Leider reicht das bei Weitem nicht aus. Was passiert mit den Krankenhäusern in Wittstock, Templin, Angermünde, Seelow, Beeskow, Luckau, Treuenbrietzen und den anderen? Wenn das Land hier nicht aufpasst und gegensteuert, werden diese Häuser vom Netz verschwinden, und die gesundheitliche Versorgung in der Fläche wird nachhaltig gestört sein. Deshalb muss das Land notfalls einspringen, wenn sich der Bund weiterhin weigert, diese wichtigen Kliniken in der Grundversorgung finanziell zu unterstützen. Brandenburg kann es sich nicht leisten, bedarfsnotwendige Krankenhäuser zu verlieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bertelsmann Stiftung hat zusammen mit der Robert Bosch Stiftung und der BARMER vor wenigen Tagen ein Papier veröffentlicht, in dem ausgeführt wird, wie sie sich eine medizinische Versorgung zukünftig vorstellen. Zu dem Bereich Krankenhaus gibt es eine erschreckende Aussage: Zukünftig sind nach ihren Vorstellungen Maximalversorger nur noch für eine Einwohnerinnen- und Einwohnerzahl von 1 bis 1,7 Millionen notwendig, ein Krankenhaus der Regelversorgung für 200 000 bis 250 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Weitere originäre Krankenhausstrukturen sind laut diesem Positionspapier nicht mehr nötig. Auf Brandenburg heruntergerechnet bedeutet das: zwei Schwerpunktkrankenhäuser und weitere 13 Krankenhäuser der Regelversorgung - das wäre es dann.
Lassen wir nicht zu, dass dieses Positionspapier zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung wird. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Wenn Sie nämlich jetzt den wirtschaftlichen Bankrott kleinerer Häuser riskieren, wird der Inhalt dieses Positionspapiers innerhalb kurzer Zeit zur traurigen Realität.
Liebe Kenia-Koalition, es ist jetzt an der Zeit, zu handeln und nicht nur zu klagen und mit dem Finger auf den Bund zu zeigen. Damit würden Sie erreichen, dass die Krankenhäuser eine Sorge weniger hätten und sich voll und ganz auf die leider notwendige Versorgung der Covid-19-Patienten konzentrieren könnten. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu.
Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag der SPD-Fraktion fort. Für sie spricht der Abgeordnete Keller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Krankenhäuser und die zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitssektor sind unser Rückgrat bei der Bekämpfung der Coronapandemie. Bevor ich gleich zum Antrag der Fraktion DIE LINKE spreche, will ich einen Punkt nicht unerwähnt lassen: Dass der Kollege Schieske von der AfD in einer Mündlichen Anfrage ein bisschen so tut, als wäre die Situation in den Brandenburger Krankenhäusern genau die gleiche wie vor einem Jahr, ist ein Stück weit unerträglich.
Dass die AfD an der Stelle versucht, die Institutionen, die Verwaltung, die Politik und die Parteien in Misskredit zu bringen, ist das eine. Aber wenn Sie bei dieser Frage andeuten, dass im letzten Jahr alles genauso gewesen sei wie in diesem Jahr, drücken Sie gegenüber unseren Krankenschwestern und Krankenpflegern und dem medizinischen Personal eine Missbilligung aus, die man nicht stehen lassen kann. Ich möchte mich an der Stelle noch einmal ganz deutlich bei allen medizinischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern bedanken, die vor allem zur Weihnachtszeit und über Neujahr eine Situation vorfinden werden, die eben nicht so ist wie im letzten Jahr.
Ich möchte auch noch einmal deutlich sagen: Bundesregierung und Landesregierung versuchen, alle nötigen Maßnahmen zu treffen, um die Versorgung von Patienten zu gewährleisten, Kapazitäten frei zu machen, vorzuhalten und zu verhindern, dass Krankenhäuser durch diese schwierige Situation in eine finanzielle Schieflage geraten.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch, dass vom 16. März bis zum 30. September 2020, in der ersten Welle, insgesamt 317,4 Millionen Euro an die Brandenburger Krankenhäuser ausgezahlt worden sind. Ich glaube, das ist hier auch bekannt. Es sind auch zusätzliche Mittel für persönliche Schutzausrüstungen und auch für bestimmte Gerätschaften vom Land bereitgestellt worden.
Ja, es ist kein Geheimnis, dass wir, die SPD - auch Frau Nonnemacher hat das in der Pressemitteilung am 08.12.2020 kundgetan -, mit der neuen Regelung im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz nicht zufrieden sind. Es gab einen Neudruck des Antrags der Fraktion DIE LINKE. Ich glaube, man hat ein Stück weit akzeptiert, dass es von der Landesregierung in Brandenburg eine Positionierung dazu gibt.
Ich will noch einmal das von Ihnen erwähnte Positionspapier ansprechen, das von der Bertelsmann Stiftung und anderen verfasst worden ist. Aber das ist nicht die Position der Landesregierung in Brandenburg. Wir werden selbstverständlich versuchen, in Gesprächen mit dem Bund und auch auf der Landesebene sicherzustellen, dass hier kein Krankenhaus wegen der Coronapandemie Liquiditätsengpässe hat. Wir werden unseren Beitrag leisten und dafür sorgen, dass die Krankenhäuser auch nach der Coronapandemie noch als Krankenhäuser in Brandenburg zur Verfügung stehen.
Sie haben angesprochen - das möchte ich auch hervorheben -, dass das Gesundheitsministerium in Brandenburg nach dem
Dritten Bevölkerungsschutzgesetz mit allen möglichen Ausnahmeregelungen schon jetzt dafür sorgt, die Krankenhäuser in Brandenburg mehr als zuvor zu unterstützen. Es sind jetzt insgesamt 26 Krankenhäuser. Sicherlich werden wir auch darauf schauen, wie es sich bei den anderen Krankenhäusern verhält.
Ich verstehe das Anliegen der Fraktion DIE LINKE. Aber so klar, wie sich Frau Nonnemacher hier immer äußert, bedarf es dieses Antrags nicht. Dementsprechend lehnen wir den Antrag ab. Frau Nonnemacher geht da, mit uns an ihrer Seite, den richtigen Weg. - Vielen Dank.
Herr Keller, Sie haben mich angesprochen. Ich hatte bei meiner Frage einfach nur auf die Statistik Bezug genommen, die die Helios-Kliniken herausgebracht haben, und zwar auf die Statistik des Krankenhauses in Bad Saarow, das in Brandenburg liegt. Die lassen dort Transparenz walten und zeigen offen, dass die Fallzahlen im letzten Jahr deutlich höher waren als in diesem Jahr. Deshalb habe ich die Landesregierung gefragt, ob es irgendwelche Informationen dazu gibt - mehr nicht.
Ich habe nicht gesagt, dass wir jetzt die gleiche Situation haben wie 2019. Der Statistische Bericht für den Zeitraum von 1991 bis 2017 - den werden Sie kennen, Herr Keller - ist öffentlich abrufbar. In dem steht, dass die Krankenhausbelegung bei uns schon immer zwischen 79 und 81 % lag. Frau Ministerin Nonnemacher hat gesagt, dass wir bei einer Bettenauslastung zwischen 70 und 80 % sind. Wie gesagt, es gibt laut Statistischem Bericht - das kommt nicht von mir, sondern es ist der Statistische Bericht des Landes Brandenburg - jedes Jahr eine Auslastung von ungefähr 80 %.
Herr Schieske, wissen Sie, es gibt zwei Punkte, die mich an diesen Anmerkungen stören. Zum einen erfolgen Ihre Äußerungen und Ihre Frage nicht im luftleeren Raum. Wir hatten hier gestern eine sehr lange Diskussion, in der sich Ihre AfD-Fraktion - Herr Dr. Berndt - sehr klar dahin gehend geäußert hat, dass es hier keine Pandemie gibt und dass die Zahlen an der Stelle nicht erhöht sind; er vergleicht das ja auch mit der normalen Grippe.
Zu dem, was Sie hier andeuten: Wissen Sie, wir reden hier von Bettenzahlen, und wir reden davon, dass weitere Kapazitäten geschaffen worden sind. Wir reden davon, dass bestimmte elektive Eingriffe verschoben werden, um Kapazitäten vorzuhalten.
Reden Sie hier doch bitte einmal von unseren Coronafallzahlen. Stellen Sie sich doch bitte ans Mikro und sagen Sie - oder jemand aus Ihrer Fraktion - einmal deutlich, dass die Situation in den Brandenburger Krankenhäusern in diesem Jahr, sicherlich auch auf den Intensivstationen, sicherlich auch hinsichtlich der der Belegung und der Bedingungen in den Krankenhäusern, eine andere ist als im letzten Jahr. Stellen Sie sich hin und sagen Sie
das. Sagen Sie, dass Sie hier einen Unterschied sehen. Sagen Sie, dass wir in einer Pandemie sind. Sprechen Sie doch klare Worte; versuchen Sie doch, nicht so herumzuschlängeln. Sagen Sie doch mal ganz klar: Wir sind in einer Pandemie, wir erkennen die Notlage, und wir müssen handeln. - Hier mit irgendwelchen Fragen anzudeuten, dass es im letzten Jahr genau das Gleiche war wie in diesem Jahr, ist einfach nur abstrus.
Laut Geschäftsordnung hat Herr Schieske jetzt nicht die Möglichkeit, sich ans Mikrofon zu stellen. - Wir fahren in der Aussprache mit dem Redebeitrag der AfD-Fraktion fort. Für sie spricht Frau Abgeordnete Barthel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! „Finanzielle Hilfen für alle Krankenhäuser in Brandenburg“, so lautet die Überschrift des Antrags der Linken. In einem Punkt ihres Antrags hat die Linke recht - zumindest im Originalantrag -: Das DRG-System bedingt Fehlentwicklungen, etwa Personalnotstand sowie einen gewaltigen Bürokratie-, Codier- und Dokumentationsaufwand, der den Kranken nicht hilft. Wenn Sie fordern würden, das DRG-System abzuschaffen, hätten Sie die volle Unterstützung der AfD-Fraktion. Merkwürdigerweise taucht diese Forderung aber trotz Ihrer anfänglich richtigen Analyse in Ihrem Antrag gar nicht auf.
Was Sie von der Landesregierung fordern, ist nichts weiter als Corona-Aktionismus. Sie beklagen, dass die Krankenhäuser keine Ausgleichszahlungen mehr für leere Betten erhalten bzw. - im Neudruck Ihres Antrags - ab dem 18.11.2020 nur noch unter bestimmten Voraussetzungen, und fordern Ersatz, ganz so, als wären die Ausgleichszahlungen das Beste gewesen, was den Krankenhäusern hätte passieren können.
Das Beste war es aber weder für die Krankenhäuser noch für die Patienten - für Letztere schon gar nicht -; denn so, wie es bei Pauschalen immer ist, war es dann auch hier: Bei dem einen lag die Pauschale über dem, was das Krankenhaus normalerweise einnimmt, und bei dem anderen deckte sie die Kosten nicht. Im ersten Fall ergab sich ein Fehlanreiz; Behandlungskapazitäten wurden nicht genutzt. Es gab Krankenhäuser, die ohne Patienten mehr Geld hatten als mit Patienten. Gleichzeitig gab es viele Patienten, bei denen z. B. notwendige Operationen verschoben wurden oder die gar nicht behandelt wurden. Diese Zustände sind noch schlimmer als das von Ihnen zu Recht kritisierte DRGSystem.
Dieses Jahr sehen wir - man höre gut zu - einen kleinen Anstieg der Sterblichkeit im August, im September und im Oktober, der gerade nicht mit der Zahl positiver Coronatests korrelierte. Für den Monat August sieht das Statistische Bundesamt die Hitzewelle als mögliche Ursache. Mediziner und Krankenhäuser bringen aktuell eine ganz andere Erklärung ins Gespräch, nämlich dass die zusätzlichen Verstorbenen auf die verminderte Krankenhausversorgung gerade bei Notfällen während der vorangegangenen Monate zurückzuführen sein könnte.
Deshalb brauchen wir keinen Corona-Aktionismus, keine Schließungen und auch keinen Rettungsschirm. Deswegen brauchen wir einen Normalbetrieb mit einer vernünftigen Krankenhaus- infrastruktur.
Dafür brauchen wir eine verlässliche Finanzierung. Diese kann man aber nicht einfach beim Bund anfordern; da ist auch die Landesregierung selbst gefragt. Für die Investitionen in die Krankenhäuser sind nun einmal die Länder zuständig, und hier hat das Land Brandenburg in den letzten Jahren versagt. Deshalb ist die Situation jetzt so, wie sie ist.
Es ist kein Wunder, dass Sie das nicht thematisieren. Sie waren lange selber im Gesundheitsbereich für das Land Brandenburg verantwortlich. Aber darüber wird natürlich wieder nicht gesprochen. Zu Ihrem Antrag werden wir uns der Stimme enthalten. - Vielen Dank.
Wir fahren mit dem Redebeitrag der CDU-Fraktion fort. Für sie spricht der Abgeordnete Prof. Dr. Schierack.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! … (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich). Ich möchte dem medizinischen Personal, den Ärzten, den Schwestern, den in den Krankenhäusern Tätigen, erst einmal für ihren Einsatz in der Krise herzlich danken. Das gehört sich einfach. Dafür noch einmal einen herzlichen Applaus!
Ich danke auch dem Gesundheitsministerium für das engagierte Eintreten in der Krise. Wir werden über alle Schritte zeitnah informiert. Wir sehen, dass diese Krise tatsächlich hart zu meistern ist, aber wir sind dabei, Verhältnisse, wie sie in Italien herrschen, in Brandenburg zu verhindern, und das ist erst einmal wichtig.
Wir nehmen natürlich zur Kenntnis, dass die steigenden Covid19-Zahlen zu schweren Verläufen führen, die in den Krankenhäusern behandelt werden müssen, und dass unsere Krankenhäuser, insbesondere die im Süden des Landes Brandenburg, an die Kapazitätsgrenze kommen. Planbare Behandlungen werden aufgeschoben. Planbare Behandlungen sind übrigens Behandlungen, mit denen die Krankenhäuser tatsächlich Geld verdienen; das muss man so deutlich sagen. Gleichzeitig steigen die Kosten für die Hygienemaßnahmen.
Das führt natürlich zu Einnahmeverlusten. Diese sind in der ersten Welle durch die sogenannte Bettenfreihaltepauschale, die eben erwähnt worden ist, ausgeglichen worden. Ich glaube, Brandenburg hat 317 Millionen Euro für seine Krankenhäuser erhalten.
In der zweiten Welle trifft das nicht zu. Das ist Fakt. Deswegen hat sich die Landesregierung mit anderen Bundesländern in einer Protokollerklärung deutlich dazu geäußert, was dazu geführt hat - Sie haben Ihren Antrag auch noch verändert -, dass wir jetzt 26 Krankenhäuser haben, die unter den Schutzschirm fallen.
Ich glaube, anhand dessen wird klar, dass das Gesundheitsministerium alles tut, was Sie in Ihrem Antrag fordern. Daher muss dieser Antrag heute hier so nicht beschlossen werden; denn das Gesundheitsministerium tut alles, um die Krankenhäuser in Brandenburg zu schützen. Deswegen werden wir diesen Antrag
ablehnen. Mehr muss ich dazu nicht sagen. Meine Vorredner haben darauf bereits Bezug genommen. - Herzlichen Dank.
Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Für sie spricht Frau Abgeordnete Nicklisch.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Unser Land steht derzeit vor einer großen Herausforderung. Im Zentrum der Problemlösung stehen dabei unsere Krankenhäuser. Eines der Hauptprobleme ist derzeit das befürchtete Erreichen der Kapazitätsgrenze in den bestehenden Einrichtungen. Rein logisch gesehen sollten wir hier kurzfristig Kapazitäten erweitern und schaffen. Von der Personalseite her betrachtet sind dem kurzfristig unverrückbare Grenzen gesetzt.
Um keine zusätzlichen Engpässe zu produzieren, ist es zwingend erforderlich, dass die bestehenden Einrichtungen zu 100 % erhalten bleiben. Dabei sollte jede Einrichtung in die Lage versetzt werden, sich in dieser komplizierten Situation voll und ganz auf die eigentliche Arbeit zu konzentrieren. Dazu gehört, dass die Finanzierung der Krankenhäuser so erfolgt, dass sich die Behandlung der Patienten an deren Krankheitsbild und nicht an der Gewinnmarge bestimmter Behandlungsmethoden ausrichtet.
Darüber hinaus ist das gesamte Gesundheitssystem in die Lösung der Probleme in der derzeit ausgerufenen nationalen Notlage eingebunden. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass Krankenhäuser der Basisnotfallversorgung, Stufe I, nicht in die Finanzierungshilfe des Bundes einbezogen werden. Wir haben am Sonntag erfahren, dass der Bund für die neu ausgerufene Lockdown-Zeit monatlich 11 Milliarden Euro an Hilfen zur Verfügung stellt, um die Verluste von Unternehmen in diesem Zusammenhang auszugleichen. Es ergibt keinen Sinn, Unternehmen zu retten, und jene, die direkt an der Beseitigung der Probleme arbeiten, in den Konkurs zu schicken.
Deshalb wird nichts anderes übrig bleiben, als die finanziellen Schieflagen, die sich aus den Folgen der laufenden Ereignisse ergeben haben, mit Steuermitteln zu kompensieren. Krankenhäuser sind in der gegenwärtigen Situation systemrelevante Einrichtungen mit der höchsten Prioritätenstufe. Von dem Erfolg ihrer Arbeit wird in großem Maße abhängen, wie lange die Extremsituation insgesamt anhalten wird. Deshalb muss im Zweifel auch das Land bei der Lösung eines unserer Hauptprobleme in Vorleistung treten und die Angelegenheit danach mit dem Bund klären.
Leider sucht man ausgabenseitig auch in diesem Antrag vergeblich nach konkreten Beträgen aus den Einzelplänen. Genannt wird lediglich der Betrag von 2 Milliarden Euro für den Topf, aus dem das Geld genommen werden soll. Somit ist es die Aufgabe der Landesregierung, diese Vorschläge mit konkreten Zahlen zu unterlegen. Wir haben uns dazu verständigt, dass angesichts der momentanen Situation eine Einsparung an dieser Stelle keinen Sinn ergibt. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal: Im Koalitionsvertrag steht, dass sich die Koalition zum Erhalt der Krankenhausstandorte in Brandenburg bekennt. Das ist so, und das bleibt so.
Frau Barthel, von Ihnen hieß es, es gebe „Corona-Aktionismus“. Falls Ihnen das nicht aufgefallen ist: Alle anderen Fraktionen haben sich ernsthaft damit auseinandergesetzt und sehen genau das nicht. Niemand würde lieber zum Normalbetrieb zurückkehren als die Krankenhäuser. Das geht im Moment aber nicht.