Danke, Frau Kollegin. - Ich habe noch zwei Nachfragen. Die erste Frage: Sie haben eben Fragen gestellt. Warum beantworten Sie diese Fragen nicht? Sie sind in der Regierungskoalition; Sie müssten diese Fragen beantworten.
Die zweite Frage: Es gibt zwei konkrete Vorschläge, die wir seit mehreren Wochen und Monaten diskutieren, zur Stärkung von
Niederdeutsch sowie der Rechte der Sinti und Roma. Auch das sind konkrete Dinge, die wir hier im Parlament diskutieren sollten.
Hätten wir die ursprüngliche Reihenfolge in unserer Plenardebatte beibehalten, hätten wir den morgigen Antrag diskutiert, bevor wir über den heutigen Antrag sprechen. Sie wissen, dass wir morgen einen Antrag zu einem Mehrsprachigkeitskonzept auf der Tagesordnung haben; wir werden es diskutieren. Sie sind sogar Mitantragsteller. Da sprechen wir über Romanes, Niederdeutsch und Sorbisch/Wendisch. Das wissen Sie ganz genau. Deswegen ist das Ihrerseits vielleicht eine Fangfrage, aber ich hoffe, dass ich Ihnen nicht auf den Leim gegangen bin.
Kraft unserer Wassersuppe können wir die operationellen Programme so stricken, dass sie auch für Minderheiten zugänglich sind. Wir können das Zentrum für Sprachenvielfalt in der Lausitz ansiedeln, wenn wir es wollen, wenn wir die Forderung stellen.
Ich bin froh, wenn Sie an unserer Seite sind, aber Ihren Antrag brauchen wir dafür wirklich nicht. - Vielen Dank.
Das war mal eine kreative Ausnutzung der Redezeit. - Wir fahren mit dem Beitrag des Abgeordneten Vida für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER fort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Minderheitenschutz ist nicht mehr und nicht weniger als Menschenrechtsschutz. Deswegen sind die Wahrung der sprachlichen Vielfalt und der Schutz der ethnischen Minderheiten ein großer europäischer Wert an sich, denn sie erlauben den Menschen Identifikation mit ihrer Herkunft und die Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Im Übrigen tragen sie - deswegen ist das ein wichtiger Punkt - zum Frieden in Europa bei - gegen Revisionismus, gegen Grenzrevisionismus -, weil man sicher sein kann, dass die Rechte der Minderheiten in allen Mitgliedsstaaten der EU gewahrt werden. Deswegen ist ihr Schutz eine friedenssichernde Maßnahme.
Genau deswegen haben wir in Brandenburg die Aufgabe, über den Tellerrand hinausschauend unsere Position zu artikulieren. Genau deswegen braucht es auch rechtliche Bestimmungen, die über Willensbekundungen hinausgehen. Es muss sichergestellt sein, dass der Bildungsweg in der Muttersprache möglich ist, dass die Minderheitensprache auch in der Behördensprache Anwendung finden kann, dass in der Minderheitensprache Medieninhalte angeboten werden, dass EU-Förderprogramme auch für Minderheiten erreichbar sind. Genau deswegen, Herr Teichner, braucht es nun einmal EU-Regelungen: weil sich der Schutz der ethnischen Minderheiten im Zweifel gegen die Regierung des jeweiligen Staates richten muss. Wenn im Rahmen der Europäischen Union bestimmte Rechte des Europäischen Vertrags nicht gewahrt werden, muss es eine Möglichkeit geben, sie auf europäischer Ebene durchzusetzen, damit gerade die gemeinsamen europäischen Werte in jedem Mitgliedsstaat durchgesetzt werden.
Natürlich stellt das auch eine große kulturelle Bereicherung dar, oft mit religiösen und Brauchtumsbezügen. Die vielen soziokulturellen Bezugspunkte, die sich ergeben, sind ein Schatz, den es zu verteidigen gilt. Ja, es hat auch etwas mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und der Minderheiten zu tun. Artikel 3 Abs. 3 des EU-Vertrags regelt ganz eindeutig, dass das kulturelle Erbe Europas zu schützen ist.
Ja, wir haben in der EU gute Situationen, wenn ich beispielsweise an die deutschsprachige Minderheit in Ostbelgien oder an die Schweden in Finnland denke. Aber natürlich gibt es auch problematische Situationen, etwa die rechtliche Situation der Roma in mehreren Ländern, die rechtliche Situation der ungarischen Minderheit in der Slowakei und in Rumänien, aber auch der Schutz der irischen Sprache vor dem Aussterben - sicherlich ein anders strukturiertes Problem, aber auch ein Problem. Und wenn wir über die Grenzen der EU, aber noch innerhalb Europas, hinausschauen, sehen wir, dass wir dort ganz andere Probleme haben. Ja, das muss auf europäischer Ebene angegangen werden, und wenn wir davon reden, dass man das auf europäischer Ebene angehen muss, müssen wir in Brandenburg mit gutem Beispiel vorangehen. Deswegen ist die Entwicklung, die wir zu beobachten haben, sehr wohl befremdlich.
Es steht in Art. 3 des EU-Vertrags; es gibt die Unterschriften von über 1,1 Millionen EU-Bürgern; das EU-Parlament stimmt mit überwältigender Mehrheit dafür; der Europäische Gerichtshof äußert sich diesbezüglich richtungsweisend - und die EU-Kommission sagt: Brauchen wir nicht! - Der SPD-Vertreter sagte heute auch: Die EU-Kommission macht das schon, die hat ihre Programme. - Offenkundig nicht. Und genau weil das unbefriedigend ist, muss der Brandenburger Landtag das Bekenntnis ablegen, dass wir die Werte Vielfalt und Minderheitenschutz teilen.
Wir haben in unserer Arbeit hier im Landtag immer einen starken EU-Bezug herausgestellt; auch die Landesregierung tut das. Wer die Landesverfassung ernst nimmt, in der wir den Schutz der Sorben verankert haben, muss dem zustimmen, auch was Minderheitenschutz über die Grenzen Brandenburgs hinaus angeht. Wer die Würdigung demokratischen Engagements ernst nimmt - 1,1 Millionen Unterschriften -, muss dem zustimmen. Und auch wer den Schutz kleiner werdender Sprachschätze ernst nimmt, muss dem zustimmen.
Nun ist es nicht so, dass Brandenburg hier alleine steht. Der Bundestag, das holländische Parlament, das ungarische Parlament und diverse Regionalparlamente haben dafür votiert - nicht weil
Wenn wir jetzt von der CDU hören, dass wir das alles in dieser Form nicht brauchen, muss ich sagen: Die Initiatoren dieses Volksbegehrens auf europäischer Ebene waren die RMDSZ aus Rumänien und die Südtiroler Volkspartei - gemeinsam mit der CDU allesamt Mitglieder der Europäischen Volkspartei. Deswegen geht es heute nicht um Parteipolitik, sondern um den Schutz von Menschenrechten, den Schutz der Grundwerte der Europäischen Union und auch um die Würdigung demokratischer Prozesse. Genau deswegen ist es in der guten europäischen Tradition des Brandenburger Landtages angezeigt, dass er sich in die überparteilichen Beschlussfassungen anderer Gremien einreiht.
Im Übrigen haben nach meiner Erinnerung im Bundestag nahezu alle Brandenburger Bundestagsabgeordneten parteiübergreifend dafür votiert. Deswegen gibt es überhaupt keinen Grund außer vielleicht irgendeiner parteipolitischen, na ja, Akrobatik, sich jetzt gegen diesen Antrag zu positionieren. Ihm kann man auch als diese Koalition zu dieser Stunde durchaus gesichtswahrend zustimmen, wozu ich Sie noch einmal einlade. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Klemp für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Bürgerinitiative „Minority SafePack - One million signatures for diversity in Europe“ - kurz: MSPI - ist die fünfte Initiative, die die Anforderungen der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative erfüllt hat. Ziel der Initiative ist es, den Schutz von Personen, die nationalen und sprachlichen Minderheiten angehören, zu verbessern und die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der Union zu stärken.
Bündnis 90/Die Grünen identifizieren sich hundertprozentig mit der Zielstellung dieser Initiative. Auch der Landtag, so denke ich, stellt sich mit ganz großer Mehrheit hinter den Schutz von Minderheiten, genauso wie der Bundestag und das Europäische Parlament.
Ich möchte an dieser Stelle meine große Hochachtung vor der Initiative ausdrücken, die über acht Jahre in vielen Staaten der EU über 1,1 Millionen Unterschriften für den Schutz von Minderheiten gesammelt hat, von B wie Belgien bis Z wie Zypern. Interessanterweise kommen die meisten Unterschriften aus Ungarn, auf Platz zwei liegt Rumänien. Aus Deutschland kamen lediglich 17 000 von dieser einen Million Unterschriften. Auf jeden Fall war es eine gewaltige transnationale Anstrengung, diese Unterschriften zu sammeln, und ich ziehe den Hut vor den Initiatorinnen und Initiatoren.
Anders als der Antrag der Linken und der Freien Wähler suggeriert, hat sich die Europäische Kommission inhaltlich aber sehr eingehend mit den Anliegen der Initiative befasst. Die Kommission hat auch klargestellt, dass ihr der Schutz nationaler und sprachlicher Minderheiten ein wichtiges Anliegen ist, wie es auch im EU-Vertrag und in der Charta der Grundrechte niedergeschrieben ist. Europa bedeutet gelebte Vielfalt. Innerhalb der Europäischen Union leben über 50 Millionen Menschen, die Ange
hörige nationaler Minderheiten sind. Neben den 24 Amtssprachen werden noch ca. 60 weitere Regional- und Minderheitensprachen in der Europäischen Union gesprochen. Jedoch sieht der EU-Vertrag keine allgemeine gesetzgeberische Kompetenz der EU zum Schutz der nationalen Minderheiten vor. Daher hat die Kommission den von der MSPI geforderten Rechtsakten nicht zugestimmt.
Wenn der vorliegende Antrag nun fordert, die Ziele der MSPI im Rahmen der sogenannten offenen Koordinierung umzusetzen, steht das überhaupt nicht im Gegensatz zur Argumentation der Kommission, kommt doch die offene Koordinierung gerade ohne verbindliche Rechtsakte aus. Allerdings ist der Antrag von Linken und BVB / Freie Wähler hier inkonsistent, da er einerseits den Rechtsrahmen der EU verändern will und gleichzeitig sagt, die offene Koordinierung sei das Mittel der Wahl. Deshalb können wir dem Antrag nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, die EU-Kommission hat auf insgesamt 25 Seiten aufgelistet, welche Folgerungen sie aus der MSPI zieht und welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas weiter zu schützen. Sie hat sich auch im Europäischen Parlament ausdrücklich zu den Zielen der Initiative bekannt und die politische und finanzielle Unterstützung zugesagt. Lediglich die von der MSPI geforderten legislativen Akte hält sie für nicht vom EU-Vertrag gedeckt und sieht die Ziele der MSPI bereits durch Rahmenbeschlüsse - teilweise - des Rates und weitere Rahmenkonzepte ausreichend abgedeckt.
Mit dem Rat für Angelegenheiten der Sorben und Wenden haben wir in Brandenburg ein Gremium, das die Rechte und Interessen der nationalen Minderheiten stärkt. Es ist uns nicht nur ein gemeinsames Anliegen, den Minderheitenschutz in der ganzen EU durchzusetzen, sondern auch, in Brandenburg voranzuschreiten und uns für die Rechte der kulturellen und sprachlichen Minderheiten einzusetzen. Dazu gibt es morgen auch noch einen Tagesordnungspunkt hier im Landtag.
Der EU-Vertrag und die Grundrechtecharta garantieren den Minderheitenschutz bereits umfassend. Vielleicht sollte die Kommission als Wächterin der Verträge lieber deutlicher gegen Vertragsverletzungen vorgehen. Dafür jedenfalls hat sie das Mandat. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Als Nächste spricht die Vorsitzende des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden Frau Schwella zu uns. Bitte schön.
Cesćony zastupny president! Cesćone wótposłańce frakcijow! - Sehr geehrter Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete in den Fraktionen! Wussten Sie, dass jeder achte Europäer oder jede achte Europäerin einer Minderheit angehört oder eine Minderheitensprache spricht? Gleichzeitig sind sie wie wir alle hier Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union.
Die Minority-SafePack-Initiative ist - das wurde bereits mehrere Male erwähnt - eine europäische Bürgerinitiative, die eine Reihe von Verbesserungen der Gesetze zum Schutz nationaler Minderheiten beinhaltet. Auch das wurde jetzt schon mehrere Male ge-
nannt: Über 1,1 Millionen Menschen haben diese europäische Bürgerinitiative unterschrieben - mehr als 1 Million Europäer, die sich aktiv für ein Europa mit überall gleichen Rechten zum Schutz nationaler Minderheiten einsetzen.
Der Minderheitenschutz ist Teil der Voraussetzung bei den Beitrittsverhandlungen, um Mitglied der Europäischen Union zu werden. Aber - hier muss ich der AfD widersprechen - er ist dann nicht in allen Mitgliedsländern der EU zu einer gelebten Realität geworden. Minderheitenschutz ist noch keine Selbstverständlichkeit!
Als Beispiel nenne ich die Sinti und Roma in Ungarn. Die Minderheiten dieser Länder benötigen unsere Unterstützung, die sie durch die Förderung der Bürgerinitiative MSPI in einem deutlicheren Maße erhalten könnten.
Besonders wir Bürgerinnen und Bürger der neuen Bundesländer wissen aus eigenem Erleben, was es bedeutet, Menschen zu mobilisieren, um sich für demokratische Rechte einzusetzen und die Demokratie voranzubringen. Umso schwieriger ist es für Minderheiten, sich bei der Mehrheit Gehör zu verschaffen und Grundrechte zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt oder zum Schutz nationaler Minderheiten durchzusetzen.
In Europa stehen 20 Sprachen kurz vor dem Aussterben. Damit verlieren wir eine gewisse Vielfalt in unserer Europäischen Union.
Bundesweit ist das Land Brandenburg neben Schleswig-Holstein ein Vorreiter in der bundesdeutschen Minderheitenpolitik. Mit der Verankerung des Minderheitenschutzes - auch das haben wir heute schon gehört - in Art. 25 der Brandenburger Verfassung hat das Land eine wichtige Grundlage zum Schutz der in der Lausitz ansässigen Minderheit geschaffen, die mit dem Sorben/Wenden-Gesetz konkretisiert wurde.
Sehr geehrte Abgeordnete, die Mitglieder des RASW aus der 6. Wahlperiode haben den Prozess der Bürgerinitiative intensiv begleitet. Und es wurde damals in diesem Haus hierzu auch ein Beschluss gefasst, wie Frau Dannenberg bereits ausführte. Im November vergangenen Jahres hat der Deutsche Bundestag einstimmig die Aufforderung an die Europäische Kommission zur Umsetzung der Bürgerinitiative Minority SafePack für den Schutz und die Förderung der nationalen Minderheiten im Geiste der MSPI angenommen. Eine große Mehrheit der Europaabgeordneten stimmte für diese Bürgerinitiative.
Doch am 14. Januar dieses Jahres wurde die MSPI von der Europäischen Kommission in allen neun Punkten zurückgewiesen, da sie keine Notwendigkeit sieht, weitere Regelungen zum Schutz von Minderheiten zu erarbeiten. Wir hätten verstanden, wenn Anpassungen vorgenommen worden wären, verstehen aber nicht, dass die Initiative komplett abgelehnt wurde. Es ist für die Mitglieder des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden in Brandenburg schwer zu verstehen, dass es trotz der starken Unterstützung von politischer Seite für die Initiative zur vollständigen Ablehnung der MSPI seitens der Europäischen Kommission kam.
Mit der Ablehnung der Bürgerinitiative wird die Chance vertan, gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Mehrheiten in der EU die bisherigen Regelungen zu qualifizieren und weiterzuentwickeln. Diese Entscheidung der Europäischen Kommission drückt eine mangelnde Wertschätzung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Minderheiten in der EU aus, die diese Gemeinschaft in
jeder Hinsicht auch finanziell mittragen. Selbst ich empfinde größtes Unverständnis für diese Entscheidung.
Die Europäische Kommission sollte für alle Menschen in der Europäischen Union da sein und mit ihren Entscheidungen kein neues Unverständnis für das Handeln der Bürokratie in Brüssel hervorrufen, womit sie die Politikverdrossenheit begünstigt. Ehrenamtliches Engagement zum Wohle vieler ist zu würdigen und einzubinden.
Europaweit sind gleiche Bedingungen für die vielen nationalen Minderheiten zu schaffen. Somit bleiben die Europäische Charta für Regional- und Minderheitensprachen und das Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten die derzeit wirksamen Abkommen in Europa, die jedoch nicht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ratifiziert worden sind. Der von der Europäischen Union geprägte Begriff eines Europas der Regionen sollte keine Floskel sein, sondern mit neuem und echtem Leben erfüllt werden. Dazu könnte die Kohäsionspolitik auf die Minderheitenpolitik übertragen werden.
Wir gehen davon aus, dass diese Entscheidung am 18. März beim Gespräch der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit Präsidentin von der Leyen angesprochen worden ist und hier eine Nachsteuerung bzw. Nachbesserung seitens der Europäischen Kommission erfolgt. Der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden appelliert daher an die im Landtag Brandenburg vertretenen Fraktionen, eine Aufforderung an die Europäische Kommission zu beschließen, die getroffene Entscheidung zu überdenken und zurückzunehmen - ähnlich dem Tadelsantrag des friesischen Regionalparlaments, den der Rat den Fraktionen übergeben hatte. Wutšobny źěk za pśisłuchanje.- Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Ich bedanke mich auch für Ihre Geduld. Aufgrund der tagespolitischen Umstände haben wir die Tagesordnung heute mehrfach umgestellt, sodass Sie sehr lange warten mussten, bis Sie zu Ihrem Wortbeitrag kamen. Das bitte ich noch einmal zu entschuldigen.
Wir fahren in der Aussprache fort. Für die Landesregierung spricht Herr Staatssekretär Dünow. Bitte.
Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Schwella, ich bedanke mich bei Ihnen - nicht nur für Ihre Geduld, die heute sehr strapaziert worden ist, sondern auch für die fantastische ehrenamtliche Arbeit, die Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen im RASW, aber auch darüber hinaus leisten.