Protocol of the Session on March 24, 2021

Sie haben hier ausgeführt: Es wird auf die Gebührenzahler umgelegt. - Die Gebührenkalkulation eines Verbandes ist nicht wichtiger als die Feststellung der Rechtswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht. Ich bitte Sie! Sie können sich doch nicht hinstellen und sagen: Ja, das mag ja sein; das Bundesverfassungsgericht kommt zu dem Ergebnis, dass es rechtswidrig war. Aber was passiert dann mit der Kalkulation des Verbandes? - Ich sorge mich um die Kalkulation des Verbandes. Ich hätte mir übrigens gewünscht, dass Sie sich genauso sorgen würden, wenn man sich anschaut, wie mit anderen Kommunen umgegangen wurde; dazu sage ich gleich noch etwas. Aber es kann doch kein Kriterium sein, um die Rechtsprechung zu ignorieren.

Im Übrigen: Sie bekommen nur durch eine Umstellung auf das Gebührenmodell den Zwang zur Sparsamkeit hin, zur Kostenkontrolle, dass es eben nicht nach Parametern wie Geschosshöhe und Grundstücksgröße berechnet wird, die einen nicht zur Sparsamkeit zwingen. Deswegen ist die Gebührenumstellung das, was mittelfristig auch zu ökologisch sinnvolleren Lösungen führt.

Was ich interessant fand, war Ihr großer Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung. Wo war dieser Respekt, als Orte wie Bernau und Bad Freienwalde während der Beitragserhebung die Beitragserhebung stoppen wollten, als ihnen das von der Kommunalaufsicht untersagt wurde, wo wir nach der Rechtsprechung komplett auf das Gebührenmodell umsteigen wollten, in Bernau in der Stadtverordnetenversammlung fast einstimmig beschlossen? Und dann kommt die Kommunalaufsicht und sagt: Nein, das dürft ihr nicht! Ihr müsst Beiträge erheben. - Wo ist da Ihr Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung? Warum gilt dieser Respekt nur in eine Richtung?

Und wirklich respektlos war es, diesen Antrag als ausgelutscht zu bezeichnen. Für die hunderttausend Betroffenen mit den 300 Millionen Euro an ausstehenden Zahlungen ist das Thema wahrlich nicht ausgelutscht, sondern jeden Tag sehr akut.

Möchten Sie noch einmal reagieren, Herr Abgeordneter Noack? - Bitte schön.

Herr Vida, wenn es eine neue Rechtsprechung geben würde, die uns als Landtag zwingen oder veranlassen würde, tätig zu werden, dann wäre ich bei Ihnen; dann würde ich mich dem Thema auch noch einmal inhaltlich widmen. Aber Sie versuchen, hier eine Mär zu verbreiten. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Beiträge aus bestandskräftigen Bescheiden nicht zurückgezahlt werden müssen.

Es liegt in der Entscheidung der kommunalen Selbstverwaltung, ob man es zurückzahlt oder nicht. Es bringt uns auch nicht weiter, wenn wir das MIK auffordern wollen, per Verordnung dazu aufzufordern. Das wird das MIK nicht tun.

(Zuruf)

- Ja, es steht nicht im Antrag, aber Sie erwecken hier ständig diesen Eindruck, und die AfD hat es wiederum in ihrem Entschließungsantrag gefordert.

(Vida [BVB/FW]: Sie reagieren aber gerade auf meine Kurzintervention!)

- Herr Vida, nehmen Sie doch einfach mal zur Kenntnis: Es mag ja sein, dass die Anfragen, die …

Entschuldigung, der Einwand ist schon berechtigt. Eine Kurzintervention bezieht sich auf den letzten Redner.

Danke, Frau Präsidentin. - Herr Vida, noch mal zum Verständnis: Am 25. Januar dieses Jahres haben Sie die Antwort auf eine Anfrage bekommen. Es mag ja sein, dass die Antwort Ihnen nicht gefällt. Aber die Landesregierung ist nicht dafür zuständig, dass sie Ihnen Antworten gibt, die Ihnen gefallen. Nehmen Sie die Antworten doch einfach mal zur Kenntnis. - Danke.

Meine Damen und Herren, wir fahren in der Redeliste fort. Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow, AfD-Fraktion. - Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Herr Noack, ich habe immer das Gefühl, dass Sie nicht verstehen, worüber Sie da reden. Herr Vida hat es ja schon gesagt: Ausgelutscht ist an dem Thema gar nichts, weil es viel zu viele Bürger betrifft und weil hier Recht gesprochen worden ist.

Aber ich komme zu meiner Rede: Zum wiederholten Male widmen wir uns dem unbestritten sehr wichtigen Thema der Altanschließer. Um es vorwegzunehmen: Wir haben weiterhin den

nach unserer Auffassung richtigen Lösungsvorschlag, nämlich die Altanschließerrechte auf Antrag zu gewähren. Daher werben wir um Zustimmung zu unserem entsprechenden Entschließungsantrag.

Das der Altanschließerproblematik zugrunde liegende Problem ist bereits vor 18 Jahren zu finden. Damals entstand das, was später gerichtlich als legislatives Unrecht bezeichnet und vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingeordnet worden ist. Im Jahre 2003 wurde durch die damaligen in der Landesregierung befindlichen Parteien der SPD und der CDU eine hoch umstrittene Änderung des Kommunalabgabengesetzes vorgenommen. § 8 Abs. 7 Satz 2 ist dann wie folgt gefasst worden:

„Wird ein Anschlussbeitrag nach Absatz 4 erhoben, so entsteht die Beitragspflicht, sobald das Grundstück an die Einrichtung oder Anlage angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten der rechtswirksamen Satzung; die Satzung kann einen späteren Zeitpunkt bestimmen.“

Die Motivation des von vornherein offensichtlichen Rechtsbruches lag darin begründet, auf Landesebene zulasten der betroffenen Bürger Geld zu sparen.

Nach der Errichtung der viel zu groß dimensionierten Kläranlagen in Brandenburg, die nach der Wiedervereinigung vor 30 Jahren sehr viel kosten, wurde die SPD wieder mal kreativ, ließ legislatives Unrecht walten und neue Geldquellen sprudeln und die Bürger zur Kasse bitten.

Zu Unrecht zur Kasse gebetene sogenannte Altanschließer führten eine Vielzahl von Klageverfahren gegen die Kostenbescheide, die nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg im Juni 2000 verjährt waren, da die Verjährungsfrist ab dem Beschluss der Satzung zu laufen beginnt, auch wenn diese unwirksam ist.

Da wurde der Landesgesetzgeber einfallsreich und nahm im Dezember 2003 die beschriebene Änderung im Kommunalabgabengesetz vor, die dann durch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12. November 2015 für verfassungswidrig - ich wiederhole: verfassungswidrig; das ist aber hier nichts Neues, verfassungswidrige Gesetze kennen wir aus dieser Legislatur auch schon - erklärt worden ist, weil sie zu einer rechtsstaatlich unzulässigen Rückwirkung führe.

Das legislative Unrecht wurde festgestellt, und die Kläger, unter anderem aus Cottbus, haben mit Unterstützung der Bürgerinitiative „Altanschließer“ den langwierigen Gerichtsweg durch alle Instanzen durchlaufen und letztendlich vor dem Bundesverfassungsgericht den bahnbrechenden Sieg errungen.

Aber anders als die Stadt Cottbus, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt hat, wurde das Innenministerium wieder kreativ und vertrat die rechtsirrige Auffassung, dass die zwar rechtswidrigen, aber bestandskräftigen Bescheide so gelassen werden können, wie sie sind. Das ist schlichtweg falsch und führt zu weiterem Unrecht.

Die Abwasserzweckverbände zahlten aufgrund des fehlerhaften Agierens des Innenministeriums vielfach nur die Beiträge zurück, die auf noch nicht bestandskräftigen Bescheiden beruhen. Diejenigen Altanschließer, die auf eine Selbstkontrolle der Verwaltung vertraut haben, nämlich dass die Zweckverbände auch

rechtswidrige Bescheide, die bestandskräftig geworden sind, aufheben würden, wurden wieder einmal enttäuscht.

Die Rechtslage ist eindeutig: Auch in den vorliegenden Konstellationen existiert die Verpflichtung zur Selbstkontrolle der Verwaltung aufgrund eines Verweises im Kommunalabgabengesetz auf die Abgabenordnung. - Herr Noack, haben Sie gut zugehört?

Wie bereits erwähnt, haben sich nur einige wenige Zweckverbände wie in Cottbus rechtstreu verhalten, das heißt von sich aus die Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Beiträge auch bei bestandskräftig gewordenen Bescheiden durchgeführt.

Das Innenministerium, für die Kommunalaufsicht zuständig, scheut sich weiterhin, im Wege eines Runderlasses die Kommunen und die Zweckverbände auf die tatsächliche Rechtslage hinzuweisen und die Aufhebung der rechtswidrigen, aber bestandskräftigen Bescheide anzuweisen. Daher bleibt den Betroffenen nur die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zur Aufhebung der bestandskräftigen, aber rechtswidrigen Bescheide zu stellen, notfalls als Widerspruchs- und Klageverfahren gegen etwaige weiterhin anstehende Bescheide.

Der vorliegende Antrag der Freien Wähler kratzt leider wieder mal nur an der Oberfläche der Angelegenheit. Der Kern wird in unserem Entschließungsantrag beschrieben, nämlich der Runderlass zur Behandlung von neuen Anträgen auf Aufhebung der rechtswidrigen Bescheide der betroffenen Bürger.

Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag und werden uns zu dem Antrag der Freien Wähler enthalten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön. - Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Schaller für die CDU-Fraktion. - Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Vida hat mir gerade zugerufen, dass er sich schon den ganzen Tag auf meine Rede freut.

Herr Kollege Vida, Sie halten ja gerne, gerade zum Thema Corona - das ist uns jetzt leider durch die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte ein bisschen vorenthalten geblieben -, sehr staatstragende Reden. Sie appellieren immer, dass wir nicht so viel Parteigeplänkel hier machen, sondern sachlich über die Sache debattieren sollten. Schade, dass Sie sich bei diesem Thema so gar nicht daran halten, sondern sich in Kleinigkeiten verlieren, die man eigentlich objektiv nicht erklären kann.

Ich will hier ausdrücklich noch einmal Herrn Kollegen Noack unterstützen. Dass Sie an dieser Stelle versuchen, Herrn Noack ins Abseits zu stellen und ihn in irgendeiner Art und Weise subjektiv ins Negative zu ziehen, ist überhaupt nicht angemessen. Herr Noack hat objektiv völlig richtig hier zur Sache gesprochen, und ich werde versuchen, Ihnen das gerne auch noch einmal von meiner Seite zu erklären.

Sie versuchen ja immer, unglaublich viel Dissens in etwas hineinzubringen, wo überhaupt kein Dissens ist. Wo ist denn der Dissens? Hier wurde vor vielen Jahren ein verfassungswidriges

Gesetz oder eine Gesetzesänderung beschlossen. Das ist Konsens; das wissen wir doch inzwischen alle. Das Bundesverfassungsgericht hat das völlig zu Recht - Herr Dr. Zeschmann, ich sage das auch für Sie - als verbotene Rückwirkung deklariert, und entsprechend musste das aufgehoben werden. Wo ist da der Dissens?

Grundsätzlich haben wir an der Stelle überhaupt keine Meinungsverschiedenheiten, auch wenn Sie immer versuchen, das irgendwie herauszukramen, und zu irgendwelchen Wandzeitungen aus meiner Schulzeit zurückgehen, um da zu schauen: Was hat der Schaller vor zehn Jahren mal irgendwo gesagt?

(Vida [BVB/FW]: Sie waren 2011 noch in der Schule?!)

Tatsächlich, Herr Oberlehrer Vida, sollten Sie sich vielleicht mal Gedanken machen, wo man eine Lösung für dieses Problem finden kann. An dieser Lösung arbeiten Sie überhaupt nicht mit.

Fangen wir mal bei dem Thema Rundschreiben an. Welche Bedeutung …

(Zuruf)

- Herr Noack, ich hatte schon Sorge, dass Sie mir die Kurzintervention weggenommen haben.

(Zuruf)

- Das wird aber meine Nachredner und Nachrednerinnen enttäuschen.

(Zuruf)

Herr Kollege Vida, welche Sinnhaftigkeit haben Rundschreiben? Wir haben darüber hier schon mehrfach gesprochen; da ging es auch um das Thema Sandpisten. Die Bedeutung und die Wirkungsweise, die Wirkungskreise von Rundschreiben sind doch sehr begrenzt.

Es ist im Übrigen eine Sache der laufenden Verwaltung; wir reden hier auch immer viel über Gewaltenteilung. Wenn sich der Minister entscheidet, ein Rundschreiben zu machen, wird er das tun, und das hat er ja auch getan.

Das ist eigentlich die größte Ironie an Ihrem Antrag: Der Minister hat genau in dem Sinne, wie Sie es eigentlich hören wollen, sowohl im Rundschreiben als auch in der mündlichen Anfrage sowie in der Kleinen Anfrage Ihre Fragen beantwortet. Eigentlich ist alles geklärt, und zwar in dem Sinne, wie Sie es gesagt haben. Ich kann mich dem nur objektiv anschließen. Auch da besteht wieder mal kein Dissens. Lassen wir also das Thema Rundschreiben mal beiseite.

Wir haben insgesamt drei Problemkreise. Der erste Problemkreis sind die bestandskräftigen Bescheide. Das ist ein sehr doppeldeutiger und sehr zwiespältiger Rechtsfrieden, der da erreicht wurde; da sind wir beieinander.