Protocol of the Session on December 17, 2020

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete?

Ja, bitte.

Frau Vandre, bitte.

Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Das begrüße ich ausdrücklich. - Sie haben gerade auf die Landesregelungskompetenzen in Bezug auf den Wohnungsbau abgestellt. Mich würde - auch nach der Rede Ihres Fraktionskolle-

gen Münschke vorgestern - interessieren, was Ihr wohnungspolitisches Konzept ist, um in Brandenburg sozialen Wohnraum zu schaffen. Ihr Kollege stellte vorgestern dar, dass der Markt das von allein regeln müsse und unser Credo sein sollte: Bauen, bauen, bauen! - Das widerspricht meines Erachtens den Aussagen, die Sie soeben getätigt haben.

Ich kann Ihnen darauf antworten, dass das meinen Aussagen überhaupt nicht widerspricht, denn wir haben, was den sozialen Wohnungsbau angeht, schon seit Jahren Forderungen in unserem Programm formuliert. Sie sollten das eine nicht mit dem anderen vergleichen, weil das eine nichts mit dem anderen zu tun hat - nur um von Ihrem Versagen in der Landesregierung in den letzten zehn Jahren abzulenken. Dass Sie im sozialen Wohnungsbau nichts unternommen haben und mit Ihrer Sozialministerin kläglich gescheitert sind, brauchen Sie hier gar nicht wegzuwischen.

Ich möchte zudem an Anträge erinnern, die unsere Landtagsfraktion in der letzten Legislaturperiode hier zum Thema Obdachlosigkeit eingebracht hat. Wie Sie übrigens schon im ersten Satz Ihres Antrags schreiben, existieren hierzu überhaupt keine genauen Statistiken für Brandenburg. Für Sie als Linksfraktion wäre es in der Vergangenheit wichtig gewesen, unserem Antrag, der genau das gefordert hat, zuzustimmen. Das haben Sie aber auch nicht.

Deswegen möchte ich unseren Antrag mit dem Titel „Sicherstellung der Unterbringung der brandenburgischen Obdach- und Wohnungslosen“ vom Januar 2019 in Erinnerung rufen. Im Protokoll kann man die damalige Debatte nachlesen. Ich möchte die damalige Landtagsabgeordnete und jetzige Ministerin Frau Nonnemacher aus dem Protokoll zitieren. Als es um die Bundesinitiative zur Erstellung der Statistiken ging, sagte sie:

„Wir begrüßen es deswegen ausdrücklich, dass sie eine entsprechende Bundesratsinitiative unterstützt hat.“

Da bezieht sie sich auf Frau Golze.

„Das entlässt die brandenburgische Landesregierung dennoch nicht aus der Verantwortung. Wir hätten uns im letzten Jahr gewünscht, dass bei anhaltender Untätigkeit der Bundesregierung auf die Bundesratsinitiative hin die Landesregierung selber tätig wird. Baden-Württemberg und Hamburg gehen diesen Weg und werden selber tätig.“

Ich hoffe, Frau Nonnemacher, Sie sind die letzten Monate und im letzten Jahr schon tätig geworden - wie Sie es selbst forderten. Die Untätigkeit Ihrer Vorgängerin haben Sie bemängelt. Sie sind die Nachfolgerin, und ich hoffe, Sie können vielleicht noch erklären, wie Sie denn schon tätig geworden sind.

Ich zitiere weiter:

„Den Vorschlag der AfD-Fraktion“

- also unseren Antrag -

„die Unterkünfte für geflüchtete Menschen auch für Obdachlose zu öffnen“

- Achtung! -

„halten wir zumindest für überlegenswert. Vorgehaltene Kapazitäten sowohl im Bereich der Erstaufnahme als auch in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften sollten auch anderen Notleidenden zur Verfügung gestellt werden. Für uns ist dabei allerdings wichtig, dass nicht Menschen mit Migrationsgeschichte gegen Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft ausgespielt werden.“

- Achtung, zuhören! -

„Der Vortrag von Frau Bessin war aber völlig frei davon; das möchte ich an dieser Stelle auch mal lobend erwähnen.“

- So viel dazu, Frau Vandre -

„Der Antrag enthält einige richtige und bedenkenswerte Vorschläge; deshalb werden wir ihn nicht ablehnen.“

Ich hoffe, Frau Nonnemacher, dass Ihre Worte heute noch genauso wahr sind, wie sie es 2019 waren, und Sie das zum Anlass nehmen, die Gleichstellung der Gemeinschaftsunterkünfte mit Obdachlosenobjekten, wie sie unsere Bundestagsfraktion beantragt hat, als jetzige Ministerin zu prüfen und sich dafür auf Bundesebene einzusetzen, dass die Einrichtungen auch auf Landesebene geöffnet werden können. Dann bräuchte man so einen Antrag, wie die Linken ihn gestellt haben, vielleicht gar nicht. Und es wäre einfacher gewesen, wenn Sie schon in der letzten Legislaturperiode unserem Antrag zugestimmt hätten. - Vielen Dank.

Danke schön. - Das Wort erhält jetzt Frau Abgeordnete Schier für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Jeder Obdachlose ist einer zu viel, und hinter jedem Obdach- oder Wohnungslosen steht ein Schicksal. Wenn man an das Auffangnetz denkt, das wir haben, und an das Sozialgesetzbuch II, muss man sagen, dass es tatsächlich einmal einer Überlegung wert wäre, ob die Miete, die man über das SGB II bekommt, nicht gleich an den Vermieter gezahlt werden kann. Das wird immer wieder mal gefordert. Das entscheiden wir nicht hier im Land, aber es würde die Zahl der Obdachlosen sicher minimieren, die ja manchmal auch einfach Schwierigkeiten haben, mit Geld umzugehen.

Aber ich möchte gerne im Einzelnen auf den Antrag der Linken eingehen. Sie fordern ein Sofortprogramm für die Kommunen. Wissen Sie, das Sofortprogramm beschließen wir heute in der 3. Lesung. Wir geben immerhin 825 Millionen Euro in den Kommunalen Rettungsschirm. Und wenn ich das richtig verfolgt habe, haben Sie bei den Einzelplänen und bei der 2. Lesung gegen den Haushalt gestimmt. Vielleicht wäre es einmal einer Überlegung wert, dem Haushalt zuzustimmen.

Zur zweiten Forderung einer zeitweiligen Unterbringung der Wohnungslosen mit verbesserter sozialer Beratung: Das unterstellt ja, dass die soziale Beratung nicht gut ist. In jedem Konzept ist die soziale Beratung berücksichtigt. Ich kann auf ein neues

Nachtasyl in Lübbenau verweisen, das am 30. November eröffnet wurde. Das hat das Deutsche Rote Kreuz übernommen, und natürlich gibt es dazu ein Konzept für die soziale Beratung. - Ich glaube, das ist ein Schlag in das Gesicht all jener, die eine Obdachlosenunterkunft betreiben.

Der dritte Punkt ist noch „besser“: Sie wollen das Ministerium bitten, bis zum 31.01., in sechs Wochen - wir haben jetzt Weihnachten, also mehr oder weniger in vier Wochen -, im Ausschuss Bericht über umgesetzte Maßnahmen zu erstatten. Finden Sie das nicht selbst ein bisschen unangemessen - angesichts der Situation, in der wir gerade sind? Das kann ich nicht verstehen.

Zu den weiterführenden Maßnahmen und Konzepten für eine Vermeidung: Erstens sind wir schon darauf gekommen, dass es eine kommunale Aufgabe ist. Und dann möchte ich - das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen - auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Herrn Bernig zu dem Thema in der letzten Wahlperiode hinweisen. Dazu gibt es eine Vorbemerkung von Staatssekretär Büttner:

„Die Vermeidung von Obdachlosigkeit und die Wohnungsnotfallhilfe gehören zu den originären Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge.“

Wir lehnen Ihren Antrag also ab.

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Nicklisch für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Obdachlos wird man als Bürger bei uns eigentlich nicht. Woran liegt es, wenn das passiert? Oftmals hat man Schulden beim Vermieter, die Schulden werden immer mehr und man läuft Gefahr, dass man wirklich nicht mehr zahlen kann. In dem Augenblick ist es für den Vermieter schwierig und es bleibt ihm nur, den Dauerzustand irgendwann durch eine Räumungsklage zu beenden, der automatisch eine Mitteilung an das Sozialamt folgt. Das Amt seinerseits schreibt dann den säumigen Mieter an, bietet Hilfe an, vermittelt zwischen den Vertragspartnern und übernimmt nicht selten die Schulden des säumigen Mieters. Dieser muss eigentlich nur einen kleinen, aber entscheidenden Schritt tun: Er muss den Brief öffnen und reagieren - nichts Dramatisches, würde ein Normalsterblicher bzw. der Otto Normalverbraucher sagen. Leider läuft es in der Praxis nicht immer so; denn nicht jeder kann das.

Warum erzähle ich Ihnen das? Weil es immer noch die weitverbreitete Meinung gibt, dass Obdachlosigkeit selbst verschuldet ist und niemand an diesem Punkt enden müsse.

Tatsächlich gibt es Leute, die als Trippelbrüder selbstgewählt als Obdachlose von Ort zu Ort durch ganz Deutschland ziehen. Deshalb ist die von der EU geplante Beseitigung der Obdachlosigkeit bis 2030 ein utopisches Ziel und von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Es gibt aber eben auch die anderen, zum Beispiel die psychisch Kranken, die Depressiven oder Traumatisierten - um nur einige zu nennen -, denen die Motivation oder die Kraft fehlt, das Notwendigste zu tun, nämlich den Brief zu öffnen und zu reagieren.

Bei dieser Gruppe von Menschen geht es beim Verlust der Wohnung auch und vor allem um den Verlust der Würde eines Menschen, der Würde, die nach dem Grundgesetz unantastbar ist.

Es sollte einer Gesellschaft das Herz zerreißen, wenn einem Menschen, dem die Würde bereits genommen wurde, bei dieser Witterung auch noch eine völlig unwürdige Übernachtung im Freien zugemutet wird. Einem Notleidenden wenigstens in der Nacht ein Bett zur Verfügung zu stellen, ist in einem Bundesland, in dem mindestens 27 000 Wohnungen leer stehen, keine Frage des Möglichen, sondern eher eine Frage des Wollens und der Organisation. Die Lösung in einer Unterkunft in Pensionen oder Hotels zu suchen - so, wie das im Antrag formuliert wurde - halte ich vor diesem Hintergrund für unangemessen, aufwendig und unpraktikabel.

Für unterstützenswert halten wir dagegen die Forderung, Maßnahmen und Konzepte zu entwickeln, um den Obdachlosen, die das wünschen, wieder eine Perspektive für eine eigene Wohnung zu eröffnen. Damit könnte man einigen Menschen, denen die Würde zu Unrecht genommen wurde, diese zurückgeben - die Würde, die ihnen nach dem Grundgesetz zusteht.

Aus diesem Grund wird unsere Fraktion dem Antrag zustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön. Jetzt erhält Frau Abgeordnete Kniestedt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist jetzt ein Moment, der jedenfalls für mich ausgesprochen selten ist. Ich bin Mitglied dieser Koalition, und es wird bei vielen Themen trefflich gestritten; bei vielen Themen sind wir nicht einer Meinung. Heute aber ist der Tag, an dem ich aus vollem Herzen sagen kann: Ich schließe mich vollkommen und ausschließlich den Worten von Herrn Baaske und Frau Schier an. Sie haben alles gesagt, was ich hätte sagen wollen.

Ich füge hinzu, dass das Thema Statistik in der Tat ein Thema ist, dem wir uns in naher Zukunft widmen sollten; das ist ein Problem. Ansonsten bitte ich darum, diesen Antrag abzulehnen. Zeit wollen wir ja auch alle sparen, damit wir nicht zu lange in geschlossenen Räumen sitzen.

Für die Landesregierung erhält nun Frau Ministerin Nonnemacher das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Regelmäßig, jedes Jahr kurz vor Weihnachten, wenn die Tage kürzer und die Nächte kälter werden, erreichen uns Anfragen aus dem Landtag mit dem Inhalt: Was tut die Landesregierung für wohnungs- und obdachlose Menschen in der kalten Jahreszeit? Kollege Büttner war ja mit diesen Anfragen aus dem Landtag auch schon mehrfach befasst. Die Antwort ist regelmäßig eine vergleichbare - ich zitiere -: Für die unmittelbare

Vermeidung und Bekämpfung von Obdachlosigkeit sind die örtlichen Ordnungsbehörden und damit die Städte und Gemeinden zuständig. - Das ist nämlich Teil der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und gehört nach unserem Ordnungsbehördengesetz zu deren Aufgaben.

Um es ganz deutlich zu sagen: Das ist kein Abschieben der Verantwortung vom Land auf die Gemeinden, sondern Ausfluss unser verfassungsmäßigen Ordnung. Die Regelung von Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ist nach unserem Grundgesetz nun einmal den Gemeinden vorbehalten. Wir können und wollen hier nicht ungebeten durch eigene Maßnahmen, etwa die temporäre Anmietung von Hotelzimmern, in die Zuständigkeit der Gemeinden eingreifen, wie es der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE vorsieht.

Unabhängig von der unmittelbaren Gefahrenabwehr sind Leistungen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung Bestandteile der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten für bedürftige Personen und Familien und gehören damit zum Leistungsumfang der bundesweit geregelten Sozialhilfe. Diese Leistungen werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten erbracht, denn sie können vor Ort am besten die notwendigen Hilfen planen, organisieren und leisten. Aber auch hier gilt - wie bei vielen Leistungen der Sozialhilfe -: Das Land beteiligt sich finanziell mit 85 % an den Gesamtkosten dieser Hilfen.

Zu den statistischen Zahlen zur Obdachlosigkeit: Die Landesregierung bemängelt schon seit vielen Jahren, dass wir keine bundesweiten belastbaren Informationen oder Statistiken zur aktuellen Situation in diesem Bereich haben. Insoweit haben wir dem neuen Wohnungslosenberichterstattungsgesetz des Bundes zugestimmt, das kürzlich verabschiedet worden ist, aber erst ab 2022 Statistiken zur aktuellen Situation der Obdachlosigkeit in Brandenburg liefern wird.

Meine Damen und Herren, so weit meine allgemeinen Anmerkungen zum Thema Obdachlosigkeit, insbesondere in der kalten Jahreszeit.