Protocol of the Session on March 24, 2021

Und ja, in Ihrem Gesetzentwurf fehlen zum Beispiel ökologische Kriterien, aber auch andere Dinge, die in unserem Koalitionsvertrag stehen, wie die Tariftreueklausel, Personalübernahme bei ÖPNV-Ausschreibungen, ökologische Kriterien auch für die kommunale Ebene, ILO-Kernarbeitsnormen, die Frage von Open Source und Softwarebeschaffungen. Das alles sind Fragen, mit denen wir uns noch beschäftigen werden.

Wir haben jetzt seit eineinhalb Jahren Rot-Schwarz-Grün. Wir machen hier einen großen und richtigen Schritt - das muss man einfach mal sagen -; er ist historisch. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und damit zu dem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Als Nächster spricht Kollege Dr. Zeschmann für BVB / FREIE WÄHLER Fraktion zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Das Ziel dieser Beschlussempfehlung und des Gesetzentwurfes ist löblich - wir hatten das im Landtag schon öfter erwähnt - und wirklich sozial. Er wäre auch ein sehr solidarischer Akt der Gesellschaft gegenüber Geringverdienern. Dem würden wir uns grundsätzlich auch anschließen können.

Allerdings ist es so ähnlich wie mit den Mitarbeitern der Branchen, die vom Lockdown betroffen sind, nämlich körpernahe Dienstleistungen, Kinos, Hotels, Cafés, Restaurants, Einzelhandel, die auch oftmals sehr niedrige Löhne erhalten. Um die kümmern sich die Koalitionsfraktionen leider fortgesetzt überhaupt nicht.

Jetzt betrifft es insbesondere öffentliche Aufträge im Bau- und Dienstleistungsbereich. Daher ist es verständlich und nachvollziehbar, für die Mitarbeiter der Firmen, die öffentliche Aufträge ausführen, einen höheren Mindestlohn durch einen entsprechenden Vergabemindestlohn im Land Brandenburg sicherstellen zu wollen.

Leider leben wir nicht in einer „Wünsch-dir-was-Welt“, gerade jetzt nicht. Durch die nunmehr seit einem Jahr anhaltende Coronakrise wurden unsere öffentlichen Haushalte, liebe Mitglieder sämtlicher Fraktionen des Finanzausschusses, in einem extremen Maße mit Krediten belastet, sodass hier, wie Frau Finanzministerin gesagt hat, der Blitz einschlagen kann, wenn wir kein Glück haben.

Wir werden in den nächsten Jahren und Jahrzenten dramatische Einsparungen in unseren Haushalten vornehmen müssen, um genau diese Kredite wieder abzutragen und ebenfalls exorbitant steigende Versorgungslasten im Landeshaushalt abbilden und bedienen zu können. Unsere politischen Gestaltungsspielräume über unsere Landeshaushalte hinweg werden also in einem nicht gekannten Maße massiv zusammenschmelzen, vielleicht sogar gegen null gehen.

Daher ist es, so bedauerlich es auch ist, schlicht der falsche Zeitpunkt und deshalb weltfremd, gerade jetzt den Vergabemindestlohn deutlich über den allgemeinen Mindestlohn anheben zu wollen. Wir werden diese Dinge spätestens ab 2023, wenn die Notkredite aufgebraucht und die Ausgleichszahlungen für krisenbedingte Mindereinnahmen an die Kommunen endgültig ausgelaufen sind, nicht mehr bezahlen können.

Wenn wir uns jetzt gesetzlich binden und die Löhne trotzdem über unsere Vergaben indirekt zahlen, werden wir unsere haushaltspolitischen Handlungsmöglichkeiten über unsere öffentlichen Haushalte noch mehr einschränken, als sie ohnehin schon minimiert werden. Deswegen, werter Herr Rüter, wenn Sie sagen, das sei der große soziale Ausgleich und der faire Umgang und Brandenburg liege ganz vorne, dann sage ich: Das sind sozialpolitische Luftschlösser bei finanzpolitischem Harakiri.

Stattdessen ist hier und jetzt der nötige finanzpolitische Weitblick gefordert, den ich von den Kollegen aus dem Finanzausschuss eigentlich erwarten würde.

Hinzu kommt, dass gerade die Kommunen, die zur Anwendung dieses Vergabegesetzes von Ihnen letztlich verpflichtet werden, vielfach schon jetzt keine finanziellen Spielräume mehr haben. Hier werden schon lange über viele Jahre hinweg Investitionen ausgesetzt oder verschoben, weil die kommunalen Haushalte die fortwährenden Kostensteigerungen schlicht nicht abbilden können.

Zudem gibt es aus kommunaler Sicht bereits am bestehenden Vergaberecht massive Kritik. Wie die Gesetzesverweisungen des Bundesverfassungsgerichts aufzeigen, gelten dort folgende Regelungen für die öffentliche Vergabe: erstens die Vergabeverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, zweitens das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und je nach Art und Umfang des Auftrags zusätzlich die Unterschwellenvergabeverordnung bzw. die Vergabe- und Vertragsverordnung für Bauleistungen oder die Vergabe- und Vertragsverordnung für sonstige Leistungen - VOL/A und VOL/B - oder die Vergabe- und Vertragsverordnung für freiberufliche Leistungen VOL/F.

Sie fügen jetzt noch eine ergänzende Bestimmung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz hinzu. Allein die Zahl an Gesetzen und Verordnungen von insgesamt sieben erschwert die Anwendungen all dieser Gesetze und die zügige Arbeit in der kommunalen Praxis doch erheblich.

So müssen die Verwaltungen mit den Vergabeunterlagen nicht nur zusätzlich die jeweils gültigen Formulare und Erklärungen bereithalten und versenden, sondern sind diese von den Bietern

auch zwingend vollständig auszufüllen. Dieser bürokratische Aufwand überfordert gerade kleine Betriebe, wie Herr Bommert erfreulicherweise schön illustriert hat, sodass sich diese zunehmend nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Es liegt die Vermutung nahe, dass der geforderte Mindestlohn für genau diese kleinen Betriebe - es ging heute auch um regionale Anbieter, die wir stärken wollen - ein weiteres Ausschlusskriterium darstellt, sich überhaupt an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen.

Fakt ist jedenfalls, dass es öffentlichen Verwaltungen mittlerweile zunehmend schwerfällt, überhaupt noch drei gültige Angebote auf ihre Ausschreibungen hin zu erhalten, um eine Vergabeentscheidung gesetzeskonform herbeiführen zu können; auch das wurde heute schon vorgetragen. Es wäre daher sinnvoll, eine Vereinfachung des Vergaberechts anzustreben, statt weitere bürokratische Hürden aufzubauen und die praktische Arbeit zu erschweren.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund dieser Sachlage, geprägt von Bürokratismus und völliger Überforderung unserer öffentlichen Haushalte, kann man sich hier …

Herr Kollege, Sie müssten zum Schluss kommen.

… bestenfalls enthalten.

Vielen Dank. - Das Wort geht nunmehr an die Landesregierung. Zu uns spricht Minister Prof. Dr. Steinbach.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Reform des Vergabegesetzes stellt Sie, werte Abgeordnete, genauso wie uns als Landesregierung vor die Herausforderung, einerseits der sozialen und ökologischen Verantwortung des Landes als öffentlicher Auftraggeber und damit als einer der wichtigsten Wirtschaftsteilnehmer im Land gerecht zu werden, und andererseits die praktische Umsetzbarkeit für die Anwender des Vergabegesetzes in Brandenburg nicht aus den Augen zu verlieren.

Dieser Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen der Koalitionsfraktionen ist ein gelungener Kompromiss, mit dem wir alle sehr zufrieden sein können. Mit dem Mindestlohn von 13 Euro leisten wir als Landesregierung einen wichtigen Beitrag und senden ein Signal an die Wirtschaft: faire Löhne für gute Arbeit.

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer muss von seiner Arbeit leben können. Die 13 Euro spiegeln ein angemessenes und erforderliches Mindestentgelt wider. Ich freue mich, dass wir die Chance haben, diesen Mindestlohn zeitnah schon zum 1. Mai, dem Internationalen Tag der Arbeiterbewegung, umsetzen zu können.

1 Laut Erklärung des Vizepräsidenten Galau hat er sich hier versprochen. Wahrgenommen und daraufhin festgestellt habe er die Annahme der Beschlussempfehlung. - Die Verwaltung.

Mit der Erhöhung der Anwendungsgrenzen des Vergabegesetzes von zuvor 3 000 Euro auf nunmehr 5 000 Euro für Dienstleistungen bzw. 10 000 Euro für Bauleistungen kommen wir den Forderungen nach Bürokratieabbau nach. Gleichzeitig verhindern wir durch die maßvolle Anhebung der Anwendungsgrenzen, dass eine Vielzahl von Aufträgen direkt wieder aus dem Anwendungsbereich des Mindestlohns von 13 Euro herausfällt.

Beim Thema Nachhaltigkeit und ökologische Kriterien wie auch bei der Berücksichtigung von Qualitäts- und Innovationsaspekten und sonstigen sozialen Aspekten kommt Brandenburg ein gutes Stück voran. Grundsätzlich soll nunmehr ein größerer Kreis von öffentlichen Auftraggebern ökologische Kriterien anwenden und damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit im Beschaffungswesen leisten. Kurzgefasst: Die öffentlichen Auftraggeber als mit die größten Marktteilnehmer sind aufgerufen, die öffentliche Beschaffung stärker strategisch zu nutzen.

Am Ende müssen die Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes für die Vergabestellen und die Unternehmen in der Praxis jedoch auch handhabbar sein. Und die rechtlichen Aspekte, die sich aus der Umsetzung dieser Aspekte ergeben, müssen überschaubar bleiben. Dies ist uns mit diesem Gesetzentwurf gelungen, und ich bitte um Zustimmung.

Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Energie zum Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes“ der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3232 ab. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung folgt. - Das ist für DIE LINKE. Sie sind sich sicher, ja?

Ich lese noch einmal vor, damit es klar ist: Wir stimmen gerade über die Beschlussempfehlung und den Bericht zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3232 ab. - Ich frage noch einmal, wer der Beschlussempfehlung folgt. - Gegenstimmen? - Damit ist das mehrheitlich abgelehnt1 und damit das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes in der 2. Lesung entsprechend abgelehnt.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Energie zum Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes“ der Landesregierung auf Drucksache 7/3233.

(Der Abgeordnete Domres [DIE LINKE] meldet sich zu Wort.)

Wir sind eigentlich mitten in der Abstimmung. Aber ich lasse das mal zu. Bitte schön.

Darum geht es, Herr Vizepräsident. Ich bitte Sie, das Abstimmungsergebnis zu überprüfen. Ich glaube, Sie haben das Ergebnis falsch wiedergegeben.

Es gibt noch eine zweite Wortmeldung, vom Kollegen Bretz. Bitte.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Es gab extreme Unstimmigkeiten, über was wir abstimmen. Ich würde Sie bitten, die Abstimmung zu wiederholen, damit wir Klarheit haben.

(Unruhe)

Ich habe mir eben schon die Stimmen angeguckt. Das war mehrheitlich gegen die erste Beschlussempfehlung. Das war dagegen. Ich habe das so gesehen. Ich frage mal ganz kurz. - Ja, gut.

Ich hatte es wirklich zweimal vorgelesen, liebe Kollegen, und hatte ausdrücklich darauf hingewiesen: Gesetzentwurf der Linken. Trotzdem war die Mehrheit dagegen.

Dann kommen wir zweitens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Energie zum Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes“ der Landesregierung auf Drucksache 7/3233. Ich darf Sie fragen, wer dieser Beschlussempfehlung und dem Bericht zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung bei einigen Enthaltungen mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und übergebe für Tagesordnungspunkt 5 an die Präsidentin.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf.

TOP 5: Information der Landesregierung zu den aktuellen Ergebnissen der Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin zur weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie

Entschließungsantrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/3260 (Neudruck)

Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/3269

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