Wir machen einfach weiter in der Rednerliste. - Der Ausschuss kann sich natürlich jetzt treffen; dem stehe ich nicht im Wege. Wenn Ersatz da ist, wechseln wir.
Wertes Präsidium! Werte Abgeordnete! Werte Gäste! Man muss ja bei der AfD-Fraktion und ihren Anträgen so manches ertragen - um nicht zu sagen: Deren geistige Ergüsse sind manchmal schwer zu ertragen. Man merkt deutlich, dass Sie von Kommunalrecht wenig Ahnung haben.
Ich will eines richtigstellen, Herr von Lützow: Sie bzw. zumindest Ihre Fraktion - ich bin ja neu hier - hätten bzw. hätte den Bericht der Landesregierung vom 30.05.2018 lesen können. Der war ja Grundlage für die Beratung über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Aber Erschließungsbeiträge und Straßenbaubeiträge sind recht unterschiedliche Dinge. Die einen sind landesrechtlich geregelt, die anderen bundesrechtlich, und dies aus gutem Grund.
Sie verheimlichen in Ihrer Stellungnahme, dass die Grundgesetzänderung nur eine Ersetzungsbefugnis darstellt und nur zwei Länder - Baden-Württemberg und Bayern - davon Gebrauch gemacht und nicht, wie Sie eben gesagt haben, die Erschließungsbeiträge abgeschafft haben, sondern das Bundesrecht in Landesrecht überführt, aber der Grundlage nach beibehalten haben.
Die AfD spricht heute von der Abschaffung von Erschließungsbeiträgen und vom „Bürger“. Ich lese in der Begründung zwei Dinge: Rechtssicherheit und Gerechtigkeit. - Zunächst zur Gerechtigkeit: Wenn der Antrag eine Mehrheit findet, ist mit der Gerechtigkeit, insbesondere für denjenigen, der kein Grundeigentum besitzt, Ende im Gelände - im wahrsten Sinne des Wortes -, denn dann finanziert er den Wertzuwachs des Grundeigentums anderer.
Ich habe 30 Jahre lang Kommunalpolitik betrieben und werde nicht einsehen, dass Erschließungsbeiträge von der Allgemeinheit bezahlt werden, obwohl nur Einzelne einen Vorteil davon haben. Ich gehe sogar noch weiter: Wenn heute im Rahmen des Baugesetzbuchs erschlossen wird und es sich um anlassbezogene oder vorhabenbezogene Bebauungspläne handelt, vereinbart die Gemeinde nicht nur die Kosten der Erschließung - die sind nämlich vom Bauträger und später vom Eigentümer zu tragen -, sondern die Infrastrukturkosten im Rahmen von städtebaulichen Verträgen - das können Kitaplätze und Ähnliches sein - werden insbesondere von denen getragen, die am Ende den wirtschaftlichen Vorteil genießen. Das sind die Eigentümer und nicht „die Bürger“. Die AfD spricht hier vom kleinen Bürger, den sie entlasten will, und wirbt für Gerechtigkeit, aber dieser Antrag fordert genau das Gegenteil und beweist, dass Sie von Kommunalpolitik und der Umsetzung von Baumaßnahmen null Ahnung haben.
Aber das begegnet uns nicht nur hier, sondern auch in den kommunalen Parlamenten. Wenn es konkret wird, fängt die AfD an zu schlingern. Man stellt fest: Inhaltlich haben Sie nichts zu bieten. Es sind nur Parolen.
Ich lehne sogar ab, den Antrag im Ausschuss zu beraten. Denn jedes Mitglied des Landtags, das ein bisschen kommunalpolitische Erfahrung hat, sollte wissen, dass man dies nicht machen kann, nicht machen sollte und dass es Unfug ist.
Bei einer Sache bin ich aber bei Herrn Vida - wir werden uns morgen noch einmal zu dem Thema unterhalten -: Wir müssen wirklich genau schauen, wo tatsächlich eine Erschließung vorliegt und wo nicht. Damit sollten wir uns wirklich inhaltlich beschäftigen.
Aber Erschließungsbeiträge grundsätzlich abzuschaffen betrachte ich nicht als sinnvoll. Dem kann man auf keinen Fall zustimmen. - Vielen Dank.
Das war ein schönes Schlusswort. Vielen Dank. - Wir kommen zum Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Die Abgeordnete Johlige spricht. Bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ziel des AfD-Antrags ist die vollständige Abschiebung,
Abschaffung der Erschließungsbeiträge. Das ist eine sehr weitgehende Forderung. Im Gegensatz zu dem, was Sie, Herr von Lützow, eben behauptet haben, hat bisher kein Bundesland die Erschließungsbeiträge abgeschafft. Das hat auch einen guten Grund: Erschließungsbeiträge dienen vor allem dazu, ein Grundstück erstmals zu erschließen und damit auch den Wert des Grundstücks zu steigern; denn der Vorteil liegt in der Regel beim Grundstückseigentümer. Würden wir die Erschließungsbeiträge nun vollständig abschaffen, würde das auch größeren Firmen und Investoren zugutekommen. Allein das zeigt, dass Sie hier im Gegensatz zu dem, was Sie immer behaupten - „Wir sind für den kleinen Mann da“ usw. -, der Allgemeinheit Kosten auferlegen und Investoren und Firmen dadurch einen Vorteil verschaffen wollen. Das halte ich für kontraproduktiv und im Übrigen auch für asozial.
Außerdem - weil dieses Argument immer wieder gebracht wird - würde das nicht Mietern zugutekommen. Das können wir am Bespiel der gerade abgeschafften Straßenbaubeiträge sehen. Ich kenne zumindest keinen Fall, in dem die Mieten gesenkt wurden, weil keine Straßenbaubeiträge mehr anfallen. Daher werden wir Ihre Forderung nicht mittragen.
Wir sehen im Übrigen an der Abschaffung der Straßenbaubeiträge, über welche Summen wir hier reden. Wir wissen, dass uns die Abschaffung der Straßenbaubeiträge ungefähr 35, ja eher 50 Millionen Euro jährlich kosten wird. Man kann davon
ausgehen, dass die Umsetzung Ihres jetzigen Antrags eine ähnliche Summe kosten würde. Mit der rückwirkenden Aufhebung der Bescheide, die Sie unter Punkt 3 fordern, wäre es wahrscheinlich noch deutlich mehr. Dass Sie über Konnexität und Finanzierung nichts sagen: Geschenkt! Aber die Linke lehnt solche Blankoschecks auf Kosten der Allgemeinheit ab.
Worüber wir allerdings tatsächlich reden müssten, ist die Frage der Sandpisten - das klang bei Herrn Noack schon an. Wir brauchen eine Lösung für Sandstraßen, die schon seit vielen Jahren existieren und gewidmet sind. Da gibt es tatsächlich Ungerechtigkeiten, über die wir reden müssen. Wir brauchen auch eine Überprüfung der bereits in der vergangenen Wahlperiode besprochenen Stundungsregelungen. Wir müssen gucken, ob sie greifen und ausreichen. Das sind Punkte, über die wir gerne reden würden. Über Blankoschecks zuungunsten der Allgemeinheit werden wir nicht reden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion ist nicht abzusprechen, dass er sich im Ursprung mit einem Thema befassen wollte, das die betroffenen Anlieger tatsächlich sehr bewegt und unsere kommunalen Mandatsträger vor Ort vor zum Teil ganz schwierige Entscheidungen stellt - kein Wunder, schließlich handelt es sich um einen sehr komplexen und für alle rechtlich sehr schwer zu greifenden Sachverhalt. Leider, lieber Kollege von Lützow, spiegelt sich diese Bedeutung im Antrag selbst nicht wider.
Sicherlich ist Ihnen allen nicht verborgen geblieben, dass die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Sommer dieses Jahres hier im Hause eine breite parlamentarische Mehrheit fand. Seitens der CDU-Fraktion wurde bereits im Rahmen dieser Debatte auch die Intention einer teilweisen Abschaffung von Erschließungsbeiträgen geäußert, die letztlich aber keinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat. Wir verfolgten seinerzeit das Ziel, für sogenannte Sandstraßen - wir haben es gerade schon zweimal gehört -, die bereits vor dem 3. Oktober 1990 existierten und ortsüblich zu Erschließungszwecken genutzt wurden, keine Erschließungsbeiträge zu erheben. Hierin liegt bereits der entscheidende Unterschied zwischen unserem Anliegen und Ihrem Antrag: In Ihrem Antrag fordern Sie die vollständige Abschaffung aller Erschließungsbeiträge, also auch der Beiträge, die bei Neuerschließungen fällig werden. Sie unterscheiden überhaupt nicht zwischen den Gegebenheiten, die zu DDR-Zeiten existierten, und denen der straßengebundenen Erschließung neuer Wohngebiete in der heutigen Zeit, geschweige denn, dass Sie sich nur ansatzweise mit der Frage beschäftigen, welche Kosten dadurch verursacht werden. Kurzum: Die CDU-Fraktion wird Ihrem Antrag nicht zustimmen; er geht an der Sache vorbei.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich war gut 16 Jahre Bürgermeister und kenne die Diskussionen und Sichtweisen zu dieser Thematik nur zu gut. Wir als CDU sind uns sehr bewusst, dass die Thematik der Erschließungsbeiträge besonders und erst recht im Kontext der vor gut einem halben Jahr abgeschafften
Straßenausbaubeiträge viele Bürgerinnen und Bürger sehr bewegt. Entsprechend muss darüber gesprochen und eine Lösung erarbeitet werden.
Doch wie immer im Leben dürfen und sollten Entscheidungen auf gemachten Erfahrungen aufbauen. Allen hier ist sicherlich bewusst, dass die Diskussion um die Erstattung der aus der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge resultierenden Kosten längst noch nicht abgeschlossen ist. Ich nenne nur Stichworte wie Spitzabrechnung und Rechtsverordnung. Basierend auf den Erfahrungen zu diesen Punkten werden wir unsere Betrachtungen und Bewertungen eines möglichen Vorgehens im Bereich der Erschließungsbeiträge vornehmen. Ich lade Sie ein, uns dabei inhaltlich zu begleiten. Glück auf!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! So neu sind wir als BVB / FREIE WÄHLER nun nicht in der Welt, dass wir nicht wüssten, dass hier auch gern einmal abgeschrieben wird.
Aber wenn man das tut, kann es mitunter - wie hier - etwas zu plump werden. Der Antrag ist schon begrifflich falsch: Er spricht von Alterschließungen - ein Begriff, den es so im Straßenbereich überhaupt nicht gibt. Er spricht von Teilerschließungen und verkennt damit völlig die Abrechnungsmethodik. Es geht nicht darum, ob eine Anlage teilerschlossen ist, sondern jedes - so nenne ich es einmal - Gewerk wird getrennt abgerechnet. Das heißt, wenn eine Straße Beleuchtung und einen Gehweg hat, ist sie nicht teilerschlossen - im Hinblick auf die Straßenoberfläche -, sondern das wird getrennt betrachtet: Ein Teil ist Ausbau, ein Teil ist Erschließung. Insofern gibt es keine aus einer vermeintlichen Teilerschließung ableitbare Berechtigung, die Straße insgesamt dem Ausbau zuzudefinieren.
Des Weiteren reden Sie davon, dass man bei Straßen, die teilweise erschlossen seien, definieren solle, dass keine Erschließung stattgefunden hat. Das verkennt den Begriff der Erschließung im baurechtlichen Sinne in Abgrenzung vom Begriff der Erschließung im Sinne von Erreichbarmachung eines Grundstücks. Auch deswegen ist der Antrag in der Begriffsfindung nicht korrekt.
Methodisch falsch ist der Antrag insofern, als, wenn die Beiträge abgeschafft werden, man auch keine Definition mehr bräuchte, ob eine Erschließung vorlag oder nicht.
Ich glaube, vielmehr braucht es eine etwas qualifiziertere Auseinandersetzung mit diesem komplexen Thema, und diese erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst erfolgt die Sicherstellung einer Mitbestimmung der Anwohner. Hierzu haben wir uns kommunalpolitisch schon sehr stark engagiert. In unserem morgigen Antrag wird es dazu nähere Ausführungen geben. Es ist eine rechtlich sichere und auch bautechnisch korrekte Abgrenzung zwischen Ausbau und Erschließung vorzunehmen.
Diesbezüglich muss man sich auch einmal mit der obergerichtlichen Rechtsprechung auseinandersetzen. Des Weiteren muss es die Möglichkeit der Durchsetzung von Bürgerbegehren in diesem Bereich geben, wie es das in Bernau gegeben hat und andernorts von uns versucht wird. Dann folgt auf kommunaler Ebene eine Anpassung der Erschließungsbeitragsatzungen durch entsprechende Beitragssenkungen. Dann kommt die Überleitung von Bundesrecht in Landesrecht. Und wenn wir dann von Entlastungen reden, müssen wir natürlich auch zu Vorhaben- und Erschließungsträgergebieten differenzieren, bei denen natürlich eindeutig der Projektierer einen riesigen Vorteil hat.
Deswegen sind unausgegorene und in Teilen auch noch sachlich falsche Anträge nicht hilfreich. Wir als BVB / FREIE WÄHLER werden hier wie bei den Ausbaubeiträgen Schritt für Schritt vorangehen - mit Sachverstand, mit den Bürgerinitiativen in den Orten gemeinsam und natürlich mit dem nötigen sozialen Augenmaß. Das hier ist ein Schuss in den Ofen und schadet dem Anliegen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Das ist also der erste inhaltliche Antrag der AfD-Fraktion in der neuen Legislaturperiode. Zur Diskussion steht die Ausrufung des Schlaraffenlandes in der Variante der vollständigen Abschaffung der Erschließungsbeiträge für den Straßenbau. Nur wird es bei genauerem Hinsehen kein Schlaraffenland geben: Die Kosten für den Straßenbau sollen nicht abgeschafft werden, logisch, sondern sie werden einfach allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern aufgebürdet - ein klassischer Akt des Schauspiels „Grundbesitzer gegen Steuerzahler“.
Die Idee des Erschließungsrechts im Baugesetzbuch ist doch, dass ein erschlossenes Grundstück einen ungleich höheren Wert hat als ein unerschlossenes. Wer würde das bestreiten! Derzeit, so der Grundgedanke, werden Teile des Wertzuwachses über die Straßenerschließungsbeiträge abgeschöpft und der Ausbau von Infrastruktur damit zumindest anteilig von denen getragen, die davon profitieren.
Auch der Parlamentarische Beratungsdienst stellt in seinem Gutachten vom 6. Dezember des letzten Jahres fest, dass dieses Prinzip weitgehend nicht infrage gestellt wird. Warum auch sollte die Allgemeinheit für die Baureifmachung privater Grundstücke aufkommen? Das wäre nicht zu verstehen.
Meine Damen und Herren, das Problem ist doch ein anderes, was aber von dem AfD-Antrag überhaupt nicht bearbeitet wird. Das sind die märkischen Sandstraßen, über die seit Jahrzehnten der Verkehr in den Anliegerstraßen rollt und bei denen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern dann mitgeteilt wird, bei einer Baumaßnahme würde es sich um eine Ersterschließung handeln. Aber hier differenziert der AfD-Antrag nicht, sondern schüttet einfach mit dem Füllhorn Steuergelder über märkische Städte und Gemeinden aus. Der Antrag geht also am eigentlichen Problem vorbei.
Woher dieses Geld kommen soll und an welcher anderen Stelle dann gekürzt werden muss, wird geflissentlich übergangen.
Warum dann im zweiten Absatz noch in der Vergangenheit teilerschlossene Straßen dem Ausbau statt der Erschließung zugerechnet werden, wo die AfD doch beide Beitragsarten abschaffen will, bleibt ebenso nebulös.
Nein, hier wird kein Problem beschrieben und keine Lösung angeboten, sondern es wird ein Gebräu aus Textbausteinen angerührt, die offenbar in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Erschließungsbeiträgen erstellt worden sind. Milch und Honig schmecken anders, meine Damen und Herren, und es wird deutlich: Wer das Schlaraffenland verspricht, macht keine ehrliche Politik und trägt erst recht nicht zur Lösung von Problemen bei.