Ich frage die Landesregierung: Ist sie der Meinung, dass Kienbaum das einzige Unternehmen war, das diesen Auftrag hätte ausführen können?
Herr Abgeordneter, ich bin sehr froh, dass Sie aus diesem Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. März 2020 - wir erinnern uns: im ersten Lockdown, in der ersten Welle - an alle Bundesressorts, an die Länder und an die kommunalen Spitzenverbände zitieren. Ich habe es auch mitgebracht. Dieses „Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ gibt genau die Hinweise, die für dringliche Fälle und für besondere Situationen zu geben sind.
Wir haben uns an dieses Rundschreiben und die darin enthaltenen besonderen Hinweise gehalten. Ich habe dargelegt, dass der Projektleiter am 31. Dezember sein Amt niedergelegt hatte. Wir wissen, die Impfkampagne ist am 27. Dezember gestartet, hat aber mit der Schaltung der Hotline am 4. Januar und mit dem Hochziehen der ersten Impfzentren am 5. Januar sozusagen richtig Fahrt aufgenommen. Daher war das eine dringliche Situation, in der unmittelbarer Handlungsbedarf bestand.
Die Firma ist uns unter anderem aus den Reihen der kommunalen Familie Brandenburgs empfohlen worden, da sie auch über Kenntnisse in der Beratung zu Gesundheitsstrukturen verfügte. Sie verfügte über Kenntnisse im Krisenmanagement, unter anderem im Management der Flüchtlingskrise, und war auch für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beratend tätig. Daher bestand eine Eignung.
Ich hätte gern eine Antwort auf meine Nachfrage erhalten. Ich zitiere noch einmal, Frau Ministerin, um es deutlich zu machen:
„So ist die direkte Ansprache nur eines Unternehmens auch nach den Ausführungen der Europäischen Kommission […] dann möglich, wenn nur ein Unternehmen in der Lage sein wird, den Auftrag unter den durch die zwingende Dringlichkeit auferlegten technischen und zeitlichen Zwängen zu erfüllen.“
Meine Nachfrage lautete konkret: War nur Kienbaum nach Ansicht der Landesregierung dazu in der Lage?
Ich kann nur wiederholen, dass wir in einem extremst knappen Zeitfenster über den Jahreswechsel den Fortgang des nationalen Impfprojekts hier bei uns im Land Brandenburg absichern mussten. Kräfte mit einschlägiger Erfahrung waren bei dieser Firma vorhanden. So ist vom zuständigen Staatssekretär und vom KV-Vorstand diese Vergabe vorgenommen worden. Ich war darüber selbstverständlich informiert und habe das gebilligt.
Frau Ministerin, Sie sagten eben, die Firma sei Ihnen von der kommunalen Familie empfohlen worden. Das ist sehr ungenau. Was bedeutet das, von wem genau wurde das empfohlen - von einem Landrat, von mehreren, von verschiedenen Kreisen?
Frau Ministerin, eine kurze Nachfrage: Können Sie bestätigen, dass die Beraterfirma oder einzelne Berater dieser Firma nicht mehr im Ministerium tätig sind? Und können Sie vielleicht jetzt auch sagen, wann der letzte Arbeitstag oder Diensttag der Beraterinnen und Berater in Ihrem Ministerium war?
Erstes kann ich bestätigen. Der Vertrag wurde ursprünglich für die Zeit vom 5. bis zum 31. Januar 2021 geschlossen und dann bis zum 28. Februar verlängert. Danach ist vom 1. bis zum 12. März exakt eine Person aus dem vorherigen Projektbüro und von dem Team der Beratungsfirma noch unterstützend für den Übergang beschäftigt gewesen, seither nicht.
Im Übrigen ist ja unser Projektbüro Impfen inzwischen in den neuen Stab Impflogistik integriert, sodass keine direkte Weiterbeschäftigung mehr besteht.
Danke schön. - Die Frage 476 (Neuer Windpark Albertshof) wurde mit der Frage 502 (Wasserschäden an Kabeln, Transfor- matoren und Steuerungsmodulen der Befeuerung der Südbahn des BER) des Abgeordneten Matthias Stefke, Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, getauscht.
Am 31. Oktober 2020 wurde der BER in Betrieb genommen. Im Jahr 2019 gab es eine mediale Berichterstattung, dass 700 km Kabel neu verlegt und hunderte Transformatoren und Steuerungsmodule ersetzt werden müssen. Als Grund dafür wurde angegeben, dass über einen langen Zeitraum Wasser in die Kabelschächte eingedrungen ist und wegen einer fehlenden Drainage nicht ablaufen konnte.
Ich frage die Landesregierung: Ist der Austausch der besagten 700 km defekten Kabel wie auch hunderter defekter Transformatoren und Steuerungsmodule vor Inbetriebnahme des BER vollständig erfolgt?
Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Ministerin und Chefin der Staatskanzlei Schneider. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Stefke! Ich kann es ganz kurz machen: Ja, die Kabel und die anderen Anlagen, die durch das Wasser beschädigt worden sind, sind nach Angaben der Flughafengesellschaft vor der Inbetriebnahme komplett ausgetauscht worden.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung meiner Anfrage. Kurze Nachfrage dazu: Können Sie zufällig die Kosten dafür nennen? - Vielleicht können Sie es nicht beantworten, weil nicht absehbar war, dass es gefragt wird.
Für Frage 477 (Angebliche Missbräuchlichkeit der Ausübung des Akteneinsichtsrechtes von Abgeordneten gemäß Artikel 56 der Landesverfassung in Strafakten) der Abgeordneten Michael Hanko, AfD-Fraktion, und Wilko Möller, AfD-Fraktion, erhält Herr Abgeordneter Möller das Wort.
Im Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes vom 26. Januar 2021 zum Thema „Einzelfragen zum Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten nach Art. 56 LV“ wird unter anderem explizit klargestellt, dass das Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten aufgrund der Landesbehördeneigenschaft der Staatsanwaltschaften und der Weisungsgebundenheit gegenüber dem Justizministerium der parlamentarischen Kontrolle unterliegt.
Gleichwohl wird von der Justizministerin in einem Interview mit den „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ vom 16. Februar 2021 der Eindruck erweckt, die Wahrnehmung dieser parlamentarischen Kontrollrechte sei missbräuchlich. Demgegenüber dient die Ausübung des Akteneinsichtsrechts ausschließlich der parlamentarischen Kontrolle, unter anderem in Strafverfahren im Zusammenhang mit dem ILB-Skandal, dem Medikamentenskandal, der möglichen Gefälligkeitseinstellung von Strafverfahren gegen SPD-Mandatsträger und der Aussage von ehemaligen Stasi- Mitarbeitern im Zusammenhang mit dem Lockerbie-Attentat.
Wir fragen die Landesregierung: Welche „Missbrauchsmöglichkeiten“ sind damit gemeint, wenn die größte Oppositionsfraktion ihre landesverfassungsrechtlich garantierten und durch den Parlamentarischen Beratungsdienst bestätigten parlamentarischen Kontrollrechte ausübt? - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Abgeordnete Hanko und Möller! Ich teile schon die Prämisse Ihrer mündlichen Anfrage nicht. Wie Sie wissen, vertritt das Justizministerium in Bezug auf die Akteneinsichtsrechte einzelner Abgeordneter in Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eine andere Rechtsauffassung als der Parlamentarische Beratungsdienst. Bei den zugrunde liegenden
Rechtsfragen handelt es sich um sehr komplizierte verfassungsrechtliche Abwägungen. Letztendlich geht es um die Frage der Konkurrenz von abschließenden bundesgesetzlichen Regelungen mit landesrechtlichen Verfassungsbestimmungen. Nach sorgfältiger Prüfung - das ist Ihnen auch schon im Rechtsausschuss dargelegt worden - ist das Justizministerium zu der Auffassung gekommen, dass spätestens seit dem Wegfall des § 480 StPO alter Fassung keine Rechtsgrundlage mehr besteht, um nach den abschließenden Regelungen des Bundesgesetzes einzelnen Abgeordneten Akteneinsicht zu gewähren.
Ich nehme gern noch Stellung zu den von Ihnen angesprochenen Missbrauchsmöglichkeiten. Ja, ich habe mich dazu geäußert. In den Ermittlungsakten und auch in den Strafakten sind hochsensible personenbezogene Daten enthalten. Nicht umsonst schützt der Bundesgesetzgeber diese durch sehr strenge Beschränkungen von Akteneinsichtsrechten. Wenn, wie jüngst geschehen, in Ermittlungsverfahren gegen Personen des öffentlichen Lebens oder beispielsweise gegen Abgeordnete anderer politischer Parteien Akteneinsicht beantragt wird, dann sehe ich durchaus die Gefahr, dass diese sensiblen Informationen zum Meinungskampf in der politischen Auseinandersetzung missbraucht werden.
Dass diese Gefahr durchaus real ist und dass meine Sorge um diese sensiblen Daten gerechtfertigt ist, belegen Ausführungen, die der Abgeordnete Möller am 3. Dezember 2020 im Rechtsausschuss getätigt hat. In Erörterungen, in denen es darum ging, warum diese sensiblen Daten schützenswert sind, fragte er zum einen - das finden Sie im Protokoll zu dieser Rechtsausschusssitzung wieder -, wer entscheide, welche Daten sensibel sind, und zum anderen sagte er, er könne, würden ihm die Daten verweigert, seinen Informationsauskunftspflichten gegenüber seinen Wählern nicht nachkommen.
Auskunftspflichten gegenüber seinen Wählern! Meine Herren, bitte sehr! Besser kann man eine Missbrauchsgefahr nicht darlegen.
Frau Präsidentin, Vielen Dank. - Frau Hoffmann, es ging nicht darum, irgendwelche Inhalte öffentlich zu machen, sondern es ging um die parlamentarische Kontrolle. So sagt es auch das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes. Auf den Seiten 58 und 59 ist ganz klar festgelegt worden, dass die Abgeordneten ein Recht zur administrativen Einsichtnahme haben.
Bei der Akteneinsicht zum Schusswaffenverlust haben wir damals auch nicht alles gesehen. Zumindest hätte man ja einmal schauen können, warum denn einzelne Verfahren eingestellt worden waren. Es geht um die Begründung. Es ist ja die Aufgabe des Parlaments - das ist die parlamentarische Kontrolle -, zu schauen, warum Verfahren eingestellt werden, gerade wenn es um Politiker geht. Dass insoweit eine Weisungsbefugnis des Ministeriums besteht, können Sie ja wohl nicht verneinen. Die Staatsanwaltschaften unterliegen einem Weisungsrecht oder einer Weisungsunterwürfigkeit gegenüber dem Ministerium. Das gilt es aufzudecken und zu schauen, warum einzelne Verfahren komischerweise immer eingestellt werden. Diese Kontrolle muss möglich sein. - Vielen Dank.
Wir haben ja schon öfter darüber gesprochen. Ich will jetzt kein juristisches Seminar abhalten; aber es gibt gute, und zwar juristische Gründe, zu sagen, dass einzelnen Abgeordneten kein Einsichtsrecht in Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft gewährt wird. Hierzu gibt es eine uneinheitliche Rechtsprechung. Und, ja, Sie haben recht: Der Parlamentarische Beratungsdienst kommt partiell zu einer anderen Auffassung. Aber auch der Parlamentarische Beratungsdienst sagt, dass Gerichtsakten, also die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaften, sobald sie mit einer Anklage oder einer Abschlussverfügung zum Gericht kommen, dem Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten entzogen sind.
Die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft haben eine Zwitterstellung zwischen Verwaltungsakten und Gerichtsakten. Wir meinen - das hatte ich Ihnen bereits ausführlich dargelegt -, dass die §§ 474 ff. StPO abschließende Akteneinsichtsregelungen enthalten, die keine Rechtsgrundlage bieten, um einzelnen Abgeordneten Einsicht in Ermittlungsakten zu gewähren.
Es ist nur eine Feststellung: Ich will nicht mehr fragen, sondern festhalten, dass die größte Oppositionspartei an der parlamentarischen Kontrolle durch die Regierung …
Ich stelle trotzdem fest, dass ich hier in meinen Rechten als Abgeordneter beschnitten werde. - Das wollte ich noch einmal feststellen. Danke.
Diese Rechtslage bezieht sich auf alle Abgeordneten und betrifft nicht nur Abgeordnete der AfD. Das ist eine Rechtsauffassung, die das Justizministerium bezüglich aller Akteneinsichtsrechte aller Abgeordneten gleichermaßen geltend machen würde.
Danke schön. - Ich glaube, den Mund halten dürfen wir alle nicht, weil wir miteinander reden wollen.