Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrages „Änderung der Kommunalverfassung zur Anpassung an die Lebenswirklichkeit“ auf Drucksache 7/2256 (Neudruck) an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Überweisung wurde mehrheitlich ohne Enthaltungen abgelehnt.
Wir kommen zum Antrag „Änderung der Kommunalverfassung zur Anpassung an die Lebenswirklichkeit“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/2256 (Neudruck). Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mehrheitlich ohne Enthaltungen abgelehnt.
TOP 3: Wohnungs- und obdachlose Menschen sowie das Personal in Hilfseinrichtungen schützen - die winter- und coronabedingten Mehrbedarfe der Unterbringung kompensieren
Verehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen mich hier am Redepult stehen, weil die Kollegin Fortunato erkrankt ist. Gestatten Sie mir, dass ich ihr auf diesem Wege gute Besserung wünsche.
Dann ist es auch so, dass es einem manchmal zufällt, Reden zu Anträgen zu halten, von denen man weiß, dass die Debatte dazu sicherlich nicht - sagen wir es einmal so - die einfachste wird. - Frau Schier, Sie nicken schon, das war mir klar. Ich freue mich auf die Diskussion.
Aber lassen Sie mich kurz umreißen, worüber wir heute eigentlich reden, denn ich finde, Wohnungslosigkeit ist tatsächlich ein
wichtiges Thema. Wohnungslosigkeit ist nämlich eine besonders sichtbare Form der Exklusion. Wohnungslosigkeit bzw. Wohnungsverlust steht oft am Ende einer Verkettung vielfältiger Problemlagen. Dabei gehören Mietschulden zu den wichtigsten Ursachen von Wohnungslosigkeit. Uns wird aus der Praxis der Wohnungslosenarbeit mitgeteilt: Häufig sind Belastungen wie Arbeitsplatzverlust, Krankheit, Suchtprobleme, Betroffenheit von häuslicher Gewalt oder Trennung vom Lebenspartner oder der Lebenspartnerin Teil des Prozesses, der zur Wohnungslosigkeit führt oder diese auch verstetigt.
Wir beobachten, dass einmal wohnungslos gewordene Personen auf angespannten Wohnungsmärkten kaum eine Chance auf eine neue Wohnung haben. Eigener Wohnraum gehört jedoch zu den Grundbedürfnissen der Menschen nach Sicherheit, Schutz, Erholung und Intimität. Ich freue mich, dass der Bundesgesetzgeber sich nun endlich dazu durchringen konnte, eine bundeseinheitliche Wohnungslosenstatistik einzuführen. Explizites Ziel des Gesetzes ist es, die Wissensbasis im Bereich der Wohnungslosigkeit für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung zu vergrößern und durch die Statistik die Informationsgrundlage für politisches Handeln zu schaffen. Diesen Ansatz begrüßen wir.
Die Statistikerhebung untergebrachter wohnungsloser Personen soll erstmalig im Jahr 2022 durchgeführt werden. Jedoch ist der Wohnungslosigkeitsbegriff, der dem Gesetz zugrunde liegt, zu eng gefasst. Nicht erfasst werden Personen, die Selbstzahlerinnen und Selbstzahler in Billigpensionen sind, in Heimen, Frauenhäusern oder bei Verwandten, Freunden, Bekannten untergebracht sind - Couchsurfing also - oder ohne jede Unterkunft auf der Straße leben, sowie Menschen, die ihr Recht auf EU-Arbeitnehmerfreiheit in Anspruch nehmen und dann in eine Notlage geraten.
Für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ist es von zentraler Bedeutung, langfristig auch Daten darüber zu haben, wie viele Menschen von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Wir brauchen diese Daten, um die Wohnungslosenhilfe endlich zielgerichtet gestalten zu können und so zu verbessern, dass sich an dem Problem nachhaltig etwas ändert. Wir brauchen also eine Wohnungsnotfallstatistik - keine Wohnungslosenstatistik.
Lassen Sie mich zur Lage im Land kommen: In der vergangenen Sitzung des Sozialausschusses hat der Staatssekretär in Vertretung der Ministerin Nonnemacher mitgeteilt, dass coronabedingte Mehrbedarfe der Kommunen vom Land gedeckt werden. Obdachlosigkeit - ja, das weiß ich - ist eine Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
- Ich weiß das, Frau Schier, keine Sorge! - Das Land erstattet den Kommunen 85 % der Ausgaben, die ihnen bei der Gewährung von Hilfen für Menschen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII, die sogenannten 67erHilfen, entstehen. Das klingt erst einmal gut, aber die Sache ist nicht so positiv, wie sie sich anhört. Wir befinden uns in einer Pandemielage. Richtig ist, dass das Land im Zuge der ersten Welle der Pandemie durch Bundesmittel für die Versorgung der Kommunen mit Schutzausrüstung gesorgt hat. Jedoch hat sich bezüglich der räumlichen und baulichen Mehrbedarfe der Einrichtungen, die wohnungs- und obdachlosen Menschen Schutz anbieten, nichts getan. Und es ist nicht die feine Art, bei der Beantwortung einer Frage der Opposition dann nur die halbe Wahrheit zu erzählen.
Darüber hinaus hat man uns mitgeteilt, das Land kümmere sich nicht darum, weil es eben eine kommunale Aufgabe ist. Das ist im Übrigen eine Position, die nicht nur diese Landesregierung hat, sondern die bereits die Landesregierung davor hatte. Aber wir reden gerade über eine gänzlich andere Situation, nämlich über eine coronabedingte Situation.
Es geht hier um Menschen, die durch Schicksalsschläge aus der Bahn geworfen wurden, um Menschen, die von Teilen der Gesellschaft nicht als ebensolche angesehen werden - Menschen wie Sie und ich, die oft durch eben jene Schicksalsschläge oder eine Pechsträhne alles verloren haben und morgens nicht wissen, ob und wo sie abends schlafen können.
Die Einrichtungen in der Landeshauptstadt Potsdam sind leider sehr gut ausgelastet, auch weil es dort ein umfangreiches Hilfesystem gibt - sowohl für Notfälle als auch in der versorgenden Hilfe. In Potsdam-Mittelmark dagegen sind uns solche umfassenden Hilfen nicht bekannt. Allzu häufig hören Betroffene dort: Fahren Sie doch nach Potsdam. - In Werder oder Teltow sind einfach zu wenige Möglichkeiten vorhanden. Dort funktioniert die Unterbringung nach dem Ordnungsrecht nicht.
Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Damus, Herr Abgeordneter? Sie steht oben links auf der Besuchertribüne.
Vielen Dank, Herr Büttner, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Ich finde es sehr begrüßenswert, dass Sie darauf hinweisen, dass wir einen breiteren Begriff von Wohnungslosigkeit brauchen, und explizit auch die Frauenhäuser erwähnt haben.
Ich möchte Sie gern fragen: Ist Ihnen bekannt, dass im Beschluss des Landtags zu einem Corona-Rettungsschirm für die soziale Infrastruktur in Brandenburg, den wir am 13. Mai gefasst haben, der Punkt enthalten ist, dass die Landesregierung aufgefordert wird, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Frauenhäuser bei coronabedingter Überschreitung ihrer räumlichen Kapazitäten in die Lage versetzt werden, diese temporär aufzustocken?
Frau Damus, selbstverständlich ist mir das bekannt. Wir reden jetzt allerdings nicht über Frauenhäuser - im Übrigen auch nicht über Frauenzentren oder dergleichen -, sondern über das Thema Obdachlosigkeit, das eben weiter gefasst ist. Hier erkenne ich eben nicht, dass es eine explizite Hilfe der Landesregierung gegen Obdachlosigkeit gibt. Insofern danke für die Frage, aber leider ist das, was Sie beschrieben haben, nicht umfassend genug.
Ich fahre fort, Frau Präsidentin. - Nicht alle Kommunen sind so weit wie Potsdam und haben solche positiven Projekte wie Potsdam oder auch Brandenburg an der Havel. Hier wird viel dafür getan, um eine Eskalation der Situation durch gute Beratungsangebote proaktiv zu verhindern.
An anderer Stelle sieht es hingegen mau aus, und genau an dieser Stelle setzt unser Antrag an. Obdachlosenunterkünfte in Brandenburg blicken mit Sorge auf den bevorstehenden Winter in der Coronapandemie. Das ergab eine Umfrage der „Deutschen Presse-Agentur“. Beispielsweise ist das Obdachlosenheim der AWO in Potsdam mit rund 95 Plätzen, jetzt Notbetten, überwiegend voll ausgelastet, und die Rechnung ist ganz einfach: Wenn es genauso viele Hilfseinrichtungen gibt wie zuvor, jedoch aktuell die Bedingungen zur Einhaltung der sozialen Distanz sowie der weiteren Hygienemaßnahmen zu erfüllen sind, können nicht ansatzweise so viele Menschen untergebracht werden wie zuvor. Das ist im Übrigen eine komplett andere Situation, als wir sie in den letzten Jahren hatten.
Ich finde, wir dürfen diese Situation nicht so einfach hinnehmen und wegschauen. Das Land muss den Kommunen jetzt unter die Arme greifen und zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten schaffen. Außerdem muss es möglich sein, neue Hilfesuchende auf das Coronavirus zu testen und gegebenenfalls Quarantänemaßnahmen zu realisieren. Ja, da fühlen wir uns verantwortlich. Es sollte doch möglich sein, aus dem millionenschweren CoronaReservefonds der Landesregierung Geld bereitzustellen, um Maßnahmen wie ein in unserem Antrag gefordertes Sofortprogramm zu finanzieren.
Insofern bitte ich Sie, meine Damen und Herren: Wir müssen jetzt handeln! Aufnahmestopps wie während der ersten Phase darf es nicht wieder geben. Es geht um Würde oder Elend, bei einigen im Übrigen auch um Leben oder Tod.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Stohn, sagte im „neuen deutschland“ - Ausrufezeichen - auf Nachfrage der Redaktion, man werde den Vorschlag auf Realisierbarkeit prüfen. Herr Stohn wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht sprechen, aber der Kollege Baaske. Insofern frage ich Sie: Wofür entscheiden Sie sich? - Ich appelliere an Ihr Gewissen und auch an Ihr Herz und bitte eindringlich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Herr Büttner, ich habe in der Tat geprüft und bin zu einem Ergebnis gekommen, das ich jetzt verkünden möchte. Sie wären aber auch selbst darauf gekommen, wenn Sie einfach darauf geschaut hätten, was die LIGA dazu schreibt und die Landesar
mutskonferenz als Teil der LIGA formuliert hat. Die Landesarmutskonferenz ist beim Paritätischen angesiedelt und damit auch Mitglied der LIGA. Dort heißt es explizit: Es ist sehr wohl so, dass es Wohnungslosigkeit gibt. - Ich räume auch ein, dass sich das Problem der Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit - das muss man unterscheiden - unter Coronabedingungen verschärft; das will ich gar nicht leugnen. Die Arbeitsgruppe der LIGA weist auch darauf hin, dass es einen gesetzlichen Anspruch gibt, dort Unterstützung zu erhalten.
Im Ausführungsgesetz zum AG-SGB XII haben wir formuliert, dass § 67 des SGB XII darauf hinweist, dass es Menschen in besonderen Lebenslagen gibt, die Unterstützung brauchen. Das ist gar keine Frage, und das finde ich auch gut gemacht. Wenn man aber weiterliest, wird auch relativ deutlich, dass die LIGA von der Landesregierung fordert, endlich eine Statistik dafür zu erstellen. Sie haben darauf hingewiesen: Der Bund drängt jetzt darauf, dass es so etwas gibt.
Wir haben aber bereits 2014 damit begonnen, mit den Kommunen darüber zu sprechen, dass es Sinn ergibt, so etwas zu erfassen: Wie viele Plätze gibt es? Wo sind die Plätze? Welche Landkreise haben das an die Kommunen abgegeben? Welche gerichtlichen bzw. amtsgerichtlichen Verfügungen gibt es? - Das wurde dann leider unter der von Ihnen gestellten Ministerin nicht weiterverfolgt, was immer wieder zu Diskussionen mit der LIGA und der Landesarmutskonferenz führte, warum das nicht umgesetzt wird. Hätten wir heute diese Zahlen, wären wir zweifelsohne viel weiter. Dieses Versäumnis muss ich allerdings Ihnen ankreiden.
Der zweite Punkt wurde schon von Sahra Damus angesprochen: Wir haben den kommunalen Rettungsschirm. Den haben wir deshalb aufgespannt, weil wir nicht wollen, dass bei jeder coronabedingten Querlage in der Kommune dort etwas anbrennt, irgendetwas passiert, sondern wollen, dass mit diesem Geld auch solche Leistungen finanziert werden können.
Drittens: Es ist vollkommen richtig, dass es eine klare Zuständigkeit gibt. Die Kommunen sind für diese Leistung verantwortlich. Es ist aber nicht so, dass es eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wäre, sodass Kollegin Nonnemacher irgendetwas weisen könnte, sondern es ist eine klare Selbstverwaltungsangelegenheit. Die Kommunen müssen das selbst organisieren. Wenn es dann mehr solcher Fälle gibt - die gibt es zweifelsohne; ich kenne selbst zwei Trebegänger, die waren vorige Woche bei mir im Büro und sind erst vor ein paar Wochen arbeitslos und wohnungslos geworden; das ist natürlich eine schwierige Situation, wir konnten ihnen aber relativ schnell helfen -, müssen die Kommunen in ihrer Selbstverwaltung tätig werden. Das werden sie, glaube ich, auch, wenngleich manche nicht so schnell sind, wie man es sich vielleicht wünscht.
Würden wir das jetzt ändern, entstünde zweifelsohne ein Chaos sondergleichen, weil sich dann die Frage stellt: Wer ist zuständig? - Zudem hätten Sie, Herr Büttner, wenn Sie das wirklich gewollt hätten, einen Änderungsgesetz zum AG-SGB XII vorlegen können. Alles andere ist Quatsch, weil so die Zuständigkeiten nach wie vor bestehen. Das wollte ich noch sagen.
Also: Wir haben es geprüft und lehnen es ab. Dieser Antrag ist - gerade in Coronazeiten - unüberlegt, unnötig und purer Aktionismus. - Danke schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Die Sorge um Obdachlose kommt hin und wieder auf, meistens viel zu selten und zuallermeist dann auch noch vor Weihnachten. Während in den letzten Jahren unter einer linken Sozialministerin eigeninitiativ von der Fraktion DIE LINKE gar nichts kam, haben wir jetzt einen Antrag von der Linken aus der Opposition hier liegen. Ja, sich besser um Obdachlose zu kümmern ist selbstverständlich richtig und auch notwendig. Deswegen stimmen wir dem Antrag der Linken auch zu, aber nicht ohne Kritik an diesem Antrag zu äußern.
Die seit Jahren bestehende Notwendigkeit, über Obdachlosigkeit zu sprechen, haben die Linken zu einem großen Teil mit zu verantworten, was den vorliegenden Antrag auch etwas heuchlerisch wirken lässt. Ich erinnere DIE LINKE gern daran, dass sie gerade ein ganzes Jahrzehnt lang regiert haben und Wohnungsbaupolitik in die Zuständigkeit der Länder fällt. Sie hätten also mehr als genug Zeit gehabt, an den viel zu geringen Sozialwohnungsbeständen etwas entscheidend zu ändern. Das taten Sie aber nicht.
Die Folgen Ihrer Politik auf Landesebene in den letzten zehn Jahren und der Politik von CDU und SPD auf Bundesebene sind mangelhafter Sozialwohnungsbau, Aspekte der Währungspolitik, die vor allem die kleinen Leute belastet, oder der Konkurrenzkampf auf dem Wohnungsmarkt und im Niedriglohnsektor.
Doch nicht nur dies macht Ihren Antrag heuchlerisch, sondern auch Ihr Abstimmungsverhalten auf Bundes- und Landesebene, wenn es um Themen der Obdachlosigkeit geht. Ich erinnere an den Antrag der AfD-Bundestagsfraktion zur Gleichstellung von Obdachlosenunterkünften mit Asylheimen im Baugesetzbuch und in der Energieeinsparverordnung. Da haben Sie nicht zugestimmt.