Protocol of the Session on December 17, 2020

Einen wunderschönen guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie herzlich zur 30. Sitzung des Landtages Brandenburg. Ich begrüße alle hier im Hause und natürlich auch die Zuschauerinnen und Zuschauer außerhalb des Saales, die unsere Sitzung am Livestream verfolgen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, gibt es Ihrerseits Bemerkungen zum Entwurf der Tagesordnung? - Da das nicht der Fall ist, lasse ich abstimmen. Wer dem Entwurf der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Tagesordnung einstimmig beschlossen.

Für den heutigen Sitzungstag wurde die ganztägige bzw. teilweise Abwesenheit der Damen und Herren Abgeordneten Augustin, Baier, Duggen, Fortunato, Gossmann-Reetz, Hünich und Senftleben angezeigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf.

TOP 1: Fragestunde

Dringliche Anfrage 13 des Abgeordneten Thomas Domres (Fraktion DIE LINKE)

Drucksache 7/2670

Dringliche Anfrage 14 des Abgeordneten Ronny Kretschmer (Fraktion DIE LINKE)

Drucksache 7/2671

Fragestunde

Drucksache 7/2555

Die Dringliche Anfrage 13 (Rückforderung von Billigkeitsleis- tungen zum Ausgleich kommunaler Steuermindereinnahmen im Jahr 2020) stellt der Abgeordnete Domres für die Fraktion DIE LINKE. Bitte.

Frau Präsidentin! Am 07.08.2020 bewilligte das Ministerium der Finanzen und für Europa insgesamt 219 Millionen Euro zur Ausreichung auf Basis der Richtlinie des Landes für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich kommunaler Steuermindereinnahmen im Jahr 2020. Diese folgt der gemeinsamen Erklärung zum Kommunalen Rettungsschirm Brandenburg vom 4. Juni 2020 zur Kompensation der kommunalen Steuermindereinnahmen im Jahr 2020. Nach dem Inkrafttreten der Richtlinie am 13. August 2020 erfolgte bereits im September eine erste Abschlagszahlung an die Kommunen des Landes Brandenburg.

Am 11. Dezember 2020 wurde ich von der Verwaltung der Stadt Perleberg darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Finanzministerium mit Datum vom 1. Dezember 2020 in zwei Schreiben die komplette Billigkeitsleistung zum Ausgleich der kommunalen Steuermindereinnahmen der Stadt Perleberg zurückfordert, weil

2020 anscheinend keine coronabedingten Mindereinnahmen zu verzeichnen sind. Diese könnten sich zeitversetzt erst in den Folgejahren, ab 2021, finanziell auswirken. Von daher ist das auch völlig in Ordnung.

Ich frage die Landesregierung trotzdem: Inwieweit wird seitens der Landesregierung sichergestellt, dass die im Jahre 2020 für die Kompensation kommunaler Steuermindereinnahmen zur Verfügung gestellten und nicht benötigten Mittel in das Jahr 2021 übertragen werden können?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Ministerin Lange. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Thomas Domres, mit der Richtlinie des Landes vom 13. August 2020 zur Gewährleistung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich kommunaler Steuermindereinnahmen im Jahr 2020 gewährt das Land den Kommunen im laufenden Jahr Billigkeitsleistungen zum Ausgleich ihrer Mindereinnahmen, und zwar zum einen aus der Gewerbesteuer - abzüglich der Gewerbesteuerumlage -, zum anderen aus den Gemeindeanteilen an Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Grundsteuern A und B. Auf Basis der Steuerschätzung vom November 2020 belaufen sich die Ausfälle bei den kommunalen Steuereinnahmen 2020 auf insgesamt 212 Millionen Euro.

Mit den Bescheiden des Finanzministeriums vom 1. Dezember 2020 erfolgte die Festsetzung der Billigkeitsleistungen gegenüber den Gemeinden. Das Gesamtvolumen der festgesetzten Billigkeitsleistungen - einschließlich der Bundesmittel in Höhe von 93 Millionen Euro - beträgt 199,3 Millionen Euro; die gesamte Ausgleichsquote beläuft sich damit auf sehr beachtliche 94 %. Die in der genannten Richtlinie festgelegte interkommunale Verteilung der Mittel folgt dabei den inhaltlichen Vorgaben der gemeinsamen Erklärung für den Kommunalen Rettungsschirm Brandenburg vom 4. Juni 2020 und ist an den einzelgemeindlichen Mindereinnahmen ausgerichtet.

Billigkeitsleistungen erhalten nur jene Gemeinden, die im 2. und 3. Quartal 2020, also in dem Zeitraum, in dem die coronabedingten Mindereinnahmen spürbar waren und entsprechend statistisch erfasst sind, auch tatsächlich Mindereinnahmen gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen haben. Als Vergleichsbasis dient dabei der entsprechende Zeitraum der vorangegangen

drei Jahre, also von 2017 bis 2019 - das hatten wir so vereinbart. Im Rahmen der Beratungen zum Kommunalen Rettungsschirm Brandenburg haben wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Innenministerium versucht, einen möglichst gerechten Verteilungsmechanismus zu entwickeln, damit die finanzielle Unterstützung zielgerichtet dort ankommt, wo sie am meisten gebraucht wird.

Im September dieses Jahres erhielten die Gemeinden Abschlagszahlungen auf die Billigkeitsleistungen basierend auf den Einnahmen des 2. Quartals. Entsprechend der Richtlinie wurden die geleisteten Abschläge mit der endgültigen Festsetzung, welche sich auf den gesamten Betrachtungszeitraum - 2. und 3. Quartal 2020 - bezieht, verrechnet; vorher hatten wir ja keine konkreten Zahlen.

Zu viel gezahlte Abschläge werden, wie es in Perleberg der Fall gewesen ist, spätestens bis 31. Dezember 2020 zurückgefordert. Sowohl die Mitglieder des Ausschusses für Haushalt und Finanzen als auch die kommunalen Spitzenverbände werden in diesen Tagen von mir über die Einzelheiten der Festsetzung der Billigkeitsleistungen des Landes zum Ausgleich der kommunalen Steuermindereinnahmen unterrichtet. Die Auskehrung der Billigkeitsleistungen erfolgt vollständig im laufenden Jahr. Die vorgesehenen Gesamtsummen der Kompensationszahlen 2020 werden komplett ausgeschöpft. Daher besteht für eine Übertragung der Mittel in das kommende Jahr - 2021 - kein Raum.

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung des Kommunalen Rettungsschirms, des kommunalen Finanzausgleichs und weiterer Änderungen sieht bereits den Ausgleich der kommunalen Mindereinnahmen im Jahr 2021 mit einer Ausgleichsquote von 75 % zusätzlich zu den erfolgten Billigkeitsleistungen im Jahr 2020 vor. - Vielen Dank.

Haben Sie eine Nachfrage, Herr Abgeordneter?

Ja. - Frau Ministerin, können Sie zum jetzigen Zeitpunkt schon sagen, welche Gesamtsumme an Rückforderungen das Finanzministerium erwartet? Ich kann mir vorstellen, dass es mehreren Kommunen wie Perleberg geht, sie also für 2020 gar keine avisierten Steuermindereinnahmen zu verzeichnen haben. Gibt es da schon eine Gesamtsumme?

Ich weiß die Gesamtsumme jetzt nicht auswendig. Ich weiß auch nicht, ob es im Schreiben des AHF …

(Zuruf des Abgeordneten Kretschmer [DIE LINKE])

- 7 Millionen Euro? Danke, Herr Abgeordnete Kretschmer. - Wir haben das Schreiben gerade übersandt. Es sind ungefähr 7 Millionen Euro. Das kann sich aber im nächsten Quartal ändern, weil wir die Kassenstatistik dann ja wieder als Grundlage nehmen.

Danke schön. - Die Dringliche Anfrage 14 (Versorgung mit Schnelltests) stellt der Abgeordnete Kretschmer für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Am 7. Dezember 2020 veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit die Preisverordnung für SARSCovid-2-Antigentests zur patientennahen Anwendung. Nach dieser können Händler maximal 40 Cent plus Umsatzsteuer auf den Erzeugerpreis aufschlagen, Apotheken 60 Cent. Zwar ist das Ziel hier durchaus sinnvoll, jedoch wurde über das Wochenende von Arztpraxen - und in der Zwischenzeit auch von Pflegediensten - gemeldet, dass diese keine Antigentests mehr beziehen können, da erste Händler aufgrund der niedrigen Marge keine Antigenschnelltests mehr liefern würden.

Im Lichte dieser Entwicklung stellt sich die Frage: Wie steht es um die Versorgung mit Schnelltests in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen in Brandenburg im Lichte der vom Bundesministerium für Gesundheit in der letzten Woche veröffentlichten neuen Antigentestpreisverordnung?

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Ministerin Nonnemacher. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! In der am 9. Dezember in Kraft getretenen - jetzt kommt’s - „Preisverordnung für SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung“, abgekürzt AntigenPreisV, wird festgelegt, dass der Preis für Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 nicht mehr frei kalkulierbar ist, wenn sie an nach der Coronavirus-Testverordnung berechtigte Leistungserbringer abgegeben werden. Das sind unter anderem die zuständigen Stellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, ÖGD, und die von ihnen betriebenen Testzentren, die von ihnen beauftragten Dritten sowie Arztpraxen und KV-Testzentren. Zudem werden jene Einrichtungen und Unternehmen erfasst, für die der ÖGD festgestellt hat, dass sie im Rahmen ihres Testkonzepts monatlich bestimmte Mengen an PoC-Antigentests in eigener Verantwortung beschaffen und nutzen können. Das wären zum Beispiel Pflegeeinrichtungen.

Hintergrund der Regelung ist, dass die Coronavirus-Testverordnung die Vergütung für selbst beschaffte Antigentests beschränkt. Nach § 11 Coronavirus-Testverordnung werden Beschaffungskosten in Höhe von höchstens 9 Euro pro Test gezahlt.

Ziel dieser preislichen Vorgabe ist, dass niemand die Tests aus finanziellen Gründen scheuen soll. Es hat sich nämlich gezeigt, dass auf dem Markt erheblich höhere Preise für einzelne PoCAntigentests verlangt werden, als nach der Testverordnung erstattet werden. Diese höheren Preise entstehen bei der Abgabe von PoC-Antigentests durch die auf die Vertriebswege erhobenen Zuschläge auf den Abgabepreis des Herstellers.

Zur Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit und Durchführung von Antigentests hat sich der Verordnungsgeber daher entschieden, einheitliche Obergrenzen für die Zuschläge der einzelnen Vertriebsebenen festzulegen.

Ich komme jetzt zur Situation der Versorgung mit Tests in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Darüber liegen folgende Informationen vor: Für den vertragsärztlichen Bereich hat die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg mitgeteilt, dass generell Antigenschnelltests am Markt verfügbar seien und somit die Möglichkeit bestehe, diese zu beziehen. Der Anspruch an die Qualität der Produkte habe allerdings zur Folge, dass der Erstattungsbetrag in Höhe von 9 Euro oft als nicht kostendeckend angesehen wird. Es bleibe abzuwarten, welche Auswirkungen die Preisverordnung auf den Markt haben wird.

Nach Auskunft der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e. V. haben sich die Krankenhäuser insgesamt schon sehr frühzeitig darum bemüht, ausreichend Schnelltests auf dem Markt zu beschaffen. Es gibt keine Versorgungsengpässe in ein

zelnen Krankenhäusern vor Ort; solche Informationen liegen weder der Landeskrankenhausgesellschaft noch der Landesregierung vor.

Bei den Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sind der Landesregierung ebenfalls keine strukturellen Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Antigenschnelltests bekannt. Der Leiter der Abteilung 2 meines Hauses hat vor wenigen Tagen mit dem Vorsitzenden der LIGA telefoniert. Auch dort wurde bestätigt, dass ausreichend Schnelltests zur Verfügung stehen.

Haben Sie eine Rückfrage, Herr Abgeordneter? - Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre sehr ausführliche Antwort. Ich habe eine Nachfrage: Was passiert, wenn Ihnen - auch im Lichte der gestern in Kraft getretenen Eindämmungsverordnung - ein Pflegedienst bzw. eine Pflegeeinrichtung nachweist, dass man trotz intensiver Bemühungen keine Antigenschnelltests beziehen konnte?

Ich habe gerade dargestellt, dass in allen Sektoren im Moment keine Engpässe bestehen und die Antigenschnelltests am Markt bestellbar und verfügbar sind. Mir ist im Moment keine Konstellation vorstellbar, wieso eine Einrichtung keine Tests hat. Ansonsten verweisen wir immer auf die Hilfe im Verbund. Wir haben praktisch in allen Bereichen - auch mit den Pflegeeinrichtungen - sehr regelmäßige telefonische Schalten. Gegebenenfalls müsste dann eine andere Einrichtung aushelfen. Ich glaube nicht, dass es zu einem ganz grundsätzlichen Mangel kommen kann.

Danke schön. - Die nächste Frage 324 (Baustelle südlicher Ber- liner Ring [A 10] zwischen AS Niederlehme und AS Rangsdorf) kommt vom Abgeordneten Jörg Vogelsänger von der SPD-Fraktion. - Bitte schön.

Der Ausbau und die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur gehören zu den großen Aufgaben einer jeden Landesregierung: Sie verbessern die Lebensqualität des Einzelnen und garantieren eine funktionierende Wirtschaft. Außerdem gilt der Baubereich als wichtiger Konjunkturmotor vor allem in Krisenzeiten.

Es ist eine außerordentliche Leistung des Brandenburgischen Autobahnamtes und der Bauunternehmen mit ihren

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass nach meiner Kenntnis keine Autobahnbaustelle coronabedingt stillgelegt werden musste. Dennoch: Baustellen sind mit Einschränkungen verbunden und stellen außerordentliche Belastungen für die Verkehrsteilnehmer dar. Das trifft derzeit besonders auf die Baustelle am südlichen Berliner Ring beidseitig zwischen den Anschlussstellen Niederlehme und Rangsdorf zu. Fast täglich werden erhebliche Staus in beiden Richtungen gemeldet. Zudem könnten nach meiner Auffassung zusätzliche Informationstafeln hier für mehr Verständnis für die Baumaßnahme sorgen.

Ich frage die Landesregierung: Wann ist mit der Fertigstellung dieser Baumaßnahme zu rechnen?

Danke schön. - Es antwortet Herr Minister Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Vogelsänger, im Streckenabschnitt der A 10 von Kilometer 45,525 bis Kilometer 59,450 wurden Erhaltungsmaßnahmen zur Umrüstung der Fahrzeugrückhaltesysteme und zur punktuellen Erneuerung der Fahrbahndecke mit der Sanierung von Fugen, Kanten und Rissen durchgeführt. Bestandteil dieser Maßnahmen waren auch das Errichten, Betreiben und Unterhalten einer Stauvorwarnanlage auf beiden Richtungsfahrbahnen sowie die Herstellung und der Rückbau von Mittelstreifenüberfahrten.