Ich habe von etwas ganz anderem gesprochen. Wir haben die Situation, dass die Innenministerkonferenzen seit neun Jahren zweimal jährlich - nämlich auf der Frühjahrstagung und auf der Herbsttagung - einen generellen Abschiebestopp nach Syrien beschließen, weil dort Bürgerkrieg herrscht. In neun Jahren hat sich die Situation in Syrien allerdings etwas verändert. Nun ist Syrien alles andere als ein sicherer, blühender Rechtsstaat und weit davon entfernt; das weiß jeder von uns.
Mit dieser Entscheidung wollen die Innenminister aber Folgendes erreichen: Wir wollen unser Auswärtiges Amt aus dem Dornröschenschlaf wecken, damit es anfängt, mit diesem Land umzugehen. Damit umzugehen heißt, dass man nicht so tut, als gebe es das Land nicht. Das ist nämlich das eigentliche Problem. Das Land gibt es, und wir müssen irgendwie damit umgehen.
Nur um darauf hinzuweisen: Im Moment ist es sogar völlig ausgeschlossen, irgendjemanden nach Syrien abzuschieben, denn es gibt nicht einmal die simpelsten Voraussetzungen für eine irgendwie geartete diplomatische Beziehung zu diesem Land.
Diese Voraussetzungen genauer zu prüfen - da gibt es verschiedenste Varianten; wir machen jetzt kein Seminar zur auswärtigen Politik -, damit muss das Auswärtige Amt langsam beginnen, denn wir brauchen in irgendeiner Weise diplomatische Beziehungen zu diesem Land. Es ist nicht nur ein wichtiger Player in dieser Region - auch wenn es uns nicht passt, wie das Land aufgestellt ist -, es ist auch ein Land, von dem wir Hunderttausende Flüchtlinge aufgenommen haben. Dieses anzustoßen, ohne dass es unmittelbar zu Abschiebungen kommt, ist das Signal aus der Innenministerkonferenz - und das, wie ich schon sagte, begrüße ich.
Ich möchte nur eine Korrektur vornehmen: Ich habe nicht unterstellt, dass Abschiebungen in den sicheren Tod - wie mich der Minister gerade zitiert hat - möglich sind, sondern in den möglichen Tod.
Danke schön. - Wir kommen zur Frage 329 (Einnahmeausfälle bei der Kurtaxe) kommen, die die Abgeordnete Christine Wernicke von der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion stellt.
Im staatlich anerkannten Erholungsort Rheinsberg ist der Tourismus der mit Abstand größte Wirtschaftszweig. Allein 2019 konnte die Stadt Rheinsberg weit über eine Million Übernachtungen zählen. Aus den Übernachtungen vereinnahmte die Stadt Rheinsberg eine Kurtaxe in Höhe von ca. 600 000 Euro. Es ist nachvollziehbar, warum die Landesregierung in diesem Jahr mehrfach Beherbergungsverbote ausgesprochen hat. Gleichzeitig sollten aber auch, wie angekündigt, Maßnahmen ergriffen werden, um die daraus resultierenden Konsequenzen für die Gemeinden abzumildern. Mit dem kommunalen Rettungsschirm soll ein substanzieller Beitrag zur Stabilisierung der Einnahmesituation der Gemeinden geleistet werden, um in diesen schwierigen Zeiten die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu sichern. Begrüßenswert ist, dass damit begonnen wurde, die Rückgänge bei den Steuereinnahmen der Kommunen im Jahr 2020 zur Hälfte auszugleichen. Mit diesem kommunalen Rettungsschirm sollen aber auch die kommunalen Mehrausgaben und Einnahmeausfälle außerhalb von Steuern durch Unterstützung aus dem Ausgleichsfonds des Landes sowie einen pauschalen Ausgleichsbetrag für kreisfreie Städte und Gemeinden ausgeglichen werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie werden die durch das Beherbergungsverbot entstandenen Einnahmeausfälle bei der Kurtaxe, die eine wichtige und wesentliche Einnahme in den staatlich anerkannten Erholungsorten des Landes Brandenburg ist, ausgeglichen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Wernicke, im Rahmen des „Kommunalen Rettungsschirmes Brandenburg“ wurde allen Kommunen gemäß der Richtlinie des Landes Brandenburg für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich kommunaler Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 im Jahr 2020 vom 10. Juli 2020 eine Billigkeitsleistung zur Überwindung der außergewöhnlichen kommunalen Haushaltsbelastungen, die durch die pandemiebedingten Mehrausgaben in den kommunalen Kernhaushalten entstanden sind, vom Ministerium des Innern und für Kommunales gewährt.
Hierbei handelte es sich um einen pauschalen Ausgleich für kommunale Mehrausgaben. Die Billigkeitsleistung in Höhe von 70 Millionen Euro wurde am 29. Juli 2020 restlos ausgezahlt.
Mein Ministerium bewirtschaftet selbst keine Fördertöpfe, aus denen die speziellen pandemiebedingten Belastungen von Kurorten ausgeglichen werden können.
Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Minister. Im „Kommunalen Rettungsschirm Brandenburg“ ist geregelt, dass kommunale Mehrausgaben und Einnahmeausfälle der Kommunen abgefedert werden sollen. Sie haben sich jetzt nur auf die Mehrausgaben bezogen.
Richtig - vielen Dank für diese Nachfrage. Jetzt antworte ich für die Landesregierung. Ich habe zunächst als Innenminister geantwortet.
- Ja, die Frage wurde an mich als Innenminister gestellt. - Sie haben zu Recht auf den kommunalen Rettungsschirm hingewiesen. Das gibt mir die Gelegenheit, deutlich zu machen, was dieser kommunale Rettungsschirm ist, den wir übrigens schon im Mai dieses Jahres als eines der ersten Bundesländer beschlossen haben und der einer der größten und besten ist, die es zu diesem Zeitpunkt in Deutschland gibt.
Wir haben im Mai den kommunalen Rettungsschirm beschlossen; die 70 Millionen Euro habe ich gerade erwähnt. Insgesamt handelt es sich um einen Finanzausgleich für Einnahmeausfälle und Mehrausgaben für die Jahre 2020, 2021 und 2022 in Höhe von - nach damaliger Planung - 580 Millionen Euro.
Wir haben das jetzt für diesen Haushalt fortgeschrieben; das haben Sie gestern beschlossen. Der Ausgleich für 2020 beträgt ungefähr 90 %, für 2021 75 %, für 2022 37,5 %. Übrigens: Bei den 90 % für 2020 ist nicht die Billigkeit eingerechnet; damit kommen Sie nämlich noch höher, zu einem Ausgleich von fast 100 %. Dies kostet nach jetzigem Stand - bei den damaligen Berechnungen wurde die Krise noch nicht so schlimm eingeschätzt - 825,4 Millionen Euro.
Dieses Geld werden wir aus unserem Haushalt ausgleichen - übrigens aus dem Sondervermögen, das von vielen so kritisiert wurde, ich glaube, gestern auch von Ihrer Fraktion. Das ist das größte Rettungspaket, Schutzpaket für die Kommunen, das dieses Land jemals gesehen hat.
Diese Landesregierung steht dazu. Ich sage Ihnen aber auch, dass wir im Moment keinen Plan haben, Einnahmeausfälle bei der Kurtaxe auszugleichen. Wir werden die kommunale Entwicklung in Brandenburg natürlich weiterhin beobachten. Ich will jedoch daran erinnern, dass wir beim Rettungsschirm, was Kreditaufnahme und Sondervermögen betrifft, langsam am Ende unserer Möglichkeiten sind. Wir sehen immer, dass wir all dieses Geld auch wieder zurückzahlen müssen.
Danke schön. - Wir kommen zur Frage 330 (Informationslage der Landesregierung bei Personalkapazitäten für mögliche Coronapatienten), die von der Abgeordneten Birgit Bessin gestellt wird. Bitte schön.
Im Land Brandenburg stehen unter Einbeziehung der innerhalb von sieben Tagen zu schaffenden Notfallreserve über 1 100 intensivmedizinische Betten zur Verfügung, von denen aktuell ca. 110 coronabedingt belegt sind. Es stehen also genug Bettenkapazitäten zur Verfügung, jedoch herrscht Unklarheit darüber, ob genug Personal zur Betreuung zur Verfügung stünde bzw. wo aktuell Personalmangel herrscht oder droht. Auf die im Vorfeld der letzten ASGIV-Sitzung am 02.12.2020 von unserer Fraktion übersandten diesbezüglichen Fragen konnte die Landesregierung im Ausschuss keine Antwort geben und konstatierte in ihrer Antwort vom 03.12. 2020, dass ihr unter anderem zu diesen wichtigen Fragen keine Informationen vorlägen. Es ist jedoch schwer vorstellbar, dass die Landesregierung über einen für ein akkurates Krisenmanagement der Coronalage unabdingbaren Kernbereich wie die Informationslage bezüglich medizinischer Personalkapazitäten und drohender Engpässe in diesem Bereich keinen konkreten Überblick hat. Wir hatten das in der vorherigen Sondersitzung angesprochen.
Ich frage daher die Landesregierung: In welchem Landkreis des Landes Brandenburg liegen welche konkreten Defizite oder möglichen Bedrohungslagen im Hinblick auf die Versorgung mit medizinischem Personal zur Betreuung von möglichen Coronapatienten vor?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Bessin, Sie haben sehr richtig bemerkt, dass wir eben in der Sondersitzung ab 9 Uhr die Frage der Verfügbarkeit von Betten sehr intensiv erörtert haben. Prinzipiell sind gegenwärtig landesweit deutlich über 70 % der grundsätzlich verfügbaren Intensivbettenkapazitäten ausgelastet, in einigen Landkreisen im Süden des Landes ist die Auslastung aber deutlich höher und schon kritisch. Dadurch gibt es erhebliche Verlegungsnotwendigkeiten zwischen den Kliniken innerhalb der fünf Versorgungsgebiete des Landes und zunehmend auch zwischen den Versorgungsgebieten. Die Verlegungen werden von der ZKS - der Zentralen Koordinierungsstelle -, den Regionalleitstellen und den Leitstellen Schwerpunktkrankenhäuser der Versorgungsgebiete organisiert.
Mein Haus hat vor einigen Tagen den sogenannten MANV-Fall ausgerufen, das heißt, ein Massenanfall, und zwar nicht von Verletzten, sondern von Erkrankten, in diesem Fall von an Corona Erkrankten. Dadurch sind die Möglichkeiten einer intensivierten Abstimmung bei Verlegungstransporten und des Rückgriffs auf Einheiten des Katastrophenschutzes gegeben, die auch in Anspruch genommen werden. Trotzdem wurde mir gestern Abend aus meinem Haus mitgeteilt, dass es im Süden zu kritischen Engpässen kommt.
Wir erwägen, heute den sogenannten Kleeblatt-Fall auszurufen, das heißt Bettenkapazitäten in benachbarten Bundesländern in Anspruch zu nehmen. Und ich habe gestern Abend mit Frau Senatorin Kalayci in Berlin telefoniert, inwieweit wir Zugriff auf das
dortige Messehospital in der Jafféstraße nehmen können, das aber momentan wegen Personalmangels und hohen Krankenstands bei dem zur Betreuung vorgesehenen Personal noch nicht eröffnet ist. Frau Senatorin Kalayci hat mir aber gerade eben, vor wenigen Minuten, mitgeteilt, dass man in der Lage wäre, 50 Covid-Patienten aus Brandenburg zu übernehmen. Das habe ich eben akut meinem Haus gemeldet, Näheres kann ich Ihnen im Moment dazu nicht sagen.
In unseren Lagebildern sind seit einigen Tagen die ITS-Belegung und die Beatmungskapazitäten nach dem IVENA- und dem DIVIRegister differenzierter aufgezeigt, und zwar zeigen wir jetzt, wie viele unserer 1 032 theoretisch maximal verfügbaren Beatmungsbetten im Intensivbereich mit welchen Patienten belegt sind. Das sind zum Beispiel für vorgestern 281 Nicht-Covid-Patienten, die nicht beatmet werden, und 295 Nicht-Covid-Patienten, die beatmet werden. Wir führen genau auf, wie viele zu beatmende Covid-Patienten und wie viele nicht zu beatmende CovidPatienten intensivmedizinisch betreut werden und wie viele Betten theoretisch maximal zur Verfügung stehen. Aber, wie gesagt, diese theoretisch maximal zur Verfügung stehenden Betten sind oft - wenn kein Personal zur Verfügung steht - nicht belegbar.
Um die Zwischenbemerkung von Herrn Redmann aufzugreifen: Ich habe bei uns im Kreistag Teltow-Fläming einmal nachgefragt - weil mir in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses keine Auskunft gegeben werden konnte -, was das Personal und die Belegung der Intensivbetten mit Coronapatienten angeht. Man sagte mir, wir haben in Teltow-Fläming 20 Intensivbetten, von denen drei durch Coronapatienten belegt sind. Jetzt haben Sie davon gesprochen, dass im Süden eine Auslastung von über 70 % besteht. Vielleicht können Sie die Auslastung - die im Süden besonders hoch ist - kurz darstellen und auch, wie hoch der Anteil der durch Coronapatienten belegten Intensivbetten ist.
Denn ich glaube nicht, dass man das einfach so vergleichen kann. Wenn ich zum Beispiel die Zahlen für Teltow-Fläming habe, kann ich die ja nicht einfach pauschal für alle anderen Landkreise übernehmen. Ob Sie da vielleicht noch nachliefern können, wie die Belegung der Intensivbetten mit Coronapatienten und mit anderen Patienten aussieht? - Vielen Dank.
Frau Bessin, dazu, was der Kreistag Teltow-Fläming über die dortigen Bettenkapazitäten gesagt hat, kann ich keine Stellung nehmen. Ich habe Ihnen gerade ausführlich dargelegt, was wir jeden Tag an Belegung von Intensivkapazitäten im Lagebild ausweisen, das sich natürlich auch sehr schnell - täglich - ändert. Wir telefonieren vom Ministerium aus täglich mit den entsprechenden Einheiten, um das Verlegungsmanagement und die
Bettenkapazitäten anzugleichen, und ich habe Ihnen gesagt, dass von den Krankenhäusern in den südlichen Landkreisen dringende Hilfebedarfe wegen erschöpfter Kapazitäten sowohl im Intensivbereich als auch im Nichtintensivbereich angezeigt worden sind, und dem begegnen wir. Im Übrigen hat mein Haus inzwischen auch 233 Betten in Rehakliniken aufgelistet, wohin Nicht-Covid-Patienten aus Akutkrankenhäusern verlegt werden, um Kapazitäten frei zu machen. Ich meine also, wir dokumentieren das ausreichend.
Wir kümmern uns, aber die Lage ist, insbesondere im Süden des Landes, ausgesprochen ernst, und in Sachsen sind die Verhältnisse so, dass man in einzelnen Landkreisen schon von Triage, von der Abriegelung von Kreisen spricht und die Situation bedrohlich ist. So ist es bei uns noch nicht. Aber ich sage, wir prüfen den Kleeblatt-Fall.
Hat die Landesregierung Informationen darüber, wie es im Vorjahreszeitraum war? Denn zum Beispiel liegen die Zahlen auf der Seite der Helios-Klinik in Bad Saarow - sie haben es da ganz transparent dargestellt - weit unter denen des Vorjahreszeitraums. Hat die Landesregierung, wie gesagt, Informationen, wie sich die Auslastung der Intensivbetten im letzten Jahr dargestellt hat?
Herr Schieske, da wir im letzten Jahr keine Coronapandemie in Brandenburg hatten, hatten wir da auch keinen erhöhten Bettenbedarf. Und wie die Intensivbetten in Brandenburg letztes Jahr belegt waren, könnte ich möglicherweise recherchieren lassen, ist mir aber im Moment, ad hoc, nicht bekannt.
Ja. - Die Ministerin hat das zugesagt. - Wir kommen zur Frage 331 (Nachweis echter Atteste zur Befreiung von der coronabedingten Maskenpflicht) der Abgeordneten Carla Kniestedt, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Seit einigen Monaten gilt die Maskenpflicht als „Coronaschutzverordnung“ in Geschäften, Gaststätten, Bussen usw. Man kann von der Maskenpflicht befreit werden. - Das ist alles nachzulesen, ich versuche mich sehr kurz zu fassen.
Laut Bundespolizei aber gibt es zunehmend Verstöße in Form von Blanko-Attesten aus dem Internet oder sogenannten Gefälligkeitsattesten.
Ich frage die Landesregierung: Hat sie Erkenntnisse darüber, dass sachlich nicht begründete Befreiungen von der Maskenpflicht im Umlauf sind?