und wie Sie auf die Menschen eingehen und es ihnen erklären. - Danke schön.
Vielen Dank. - Mir wurde eine Kurzintervention angezeigt, die ich jedoch nicht zulassen kann. Laut der Geschäftsordnung des Landtags ist die Anzahl der Kurzinterventionen auf zwei pro Tagesordnungspunkt begrenzt. Das gilt pro Fraktion und nicht pro Abgeordnetem. Die SPD-Fraktion hatte schon zwei Kurzinterventionen; insofern ist das leider nicht möglich.
Wer dem Antrag „Schallschutz im BER-Umfeld durch Flexibilität bei der Umsetzung der Anspruchsermittlungen-Bau (ASE-B) voranbringen“ der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, Drucksache 7/3409, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Vielzahl von Stimmenthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
TOP 7: Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Registers für Binnenschiffe und des Registers für Schiffsbauwerke
Dürfte ich um ein bisschen mehr Ruhe bitten? Herr Abgeordneter! Herr Vida, ich hatte um ein bisschen mehr Ruhe gebeten. Wir sind jetzt in der Abstimmung, und ich würde mich freuen, wenn auch Sie sich auf die Abstimmung konzentrieren würden.
Ich lasse über die Beschlussempfehlung und den Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Registers für Binnenschiffe und des Registers für Schiffsbauwerke“ des Hauptausschusses, Drucksache 7/3438, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
TOP 8: Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission 6/1 „Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels“