Protocol of the Session on March 24, 2021

Es heißt im Gesetz auch, so einfach nolens volens, dass man annimmt, dass die Eingangszahlen aufgrund des demografischen Wandels weiter heruntergehen würden - ohne jegliche Zahlengrundlage, einfach demografischer Wandel, ein Schlagwort ohne Substanz, ein Schlagwort, das längst widerlegt ist. Wir haben in Eberswalde auch Erledigungsquoten von 103, in Potsdam von 98 - die sind gut, aber auch nicht so überbordend, dass sie einen Anhaltspunkt dafür bieten würden, dass es jetzt extrem schneller geht. Wir haben auch keinen Anhaltspunkt für ein weiteres Sinken der Zahlen.

Tesla und Corona: Ich kann es auch nicht quantifizieren, weiß aber, dass es bei Ihnen gar nicht hineingerechnet wurde, und deswegen fordern nahezu alle Fachverbände, Gewerkschaften, alle Einrichtungen, dieses Vorhaben zu stoppen oder zumindest - das sind die etwas Höflicheren - die Zahlen wissenschaftlich fundiert zu eruieren. Das kann man ja wohl verlangen.

Das Vorgehen der Ministerin Hoffmann erinnert sehr stark an die Kreisgebietsreform. Da hieß es auch: Demografischer Wandel, größere Strukturen bedeuten weniger Aufwand. - Das heißt es auch hier wieder, so die Argumente in der Gesetzesbegründung. Das wirkt auf mich wie eine Echokammer des damaligen Großlandrates Schröter. Dabei, meine Damen und Herren, sind Gerichtstage keine gleichwertige Alternative, das liegt auf der Hand. Die Ausbildung der Rechtsantragsstellen, die Ausweitung, die vorzunehmen ist, die „rollenden Richter“, die einzurichten sind, das alles ist nicht effizient, und genau deswegen lehnen Bürgermeister, Anwaltsverbände, Anwaltskammer, Richter - soweit sie reden dürfen - dieses Vorgehen ab, weil sie wissen, es ist nicht nur problematisch für die Rechtswegerleichterung, sondern hat auch eine Bedeutung für die Gesamtinfrastruktur des Ortes. Und, meine Damen und Herren, sehen Sie es uns nach, sehen Sie es mir nach, Sie haben in den letzten zwei Monaten keine stichhaltigen Gründe liefern können und deswegen …

(Zuruf)

- Nein, auch heute nicht. Sie waren im Rechtsausschuss nicht dabei, ich kann Ihnen das hier gerne wiedergeben.

… lehnen wir es auch ab. Sie schaffen Verunsicherung und eine weiterhin unklare Lage. Diese Situation sollte nicht weiter vertieft werden. Deswegen ist es angezeigt, diese falsche Reform zur

richtigen Zeit zu stoppen und deswegen heute bereits die Überweisung an den Rechtsausschuss abzulehnen, was wir empfehlen und auch tun werden. - Danke schön.

Als Nächster auf meiner Rednerliste steht der Abgeordnete Raschke, der für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht. Bitte schön.

Vielen Dank. - Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Gäste auch zu Hause an den Bildschirmen! Werte Abgeordnete! Ich darf jetzt als letzter Redner der Fraktionen zum Vorschlag zur Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit sprechen, deswegen will ich erst einmal kurz zusammenfassen:

Die Ministerin hatte den Vorschlag unterbreitet, die Arbeitsgerichtsbarkeit in Brandenburg an vier Standorten zu konzentrieren. Zusätzlich sollten Gerichtstage in der Fläche hinzukommen. Zu diesem Vorschlag gab es viele Anregungen und auch Kritik, einerseits in der Sache, andererseits auch in Bezug auf das Verfahren. Auf beides will ich eingehen. Worauf ich jetzt nicht eingehen werde, ist die Begründung, warum eine Reform notwendig ist, und welche Anforderungen wir Bündnisgrüne haben. Mit Blick auf die Uhr verweise ich dazu auf meinen Redebeitrag in der letzten Debatte.

Erstens: Wie lief das bisherige Verfahren? Natürlich, ganz ehrlich, nicht gut. Dass diese Ideenskizze aus dem Ministerium kursierte, noch bevor das Ministerium Gelegenheit hatte, die genaue Ausgestaltung zu erklären, war schon kein Traumstart. Das hat Ministerin Hoffmann ja auch öffentlich bedauert. Auch ich hätte es mir insgesamt - das ist kein Geheimnis - anders gewünscht: partizipativer mit einem Diskussionsforum, gerade bei den Arbeitsgerichten, deren Einführung als eigenständiger Gerichtszweig von der Arbeiterbewegung so hart erkämpft worden war. Das ist nun vergossene Milch.

Aber eine breite Beteiligung muss der Maßstab für zukünftige Reformen sein. Warum, das sieht man auch bei dieser Reform. Jetzt haben die Gewerkschaften - das wurde schon gesagt - Klage vor dem Verwaltungsgericht eingelegt, weil sie ihre Beteiligungsrechte verletzt sehen. Ich bin sicher, das Verwaltungsgericht wird das zügig entscheiden und damit auch bei der Anwendung des strittigen § 130 Landesbeamtengesetz für mehr Klarheit sorgen - das kann man so oder so sehen -; ich bin mir sicher, das Gericht wird das tun.

Sie merken, ich ordne das relativ nüchtern und knapp ein; denn aus meiner Sicht geht es gar nicht um diesen Paragraphen. Es geht darum, wie wir uns bei strittigen Themen einen guten Umgang miteinander bewahren, gerade jetzt, wo wir nicht wirklich miteinander „umgehen“. Denn natürlich haben wir, habe ich zu dieser Reform mit den Gewerkschaften gesprochen - mit Arbeitsrichterinnen- und -richtern, mit Fachanwälten für Arbeitsrecht, mit Rechtspflegern und Rechtspflegerinnen, auch mit Klägerinnen und Klägern. Es hat mich jetzt schon viele Tage und manchmal auch Nächte - Grüße nach Senftenberg - gekostet und mich viel gelehrt. Aber es war fast alles virtuell - per Mail, per Telefon, in guten Fällen 2D per Videokonferenz. Auch zwischen uns Abgeordneten findet der Austausch zu dieser Reform fast nur in diesen ritualisierten, formalisierten Formaten statt. Was gerade fehlt, ist doch der Austausch auf dem Flur, am Rande von Veran

staltungen, auf Fachkonferenzen - und damit viel Austauschraum. Ich glaube, allein deswegen wird der Ton schon rauer und an manchen Stellen so rau, wie es vielleicht gar nicht nötig wäre.

Damit bin ich zweitens dabei, wie es inhaltlich um diese Reform steht: Ich behaupte, das können wir sehr viel sachlicher betrachten. Ja, das Verfahren holpert und da werden wir aufeinander zugehen. Aber in der Sache haben wir viel gelernt. Es ist geklärt, dass die wenigen Mitarbeiter, die betroffen sind, die freie Wahl haben werden - Frau Ministerin Hoffmann hat es schon gesagt -, entweder am Standort zu bleiben, zum Amtsgericht zu gehen oder zu einer anderen Gerichtsbarkeit, oder in der Arbeitsgerichtsbarkeit zu bleiben und an einen anderen Standort zu gehen. Es ist geklärt, dass die Wege für die Bürgerinnen und Bürger nicht länger werden, weil es die Rechtsantragsstellen geben wird.

Es dürfte doch jetzt auch wirklich klar sein, dass die Gerichtstage aus den 90ern mit den heutigen nicht vergleichbar sind. Wir haben uns berichten lassen, dass beispielsweise in Strausberg damals die Gerichtstage in den Räumen einer Fleischerei stattgefunden haben. Das sieht heute schon ein bisschen anders aus, wir haben gut ausgestattete Räume in den Amtsgerichten, es gibt heute Internet, vielleicht auch bald die E-Akte.

Lassen Sie eine Zwischenfrage zu? - Bitte schön, Frau Block.

Vielen Dank. - Herr Kollege Raschke, haben Sie sich mal bei den Amtsgerichten erkundigt, ob sie Platz für die Gerichte haben, die da jetzt noch Gerichtstage abhalten sollen? Von Eberswalde ist mir bekannt, dass die Raumsituation so ist, dass Gerichtstage nicht stattfinden könnten.

Vielen Dank, Frau Block. - Wir haben uns natürlich zu der Frage schlaugemacht und uns sowohl beim Ministerium als auch bei den Amtsgerichten erkundigt. Der bisherige Zwischenstand ist: Das muss organisiert werden, ist aber möglich. - Das Amtsgericht in Eberswalde werde ich mir in wenigen Tagen bzw. Wochen persönlich anschauen; dafür habe ich schon einen Termin vereinbart.

Dennoch bleiben Fragen offen, Fragen, die wir bei der vereinbarten Anhörung im Rechtsausschuss klären können: Wie ist es mit den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern? Welche Erfahrungen gibt es in anderen Ländern? Das wurde angesprochen. Wie lässt sich die Digitalisierung voranbringen? Frau Kollegin Block hat es ja vorhin betont. Was spricht für Alternativvorschläge, die ins Gespräch gebracht wurden, für Gerichtstage oder Außenkammern?

Und da ich schon bei den Gerichtstagen bin, will ich noch einmal betonen: Dass sie in dem Reformentwurf nur per Verordnung geplant sind und damit jederzeit wieder abgeschafft werden können, ist für uns Bündnisgrüne nicht tragbar. Die müssen aus unserer Sicht ins Gesetz.

Sie sehen also, ich plädiere dafür, ein wenig Schärfe aus der Debatte zu nehmen und als Parlament stattdessen eine selbstbewusste Haltung einzunehmen. Es ist gut, dass die Ministerin den

Mut hatte, so eine schwierige Debatte anzustoßen, und einen Vorschlag gemacht hat. Ich weiß und die Ministerin weiß, dass auch in Brandenburg das Strucksche Gesetz gilt: Kein Gesetzentwurf verlässt das Parlament so, wie er eingebracht wurde. - In diesem Sinne werden wir die Argumente abwägen, anhören, uns ein Bild machen. Wenn sie uns überzeugen, werden wir entscheiden, ob und wo der Reformvorschlag der Ministerin eventuell noch ergänzt oder korrigiert werden muss. In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Debatte und die Anhörung im Rechtsausschuss. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Neustrukturierung … - Die Ministerin reklamiert noch ein wenig Redezeit. Die hat sie eigentlich schon ausgeschöpft, aber wir wissen alle, dass die Landesregierung

(Zuruf: Dann dürfen die anderen aber auch noch mal!)

selbstverständlich zu jeder Zeit sprechen darf. Aber dann dürfen die Fraktionen auch noch einmal sprechen. Es ist Ihnen hoffentlich klar, dass sie den anderen damit Redezeit verschaffen. - Aber gern, bitte schön.

Es zeigt ja nur, dass mir die Arbeitsgerichtsbarkeit wichtig ist. - Ich möchte einfach die Gelegenheit nutzen, ein paar Missverständnisse auszuräumen. Ich richte mich da an Herrn Vida, der aber offensichtlich nicht mehr da ist. Ich glaube, er hat den Gesetzentwurf dahin gehend missverstanden, dass er davon ausgeht, dass wir erst zukünftig die Zahl von zwei Richtern in Eberswalde erreichen werden. Fakt ist aber - und das zeigt das Problem auf -: Wir haben aktuell schon einen Personalbedarf von weniger als zwei Richtern, haben aber vor Ort drei bis vier Richter, um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen, weil wir ein Arbeitsgericht nicht mit zwei Richtern funktionsfähig halten können.

Zu der Frage nach den Gerichtstagen - Herr Raschke hat ja schon dazu ausgeführt -: Selbstverständlich sind das ganz andere Gerichtstage, weil sie unter ganz anderen Rahmenbedingungen stattfinden, weil wir die Infrastruktur der Arbeitsgerichte nutzen. Ich habe gestern an einer Besprechung teilgenommen, in der der Präsident des Oberlandesgerichtes und die Präsidentin des Landesarbeitsgerichtes zusammengesessen haben, um im Einzelnen zu erörtern, wie wir die Gerichtstage vor Ort in den Amtsgerichten organisieren wollen.

Zu Eberswalde möchte ich noch mitteilen: Eberswalde mag fachgerichtsbarkeitsfrei sein, ist aber nicht justizfrei. Wir haben im Nordosten diverse Amtsgerichte. Wir haben in Eberswalde eine Zweigstelle der Staatsanwaltschaft. Ich kann sagen, die Justiz ist in allen Teilen dieses Landes sehr präsent. Insofern kann man der Justiz hier nicht vorhalten, dass sie durch den Abzug von zwei Richtern aus Eberswalde daran mitwirkt, Institutionen aus dem Nordosten abzuziehen.

Zum Schluss möchte ich auf § 130 LBG eingehen: Eine Klage aufgrund von § 130 LBG setzt voraus, dass allgemeine beamtenrechtliche Regelungen geändert werden. Ich ändere aber keine allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen, sondern

hebe Gerichte auf und verändere Arbeitsgerichtsbezirke. Mit allgemeinem Beamtenrecht hat das nichts zu tun. - Ich danke.

Wie ich schon ausführte, kann die Landesregierung natürlich jederzeit sprechen. Allerdings summieren sich dann auch die Redezeiten der anderen Fraktionen entsprechend. Ich teile mit, welche Fraktion noch wie viel Redezeit hat.

(Zuruf)

- Ich sehe Kopfschütteln. Dann machen wir es andersherum: Möchte noch eine Fraktion reden? - Das ist nicht der Fall. Gut, dann machen wir Schluss mit dem Reden und kommen zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke“, Drucksache 7/3144, an den Rechtsausschuss. Wer stimmt der Überweisung zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und fahre in der heutigen Ziehung der Nummern der Tagesordnungspunkte fort. Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf geeinigt, Tagesordnungspunkt 13 vorzuziehen, dass die Fraktion DIE LINKE den Gesetzentwurf „Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten im Land Brandenburg“, Drucksache 7/2487, zu Tagesordnungspunkt 12 zurückzieht und Tagesordnungspunkt 9 an das Ende unserer heutigen Debatte gestellt wird.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf.

TOP 13: Kinderrechte umfassend im Grundgesetz verankern!

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/3117

Ich eröffne die Aussprache. Zu uns spricht die Kollegin Vandre für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Liebe Abgeordnete! Am 5. April 1992 ratifizierte Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention. Seitdem drängen Kinder und Jugendliche, aber auch Akteure wie das Aktionsbündnis für Kinderrechte, zu dem unter anderem das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland zählen, auf die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Nur, um Ihnen die zeitliche Schiene zu verdeutlichen: Ich war vier Monate alt, als die UN-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention beschloss, fünf Jahre alt, als das Aktionsbündnis gegründet wurde, und stehe heute mit über 30 Jahren vor Ihnen, um Sie als Landesregierung aufzufordern, am Freitag bei der ersten Beratung der Grundgesetzänderung im Bundesrat klar Stellung zu beziehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist an der Zeit, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aber es geht nicht darum, die Grundgesetzänderung noch irgendwie vor Ende der aktuellen Legislaturperiode durch den Bundestag zu peitschen. Es geht darum, dass die Kinderrechte endlich vollumfänglich Eingang ins Grundgesetz finden. Das bedeutet, dass wir dafür sorgen müssen, dass sowohl die vier Leitprinzipien als auch die drei Säulen der Kinderrechtskonvention aufgenommen werden. Das heißt also, es geht gleichermaßen um das Recht auf Gleichbehandlung, die Vorrangigkeit des Kindeswohls, die Sicherung von Entwicklungschancen und die Berücksichtigung des Kindeswillens als Leitprinzipien sowie den Schutz, die Förderung und die Beteiligung als gleichberechtigte, nebeneinanderstehende Säulen.

Nun könnte Mensch natürlich argumentieren, dass die UN-Kinderrechtskonvention mit ihrer Ratifizierung in geltendes Recht der BRD übergegangen ist und es daher keiner Gesetzesänderung bedarf. Doch das greift viel zu kurz, denn erstens stehen völkerrechtliche Verträge unter dem Rang des Grundgesetzes, und zweitens erwähnt das Grundgesetz Kinder nur als Erziehungsobjekte der Eltern und nicht als eigenständige Trägerinnen und Träger von Rechten.

Genau darum muss es uns allen aber gehen. Wir müssen endlich anerkennen, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind, sondern vollwertige Menschen mit eigenen Bedürfnissen und eben auch mit eigenen Rechten. Das bedeutet nicht, dass den Eltern die Verantwortung für ihre Kinder entzogen wird. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz bedeutet, dass wir uns selbst in die Pflicht nehmen, die gesellschaftliche Position von Kindern zu stärken. Gerade hier haben wir im Bund, aber zum Teil auch in den Ländern immensen Nachholbedarf, insbesondere in der Gerichts- und Verwaltungspraxis.

Nun, meine Damen und Herren, all das müsste die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz gewährleisten.

Doch der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am 20.01.2021 beschlossen wurde, bleibt weit dahinter zurück und hat in den vergangenen Wochen zu Recht massive Kritik befördert. Selbst der Parlamentarische Beratungsdienst des Bundestages attestiert diesem Gesetzentwurf, dass er weit hinter den völkerrechtlichen Normen der UN-Kinderrechtskonvention zurückbleibt und im Übrigen ein Abweichen davon zu massiven Interpretationsproblemen führen würde. Drei der Kritikpunkte möchte ich daher kurz aufgreifen.

Erstens: Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kinderrechte mitten in Artikel 6 am Ende des Absatzes 2 zu verankern. Damit will die Große Koalition die Kinderrechte genau zwischen den Elternrechten auf der einen Seite und dem staatlichen Wächteramt auf der anderen Seite verorten. Das kritisiert das Aktionsbündnis für Kinderrechte zu Recht, weil die Grundgesetzänderung damit mitnichten dem Ziel der Anerkennung der Kinder als eigenständige Rechtssubjekte gerecht wird und dies vertritt.

Zweitens: Der Gesetzentwurf sieht vor, den verfassungsrechtlichen Anspruch der Kinder auf rechtliches Gehör zu gewährleisten. Liebe Sozialdemokraten, liebe Grüne, spätestens hier müssten bei euch die Alarmglocken schrillen; denn wir als Land Brandenburg sind zu Recht stolz auf unseren § 18a Kommunalverfassung, der eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Gemeindeangelegenheiten vorsieht. Ihr wisst aus unseren Gesprächen mit den Jugendverbänden und dem Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung,

dass Beteiligung mehr ist als zuhören. Genau deswegen würde mir jedes Verständnis dafür fehlen, wenn eure Regierung am Freitag im Bundesrat keine Kritik an der nun vorgelegten Formulierung der Bundesregierung üben würde.