Wir fahren mit dem Beitrag des Abgeordneten Raschke fort. Er spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste am Livestream! Wir haben jetzt schon viel gehört. Wir haben gehört, wie viele Menschen seit gestern neu infiziert wurden. Wir haben gehört, wie viele Menschen seit gestern gestorben sind. Wir haben heute und gestern viel darüber diskutiert, wie es unseren Krankenhäusern geht. Wir haben über den Haushalt diskutiert, darüber, dass wir das Geld dringend brauchen. Und wir haben darüber diskutiert, wie das mit der Abwägung ist und was berücksichtigt wurde und was nicht. Ich möchte das alles nicht wiederholen.
Es ergibt sich, und das ist klar, dass wir diese Verordnung brauchen. Ich sage auch, dass wir diese Verordnung brauchen. Natürlich ist es ein Paket. Es ist immer ein Verhandlungsergebnis, ein Abwägungsergebnis. Beispielsweise hätten wir uns als Grüne gewünscht, dass das Böllerverbot hart durchgezogen wird. Dafür ist es aber in Brandenburg nach der modernen Regelung möglich, dass man sich zu Weihnachten nicht nur mit Blutsverwandten trifft, sondern auch mit Freunden. Es ist natürlich immer eine Paketlösung, wie es im politischen Leben eben so ist. Deswegen sage ich, wir brauchen diese Verordnung.
Alles ist schon gesagt worden, alles ist klar. Wir brauchen den Lockdown und diese Verordnung, um die Infektionszahlen zu senken. Deshalb: Welchen sinnvollen Beitrag könnte ich jetzt noch dazu leisten, dass wir die Infektion rasch eindämmen? Sie ahnen es schon: Ich möchte das Infektionsrisiko so weit wie möglich reduzieren und spreche nicht länger als nötig. Unsere Fraktion stimmt der Beschlussempfehlung zu. Ich wünsche Ihnen allen gesunde Weihnachten! - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Zahlen sind klar und die sich daraus ergebende dramatische Betroffenheit der Bevölkerung ist es auch. Daran gibt es nichts zu deuteln. Dass es jetzt im Wesentlichen einheitliche Regelungen gibt, ist eine gute Sache. Allerdings muss die Wirksamkeit der Maßnahmen weiter kritisch überprüft werden. Das ist erforderlich, um eine Legitimation, eine Akzeptanz für die Maßnahmen zu erreichen und auch eine juristische Rechtfertigung für die Grundrechtseingriffe zu erhalten.
Deswegen fordern wir, meine Damen und Herren, weiterhin Studien zum Risiko bezüglich potenzieller Übertragungsorte und Übertragungswege in Auftrag zu geben und nicht einfach pauschal darauf zu verweisen, dass das RKI ja Zahlen habe. Sie haben Zahlen zum Infektionsgeschehen, aber seit August keine Infektionsumfeldanalyse. Es wird noch Monate dauern, bis eine ausreichende Zahl an Personen geimpft ist. Einen kompletten
Lockdown für ein halbes Jahr wird kaum jemand wollen; deswegen brauchen wir wissenschaftliche Studien, welche Einschränkungen unter welchen Auflagen perspektivisch eventuell wieder gelockert werden können. Deshalb haben wir in unserer Fraktion hin- und herüberlegt und uns am Ende für eine Enthaltung entschieden.
Ganz wichtig wird es in den kommenden Tagen sein, die Notbetreuung gut zu organisieren. Die Landesregierung hat hierzu gesagt, dass in Kürze Festlegungen erfolgen würden. Da fragt man sich, was „in Kürze“ bedeutet, wer Anspruch haben wird und wie die Antragstellung in dieser schwierigen Zeit genau abläuft - was überhaupt leistbar ist, welchen Support es dort geben wird. Darauf müssen wir achten.
Was die Impfung angeht, wissen wir, dass sie in einigen Ländern schon angelaufen ist und die einzige Lösung sein wird, um die Pandemie zu beenden. Die Nebenwirkungen bei den Geimpften halten sich sehr in Grenzen, und insofern hoffen wir darauf, dass die Impfstrategie hier mit etwas mehr Geschwindigkeit vorangetrieben wird, sobald der Impfstoff zugelassen ist. Wir haben heute im Gesundheitsausschuss aufgrund zeitlicher Engpässe keine Informationen hierzu erhalten. Deswegen hoffe ich, dass wir hier zeitnah Informationen dazu erhalten, wie die Errichtung von Impfzentren beschleunigt werden kann, wie insbesondere auch der Einsatz der mobilen Teams zwischen den „Lücken“ beschleunigt werden kann.
Meine Damen und Herren, es ist so, dass die Grundrechtseinschränkungen schon jetzt erheblich sind. Ich warne in dieser Situation dringend davor, demokratisch gewählte Gremien in ihrer Arbeit einzuschränken. Sie müssen weiterhin funktionsfähig bleiben, nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis. Der Schutz demokratischer Institutionen ist notwendig, um insbesondere den perfiden Versuchen der Delegitimierung entgegenzutreten. Der Landtag muss wichtige Entscheidungen treffen, und folglich gibt es Situationen, in denen wir zusammenkommen müssen.
Für die kommunale Ebene haben wir hierzu die kommunale Notlagenverordnung erlassen, der fünf von sechs Fraktionen des Landtags zugestimmt haben. Damit haben wir eine gute Sache für die kommunale Familie geschaffen. Ich glaube, es ist wichtig, hierzu auch zu stehen. Deswegen tut es mir sehr weh, dass ich Folgendes kurz vor Weihnachten hier ansprechen muss, wenn Sie unsere Entscheidungen hier verteidigen wollen - Letzteres tut im Übrigen auch die Landtagspräsidentin, die hier für drei Tage in Folge zu einer Präsenzsitzung eingeladen hat, um an einem Tag vorzeitig in ihre Heimatstadt zu fahren und dort der Stadtverordnetenversammlung und dem Bürgermeister vorzuhalten, dass sie das Gleiche tun wie wir hier drei Tage lang, nämlich eine Präsenzsitzung abhalten -: Die Fraktionen von SPD, CDU und Linken haben in Rheinsberg ein absurdes und politisch durchschaubares Schauspiel aufgeführt: Sie bezeichneten die Präsenzsitzung einer Stadtverordnetenversammlung als Skandal und Quatsch.
- Das ist sehr zum Thema! - Sie drängten sich vor dem Sitzungsraum der Stadtverordnetenversammlung und forderten dort, dicht gedrängt, die Absage der Sitzung, führten so die Beschlussunfähigkeit herbei und forderten vor Ort die Einrichtung eines Livestreams. In einem schrillen Ton wurde die Präsenzsitzung in einer gemeinsamen Pressemitteilung dieser Fraktionen als Körperverletzung und als unverantwortlich gebrandmarkt, obwohl heute und gestern Stadtverordnetenversammlungen in
Die Notlagenverordnung, meine Damen und Herren, sieht vor, dass Kompetenzen an den Hauptausschuss übertragen werden können. In dieser Pressemitteilung erklärten diese Fraktionen - man denke an die Beschlusslage dieses Hauses zu Corona - …
- Zur Sache! - … ich zitiere -: Eine Übertragung der Kompetenzen an den Hauptausschuss ist inakzeptabel, weil das die Alleinherrschaft des Bürgermeisters unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes bedeuten würde. - Meine Damen und Herren, das ist ganz knapp am AfD-Sprech vorbei!
Der Innenminister - auch die Landesregierung in Gänze - hat immer wieder betont, wie wichtig die Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen ist. Die Coronapandemie ist zu ernst, um sie für solche politischen Spielchen zu missbrauchen. Wenn wir unsere Beschlüsse auch in den Kommunen ernsthaft durchsetzen und für Akzeptanz werben wollen, bitte ich Sie, auch darauf hinzuwirken. Ich finde es traurig, dass eine Repräsentantin unseres Hauses in dieser Form gehandelt hat. Das trägt nicht zur Akzeptanz der Beschlüsse, die hier im Landtag gefasst wurden, bei - tut mir leid.
Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen. Ihre Redezeit ist abgelaufen. - Wir kommen zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Frau Ministerin Nonnemacher.
- Herr Vida, Sie hatten Ihre Redezeit. Jetzt spricht Frau Nonnemacher. Auch der Dialog ist jetzt hier nicht gestattet. - Frau Ministerin, bitte.
Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, der Vorsitzende des zuständigen Sozial- und Gesundheitsausschusses, Herr Lüttmann, hat in seiner Eingangsrede sehr gut zusammengefasst und dargelegt, in welcher Situation wir in Brandenburg sind, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt hat. Er hat die heutigen Zahlen referiert.
Ich denke, wir haben im Rahmen dieser Landtagssitzung und auch heute Morgen in der Sondersitzung des Ausschusses über viele Aspekte gesprochen, auch über die Lage in unseren Krankenhäusern. Es tut mir leid, wenn einige Kolleginnen und Kollegen den Eindruck hatten, dass heute Morgen nicht ausreichend Zeit zur Verfügung gestanden hätte. Sie wissen, ich bin eigentlich immer gern, mit Freude und viel Ausdauer bereit, Ihre Fragen zu beantworten. Vielleicht kann man das beim nächsten Mal ein bisschen anders organisieren.
Ansonsten freue ich mich sehr darüber, dass eine deutliche Mehrheit dieses Hauses nicht von der Widerspruchsmöglichkeit
Gebrauch machen möchte, die das neue Infektionsschutzbeteiligungsgesetz bietet, sondern mit der Zustimmung zur dritten Eindämmungsverordnung signalisiert, dass sie die Entscheidung der Landesregierung richtig findet und breit unterstützt.
Frau Abgeordnete Johlige, Sie können sicher sein, dass viele Fragen, die Sie heute aufgeworfen haben - zum Versammlungsrecht, zu den Ausgangssperren, auch zu vielen Dingen im Bereich der Bildung - von der Landesregierung und den angeschlossenen Häusern sehr intensiv diskutiert und begutachtet wurden. Die beiden Verfassungsressorts haben sich mehrfach zusammengesetzt, um diese Regelung intensiv zu beraten.
Das Kabinett hat sich am Freitag, dem 11.12., zu einer Kabinettsitzung getroffen, am Sonntag, dem 13.12., sowie am Montag, dem 14.12., zu einer Kabinettssitzung zusammengeschaltet und diesen Beschluss verabredet. Wir diskutieren das also stets sehr intensiv durch, und die Begründung wird Ihnen selbstverständlich noch zugeleitet.
Also herzlichen Dank - auch im Namen der gesamten Landesregierung - und weiterhin auf gute Zusammenarbeit! Und wenn der Ausschuss das nächste Mal ein kleines bisschen länger geht, ist das von meiner Seite kein Problem. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich beende die Aussprache und komme zur Abstimmung.
Ich lasse über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, „Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverord- nung - 3. SARS-CoV-2-EindV) vom 15. Dezember 2020 (GVBl. II Nr. 119)“, Drucksache 7/2713, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung bei einigen Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.
Erstens: Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE, „Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes“, Drucksache 7/2476, an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Energie. Ich darf Sie um Abstimmung bitten. Wer dem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Enthaltungen? - Damit ist der Überweisung bei einigen Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.
Zweitens: Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, „Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes“, Drucksache 7/2699, an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Energie. Wer dem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Enthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag einstimmig ohne Enthaltungen angenommen.
Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 10, und damit sind wir am Ende der 30. Plenarsitzung. Ich bedanke mich ganz, ganz herzlich bei Ihnen, die Sie drei Tage lang so viel Aufmerksamkeit aufgebracht haben, bei allen, die diese Sitzung vorbereitet und durchgeführt haben, und bei meinen beiden Vizes.