Protocol of the Session on December 17, 2020

Andere Meinungen werden auch von namhaften Experten wie Wolfgang Wodarg, dem SPD-Mitglied, und Sucharit Bhakdi, dem Netzwerk „Evidenzbasierte Medizin“ um Prof. Sönnichsen, den Epidemiologen Angela Spelsberg und Ulrich Keil, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Ärzteverbänden um Hendrik Streeck, Francesco De Meo und Stephan Sturm, den Geschäftsführern des Helios- bzw. des Fresenius-Konzerns, den Verfassern der Thesenpapiere zur Corona-Lage um

Matthias Schrappe, Klaus Püschel und Hedwig François-Kettner, der langjährigen Pflegedirektorin an der Charité, sowie dem Institut für Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität München um Göran Kauermann und Helmut Küchenhoff vertreten, um einige Beispiele zu nennen.

Zum Lockdown erklärte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, heute:

„‚Ich gehe nicht davon aus, dass wir bis zum 10. Januar eine relevante Absenkung der Infektionsraten und schon gar nicht der Todesfälle erreichen werden. [...] Ein Lockdown, egal wie hart, ist keine geeignete langfristige Strategie in der Pandemiebekämpfung.‘ [...] Stattdessen sollte mehr für den Schutz der Risikogruppen in den Alten- und Pflegeheimen getan werden. Außerdem müssten Menschenströme entzerrt werden, beispielsweise durch den Einsatz von mehr Bussen und Bahnen sowie subventionierten Taxifahrten für Risikogruppen“,

so die Forderung von Gassen.

Die Professoren Göran Kauermann und Helmut Küchenhoff vom Institut für Statistik der LMU in München stellten am 11. Dezember fest:

„1. Todesfälle durch COVID-19 - Adjustiert auf die Einwohnerzahl zeigt sich keine ausgeprägte Übersterblichkeit […]

2. Problematische Entwicklung der Fallzahlen bei den Hochbetagten - Die bisherigen Corona-Maßnahmen verfehlen notwendigen Schutz der Ältesten […]

3. Aktuelle Analysen zum Verlauf der Pandemie: Kein deutlicher Rückgang nach dem Lockdown […]“

Dem fraglichen Nutzen des Lockdowns - sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie: Bedenken Sie das ernsthaft - stehen seine Kollateralschäden gegenüber, wie sie im Positionspapier der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Ärzteverbände vom 28. Oktober beschrieben wurden. Ich wiederhole noch einmal: Unterlassung anderer dringlicher medizinischer Behandlungen, soziale Deprivation und Brüche in Bildungs- und Berufsausbildungsgängen, Niedergang ganzer Wirtschaftszweige und kultureller Einrichtungen, zunehmende soziale Schieflage. Und ich ergänze: Eingriff in unsere Grundrechte, in die Versammlungsfreiheit und „unfröhliche“ Weihnachten.

Sehr geehrte Damen und Herren, der verschärfte Lockdown ist nicht alternativlos. Er ist kein Naturgesetz; er ist eine Entscheidung - eine Entscheidung, die Sie oder wir treffen. Es ginge auch anders: ohne Lockdown, mit dem Schutz vulnerabler Gruppen, repräsentativem Testen, umfassender Information über Chancen und Risiken von Impfungen und sauberen Definitionen von Infektionen und Covid-19-Erkrankungen. Deswegen - weil es anders geht - widersprechen wir dieser Eindämmungsverordnung.

Die Landtagsmehrheit - wenn sie uns denn nicht folgt - fordern wir auf, wenigstens die Passage in § 2 Abs. 2 der Verordnung zu streichen, in der es heißt:

„Das ärztliche Zeugnis [zur Befreiung von der Maskenpflicht] muss [...] die konkret zu benennende gesundheitliche Beeinträchtigung (Diagnose) sowie konkrete Angaben beinhalten, warum sich hieraus eine Befreiung von der Tragepflicht ergibt.“

Hier werden Maskenbefreiungen und diejenigen Ärzte, die Maskenbefreiungen ausstellen, unter Generalverdacht gestellt. Das weisen wir entschieden zurück, und ich fordere Sie auf, das mit uns zurückzuweisen. - Vielen Dank.

(Zuruf: Das ist der wichtigste Kritikpunkt an der Verordnung - die Maskenpflicht?)

Wir fahren in der Debatte mit dem Redebeitrag der CDU-Fraktion fort. Zu uns spricht Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack.

(Unruhe im Saal - Zuruf: Sagen Sie doch nur einmal, dass es die Pandemie für Sie überhaupt gibt!)

- Das Wort hat jetzt Prof. Dr. Schierack.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben jetzt zwei, drei Tage über die Pandemie gesprochen, den Bericht des Ministerpräsidenten gehört und auch heute früh im Gesundheitsausschuss sehr ausführlich darüber gesprochen. Wir werden auch in Zukunft im Gesundheitsausschuss weiter darüber sprechen.

Die Zahlen, von denen wir heute gehört haben und die wahrscheinlich in Zukunft, in den nächsten Tagen auftreten werden, sind beunruhigend - das können auch Sie nicht verheimlichen und müssen auch Sie eingestehen. Ich gestehe Ihnen durchaus zu, wenn Sie alles Mögliche und auch die Ärztinnen und Ärzte zitieren - ich gehöre der Kassenärztlichen Vereinigung an und bin da auch aktiv -: Wir wissen, dass es mehrere Wege gibt, die man durchaus diskutieren kann. Aber die Folgerung, dass eine Infektion vorliege, bei der man nicht oder vielmehr so handeln müsse, wie Sie es sagen lese ich aus den Zitaten nicht, und das ist explizit in der Ärzteschaft nicht so diskutiert worden. Deswegen können Sie das auch nicht so sagen.

Natürlich machen wir uns Sorgen um die Menschen, die zu den vulnerablen Gruppen gehören, und ich gebe gern zu, dass wir da besser werden müssen - das haben wir heute früh im Gesundheitsausschuss auch diskutiert -; da sind wir noch nicht am Ende der Fahnenstange. Da sind wir in dem Bereich, in dem es auf der einen Seite gilt, Risikogruppen zu schützen, während auf der anderen Seite die Frage ist: Wie gehen wir mit unseren Großmüttern und Großvätern in den Pflegeheimen um? - Das ist eine schwierige Sache, und da ist Verantwortung von jedem von uns gefragt. Besuchen wir unsere Angehörigen dort oder nicht?

Sie wissen, dass das Virus insbesondere von Pflegenden und Besuchern in die Altenheime hineingetragen wird, und ich frage Sie: Sollen wir Besuche jetzt unterbinden? Das wäre die Konsequenz aus dem Ganzen. Diese Fragen müssen Sie doch einmal klären und den Menschen in Deutschland klarmachen, ob sie die Großmutter oder den Vater jetzt wirklich zur Heiligen Nacht oder wozu auch immer aus dem Pflegeheim nach Hause holen wollen. Aber das wird eine schwierige Sache.

Ich glaube, dass das ein gesamtgesellschaftliches Problem ist, das Sie angehen müssen. Klar, Sie können durchaus mit Aussagen von Epidemiologen argumentieren, aber ich denke, am Ende geht es nicht nur um eine medizinische, sondern auch um eine ethische Frage - und die haben wir hier zu klären. Deswegen sage ich voller Überzeugung, dass wir angesichts der Zahlen jetzt nicht einfach zuschauen und Lockerungen fordern können, sondern energischer werden müssen - und das geht nicht mit einem „Herumgebläke“ hier vorn am Podium. Es geht um eine ernsthafte Auseinandersetzung und die Frage: Wie wollen Sie angesichts der Entwicklungen in Oberspreewald-Lausitz, in Spree-Neiße, in Elbe-Elster, in meinem Wahlkreis, Cottbus, jetzt konkret vorgehen?

Wenn Sie etwas dagegen haben, hätten Sie heute einen Antrag auf Aufhebung der Eindämmungsverordnung stellen müssen. Das ist aber nicht geschehen. Sie sind also dagegen, aber wofür Sie sind, sagen Sie auch nicht. Sie hätten hier also einen Antrag stellen müssen, die Eindämmungsverordnung aufzuheben; einen solchen habe ich aber nicht vorliegen. Das hätten Sie also sagen müssen.

Daher, meine Damen und Herren, kann ich Ihnen absolut nicht folgen. Ich muss Ihnen sagen:

(Zuruf: Widerspruchsrecht!)

Es tut mir ja leid, es tut mir langsam leid. - Ich bin da voll auf der Seite meiner Kollegin Frau Nonnemacher, die - wie ich aktuell noch - in der Vergangenheit tatsächlich an der „Front“ mit den Patienten geredet hat. Es tut mir leid, dass das hier so eine theoretische Abhandlung wird. Aber ich erlebe im täglichen Kampf gegen dieses Virus eine andere Realität. Das betrifft auch Menschen, bei denen, wie Sie richtig sagen, eine planbare Operation verschoben wird. Auch das muss ich den Patienten erklären, und das ist eine nicht ganz einfache Situation.

Aber hier jetzt eine Show daraus zu machen, das halte ich nicht für gut. Von daher, meine Damen und Herren: Wir haben heute im Gesundheitsausschuss ausführlich darüber gesprochen und ich habe von der AfD kein klares Argument, keine Argumentation gehört, außer: Es ist zu warm hier drinnen; es sind zu viele Menschen hier drinnen. - Ich hatte Schwierigkeiten, Ihnen heute im Ausschuss zu folgen. Diejenigen, die dabei waren, wissen das. Von daher kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen, und ich sage das für die CDU-Fraktion, für die Koalition: Wir wollen das Infektionsschutzgesetz umsetzen und werden heute keinen Widerspruch gemäß Infektionsschutzbeteiligungsgesetz anmelden. - Herzlichen Dank.

Frau Abgeordnete Bessin hat eine Kurzintervention angezeigt.

Herr Schierack, wir waren ja beide in der Ausschusssitzung heute Morgen, und ich muss Ihnen da ganz deutlich widersprechen. Von wegen, wir hätten dort ausführlich darüber gesprochen! Also, ich weiß nicht: Wenn wir um 9 Uhr anfangen und um 10 Uhr das Plenum beginnt - Sie wissen, wie lange wir sonst in den Ausschusssitzungen über Corona sprechen.

Die Frau Ministerin hat zunächst einmal ihr Lagebild vorgestellt, und dann fingen die Fragen an. Herr Lüttmann kann eindeutig bestätigen, dass es heute so viele Fragen gab, dass die Ministerin in verkürzter Form geantwortet hat. Sie selbst, Herr Schierack, haben so viele Fragen gestellt, dass Sie sich sogar - weil überhaupt keine Zeit dafür war, dass alle Fragen beantwortet werden - bereit erklärt haben, dass Ihre Fragen zum Thema Impfen im Nachgang beantwortet werden.

Und sich hier hinzustellen und zu sagen, wir hatten ja so viel Zeit, darüber zu reden, aber die AfD habe ja gar nicht reagiert, finde ich eine maßlose Frechheit von Ihnen zu dem Thema.

(Die Abgeordnete verlässt zunächst das Rednerpult und kehrt kurz darauf an das Rednerpult zurück.)

Ich habe ja noch 1 Minute und 4 Sekunden; deshalb noch kurz Folgendes: Wenn Herr Lüttmann dann kurz vor Ende sagt, jetzt hätten wir noch fünf Minuten, Frau Nonnemacher gehe schon raus, weil um 10 Uhr die Plenarsitzung anfange, und wir dann fünf Minuten länger allein - ohne die Gesundheitsministerin - diskutieren, können die Fragen natürlich nicht beantwortet werden. Wir hatten noch so viele Fragen offen, dass wir sie im Nachgang schriftlich einreichen werden.

Die Fragen von Frau Muxel zur Telefonseelsorge und zu Kirchen und Gottesdiensten wurden auch nicht umfassend beantwortet,

und Herr Lüttmann hat sich noch dafür entschuldigt, dass man für die Sitzung nur eine Stunde Zeit hatte und sie auch noch zeitgleich mit der Sitzung des Haushaltsausschusses stattfand.

Der Abgeordnete Prof. Dr. Schierack möchte gerne erwidern.

Frau Bessin, ja, ich war dabei, und der Ausschussvorsitzende, Herr Lüttmann, hat zu Beginn der Ausschusssitzung klargemacht, dass die Situation dieses Mal eine besondere war. Wir haben am Dienstag getagt, wir haben gestern bis 22 Uhr getagt und wir sind heute früh wieder unterwegs gewesen; deswegen - in der besonderen Situation - war zeitlich heute nur eine Stunde möglich, das hat er doch deutlich gemacht.

Sie wissen aber, dass wir das Thema Corona in der Vergangenheit - ob in Präsenz- oder in Telefon- oder Videokonferenzen - sehr häufig und sehr, sehr ausführlich behandelt haben, und ich bedanke mich bei der Ministerin, dass sie sich wirklich bei jeder Frage ausführlich Zeit nimmt, sie zu beantworten, das will ich hier deutlich sagen. Herr Lüttmann hat aufgrund der verkürzten Zeit wegen der beginnenden Landtagssitzung angeboten, sich den Fragen wieder zu stellen, also durchaus schriftlich, durchaus mündlich, durchaus in Videokonferenzen, und das werden wir in der Zukunft auch so halten. Das war heute eine besondere Situation, aber ich will es noch einmal sagen: In der Vergangenheit war die Diskussion sehr ausführlich und alles - auch Ihre Fragen - wurde ausführlich beantwortet.

Wir fahren in der Rednerliste fort. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Johlige. Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben soeben wieder einmal die Realitätsverweigerung der AfD-Fraktion erlebt. Ich werde nicht darauf eingehen, weil ich finde, dass Frau Nonnemacher vorhin alles dazu gesagt hat, was man dazu sagen muss. Im Rest des Hauses sind wir uns, glaube ich, einig, dass es angesichts der Situation, die geschildert wurde, absolut notwendig war, die Notbremse zu ziehen, und die Maßnahmen, die bis dahin ergriffen worden waren, objektiv nicht ausgereicht haben - im Übrigen auch, weil einige sich nicht an die Vorgaben gehalten haben. Deshalb war es notwendig, weitere Maßnahmen zu ergreifen, das teilen wir. Trotzdem werden wir uns bei der Abstimmung enthalten, und ich möchte das für Sie zumindest begründen.

Wir stimmen nachher darüber ab, ob wir als Parlament Widerspruch gegen die bereits erlassene Verordnung einlegen. Würden wir den Widerspruch einlegen, würden wir die gesamte Verordnung stoppen. Das wollen wir ausdrücklich nicht. Bei einzelnen Regelungen haben wir aber durchaus Bedenken, über die wir gerne vor Erlass der Verordnung gesprochen hätten. Der Ausschuss hatte heute Morgen viel zu wenig Zeit, es wurden vor allem auch Fragen zu Unklarheiten der Verordnung diskutiert, die sicherlich bei einer Befassung im Ausschuss vor dem Erlass der Verordnung hätten geklärt werden können. Und so konnten aus Zeitnot unsere Bedenken zu einzelnen Punkten der Verordnung nicht ausgeräumt werden.

Nicht diskutiert werden konnte beispielsweise, ob es der richtige Weg ist, auf Ausgangsbeschränkungen zu setzen, also einen sehr starken Grundrechtseingriff, obwohl die meisten anderen Bundesländer diesen Schritt nicht gehen. Wir konnten auch nicht über die Verhältnismäßigkeit des Versammlungsverbots bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 reden, ebenfalls ein sehr, sehr starker Grundrechtseingriff.

Und Herr Lüttmann, ich weiß nicht, woher Sie die Erkenntnis nehmen, dass in der Sitzung heute Morgen eine intensive Abwägung stattgefunden habe: Dem Ausschuss - und auch dem Plenum - ist nicht einmal die Begründung zu der Verordnung zugegangen, sodass wir sie gar nicht kennen, und sie spielte heute Morgen keine Rolle. Ich finde, eine solche Abwägung muss stattfinden, und über sie muss der Landtag auch informiert werden. Das ist das Problem an der Stelle, und ich hätte mir sehr gewünscht, dass wir diese Debatte tatsächlich führen können, denn Grundrechtseinschränkungen sind immer zu begründen und sehr genau abzuwägen.

Es gibt weitere Bedenken, die wir in Bezug auf die Verordnung haben, das habe ich heute Morgen auch im Ausschuss gesagt: Es wurde nicht hinreichend geklärt, welche arbeitsrechtlichen Fragen es beispielsweise bei Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen gibt, die sich nicht testen lassen wollen - das wurde nicht beantwortet. Wir haben auch Bedenken, weil den Pflegeeinrichtungen ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro angedroht wird, wenn Testungen des Personals - aus welchen Gründen auch immer - nicht stattfinden können.

Wir verstehen auch nicht, warum die Kitas offen bleiben, auch das ist zumindest erklärungsbedürftig und auch diese Erklärung ist heute Morgen nicht erfolgt, und auch da hätte uns die Abwägung sehr interessiert.

Wir vermissen in der Verordnung auch eine hinreichende Abstimmung mit Berlin. Zwar wurde uns versichert, dass eine solche stattgefunden habe - siehe auch die Buchläden, da sagte der Ministerpräsident, man müsse sich noch mit Berlin abstimmen -, allerdings haben wir die eine oder andere Stilblüte zur Kenntnis nehmen müssen, zum Beispiel den „kleinen Grenzverkehr“, also, dass jetzt die Berliner zum Kauf von Feuerwerkskörpern nach Polen fahren können, die Brandenburger aber nicht.

Wir haben auch die Regelungen zum Sport zur Kenntnis genommen, die voneinander abweichen: In Berlin dürfen bis zu zehn Kinder gemeinsam Sport treiben, Kinder in Brandenburg dürfen das nicht. Das führt aktuell dazu, dass Fußballmannschaften aus dem berlinnahen Raum zum Trainieren nach Berlin fahren.

Das sind alles Stilblüten, die wir eigentlich vermeiden müssten, denn sie führen dazu, dass die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung für solche Maßnahmen sinkt, und das können wir uns derzeit nicht leisten. Deshalb hätten wir uns sehr gewünscht, dass eine Parlamentsbeteiligung vor Erlass der Verordnung stattgefunden hätte, wir hätten dabei gerne auf solche Punkte hingewiesen, möglicherweise wäre der eine oder andere noch auszuräumen gewesen.

Deshalb wünschen wir uns, dass auch die Punkte, die ich hier genannt habe, bei der Erarbeitung der nächsten Verordnung berücksichtigt werden, dass eine Parlamentsbeteiligung künftig früher erfolgt, dass uns auch die Begründungen zugeleitet werden - ich finde sie wirklich nicht so unwichtig wie möglicherweise der eine oder andere aus den Koalitionsfraktionen - und dass wir deutlich mehr Zeit für die Diskussion im Ausschuss haben. Aus

all diesen Gründen werden wir uns jetzt enthalten. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.