Protocol of the Session on December 16, 2020

Vom Digimobil für die Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher war schon die Rede, vom wichtigen Thema Tierschutz auch.

Zum Schluss noch etwas zu Corona: Von der Schwierigkeit dieses Jahres im Zusammenhang mit Corona hat ja so ziemlich jeder gestern und heute hier gesprochen. Und ganz gleich, um welches konkrete Thema es im Zusammenhang mit Corona gerade geht, landet schlussendlich wirklich alles erst einmal - meist aber auch dauerhaft - im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, ergo im Gesundheitsausschuss.

Ich erinnere mich noch genau, wie die Ministerin - ich glaube, es war Anfang Februar - den Punkt Corona für die Tagesordnung des Ausschusses anmeldete. Ich gestehe an dieser Stelle, dass ich dachte: Och nö, die Tagesordnung ist schon so ungeheuer lang, bitte nicht noch dieses Virus; es wird schon nicht so schlimm werden. - Es wurde schlimmer, wie wir wissen, und es wird viel teurer, als wir je ahnten.

Es ist eine geradezu irrwitzige Arbeitsbelastung, der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders im MSGIV und den angeschlossenen Institutionen ausgesetzt sind. Insofern,

Herr Walter - tut mir leid, dass ich noch einmal auf Sie zurückkommen muss -, habe ich wenig für die Einteilung von Menschen in systemrelevante und weniger systemrelevante übrig. Ich habe auch nichts dafür übrig, die Arbeitsbelastung einer Frau an der Supermarktkasse mit jener irgendeines Regierungsmitglieds zu vergleichen. Es gibt, wie wir beide wissen, in jedem einzelnen Beruf sone und solche, auch unter den Landtagsabgeordneten. Wir haben bei aller Kritik, die geäußert werden muss, bei allen Debatten, die geführt werden müssen und im Ergebnis sehr fruchtbar sein können, großes Glück mit unserer Ministerin samt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Bereichen des Hauses, die ganz gewiss auf unvorstellbar viele Überstunden kommen.

Angesichts der - sagen wir mal - komplexen Situation, die uns viel abverlangt, vor allem auch schwindelerregende

Summen - Grund: Afrikanische Schweinepest, Geflügelgrippe und vor allem Corona -, finde ich es außerordentlich, dass wir die Projekte, von denen ich gerade ein wenig ausführlicher sprach - die Kollegen vor mir auch -, trotzdem auf den Weg bringen. Das zeigt, dass es im Haushalt des MSGIV nicht nur um akute Krisenbewältigung geht, sondern darum, wichtige sozial- und gesundheitspolitische Weichen zu stellen. Vielen Dank auch an alle im zuständigen Ausschuss, die konstruktiv daran mitgearbeitet haben! Sie ahnen es: Ich bitte um Zustimmung.

Wir fahren in der Aussprache mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Nicklisch für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER fort.

Werte Vizepräsidentin! Werte Abgeordnete! Die Befassung mit dem Haushalt 2021 war für unsere kleine Fraktion eine große Herausforderung. Das können Sie sich vorstellen. Zudem war es für uns sehr interessant zu sehen, wie die Schwerpunkte neu gesetzt werden, sich Prioritäten verschieben, und am Ende auch, wo die Landesregierung echte Reserven anlegt.

Dass die Koalitionsfraktionen in allen Ausschüssen alle Anträge der anderen Fraktionen abgelehnt haben, ist nicht nur schlechter politischer Stil, es ist gar keiner. Sie machen sich leider nicht einmal die Mühe, anderen als sich selbst zuzuhören. Das ist sehr schade, aber gehört sicherlich zum politischen Geschäft. Wohlfühlen sollten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, sich dabei nicht.

Nun aber zum Einzelplan und zu den Aufgaben des MSGIV. Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und ihre Folgen gehören neben der Coronapandemie derzeit zu den schwierigsten Problemen, die zu bewältigen sind. Insofern ist es richtig und wichtig, im Haushalt Vorsorge dafür zu treffen. Nicht richtig ist aber die Finanzierung durch Streichung an den falschen Stellen.

In einem Gesamthaushalt von über 15 Milliarden Euro Umfang dürfte es nicht so schwierig sein, vernünftigere Deckungsvorschläge vorzulegen als Streichungen beim Breibandausbau, beim Landärzteprogramm, bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe für Opfer der DDR-Diktatur und bei der Zentralen Ausländerbehörde.

Die Kürzung der Sachmittel für die Stiftung Anerkennung und Hilfe um 90 % sendet ein Signal, das so nicht gewollt sein kann und das lautet: Die Stiftung ist nicht wichtig, die Opfer sind es nicht.

Auch die Wichtigkeit des Landärzteprogramms, das ohnehin schon nicht üppig ausgestattet war, wird durch eine Kürzung um 15 % ernsthaft infrage gestellt. Gerade die medizinische Versorgung im ländlichen Raum muss mehr statt weniger gefördert werden.

Es ist Aufgabe des Ministeriums, dafür zu sorgen, dass sowohl Mittel für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest als auch für die Stiftung Anerkennung und Hilfe und für das Landärzteprogramm zur Verfügung stehen. Die diesbezüglichen Kürzungen aufgrund der Anträge der Koalitionsfraktionen sind unverantwortlich. Wahrscheinlich schon deshalb wurden die meisten Anträge zum Einzelplan 07 von der Koalition erst nach der Beratung zum Haushalt im Ausschuss eingebracht.

Sehr bedauerlich ist zudem die bisherige ablehnende Haltung der Koalition zur Erweiterung des Projekts Schulgesundheitsfachkräfte. Gesundheit macht schlau. Das wissen Gesundheits- und Bildungsministerium sehr wohl. Die positiven Erfahrungen aus den Modellprojekten, bei denen Schulgesundheitsfachkräfte zum Einsatz kamen, müssten eigentlich dazu führen, dass mehr Schulgesundheitsfachkräfte eingestellt werden. Stattdessen kürzt die Landesregierung den Ansatz um ein Drittel, um genau den Betrag, den das Ministerium selbst für die Evaluierung benötigt hatte, um zu ermitteln, ob es sich um ein gutes Projekt handelt. - Ja, das tut es.

(Zuruf des Abgeordneten Lüttmann [SPD])

- Gut, das nehme ich so auf. - Ich lerne noch. Ich bin das erste Mal dabei und hoffe, Sie verzeihen, wenn ich nicht alles schon so durchschaue, wie Sie, Herr Lüttmann. Aber danke für die Information.

Statt nun die Mittel in Höhe von 200 000 Euro für weitere Schulgesundheitsfachkräfte einzusetzen, streicht man sie. Wenn das der Weg ist, erfolgreiche Projekte auszubauen, dann kann dieser nur in einer Sackgasse enden.

Auch eine Entlastung des Haushalts zugunsten geringerer Kreditaufnahmen durch die Inanspruchnahme der Mittel, die schon zur Verfügung stehen, scheint für die Koalition keine Option zu sein. Vor dem Hintergrund der Erfordernisse von Kreditaufnahmen im Jahr 2021 sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, den Haushalt 2021 nach den gegebenen Möglichkeiten zu entlasten. Entlastung bedeutet an dieser Stelle, dass die Mittel für den Krankenhauszukunftsfonds aus dem Zukunftsinvestitionsfonds genommen werden könnten. Unterm Strich kann der Gesamthaushalt 2021 so um 27 Millionen Euro entlastet werden, ohne dass an den notwendigen weiteren Förderungen für Krankenhäuser gespart werden muss. Letzteres wäre in der jetzigen Zeit nicht vermittelbar.

Die Landesregierung müsste an der richtigen Stelle sparen. Aber das tut sie nicht, weder im Einzelplan 07 noch in allen anderen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Frau Ministerin Nonnemacher.

Sehr verehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Entwurf der Landesregierung sieht für den Einzelplan 07 im Jahr 2021 ein Ausgabenvolumen von 1 221 010 200 Euro vor. Mit den von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen zum Einzelplan werden sich die Ausgaben weiter erhöhen, auf maximal 1,5 Milliarden Euro.

Bei Berücksichtigung dieser Änderungen wären vor allem die dringend notwendigen Landesmittel für die Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Haushalt gesichert, was sehr zu begrüßen und vor allem dringend notwendig wäre. Wir erwarten heute Abend die nächsten ASP-Befunde zurück. Durch intensivste Fallwildsuche werden wir jetzt über 300 positive Funde hier in Brandenburg zu verzeichnen haben. Das zeigt das Ausmaß des Geschehens. 32 Millionen Euro mussten zusätzlich bewilligt werden. Diese Mittel müssen wir zur Verfügung stellen.

Außerdem sieht die Beschlussempfehlung des AHF die Veranschlagung der ebenfalls dringend notwendigen Mittel zur Umsetzung der nationalen Impfstrategie im Land Brandenburg vor. Dabei handelt es sich im Jahr 2021 um 289 Millionen Euro. Gemäß der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern wird der Bund vor allem die Impfstoffbeschaffung finanzieren. Wir als Land haben die Errichtung und den Betrieb der Impfzentren und der mobilen Impfteams sicherzustellen. Wir wollen gut 1,5 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger zweimalig impfen, das heißt, wir wollen ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten - denn selbstverständlich werden die Impfungen freiwillig sein.

Perspektivisch sollen so die Eindämmungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen überflüssig werden. Dies soll uns im nächsten Jahr die Rückkehr in ein normales Leben ermöglichen. Hierbei handelt es sich um eine absolute Mammutaufgabe. Ich bin dankbar, dass die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel zusätzlich bereitgestellt werden.

Für das MSGIV und den Einzelplan 07 stellen die Afrikanische Schweinepest und die Coronapandemie aktuell ganz besondere Herausforderungen dar, die nicht nur erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben, sondern auch für die Beschäftigten in meinem Haus eine enorme zusätzliche Belastung darstellen und einen überobligatorischen Einsatz erfordern. Daher möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, ein ganz großes Dankeschön an mein Haus, an meine Kolleginnen und Kollegen, zu richten.

(Beifall)

- Danke schön. Ich freue mich, dass Sie das auch so sehen.

Neben diesen aktuellen Herausforderungen werden im MSGIV natürlich weitere fachliche Themen mit höchster Priorität bewegt. Auch hierfür galt es, in den angesichts der kaum vorhandenen finanziellen Spielräume schwierigen Haushaltsverhandlungen die erforderlichen finanziellen Rahmenbedingungen zu sichern. Insbesondere konnten die gesetzlichen Leistungen grundsätzlich auskömmlich veranschlagt werden.

Die Krankenhausfinanzierung wird auf dem bisherigen Niveau fortgesetzt und um zusätzliche Kofinanzierungsmittel des Landes für den Krankenhauszukunftsfonds erweitert. Dies bedeutet eine erhebliche Anstrengung. Wir stellen wie bisher 110 Millionen Euro pauschale Investitionsförderung für Krankenhäuser zur Verfügung. Für die landesseitige Kofinanzierung des Krankenhausstrukturfonds II stellen wir bis 2024 jeweils 15 Millionen Euro aus dem ZifoG zur Verfügung. Neu veranschlagt sind die Kofinanzierungsmittel für den neuen Krankenhauszukunftsfonds in Höhe von 38,5 Millionen Euro, für den der Bund insgesamt 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung stellt. Zusammen mit den Geldern des Bundes sind das noch einmal 128 Millionen Euro zusätzlich. Das sind erhebliche Mittel, die wir in diesem Jahr wirklich sehr gut gebrauchen können.

Es ist auch gelungen, zusätzliche Mittel für den Freiwilligenbereich zur Verfügung zu stellen. Ich erwähne noch einmal die insgesamt rund 22 Millionen Euro für den Pakt für Pflege, der mir wirklich extrem am Herzen liegt. Herzstück wird das Förderprogramm für Kommunen „Pflege vor Ort“ mit geplanten Mitteln in Höhe von 11,7 Millionen Euro sein. Die Förderrichtlinie ist schon fertig, und wir werden den Pakt in den nächsten Tagen mit allen Akteuren - virtuell natürlich - unterzeichnen.

Zu nennen ist auch die Aufstockung der Förderung der Familienzentren auf 600 000 Euro. 225 000 Euro haben wir neu zur Unterstützung der Notversorgungsstellen bei beanstandeten Tiertransporten zur Verfügung gestellt. Wir haben 275 000 Euro für ein zweites Digimobil zur Stärkung der mobilen Verbraucherberatung - jetzt auch im Süden Brandenburgs - eingestellt. Bei personalkostenfinanzierten Förderungen konnten teilweise notwendige Tarifsteigerungen bei der Suchtberatung und bei den RAA realisiert werden. Die notwendige Erhöhung des Zuschusses an die Stiftung „Familien in Not“ auf 253 000 Euro wurde im Haushalt berücksichtigt. Als Erfolg ist auch zu verbuchen, dass die Mittel für die Schulgesundheitsfachkräfte in Höhe von 400 000 Euro, für das Hebammenprogramm in Höhe von 250 000 Euro und für die Finanzierung der Frauenhäuser in Höhe von über 2 Millionen Euro erhalten worden sind.

Noch ein kurzes Wort zum Einzelplan 20, soweit er mein Ressort betrifft. Die Anmeldungen des MSGIV zum Landesaufnahmegesetz für das Jahr 2021 wurden überwiegend antragsgemäß im Planentwurf berücksichtigt. Damit sind im Rahmen des Gesetzes auch die Mittel für die Migrationssozialarbeit II - dabei handelt es sich um 14,5 Millionen Euro - gesichert, sodass diese Arbeit zumindest im nächsten Jahr fortgesetzt werden kann.

Anders als bisher werden die Mittel für die Integrationspauschale im Jahr 2021 gesondert in einem neuen Titel veranschlagt. Diese sollen auf Grundlage einer Förderrichtlinie an die Kommunen ausgereicht werden. Hierbei geht es um 9,6 Millionen Euro. Au

ßerdem werden die Mittel für ein humanitäres Landesaufnahmeprogramm mit einem Volumen von 655 000 Euro gesondert veranschlagt.

Auch wenn die momentane Haushaltslage äußerst schwierig ist, darf ich hier feststellen, dass der Haushalt 2021 für den Einzelplan 07 die finanziellen Grundlagen bietet, um die gesetzlichen Aufgaben des Ministeriums zu erfüllen und auch die wesentlichen politischen Ziele der Koalition umzusetzen.

Ihnen, sehr verehrte Abgeordnete, danke ich für die sehr gute Zusammenarbeit, nicht nur in Haushaltsfragen. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind am Ende der Redeliste. Ich schließe die Aussprache.

Ich komme zur Abstimmung und lasse über folgende Änderungsanträge zum Einzelplan 07 abstimmen:

Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/2687, zu Kapitel 07 010, Titelgruppe 90, Titel 531 90, Kosten für Veröffentlichungen, Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit, Stichwort: Präzisierung der Mittelverwendung im Sinne des Stopps der Prodigalität im Zuge der Bekämpfung von imaginierten, schon lange nicht mehr existierenden Unterdrückungsstrukturen, Änderung der Erläuterungen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/2694, zu Kapitel 07 010, Titelgruppe 90, Titel 541 90, Aufwendungen für Veranstaltungen und Tagungen, Stichwort: Präzisierung der Mittelverwendung im Sinne des Stopps der Prodigalität im Zuge der Bekämpfung von imaginierten, schon lange nicht mehr existierenden Unterdrückungsstrukturen, Änderung der Erläuterungen. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/2689, zu Kapitel 07 010, Titelgruppe 90, Titel 684 90, Zuwendungen für laufende Zwecke an freie Träger, Stichwort: Prodigalität im Zuge der Bekämpfung von imaginierten, schon lange nicht mehr existierenden Unterdrückungsstrukturen stoppen, Minderung des Ansatzes und Änderung der Erläuterung. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dieser Änderungsantrag ist damit ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zum Änderungsantrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion, Drucksache 7/2620, zu Kapitel 07 020, Titelgruppe 73, Titel 893 73, Zuschüsse für Investitionen an Sonstige, Stichwort: neue ZifoG-Maßnahmen, Erhöhung des Ansatzes und Änderung der Erläuterung. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dieser Änderungsantrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zum Änderungsantrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion, Drucksache 7/2621, zu Kapitel 07 040, Titel 634 10, Zuweisungen an die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“, Stichwort: Anpassung von Ansatz und Erläuterung - keine Streichung der Mittel. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Bei mehreren Stimmenthaltungen ist dieser Änderungsantrag einstimmig abgelehnt.

Ich komme zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion, Drucksache 7/2695, zu Kapitel 07 040, Titel 684 30, Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale Einrichtungen, Stichwort: Schulgesundheitsfachkraft, Erhöhung des Ansatzes. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/2693, zu Kapitel 07 040, Titelgruppe 64, Titel 681 64, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen, Stichwort: Benachteiligte Berufsgruppe der Hebammen über Symbolpolitik hinausgehend unterstützen, Erhöhung des Ansatzes. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/2690, zu Kapitel 07 040, Titelgruppe 70, Titel 686 70, Sonstige Zuschüsse für sonstige Zwecke im Inland, Stichwort: Fehler des letzten Nachtragshaushalts beheben - gestrichene Gelder beim Thema Landärzteförderung wieder gewähren und nutzen, Erhöhung des Ansatzes und Änderung der Erläuterungen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag bei wenigen Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/2696, zu Kapitel 07 050, Titelgruppe 60, Titel 891 60, Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen, Stichwort: Förderung der Investitionen von Krankenhäusern sowie gleichgestellten Einrichtungen, Erhöhung des Ansatzes. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/2627, zu Kapitel 07 070, Titel 633 10, Kostenerstattungen für Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz, Stichwort: Leistungen für blinde und gehörlose Menschen, Erhöhung des Ansatzes. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/2686: Kapitel 07 080, neuer Titel, Zweckbestimmung: Fonds für Maßnahmen zur Förderung der traditionellen Familie, Stichwort: Zukunft für Brandenburg - Traditionelles Familienleben und gesellschaftlichen Fortbestand unterstützen und fördern. Es werden die Einstellung eines Ansatzes und die Ausbringung von Erläuterungen beantragt. Wer dem An