Protocol of the Session on March 24, 2021

„Wir fordern eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes […]. Beitragsforderungen gegenüber sogenannten ‚Altanschließern‘ […], die bis Ende 2003 verjährt gewesen waren, dürfen nicht wieder aufleben. Verjährte Beitragsforderungen müssen verjährt bleiben.“

Das fordert DIE LINKE in ihrem Wahlprogramm 2009. Sie tritt kurz danach in die Regierung ein, und kurz danach beginnt die Beitragserhebung.

Im September 2015 haben wir als BVB / FREIE WÄHLER hier im Landtag einen Antrag gestellt auf Aufhebung der Bescheide oder zumindest auf keine weitere Neubescheidung, die damals - gerade im letzten Quartal 2015 - in vollen Zügen lief. Das wurde

hier im Landtag in Bausch und Bogen mit der Behauptung abgetan, die Erhebung sei rechtmäßig. Sie haben nicht etwa gesagt, wir könnten uns als Landtag da nicht einmischen; es wurde gesagt: Es ist rechtmäßig. - Damit hat der Landtag auch seinen Beitrag dazu geleistet, diese Nebelkerze des angeblich rechtmäßigen Handelns weiter durch das Land zu tragen. Zwei Monate später kam die Klatsche aus Karlsruhe, und sie kam mit Ansage.

Und nun stellt sich die Frage, was seitdem getan wurde. Es wurde ein Hilfsprogramm aufgelegt - wir werden es vom Minister ja hören; alles super, richtig, 50 Millionen - für die Verwaltungsabwicklung, für die Verwaltungskosten. Für die Rückerstattung selbst wurde nur ein Darlehensprogramm aufgelegt, mit der Folge - siehe da -, dass nur 12 von 44 Verbänden sich für eine Rückzahlung entschieden haben, weniger als ein Drittel.

Nun wird es heißen: Ja, das haben die in eigener Vollkommenheit getan; sie haben geprüft, sie haben abgewogen. - Tatsache ist: Nein, es wurde keine tiefgründige verfassungsrechtliche Abwägung vorgenommen, sondern es wurde einfach gesagt: Wir lassen das so. Wo kommen wir denn da hin, wenn die jetzt ihr Geld zurückbekommen? - Das ist auch der Grund, warum von den 200 Millionen Euro Darlehenssumme lediglich 35 % ausgereizt worden sind. Es stimmt also irgendetwas im System nicht.

Genau deswegen beantragen wir, die Darlehensnutzung attraktiver zu gestalten. Die Verbände nehmen das Geld deswegen nicht, weil sie das Land in der Pflicht sehen. Das sage nicht ich; das sagen die Zweckverbände, nicht unsere Freunde. Das Land verweist auf die Zweckverbände und sagt: Ihr habt doch rechtswidrig gehandelt. - Und der Leidtragende ist dann der Anschlussnehmer.

Wenn die Landesregierung vor fünf Jahren einen 200-MillionenEuro-Darlehensfonds vorgesehen hat und der nach seinem Auslaufen lediglich zu 35 % ausgenutzt ist, muss doch etwas geschehen, indem man die Inanspruchnahme attraktiver gestaltet, um so die Rückzahlung zu erleichtern.

Und ja, es ist so: Rundschreiben und Runderlasse und auch vollmundige Ankündigungen hier von der Regierungsbank in der letzten Wahlperiode bis hin dazu, dass das Bundesverfassungsgericht wegen einer angeblichen Fehlrechtsprechung gescholten wurde, haben mit dazu beigetragen, dass sich diese Beitragspraxis etabliert hat. Genau deswegen muss auch das Land einen Anteil davon tragen. Wir schlagen einen 50%igen Darlehenserlass vor, wenn die Zweckverbände in dieser Wahlperiode Rückerstattungen vornehmen.

Zweitens - das hatte ich ja hier mehrfach vorgetragen, schon in der letzten Wahlperiode - gibt es immer noch Verbände, die Altanschließerbeiträge eintreiben. Da hieß es immer: Was der Vida erzählt, stimmt nicht. Die vollstrecken nicht! - Jetzt habe ich den Trick verstanden: Die vollstrecken nicht; die mahnen nur. Die schicken den Bürgern Mahnungen, in denen es heißt: Also, jetzt ist alles klar; ihr müsst bezahlen. - Es bezieht sich auf Altanschließerbeiträge, weil explizit auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen wird. Da wird gesagt: Sie müssen jetzt bezahlen, mit Zins und Zinseszins rückwirkend für vier, fünf Jahre.

Es wird nicht vollstreckt; es wird nur gemahnt. Nun wissen wir aber, wie die Beiträge damals erhoben worden sind. Da wurde den Leuten auch gesagt: „Ihr müsst keinen Widerspruch einlegen“, mit der Folge, dass sie gezahlt haben - was man ihnen jetzt vorwirft.

Und jetzt, nach vier, fünf Jahren, zu sagen: „Haha, wir vollstrecken nicht, wir mahnen nur“, das ist kein Umgang. Dieser Trick, bei dem man sehr wohl darauf setzt, dass die Bürger dann, ohne Rechtsbehelfsbelehrung, natürlich pflichtschuldig zahlen, muss gestoppt werden. Das muss ein Ende haben.

Drittens: Auch der Trick mit den Verbandsneugründungen, dass man sagt: „Ein Dorf ist unserem Verbandsgebiet beigetreten, deswegen ist ein neuer Verband entstanden, eine neue Anlage entstanden“ - das ist immer noch das gleiche rostige Rohr aus den 70er-, 80er-Jahren -, „und deswegen gilt für uns die Verjährung nicht“, muss aufhören.

Deswegen sagen wir, dass der Rechtsfrieden nicht davon abhängen darf, wo zufällig der Wohnort des Betroffenen ist, ob man mit bestandskräftigen oder nicht bestandskräftigen Bescheiden Geld zurückbekommt. Ich spüre schon die Erregung bei der CDU, weil Sie die Zitate kennen: Das ist aus Ihrem Antrag aus dem Jahr 2016; das hat bis heute Gültigkeit.

In zwei weiteren Anträgen hat die CDU im Jahr 2017 für Rechtsfrieden geworben, und ich frage Sie heute hier: Ist das Kapitel befriedigend im Sinne des Rechtsfriedens abgeschlossen, wenn eine Gruppe ihr Geld zurückbekommt und die andere nicht? In beschränkten Einzelrechtsfragen mag es dem Rechtsfrieden zuträglich sein, wenn man sagt, das Verfahren ist abgeschlossen, aber doch nicht bei Vorgängen, die Zehntausende betreffen, in denen es ein systemisches, generelles Problem gegeben hat, das durch regierungsamtliches, behördliches Handeln herbeigeführt wurde.

Genau deswegen ist und bleibt der Landtag hier in der Pflicht. Solange die Mehrheit dieser Pflicht nicht nachkommt, werden wir am Ball bleiben und Sie auch nerven. Wenn Sie nicht mehr genervt werden wollen, haben Sie heute die einmalige Chance, das abzuwenden: durch Annahme dieses Antrags. - Vielen Dank.

Danke schön. - Das Wort geht an Herrn Abgeordneten Noack für die SPD-Fraktion. - Bitte schön.

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Am 12. Dezember 2019 spekulierte unser Innenminister in der Sitzung:

„Ich habe den klaren Verdacht, dass wir in diesem Haus in dieser Legislaturperiode noch häufiger darüber diskutieren werden.“

Er hat recht behalten, wie wir sehen.

Herr Vida, Sie sind ja von Hause aus Jurist. Sicherlich haben uns einige jetzt im Livestream beobachtet. Ob sie nur die Hälfte von dem verstanden haben, was Sie dargestellt haben, da habe ich meine Zweifel.

(Vida [BVB/FW]: Die Betroffenen verstehen es sehr gut!)

- Richtig. Die Betroffenen verstehen es sehr gut. Betroffen sind im Übrigen in diesem Land alle Gebührenzahler, die in Abwasserzweckverbänden, in Eigenbetrieben tagtäglich die Anlagen nutzen.

Eine Betroffenheit haben wir selbstverständlich auch als Landtag und sind dem auch nachgekommen. Herr Vida, ich verweise auf die mündliche Anfrage und die Antwort darauf, Drucksa- che 7/2877, übrigens vom 25. Januar dieses Jahres.

(Vida [BVB/FW]: Schriftlich!)

- Schriftlich sogar, kann man sogar im Informationssystem nachlesen.

Nicht nur seit diesem Tag hat sich keine neue Situation ergeben; sie hat sich auch nicht seit Dezember letzten Jahres ergeben.

(Vida [BVB/FW]: Deswegen stellen wir den Antrag!)

- Herr Vida, das Bundesverfassungsgericht - jetzt mache ich es mal einfach für den Bürger - hat festgestellt, dass es ein rechtswidriges Verhalten gab.

Die Bescheide sind durch die Aufgabenträger aufgehoben worden; sie werden auch nicht vollstreckt. Wir haben für diese Zweckverbände sogar ein Hilfsprogramm aufgelegt, weil die Zweckverbände in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind, weil letztendlich - Sie kennen ja die Abgabenordnung - kostendeckende Gebühren und Beiträge von allen Gebührenzahlern zu erheben sind.

Sie haben sich ja schon in die richtige Richtung bewegt: Bestandskräftige Bescheide aufzuheben, fordern Sie nicht mehr. Das tut nur noch die AfD. Aber die AfD - das wissen wir ja - lebt noch im letzten Jahrhundert. Von denen habe ich auch keinen Erkenntniszuwachs erwartet.

Das Bundesverfassungsgericht hat ja gesagt: Vollstreckungsbescheide sind auch nicht rechtmäßig. - Jetzt kommen Sie mit Mahnbescheiden. Sie haben aber die Antwort, dass darüber überhaupt keine Erkenntnisse, auch nicht von den Aufgabenträgern, vorliegen. Sie fordern gleichzeitig das MIK auf, hier tätig zu werden.

Sie haben doch schon in den letzten Sitzungen mitbekommen, dass das MIK alles Mögliche tun wird, aber es wird nicht den Rechtsbruch vollziehen. Das ist auch deutlich gesagt worden. Unser Innenminister wird ja heute auch noch drei Worte zu den von Ihnen eben gemachten Aussagen sagen, denn sie waren dem Grunde nach an vielen Stellen wieder unvollständig bzw. sogar verkehrt.

Lassen Sie mich noch - wir beschäftigen uns ja, wie gesagt, seit Jahren damit - auf die Drucksache 7/2008 und auf die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom 11.02.2020 verweisen.

Lassen Sie mich eines sagen: Ihre Überschriften sind ja immer plakativ: Rechtsfrieden. Wissen Sie, was ich möchte? Dieses Thema ist mittlerweile ja in gewisser Weise ausgelutscht. Ich möchte nicht nur, dass wir im Moment nichts Neues für Altanschließer haben, sondern ich möchte Rechtsfrieden für alle. Denn die Aufhebung von bestandskräftigen Bescheiden bedeutet, dass Gebührenzahler im Land Brandenburg höhere Gebühren zahlen müssen, weil zum Schluss alles kostendeckend sein muss. Deswegen sind Sie Interessenvertreter von Einzelnen, aber nicht von der Gemeinschaft.

Der Antrag ist abzulehnen, der von der AfD sowieso.

Danke schön. - Es gibt zwei Kurzinterventionen zu diesem Beitrag. Zuerst Frau Abgeordnete Spring-Räumschüssel, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Worterteilung. - Herr Noack, ich bin nun von gestern. Ich komme aber aus Cottbus, und in Cottbus hat eine CDU-geführte Stadtregierung alle Bescheide finanziell entschädigt, ob nicht bestandskräftig oder bestandskräftig. Das war nicht die AfD. Ich habe in diesem Ausschuss mitgewirkt. Ich habe in diesen Sonderausschüssen mitgewirkt und habe das voll unterstützt. Aber die Verwaltung in Cottbus - das muss ich hier lobend erwähnen - hat eine exzellente Arbeit geleistet und hat den Rechtsfrieden hergestellt. Das hat mit der AfD bedingt etwas zu tun, denn wir haben uns auch gut eingebracht.

Aber letztlich muss ich sagen: Das war ein Gemeinschaftswerk aller Fraktionen, das war fraktionsübergreifend. Das würde ich mir hier in diesem Parlament wünschen. Das ist nämlich der Fehler, den wir hier machen: Nur weil Ihnen der Absender nicht gefällt, müssen Sie hier gleich wieder auf die Pauke hauen. Das kann doch wohl nicht wahr sein! Das ist keine Demokratie. - Danke.

Der Herr Abgeordnete Noack möchte gerne auf die Kurzintervention reagieren. - Bitte schön.

Frau Spring-Räumschüssel, nun geben Sie mir noch Gelegenheit, auf die kommunale Selbstverwaltung hinzuweisen. Das habe ich ja bisher nicht getan.

Im Innenverhältnis kann jede Verbandsgemeinde natürlich für sich entscheiden - im Innenverhältnis, und das obliegt auch wirklich ihr -, wie sie mit der Rückzahlung von erhobenen Beiträgen, seien die Bescheide nun bestandskräftig oder nicht, umgehen mag. Diese kommunale Selbstverwaltung hat man in Cottbus so genutzt und anderswo auf andere Weise.

Sie fordern aber die kommunale Selbstverwaltung von Verbandsgemeinden, von Zweckverbänden, von Eigenbetrieben grundsätzlich auf, bestandskräftige Bescheide aufzuheben. Das bedeutet in der Folge, dass diese nicht vereinnahmten, weil rückgezahlten Beiträge am Ende des Tages auf alle anderen umgelegt werden müssen.

Es ist eigenverantwortlich vor Ort zu entscheiden. Ich respektiere sehr wohl, dass man in Cottbus diese Entscheidung, aber in anderen Zweckverbänden eine andere Entscheidung getroffen hat. Das liegt nun mal darin begründet, dass wir den Zweckverbänden, rechtlich gesehen, Eigenverantwortlichkeit übertragen haben. Die nutzen sie. Das ist auch die Vielfältigkeit in Brandenburg, die ich sehr schätze und die ich nicht infrage stellen muss.

Wir werden nicht - und ich werde nicht - das Innenministerium anweisen, in diese kommunale Selbstverwaltung einzugreifen. Denn wo fangen wir an und wo hören wir auf, wenn wir Entscheidungen vor Ort hier im Landtag infrage stellen?

Danke schön. - Eine zweite Kurzintervention kommt von Herrn Abgeordneten Vida. - Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Noack, Sie haben jetzt noch einmal darauf hingewiesen, es werde nicht vollstreckt und gehe nur um Mahnungen. Die Antwort der Landesregierung, Drucksache 7/2877, sagt ausdrücklich: Mahnungen fallen nicht unter das Vollstreckungsverbot. Das heißt, Mahnungen können versandt werden. Das werden sie auch.

Ich schaue mir solche Mahnungen an. Es wird darin auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2015 und 2020 Bezug genommen. Es ist beispielsweise die Erhebung eines Beitrags für einen Altanschließer aus dem Herbst 2015, welcher rückwirkend vier, fünf Jahre verzinst wird. Das Verfahren wird ruhend gestellt, und dann wird nach fünf Jahren verzinst. Dann wird abkassiert. Aber hier heißt es: Wir vollstrecken nicht, wir mahnen ja bloß.

(Zuruf: Unglaublich!)

Das ist doch kein Umgang, ich bitte Sie! Dann bekomme ich auch noch schwarz auf weiß, dass es für Mahnungen nicht gilt.

Sie haben hier ausgeführt: Es wird auf die Gebührenzahler umgelegt. - Die Gebührenkalkulation eines Verbandes ist nicht wichtiger als die Feststellung der Rechtswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht. Ich bitte Sie! Sie können sich doch nicht hinstellen und sagen: Ja, das mag ja sein; das Bundesverfassungsgericht kommt zu dem Ergebnis, dass es rechtswidrig war. Aber was passiert dann mit der Kalkulation des Verbandes? - Ich sorge mich um die Kalkulation des Verbandes. Ich hätte mir übrigens gewünscht, dass Sie sich genauso sorgen würden, wenn man sich anschaut, wie mit anderen Kommunen umgegangen wurde; dazu sage ich gleich noch etwas. Aber es kann doch kein Kriterium sein, um die Rechtsprechung zu ignorieren.