Protocol of the Session on March 24, 2021

Jetzt setzen wir die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Johlige für die Fraktion DIE LINKE fort. - Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir hier über dieses Thema reden, und immer wieder gibt es dabei die großen Gesten: Gerechtigkeit, Rechtsfrieden. Wenn wir ganz ehrlich zueinander sind, wissen wir, dass es bei diesem Thema weder einen vollständigen Rechtsfrieden noch Gerechtigkeit geben wird.

Ich habe mich gefragt: Warum kommt jetzt dieser Antrag, Herr Vida? Denn so richtig viel Neues steht nicht drin. Herr Schaller hat ja einiges dazu ausgeführt. In der Frage, ob eine Verbandsgebietsänderung ein Anlass für eine Umgehung der Verjährungsfrist sein kann, hat das Gericht in Ihrem Sinne geurteilt; das ist insofern geklärt.

Neu ist vielleicht, dass es einen Erlass von 50 % der Darlehensverpflichtung bei schneller Rückzahlung geben soll. Dann stellt sich aber ein weiteres Mal die Frage, warum an dieser Stelle die Allgemeinheit - also das gesamte Land, alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes - in die Pflicht genommen werden soll. Da kann man sicherlich in Ihrem Sinne sagen, es wäre gerecht. Ich sage Ihnen: Das ist nicht gerecht. Es gibt in diesem Land auch Verbände, die von Anfang an auf ein Gebührenmodell gesetzt haben. Warum sollte jetzt die Allgemeinheit an dieser Stelle zahlen? Ich habe es noch nicht verstanden. Möglicherweise können Sie uns das irgendwann mal erklären: Wo soll da Gerechtigkeit sein?

Ich glaube: Was Sie an dieser Stelle tun, ist, weitere Ungerechtigkeiten herauszufordern. Deswegen würde ich viel lieber, wenn wir über die Zweckverbände reden, auch mal ein Stück in die Zukunft schauen. Das fände ich viel spannender, weil wir vor ein paar Herausforderungen stehen. Wir haben Finanzkrise, Wassermangel, Industrieansiedlungen, das Problem, Wasser länger in der Fläche zu halten, mehr dezentrale kleine Anlagen, Wohnansiedlungen im engeren Verflechtungsraum zu realisieren. Das sind die Herausforderungen, vor denen unsere Zweckverbände stehen. Darauf brauchen wir Antworten, und darüber würde ich viel lieber reden als ein weiteres Mal über eine Frage, bei der wir alle wissen, dass wir da keine Gerechtigkeit schaffen werden.

Dann noch ein Wort zum Antrag der AfD. Herr Schaller und ich hatten beim letzten Mal unterschiedliche Zahlen. Ich kam beim letzten Mal darauf, dass dieser Antrag schon dreimal eingebracht wurde; Herr Schaller kam, glaube ich, auf fünfmal. Egal, ob es jetzt zum vierten oder zum sechsten Mal ist, dass Sie diesen Antrag einbringen: Er wird dadurch nicht besser.

Ich habe dazu beim letzten Mal schon gesagt, dass er weder gerecht ist noch das Problem löst. Im Endeffekt ist es reiner Populismus. Ich kann nur darum bitten, nachdem wir jetzt wirklich

mehrere Male darüber gesprochen haben - beim letzten Mal sind alle Redner auf Ihren Antrag eingegangen -: Lesen Sie doch wenigstens die Protokolle, damit wir Ihnen nicht jedes Mal das Gleiche erzählen müssen. Es wäre wirklich im Sinne von guter parlamentarischer Arbeit, wenn Sie wenigstens ein bisschen Lernfähigkeit zeigen könnten und uns nicht jedes Mal den gleichen Mist wieder vorlegen, in dem Wissen, dass es rein populistisch ist, dass es hier abgelehnt werden wird - und auch in dem Wissen, dass es Ihnen am Ende niemand danken wird.

Das hat übrigens auch die CDU gemerkt. Die CDU ist mit einer ähnlichen Forderung herumgelaufen. Mir tut Herr Schaller jedes Mal leid, wenn er hier vorn Pirouetten drehen muss, weil jeder damals wusste, dass das nicht passieren wird. Wenn Politik so vorgeht und Sachen verspricht, von denen jeder weiß, dass sie nicht realisierbar sind, wird die Bevölkerung Vertrauen in Politik und in politisches Handeln verlieren, und das finde ich fatal.

Deswegen: Lassen Sie solche Forderungen, von denen Sie wissen, dass sie nicht realisierbar sind. - Danke schön.

Danke schön. - Die nächste Rede hält der Herr Abgeordnete Klemp, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Schon die Überschrift des Antrags lässt aufhorchen: „Unrecht verjährt nicht“. Reden wir hier von Mord? Bei Mord sind Verjährungsfristen abgeschafft; sonst gibt es für fast alles Verjährungsfristen. Aber das hat schon eine gewisse Komik. Gerade im Bereich der Altanschließer geht es schließlich um Verjährung. Es geht nämlich darum, ob für die inhaltlich absolut legitimen Ansprüche der Verbände Verjährung eingetreten ist oder nicht.

Inzwischen ist diese Frage glücklicherweise gerichtlich geklärt. In den entschiedenen Fällen war definitiv Verjährung eingetreten. Daher dürfen Beitragsbescheide nicht mehr vollstreckt werden. Das ist übrigens völlig unstrittig.

Unrecht verjährt nicht - vielleicht geht es ja auch mal eine Nummer kleiner. Ich will meine Redebeiträge vom 12. Dezember 2019 und vom 23. September 2020 hier nicht wiederholen und werde mir und Ihnen eine detaillierte Argumentation daher heute ersparen. Nur so viel: Ich hatte damals ausgeführt:

„Ich sehe auch nicht, dass der soziale Frieden dadurch gestört ist, dass Anlieger Beiträge für Anlagen entrichten müssen, die sie ja tatsächlich nutzen, selbst wenn andere - wegen der verworrenen Rechtslage - diese Beiträge nicht zahlen müssen. Das wäre genauso, als würden Sie ein Ticket für den Bus nicht bezahlen wollen, wenn nebenan einer kein Ticket gezogen hat.“

Und das ist nach wie vor der Stand.

Die vielfache Beschäftigung mit dem Thema hat auch ergeben, dass pauschale Regelungen, um diese Gerechtigkeitslücke zu beseitigen - Frau Johlige und andere Redner haben das angesprochenen -, an anderen Stellen neue Gerechtigkeitsfragen aufwürfen. Das hat keinen Sinn.

BVB / FREIE WÄHLER begehren nun, dass der Innenminister wieder einen Brief schreibt. Zunächst sollen die Verbände darauf hingewiesen werden, dass eine Vollstreckung rechtswidriger Bescheide nicht erfolgen darf. Aber genau das steht ja schon im Rundschreiben. Ich zitiere aus dem Rundschreiben:

„Der Nichtannahmebeschluss entbindet die Aufgabenträger nicht von der Umsetzung des BVerfG-Beschlusses vom 12. November 2015, insbesondere nicht von der Rückzahlungspflicht für auf noch nicht bestandskräftig gewordene Bescheide gezahlte Beiträge und auch nicht von dem Vollstreckungsverbot für bestandskräftige Bescheide.“

Es kann doch nicht Gegenstand eines Landtagsbeschlusses sein, dass der Innenminister den Verbänden Nachhilfeunterricht in der Definition des Begriffs „Vollstreckungsverbot“ geben soll. Also bitte!

Ferner wollen Sie den Verbänden mitteilen lassen, dass im Fall von Verbandsgebietsänderungen auch eine Anwendbarkeit des Verfassungsgerichtsurteils gegeben sei. Das ist aber meines Erachtens noch gar nicht ausgeurteilt. Versuchen Sie hier, durch die Hintertür eine rechtliche Verschiebung zu erreichen?

Drittens wollen Sie das Hilfsprogramm des Landes, welches in den letzten Jahren kaum noch in Anspruch genommen worden ist, umgestalten, um, wie Sie meinen, den sozialen Frieden wiederherzustellen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein. Herr Vida hat ja noch Redezeit.

Das Land hat - auch das hatte ich in einer früheren Rede schon ausgeführt - wahrlich nicht immer die richtigen Entscheidungen getroffen. Ich glaube, auch der Landtag als Gremium muss auf die Situation, die sich ergeben hat, nicht unbedingt stolz sein. Das sollten wir gemeinsam anerkennen. Nichtsdestotrotz: Niemand wurde zu Beiträgen für Anlagen herangezogen, von denen er nicht profitiert, auch wenn, wie wir heute wissen, die Beitragsforderung zum Zeitpunkt der Bescheidung bereits verjährt war.

Den Antrag werden wir ablehnen. - Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, für die Landesregierung spricht Herr Minister Stübgen. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Kollege Vida! Ich möchte nach dieser intensiven, ausführlichen, informativen Debatte auf mein Rundschreiben vom 31. August des letzten Jahres verweisen, das ich zeitgleich diesem Landtag zur Verfügung gestellt habe. Ich möchte zunächst feststellen: Auch mit Datum des heutigen Tages habe ich diesem Rundschreiben nichts hinzuzufügen. Es ist alles immer noch so, wie es damals war.

Die Forderung, die Sie jetzt wieder an die Landesregierung, vertreten durch mich als Innenminister, aufmachen - das habe ich in dem Rundschreiben auch deutlich klargelegt -, kann ich gar nicht erfüllen, selbst wenn ich es wollte. Als Innenminister habe ich nicht die Richtlinienkompetenz, diese Forderung umzusetzen.

Jetzt will ich es Ihnen noch einmal sagen: Ihre permanente Wiederholung dieser Forderung ist eine Aufforderung an die Regierung, an mich zum Rechtsbruch, und der werde ich nicht nachkommen.

Gestatten Sie mir noch einen Satz. Sie streben einem berühmten Vorgänger nach, vermute ich mal: „Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.“ Da gab es mal einen römischen Senator; er ist berühmt geworden und ist es bis heute, weil er vor über 2 000 Jahren im römischen Senat permanent erklärt hat: Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss. - Dieser Vorgänger, dem Sie nachstreben - Sie werden ihn nicht erreichen -, hat es immerhin geschafft, dass Karthago wenige Jahre später wirklich von Rom zerstört wurde.

Sie können Ihr Ceterum censeo als Aufforderung an die Landesregierung wiederholen, sooft Sie wollen; wir sind ein freies Land. Aber ich sage Ihnen: Mit dieser Forderung an die Landesregierung befinden Sie sich auf dem Holzweg. - Danke schön.

Laut Redeliste spricht noch einmal der Abgeordnete Vida. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Feldherr Scipio Africanus,

(Zuruf)

ich danke für diese detaillierten, qualifizierten Ausführungen.

Meine Damen und Herren! Sie, insbesondere die CDU-Fraktion, kommen trotzdem nicht darum herum, den ungefähr noch 100 000 betroffenen Anschlussnehmern zu erklären, wie Sie diese 180-Grad-Wende rechtfertigen. Sie können versuchen, sich zu belustigen. Tatsache ist: Sie haben in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 hier im Landtag mehrfach gefordert, die Altanschließerbeiträge zurückzuerstatten, unabhängig davon, ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht. Sie haben es Rechtsfrieden genannt. Sie haben es sozialen Frieden genannt. Sie haben hier die Landesregierung gescholten. Und jetzt erklären Sie mit exakt den gleichen Worten, die Ihnen damals entgegengehalten worden sind, warum das nicht funktioniert. Das ist beschämend, und das werden Sie erklären müssen, ob hier oder in Afrika oder wo auch immer.

Wenn sich dann Herr Schaller als einer der größten Kämpfer gegen die Erhebung der Altanschließerbeiträge heute hinstellt und sagt, man könne ja klagen, zur Judikative gehen, und nach zehn Jahren 70- bis 80-jährigen und älteren Bürgern sagt: „Die Lösung heißt, ihr könnt jetzt klagen gehen“, dann ist das ein Armutszeugnis, meine Damen und Herren.

Ich habe heute gehört: Das Rundschreiben gibt das doch alles her. Im August 2020 wird das Rundschreiben erlassen, keine

Vollstreckungen zu machen. Im Dezember 2020, drei Monate nach dem Rundschreiben, werden in LOS Mahnungen versandt, mit Zins und Zinseszins. Also ist wohl doch eine Notwendigkeit gegeben, also ist mit dem Rundschreiben doch nicht alles erledigt, auch wenn Sie das hier behaupten. Das Gleiche gilt für die Klagen bei Verbandsgebietsänderung.

Die letzte Frage, die aufkam, war: Warum ist das nötig? Was gibt es da Neues? - Ja, was gibt es Neues? Seit dem 1. Januar 2021 ist das Hilfsprogramm für die Kommunen ausgelaufen, und der Antrag sieht vor, das Hilfsprogramm zu verlängern. Genau das ist der Grund, warum dieser Antrag eingereicht wurde, meine Damen und Herren. Aber vielleicht haben Sie das nicht mitbekommen. - Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Ich stelle zuerst den Antrag „Altanschließerbeiträge: Unrecht verjährt nicht - Flächendeckende Rückzahlungen weiter anstreben“ der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER auf Drucksache 7/3178 zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag „Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes endlich umsetzen - Altanschließerrechte auf Antrag gewähren“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/3262. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und erläutere Ihnen kurz, wie es nach der Pause weitergeht; zuerst wählen wir natürlich noch. Nach der Pause werden - ich gehe von der alten Nummerierung aus - die Tagesordnungspunkte 10, 11 und 9 in dieser Reihenfolge behandelt; das haben die Parlamentarischen Geschäftsführer aufgrund der Anwesenheit der jeweiligen Redner vereinbart.

Jetzt übergebe ich für Tagesordnungspunkt 6 und die Wahl an Herrn Vizepräsidenten Galau.

Meine verehrten Damen und Herren! Ich habe die Sitzungsleitung übernommen und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf.

TOP 6: Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission

Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/3080

Ich informiere Sie darüber, dass gemäß § 71 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages über den Antrag mit Wahlvorschlag geheim abzustimmen ist.

Meine Damen und Herren, für die geheime Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ist jeweils die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Gibt es dazu Fragen oder Bemerkungen? - Das ist nicht der Fall.