Protocol of the Session on December 16, 2020

Dennoch sind wir auch für den Haushalt des nächsten Jahres in diesen Bereichen nicht untätig; denn trotz der Zwänge ist es uns gelungen, zum Beispiel ein Sonderbauinvestitionsprogramm für alte Polizeiliegenschaften zu initiieren. Darüber hinaus können wir Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsfonds für ein neues Förderprogramm zur Verbesserung der Feuerwehrinfrastruktur und für eine zukunftsfähige Löschwasserversorgung aufnehmen. Löschwasserversorgung: 10 Millionen Euro, Feuerwehrinfrastruktur: 50 Millionen Euro.

Zusätzlich werde ich Anfang nächsten Jahres ein Förderprogramm für die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen in Höhe von 40 Millionen Euro auflegen. Das bedeutet, dass wir trotz der schweren Krise, in der wir uns befinden, bei der Unterstützung und Förderung unseres Brand- und Katastrophenschutzes, der natürlich eine kommunale Aufgabe ist, nicht nachlassen. So werden wir auch in Zukunft verfahren.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, bitte.

Herr Abgeordneter Zeschmann, bitte.

Danke. - Sie haben eben ausgeführt, dass Sie unter anderem den Ausbau des E-Governments auf die nächsten Jahre verschieben wollen. Für mich stellt sich folgende Frage: Wir haben gerade in diesem Jahr, auch coronabedingt, gemerkt, wie wichtig die Interneterreichbarkeit der öffentlichen Verwaltung ist, und wir haben vom Landesrechnungshof zur Umsetzung der Digitalisierung - das hat damit sehr viel zu tun - in der Landesverwaltung und in den sonstigen Behörden in Brandenburg einiges gehört.

Nun weiß ich aus eigener Berufserfahrung, dass es einige Zeit braucht, um gerade das E-Government umzusetzen. Wir müssen erst einmal die Prozesse optimieren, wir müssen die Software entwickeln, wir müssen die Schnittstellen definieren usw. Halten Sie es unter diesen Gesichtspunkten wirklich für verantwortbar und vernünftig, genau das, was wir eigentlich schon jetzt dringend brauchen, noch weiter in die Zukunft zu verschieben, und wenn ja, wie begründen Sie das? - Danke schön.

Vielen Dank für Ihre Frage, Herr Kollege. In der Tat ist es so, dass wir in den Haushaltsverhandlungen, als es um die von uns hinzunehmenden notwendigen Kürzungen unserer Anmeldungen ging, in diesem Bereich Verschiebungen vornehmen mussten. Das hat etwas damit zu tun, dass wir zum Schluss zu einem ausgeglichenen Haushalt kommen müssen - bei dem uns zumindest alle Oppositionsfraktionen von früh bis abends dafür geißeln, dass wir zu viele Schulden aufnehmen. Ich will nur ganz nebenbei darauf hinweisen, dass wir deshalb auch in bestimmten Bereichen kürzer fahren oder langfristiger fahren, als wir es vorhatten.

Zum E-Government ist, die Umsetzung des OZG betreffend, Folgendes anzumerken: Wir haben die Situation, dass wir bestimmte Investitionen konkret noch nicht so belegen können, wie wir es bräuchten, um sie im nächsten Jahr tätigen zu können. Wir müssen auch davon ausgehen, dass wir schon im nächsten Jahr nicht in der Lage sein werden, diese Mittel so auszugeben, wie wir es am liebsten tun würden. Das hat beim Onlinezugangsgesetz natürlich etwas damit zu tun, dass wir bundesweit - alle 16 Bundesländer einschließlich der Bund - zusammenarbeiten, bestimmte Schwerpunktbereiche ausgebaut werden und es in diesem Fall manchmal zu Verzögerungen kommt, sodass gewisse Dinge länger dauern, als wir es geplant haben.

Deshalb wird es nicht so sein, dass wir in dem Tempo, mit dem wir beim E-Government vorankommen, nachlassen werden, aber ich sage es ganz deutlich: Für 2022 und die nachfolgenden Jahre brauchen wir Investitionen, um das Tempo zu halten. Ich will nur eines sagen: Wir haben es in einem Bereich geschafft, dass wir bundesweit zuständig sind und dass die anderen Länder uns folgen. Da liegen wir nicht nur in unserem Zeitplan, sondern sind ihm sogar voraus. Wie gesagt, wir werden nicht nachlassen, aber es ist problematisch. Es war problematisch, die Mittel, die wir angemeldet haben, so einzusetzen.

Ich komme jetzt zu einem wesentlichen Punkt: Wir haben es - nicht im Einzelplan 03, sondern im Einzelplan 20 - geschafft, durch die Umschichtung von Mitteln ein neues Programm zur Teilentschuldung hochverschuldeter Kommunen auf den Weg zu bringen. Hierfür stehen in den nächsten drei Jahren jeweils 16,6 Millionen Euro zur Verfügung. Wir halten es für sehr wichtig - das haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart -, dass wir die Hilfe für die hochverschuldeten Kommunen, die sich im Haushaltssicherungskonzept befinden und dadurch starke Beschränkungen hinnehmen müssen, bis 2024 fortführen, allerdings in der Hoffnung, dass wir dann in einer Situation sein werden, in der wir die Hochverschuldung in der Form nicht mehr haben, sodass das abgebaut werden kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Leben ist - das wissen Sie genauso wie ich - kein Wunschkonzert. Dementsprechend lassen sich nicht alle Bedarfe meines Hauses in diesem Haushalt abbilden. Der Haushaltsplanentwurf 2021 stellt einen Kompromiss aus finanziellen und politischen Abwägungen dar. Ich bin mir sicher, dass wir mit dem vorliegenden Ergebnis angesichts der Herausforderungen für unser Land gut arbeiten können. Wir werden auch in den nächsten Jahren sehr schwierige Haushaltsverhandlungen haben. Es macht nie Spaß, Sparhaushalte verabschieden zu müssen, aber wir werden uns natürlich auch an die Vorgaben der Verfassung, der Schuldenbremse, halten.

Nur noch einmal darauf hingewiesen: Natürlich hätten wir gern viel mehr neue Schulden aufgenommen, um das, was wir uns vorgenommen haben, umzusetzen und es nicht teilweise zu kürzen oder auf die längere Bank zu schieben. Nur, mit Blick darauf, dass uns alle Oppositionsfraktionen permanent beschuldigen, wir würden nur Schuldenhaushalte aufstellen, will ich Ihnen sagen, dass wir mit dem Haushalt insgesamt, aber auch meinen 03-Haushalt betreffend, einen vernünftigen Kompromiss gefunden haben. Wir lassen nicht nach in unserer guten Arbeit für dieses Land, aber sorgen auch dafür, dass diese zusätzlich aufgenommenen Schulden zurückgezahlt werden können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke. - Wir beenden damit die Aussprache zu Einzelplan 03 und kommen zu den Abstimmungen. Es sind insgesamt zwölf Abstimmungen.

Wir stimmen über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/2609 ab: Kapitel 03 020, Titel 536 10, Zweckbestimmung: Verfassungsschutz, Stichwort: Streichung der Kosten für V-Leute bzw. verdeckt Informationsgebende. Beantragt wird die Verminderung des Ansatzes für 2021. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir stimmen über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/2605 ab: Kapitel 03 020, Titel 547 40, Zweckbestimmung: Abschiebebeoachtung an den Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld, Stichwort: Streichung der Kosten für „Abschiebebeobachter“. Beantragt wird die Streichung des Ansatzes. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir stimmen über den Änderungsantrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion auf Drucksache 7/2585 ab: Kapitel 03 020, Titel 972 10, Zweckbestimmung und Stichwort: Globale Minderausgabe. Wer dem Antrag zustimmt, der möge die Hand heben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir stimmen über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/2606 ab: Kapitel 03 020, Titelgruppe 73, Zweckbestimmung: Maßnahmen des Zukunftsinvestitionsfonds, Stichwort: Investitionsprogramm Feuerwehrinfrastruktur erhöhen. Beantragt wird die Erhöhung des Ansatzes. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/2607: Kapitel 03 110, Ti- tel 422 10, Zweckbestimmung: Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Stichwort: 75 zusätzliche Polizeibeamte. Beantragt wird die Erhöhung des Ansatzes. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir stimmen über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/2603 ab: Kapitel 03 150, Titel 812 10, Zweckbestimmung: Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Stichwort: Mehr Mittel für die Ausrüstungsgegenstände der Polizei. Beantragt wird die Erhöhung des Ansatzes: Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir stimmen über den Änderungsantrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion auf Drucksache 7/2586 ab: Kapitel 03 710, Titel 633 40, Zweckbestimmung: Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für die Gewährung von Retterprämien, Stichwort: Retterprämie für die freiwilligen Feuerwehren. Beantragt werden die Erhöhung des Ansatzes und die Änderung der Erläuterungen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir stimmen über den Änderungsantrag der BVB/ FREIE WÄHLER Fraktion auf Drucksache 7/2587 ab: Kapitel 03 710, Titel 685 40, Zweckbestimmung: Landeszuschüsse an die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen und Vereine für die Gewährung von Retterprämien, Stichwort: Retterprämien für ehrenamtliche Hilfsorganisationen. Beantragt werden die Erhöhung des Ansatzes und die Änderung der Erläuterungen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/2672: Kapitel 03 710 und Ti- tel 686 10, Zweckbestimmung: Nachteilsausgleich in der Hinterbliebenenversorgung, Stichwort: Errichtung und Ausbau eines Versorgungsfonds für Hinterbliebene. Beantragt wird die Erhöhung des Ansatzes. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir stimmen über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/2608 ab: Kapitel 03 810, Titel 526 10, Zweckbestimmung: Sachverständige, Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben, Stichwort: Flüchtlingsberatung streichen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir stimmen über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/2610 ab: Kapitel 03 810 und Titel 526 30, Zweckbestimmung: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz außerhalb der Asylstatistik, Stichwort: Nicht nachvollziehbare Leistungen streichen, Systematik ändern. Beantragt werden die Minderung des Ansatzes und die Änderung der Erläuterungen: Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen auf Drucksache 7/2558. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich zugestimmt und der Entwurf des Einzelplans 03 angenommen.

Ich schließe die Beratung zu Einzelplan 03 und übergebe an Vizepräsidentin Richstein.

Guten Tag, meine Damen und Herren! In diesen Zeiten dauern die Umbauarbeiten manchmal ein bisschen länger, aber ich sehe, es hat den Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit gegeben, sich mal an die frische Luft zu begeben.

Ich wurde gebeten, den Zwischenstand bei den Redezeiten bekannt zu geben. SPD-Fraktion: 1:22 Stunden; AfD-Fraktion: 1:09 Stunden; CDU-Fraktion: 1:09 Stunden; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 1:12 Stunden; Fraktion DIE LINKE: 56 Minuten; BVB / FREIE WÄHLER Fraktion: 1:10 Stunden; Landesregierung: 1:10 Stunden.

Ich rufe auf:

Einzelplan 04 - Ministerium der Justiz

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 7/2559

Dazu liegen Änderungsanträge der AfD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion vor.

Ich eröffne die Aussprache mit dem Redebeitrag der SPD-Fraktion. Für sie spricht Frau Abgeordnete Fischer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich brauche natürlich nicht zu sagen, dass wir die verbleibende Redezeit allein für eine ausführliche Diskussion über den Einzelplan 04 nutzen könnten. Aber ich glaube, dann bekämen wir mächtig Ärger mit den anderen Kollegen, die natürlich auch zu ihren jeweiligen Haushalten reden wollen.

Für mich als Rechtspolitikerin ist heute ein richtig guter Tag; denn wir haben nicht nur bereits mit dem letzten Nachtragshaushalt, sondern auch mit diesem Haushaltsentwurf, mit diesem Einzelplan, wirklich viel für die Justiz erreicht. Warum ist das so wichtig? - Bei der Justiz denkt man manchmal, das ist sperrig, das sind graue Aktendeckel, und irgendwie ist alles ein bisschen verstaubt. Aber nein, auch dieser Rechtsbereich lebt natürlich von den Menschen, die da arbeiten, und zwar vom Auszubildenden über den Richter bis zum Staatsanwalt. Jeder ist wichtig, auf jeden kommt es an.

Deswegen haben wir auch in diesem Einzelplan etliche zusätzliche Stellen vorgesehen, ob das die Richterschaft, die Rechtspflege, die Justizfachangestellten oder die Ausbildungsstellen betrifft. Wer von Ihnen im Richterwahlausschuss ist, weiß, wie lang die Tagesordnungen sind, wie viel Personal gewählt und eingestellt wird. Und das ist gut für unser Land.

Wir haben auch endlich die Möglichkeit, all die Altbestände, die wir seit Jahren vor uns hertragen, abzubauen, damit die Bürger zeitnah zu ihren Urteilen kommen, die Rechtsprechung und die Verkündung der Urteile also zeitnah erfolgen. Ich möchte mich

an der Stelle auch bei der Finanzministerin bedanken, die für dieses Vorgehen Verständnis hat. Sie hat gleich gesagt, sie sieht das ein, sie will helfen. Ich kann nur sagen, das war nicht immer so. Insofern sage ich an der Stelle Danke.

Die Justiz lebt nicht nur von den Menschen, sondern es geht, wie in jedem anderen Lebensbereich, auch um moderne Ausstattung. Wer von Ihnen kürzlich Zeit hatte,das Amtsgericht in Königs Wusterhausen zu besichtigen, konnte sehen, wie Justiz in Zukunft aussehen soll: bürgerfreundlich, hell und transparent. Ich glaube, dass wir da alle auf dem richtigen Weg sind.

Hinzu kommt die Elektronische Akte. Wir haben gesagt, dass wir endlich auch moderne Sitzungssäle auf den Weg bringen wollen. Ich glaube, das ist eine absolut richtige Weichenstellung.

Zum Schluss will ich sagen: Das alles ist kein Selbstzweck, sondern die Justiz ist für uns alle ein wichtiger Pfeiler: für die Demokratie und auch für das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Deswegen ist es nicht nur für mich und, wie ich glaube, die anderen Rechtspolitiker ein guter Tag, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Wir fahren in der Aussprache mit dem Beitrag von Herrn Abgeordneten Hanko fort. Er spricht für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Werte Kollegen! Die Haushaltsberatung ist eigentlich die Königsdisziplin der Plenardebatte, verkommt aber bedauerlicherweise immer mehr zu einer Verschwendung von Lebenszeit, wurde doch schon in den mitberatenden Fachausschüssen und zusätzlich im Haushalts- und Finanzausschuss lang und breit über das Pro und Kontra der Änderungsanträge der einzelnen Fraktionen diskutiert. Das Ergebnis war jedoch, soweit es den Einzelplan 04 betrifft, dass kein einziger Änderungsantrag der Oppositionsfraktionen angenommen wurde und daher auch kein Änderungsantrag der Oppositionsfraktionen Eingang in das Haushaltsgesetz gefunden hat.

Nun ja, es ist im Haushaltsentwurf den Einzelplan der Justiz betreffend nicht alles so schlecht oder gar kritisch zu hinterfragen. Aber der Betrag von 2,2 Millionen Euro für die erste Beschaffung von Hard- und Software zeigt beispielsweise, wie groß unser Nachholbedarf an moderner Technik und damit an essenziellen Arbeitsmitteln bei den Gerichten ist, und das ist schon ein Armutszeugnis. Dass manche Geschäftsstellen bisher offenbar nur bedingt einsatzbereit sind, sagt alles.

Ein weiterer Punkt in diesem Zusammenhang ist die sogenannte innovative Sitzungssaalausstattung für 310 000 Euro, die mehr Fragen aufgeworfen hat, als Antworten zu geben, zumal das Gesamtausgabevolumen in den nächsten Jahren sogar 3,1 Millionen Euro umfassen soll. Für Schadenersatzleistungen, Billigkeitsentschädigungen und für Entschädigungen an Beschuldigte in Strafsachen ist insgesamt 1 Million Euro vorgesehen. Hier sehen wir ein großes Einsparpotenzial, wenn die Strafverfolgungsmaßnahmen mit mehr Sorgfalt durchgeführt würden. Dafür ist schlichtweg mehr Personal notwendig. Es kann einfach nicht

sein, dass in einem Rechtsstaat manche Verfahren lange dauern, bis es zu einer Anklage kommt, und im Ergebnis wegen der zu langen Verfahrensdauer auch noch geringe Strafen verhängt werden.

Auch die Postgebühren im Geschäftsbedarf der Gerichte, die sich mit 2,9 Millionen Euro im Haushalt niederschlagen, sehen wir sehr kritisch. Diese Summe gilt es um ein Vielfaches zu senken.

Positiv sehen wir die Erlöse aus der Veräußerung von Produkten und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit in der Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben mit der Außenstelle Spremberg. Hier schlagen 550 000 Euro Betriebseinnahmen zu Buche - daran könnten sich die anderen Justizvollzugsanstalten ein Beispiel nehmen.

Kommen wir nun zu unseren Änderungsanträgen zum Haushaltsplanentwurf. Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir die Zahl der Richterstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und in der Sozialgerichtsbarkeit weiter erhöhen. Die Personalbedarfssituation an den Verwaltungs- und Sozialgerichten in Brandenburg ist nicht zuletzt durch die erhebliche Anzahl von bestehenden und auch neuen Hartz-IV-Verfahren und durch die erhebliche Anzahl von Asylverfahren immer noch als desolat zu bezeichnen. Trotz des bereits erfolgten Stellenaufwuchses ist der Aktenbestand von aufgelaufenen Altverfahren nicht zu bewältigen. Die redlichen Bemühungen der Justizministerin Hoffmann in diesem Bereich sind zwar erkennbar, aber leider nicht ausreichend. Es genügt nicht, die Altfälle erst in drei Jahren abgebaut zu haben. Der Anspruch sollte hier die Abarbeitung binnen Jahresfrist sein.