Protocol of the Session on December 16, 2020

Die finanzielle Ausstattung des Landesverfassungsgerichts und des Landesrechnungshofs wird in den Einzelplänen 13 und 14 sichergestellt. Es ist uns wichtig, dass zwei der wichtigsten Institutionen unseres Landes ihren Aufgabenstellungen gerecht werden können. Daher haben wir hier keine Änderungsvorschläge und stimmen diesen Einzelplänen zu.

Zum Abschluss, unterm Strich, meine Damen und Herren, möchte ich festhalten, dass der Haushalt 2021 nicht das ist, was die Koalition hineinredet. Er ist weder visionär noch zukunftsorientiert. Er ist vielmehr aufgebläht und ohne klare Zielsetzung. Irgendwie scheint alles ein bisschen wichtig, eine echte Prioritätensetzung ist aber nicht erkennbar. Das passiert - das ist nun einmal so -, wenn drei Fraktionen einer Koalition all ihre Wünsche einbringen und zum Wohle des Koalitionsfriedens auch alle erfüllt werden.

Jetzt wurde groß erklärt - darauf waren Sie sehr stolz -, dass alle Minister zufrieden aus den Haushaltsverhandlungen gekommen sind, als ob dies ein Eigenwert wäre. Ich glaube, es gab noch nie die Aussage, dass die Finanzministerin den ressortbezogenen Mittelanwendungen gegenüber derart freigiebig war. Jetzt kann man fragen: Ist sie besonders großzügig oder besonders höflich? - Höflich ist sie, aber in dieser Frage ist das bei diesem Haushalt

keine tolle Leistung - darum geht es hier auch nicht -; denn vielmehr scheint der Zusammenhalt der Koalition allein - wie in einer schlechten Ehe - im Geld begründet zu sein. Jetzt ist es so - meine Vorrednerin hat es bereits gesagt -: Der Zusammenhalt basiert nicht nur auf dem Geld. - Wenn der Satz schon so beginnt, dann wissen Sie, wie tief der Zinken sitzt.

Meine Damen und Herren, diesem Ansatz setzen wir sinnvolle und notwendige Änderungsvorschläge entgegen und bauen darauf, dass ein Haushalt gestrickt wird, der der Krise Rechnung trägt und zugleich den Rahmen für positive Zukunftsinvestitionen setzt. Um dem gerecht zu werden, bringen wir uns mit zielgerichteten Verbesserungsvorschlägen ein und setzen darauf, dass die Kraftanstrengung der Bürger dieses Landes gewürdigt wird und sich auch ihre Hinweise im Haushalt niederschlagen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön. - Es gibt eine Kurzintervention von Herrn Abgeordneten Bretz. Bevor er spricht, möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Ich weiß, dass es heute anstrengend ist. Wegen der aufgestellten Glasscheiben sprechen Sie automatisch ein bisschen lauter miteinander. Es stört aber, wenn es einen Grundklang im Raum gibt. Insofern bitte ich Sie herzlich, nach draußen zu gehen, wenn Sie individuell etwas zu besprechen haben.

Herr Bretz hat das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank, liebe Frau Präsidentin. - Lieber Kollege Vida, schade, dass Sie meine Zwischenfragen nicht zugelassen haben. Deshalb muss ich das auf diesem Wege tun.

Zum Ersten: Ich möchte mich gern des Eindrucks erwehren, wir wären in diesem Jahr im Finanzausschuss leichtfertig mit dem Rettungsschirm umgegangen. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Finanzausschuss nach meiner Kenntnis der Ausschuss war, der in diesem Jahr erstens am häufigsten getagt hat und bei dem zweitens zu Beginn jeder seiner Sitzungen zum Teil das halbe Kabinett - mindestens drei oder vier Minister - anwesend war, die jedem Abgeordneten ausführlich darüber Rechenschaft abgelegt haben, was mit den Mitteln aus dem Rettungsschirm passiert, ihnen Nachfragen ermöglicht haben, Rede und Antwort gestanden haben.

Selbst wir als Koalition haben immer darauf geachtet, dass diese Transparenz vollumfänglich gewährleistet ist. Man kann das in der Sache kritisieren, aber ich bitte darum, nicht die Unwahrheit zu verbreiten.

Zum Zweiten, Kollege Vida, möchte ich darauf hinweisen, dass diese Koalition - Sie übrigens nicht; wir haben das gemacht, Sie hätten es auch tun können - qualifizierte Sperrvermerke in einzelnen Haushaltstiteln vorgenommen hat. Wir haben einzelne Haushaltspositionen qualifiziert gesperrt. Das heißt, es bedarf der Einwilligung des Finanzausschusses, wenn diese Mittel verwendet werden.

Zum Dritten, Herr Kollege Vida, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass diese Koalition - nicht Sie, sondern wir - Sperrvermerke für

einzelne Positionen ab 7,5 Millionen Euro auferlegt hat. Sollte absehbar sein, dass dieser Betrag überstiegen wird, muss der Finanzausschuss seine Zustimmung dazu geben.

Letzter Punkt - ich sage es ungern noch einmal, aber man darf auch nicht zulassen, dass immer die Unwahrheit verbreitet wird -: Das Sondervermögen, das wir auflegen, dient in allererster Linie dazu, den kommunalen Rettungsschirm finanziell abzusichern. Da Sie uns jeden Tag erzählen, wie wichtig es in dieser Pandemie ist, die Kommunen nicht im Stich zu lassen, müssten Sie doch als Erster ein Interesse daran haben, den Rettungsschirm abzusichern. Da uns das haushalterisch über das Sondervermögen möglich ist, tun wir das auch. Ich halte das für richtig, in der Sache für geboten und für eine vernünftige und vertretbare Entscheidung, weshalb wir das auch tun. Ich halte es für fatal, dass das auf diese Weise ins unrechte Licht gerückt wird. - Herzlichen Dank.

Herr Abgeordneter Vida, Sie möchten gern entgegnen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Bretz, Sie haben wirklich einen gesteigerten Unterhaltungswert. Aber wissen Sie, was Ihnen fehlt: Ihnen fehlt die Demut, zuzuhören. Das ist das Problem. Ich hatte hier vorgetragen - ich habe den Zettel mitgebracht und lese vor -: Der zuständige Ausschuss für Haushalt und Finanzen, der in diesem Jahr wenigstens zu jeder Sitzung über die Corona-Hilfen informiert wurde, bleibt ab 2021 vollständig außen vor. - Ich habe gelobt, dass in diesem Jahr informiert wurde, und habe kritisiert, dass im nächsten Jahr nicht mehr in der Form informiert wird, weil es in ein Sondervermögen gepackt wird.

Vielleicht haben Sie die Größe und die Demut, Ihre dahingehende Kritik zu revidieren, sehr geehrter Herr Bretz; denn genau das, was Sie hier so gelobt haben, habe ich ebenfalls gelobt. Es war wahrscheinlich Ihrer Wallung geschuldet, dass Sie das nicht hören wollten, weil Sie mehr Negatives hören, als vorgetragen wird.

Dafür, dass Sie sich jetzt hier rühmen, die Brillanz von Sperrvermerken erkannt und diese eingefügt zu haben, damit der Finanzausschuss ab nächstem Jahr nicht mehr so informiert wird wie sonst und dennoch Sperrvermerke aufheben kann, gibt es heute auch keine Blumen. Fairerweise muss ich sagen: Ich habe auch für Herrn Redmann keine Blumen dabei, obwohl er heute Geburtstag hat. - Diese Kritik würde ich dann auch annehmen.

Nein, wir arbeiten nicht mit Sperrvermerken, sondern mit konkreten Änderungsanträgen, mithilfe derer Sachen gestrichen oder hineingesetzt werden. Ich glaube, das ist auch ein anerkanntes Instrument der Haushaltsarbeit.

Zum Sondervermögen: Ich bin nicht dagegen, sondern sage lediglich, dass wir ein Instrument und eine Gestaltung brauchen, das bzw. die eine stärkere Kontrolle durch den Landtag zulässt. Darum ging es in der 1. Lesung in den Beratungen der Ausschüsse, und darum geht es auch heute.

Deswegen wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie Ihre politische bzw. finanzpolitische Erregung dort platzierten, wo sie angebracht ist, und hier nicht pauschal einen Vortrag hielten, der kaum Bezug zu meinem Redebeitrag hat. Ich erwidere gern darauf, auch wenn Ihre Kurzintervention wenig mit meinen Kritikpunkten zu tun hatte - aber macht nichts.

Für die Landesregierung spricht die Ministerin der Finanzen und für Europa. Bitte schön, Frau Ministerin Lange.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es langsam angehen lassen und sage deshalb: Der vorliegende Haushaltsentwurf weist einige Besonderheiten auf. Das verbindet ihn mit dem Haushalt des laufenden Jahres. Beide Haushalte sind keine normalen Haushalte, ganz im Gegenteil. Es sind aber auch keine normalen Zeiten.

Der Haushaltsentwurf für 2021 steht erneut ganz im Zeichen der anhaltenden Coronapandemie. Ohne die Pandemie würde dieser Haushalt in seinen Eckdaten deutlich anders aussehen. Ja, auch andere politische Entscheidungen sind in die Erarbeitung des Haushalts eingeflossen, aber der entscheidende Faktor, der diesen Haushalt bestimmt, sind die Pandemie und ihre Folgen. Trotzdem ist der vorliegende Entwurf deutlich mehr als ein reiner Anti-Krisen-Haushalt. Er ist gleichzeitig ein Gestaltungshaushalt, der die Zukunft des Landes nachhaltig sichern soll. Er bringt wichtige politische Vorhaben auf den Weg, setzt einen besonderen Schwerpunkt bei den Investitionen und sichert und stärkt die Handlungsfähigkeit des Staates insgesamt.

All das ist zu begrüßen und ganz unabhängig von Corona richtig und notwendig. Der Haushalt 2021 zeigt ein doppeltes Gesicht. Er ist ein Anti-Krisen- und ein Gestaltungshaushalt zugleich; das hat freilich einen hohen Preis. Deswegen ist dieser Haushalt noch etwas: Er ist eine Wette auf die Zukunft.

Meine Damen und Herren, die Besonderheiten dieses Haushalts sind schon an den Eckdaten abzulesen: Mit knapp 15,5 Milliarden Euro handelt es sich um das bislang größte Haushaltsvolumen im Land Brandenburg. Das wäre eine erfreuliche Tatsache, wenn diesem historisch einzigartigen Ausgabenniveau auch entsprechende Einnahmen gegenüberstehen würden. Das ist aber bekanntlich nicht der Fall. Die veranschlagten Steuereinnahmen sind gegenüber dem Haushalt 2020 rückläufig, die Ausgaben hingegen deutlich höher. Die Folge ist eine geplante Neuverschuldung in Höhe von 2,7 Milliarden Euro. Sie liegt damit noch über der geplanten Neuverschuldung von 2 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Es stimmt, dass die Kreditlinien möglicherweise nicht voll ausgeschöpft werden. Das ändert aber nichts an dem Umstand, dass das Land hier Geld ausgibt, über das es einnahmeseitig eben nicht verfügt. Es ist also nur eine Frage des Mehr oder Weniger. Tatsache ist, dass sich der Landeshaushalt bereits seit dem Haushaltsjahr 2019 in einem strukturellen Ungleichgewicht befindet. Das betrifft bereits die Zeit vor dem ZifoG. Seitdem hat sich dieses strukturelle Ungleichgewicht wesentlich vergrößert. Das kann man in aller gebotenen Nüchternheit so feststellen.

Es hellt die besinnliche vorweihnachtliche Stimmung leider auch nicht auf, wenn man feststellt, dass es dafür unabweisbare Gründe gibt und es allen anderen auch so geht. Das betrifft Bund und Länder gleichermaßen. Wie gesagt, das ist zwar zutreffend, aber das macht es nicht besser.

Meine Damen und Herren, zur Haushaltslage des Landes hat der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2020 einen kompakten Überblick veröffentlicht. Die dort getroffenen Feststellungen zur Haushaltslage teile ich weitgehend, und ich kann ihn sehr zur Lektüre empfehlen.

Die rein finanzpolitischen Bewertungen - etwa zum ZifoG - teile ich dagegen nicht unbedingt. Tatsache ist, dass sich auch das Land Brandenburg in der derzeitigen Krise in einem außerordentlich schwierigen finanzpolitischen Umfeld bewegt, und Tatsache ist auch, dass dieses Umfeld viele Risiken und Gefahren mit sich bringt. Manche ziehen es vor, derzeit eher von Chancen zu sprechen. Das halte ich aber für ein Pfeifen im dunklen Walde.

Vorgestern zum Beispiel erschien in der „Süddeutschen Zeitung“ ein Artikel mit dem bemerkenswert abwegigen Titel: „Der Lockdown ist gut für die Wirtschaft“. Dann aber rutschte der Redaktion das Herz derart in die Hose, dass der Titel schnell geändert wurde: „Die Wirtschaft braucht den Lockdown“. - Auch nicht viel besser.

Nun, die Wahrheit ist: Derzeit haben wir noch alle Hände voll damit zu tun, Wirtschaft und Arbeitsmarkt wenigstens zu stabilisieren, um Schlimmeres zu verhüten und soziale Verwerfungen zu vermeiden. Das immerhin ist durch eine große gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden weitgehend gelungen und somit ein Erfolg.

Dieser Erfolg hat seinen Preis. Mit der geplanten Neuverschuldung könnte die Gesamtverschuldung des Landes am Ende des Jahres 2021 auf 23,5 Milliarden Euro ansteigen. Ob das so kommt oder nicht, wird sich zeigen. In jedem Fall wird die Gesamtverschuldung des Landes einen neuen Höchststand erreichen. Landesregierung und Koalitionsfraktionen sind sich darüber im Klaren, dass dies den Landtag auf Jahre und Jahrzehnte binden wird, und auch die finanziellen Spielräume für künftige Politik werden kleiner.

Die verbindlichen Rückzahlungsverpflichtungen entsprechend der Schuldenbremse sprechen hier eine deutliche Sprache. Das ist keine Frage der politischen Beurteilung, sondern eine schlichte Feststellung der Tatsachen.

Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang ist leider ein Wort zu dem neuerdings in Berlin verbreiteten Gerücht, dass die Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern nicht in Ordnung sei und die Länder sich künftig stärker an den Corona-Hilfen beteiligen müssten, erforderlich. Man erwarte von den Ländern, dass sie sich jetzt auch endlich mal finanziell in diese Sache einbringen, hieß es da; „endlich mal finanziell“ - soso. In sehr zurückhaltender und wertschätzender Art und Weise hat unter anderem der hessische Ministerpräsident das Nötige dazu gesagt. Auch ich will angesichts der Eckdaten des Haushaltsentwurfes klar feststellen: Die Länder einschließlich Brandenburg gehen zur Bewältigung der Corona-Folgen derzeit an die Grenzen dessen, was finanziell möglich und verantwortbar ist. Den Vorwurf, die Länder würden sich hier zulasten des Bundes einen schlanken Fuß machen, weise ich mit Nachdruck zurück. Nichts könnte unrichtiger sein.

Nun geht es in der Debatte in Wahrheit fachlich auch nicht so sehr um die Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern, vielmehr geht es - politisch - darum, dass in Berlin langsam die Ahnung dämmert, dass ein derart finanzaufwendiger Anti-KrisenKurs nicht unbegrenzt fortgeführt werden kann, ohne tatsächlich irgendwann die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte nachhaltig zu überfordern. Das gilt im Übrigen für Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen. Über diese Frage werden wir im kommenden Jahr intensive Debatten von politischer Sprengkraft erleben, denn es geht natürlich niemand davon aus, dass die Coronapandemie pünktlich am 10. Januar 2021 vorbei ist. In diesen kommenden Debatten, das sage ich hier gleich ganz deutlich, stehen die Länder - und steht das Land Brandenburg - als Sündenbock nicht zur Verfügung.

Das ist die eine Seite der Medaille. Die andere ist, dass wir uns die Umstände nicht aussuchen können. In der jetzigen Situation gibt es keine vernünftige Alternative. Wir müssen kraftvoll gegenhalten. Wir können nicht Wirtschaft und Gesellschaft in den Lockdown schicken und uns daneben stellen und von der schwarzen Null träumen. Das geht nicht, deswegen macht das auch niemand. Es bleibt vollkommen richtig: Wir dürfen nicht in die Krise hinein sparen.

Der Ihnen vorliegende Haushaltsentwurf weist eine außergewöhnlich hohe Investitionsquote von knapp 13 % auf, fast 2 % mehr als in diesem Jahr. Das Land fängt also nicht nur die unmittelbaren Folgen der Krise ab, es investiert zugleich massiv in die Zukunft - das eine tun, ohne das andere zu lassen -, und das ist richtig so. Denn eine nachhaltige Konsolidierung der Finanzlage und die Beseitigung des vorliegenden Haushaltsungleichgewichts sind letztlich nur durch wirtschaftliche Entwicklung und kräftiges Wachstum auf mittel- und langfristige Sicht möglich. Die derzeitigen erheblichen Ungleichgewichte in der Finanzlage des Landes konsolidiert man nicht mit „Kleinkram“ weg. Wer solch einer irrigen Vorstellung anhängt, hat den Ernst der Lage nicht verstanden. Aus der Krise herauswachsen, das ist der Weg, das ist die Wette auf die Zukunft, von der ich eingangs sprach.

Rund 880 Millionen Euro des Volumens des Zukunftsinvestitionsfonds sind im Haushalt 2021 mit konkreten Vorhaben untersetzt. Der Bedarf an solchen Investitionen ist also unabweisbar. Der Zukunftsinvestitionsfonds ist eine gute Sache: Gäbe es ihn nicht, müsste man ihn erfinden.

Der Haushalt 2021 sieht zudem die Einrichtung eines neuen Sondervermögens vor: Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern. Es dient der Kofinanzierung von Bundesprogrammen, der Finanzierung des Kommunalen Rettungsschirms und dem Ausgleich von coronabedingten Steuermindereinnahmen. All das ist notwendig und unabweisbar. Dieses Sondervermögen bündelt die coronabedingten Lasten und sorgt bereits im Jahr 2021 für das Jahr 2022 vor. Die Einrichtung des Sondervermögens warf durchaus zurecht einige knifflige finanztechnische und rechtliche Fragen auf. Die Diskussionen in den letzten Wochen haben aber zu einem guten und vertretbaren Ergebnis geführt. Ungeachtet dessen halte ich es für vernünftig, bereits jetzt auf das Jahr 2022 zu schauen. An der rechtlichen Unbedenklichkeit der jetzigen Konstruktion des Sondervermögens habe ich nicht den geringsten Zweifel.

Der Haushalt 2021 schafft einen hinreichend großen Ermächtigungsrahmen, um auf pandemiebedingte und sonstige Bedarfe flexibel und kraftvoll reagieren zu können. Es handelt sich bei den vorgesehenen Kreditlinien grundsätzlich um Ausgabeermächtigungen und nicht um Ausgabeverpflichtungen, das

möchte ich hier ausdrücklich betonen. Von den 2 Milliarden Euro des Corona-Rettungsschirms 2020 sind aktuell rund 900 Millionen Euro bewilligt. Wir werden sehen, wo wir am Jahresende landen. Das heißt aber nicht, lieber Kollege Walter, dass da noch Geld übrig wäre. Tatsächlich ist gar nichts übrig, sondern es kann allenfalls sein, dass am Ende weniger neue Schulden am Kapitalmarkt aufgenommen werden müssen.

Gleichwohl ist das finanziell Notwendige in diesem Jahr immer getan worden. Dafür ist der Rettungsschirm schließlich auch da. Das betrifft insbesondere die Unterstützung unserer Kommunen in der Corona-Lage. Die Ausgleichssumme des Kommunalen Rettungsschirms für die Jahre 2020 und 2021 wird mit dem Haushaltsentwurf um knapp 97 Millionen auf insgesamt 680 Millionen Euro aufgestockt. So können in diesem und im kommenden Jahr die kommunalen Steuermindereinnahmen sehr weitgehend ausgeglichen werden. Es ist vorgesehen, den Kommunalen Rettungsschirm im Jahr 2022 im Wesentlichen fortzuführen. Ich bin sicher, dass es dazu angesichts der mutmaßlichen weiteren Entwicklung der Lage keine Alternative gibt.

Allerdings wird der Rettungsschirm dann nicht mehr so fortgeführt werden können wie bisher. Eins ist aber sicher: Das Land lässt seine Kommunen nicht im Stich und wird seine Kommunen bis einschließlich 2022 mit voraussichtlich insgesamt 825 Millionen Euro unterstützen. Das ist im Vergleich mit anderen Ländern absolut vorzeigbar und zugleich eine Einlösung der Zusage, die Kommunen in dieser Krise nicht allein zu lassen. Das Land hält damit - das war nicht anders zu erwarten - Wort.

Meine Damen und Herren! An den hier zu beschließenden Landeshaushalt 2021 werden wir uns noch lange erinnern. Ich komme darauf anlässlich der 3. Lesung zurück. Bis dahin und natürlich auch darüber hinaus wünsche ich Ihnen: Bleiben Sie gesund und auch stark. Das werden Sie angesichts der Lage - gerade auch der finanzpolitischen Lage - brauchen, denn so ein „Anti-Krisen- und Gestaltungs-Haushalt“ ist nichts für schwache Nerven, das kann ich Ihnen versichern. - Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen von SPD und CDU verzichten auf ihre Redebeiträge. Somit hat der Abgeordnete Hohloch für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Erst einmal vielen Dank, Herr Walter, dass Sie diesen Änderungsantrag angesprochen haben. Sie hätten ihn gern auch einreichen können: Wir hätten Ihnen die Hand gereicht und hätten gern den ersten Antrag gemeinsam mit Ihnen eingereicht. Verschwörungstheorien im Rahmen der Corona-Politik würden natürlich auch die Regierung betreffen.

Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige Worte zum Haushalt sagen. Die Koalition lechzt ja schon danach, dass die AfD etwas dazu sagt. Richten wir unseren Blick also zuallererst auf den Einzelplan 01, ergo auf den Haushalt des Landtages. Für gewöhnlich stimmt das Parlament dem Einzelplan des Parlamentshaushalts einstimmig zu. Großartige Diskussionen sind dazu ja meistens hier im Plenum nicht gängig. Das ist in diesem Jahr anders, meine Damen und Herren. Lassen Sie mich kurz erklären, warum.

Nachdem Sie gestern mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften schon dafür gesorgt haben, dass die Abgeordneten 2022 eine größere Gehaltserhöhung bekommen werden, als es normalerweise der Fall gewesen wäre, möchten Sie heute auch noch den Fraktionen mehr Geld zur Verfügung stellen. Ich habe gestern schon erwähnt, dass es in der aktuell von Ihnen geschaffenen Situation, in welcher ein Großteil der Bevölkerung mit faktischen Berufsverboten belegt ist und viele Brandenburger aufgrund Ihrer verantwortungslosen Politik um ihre wirtschaftliche und soziale Zukunft bangen müssen, absolut nicht hinnehmbar ist, dass wir uns als Fraktionen auf Steuerzahlerkosten Mitarbeiter gönnen - zusätzlich zu dem Etat, den wir vorher schon hatten.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, bitte.