Protocol of the Session on December 15, 2020

Ich eröffne die Aussprache. Die Kollegin Walter-Mundt spricht für die CDU-Fraktion. Bitte sehr. - Nicht wundern, die Redner haben getauscht.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Wir wollen das Bauen in Brandenburg schneller, einfacher und nachhaltiger machen. Aus diesem Grund haben wir die Landesregierung im Februar 2020 beauftragt, die Bauordnung zu modernisieren und bürokratische Hürden abzubauen.

Der vorliegende Gesetzentwurf legt dafür den Grundstein. Das Bauen mit Holz wird einfacher, die Digitalisierung hält mehr und mehr Einzug, Typengenehmigungen werden möglich und Handwerksmeister dürfen kleine Bauvorlagen erstellen. Kurzum: Es ist ein Gesetzentwurf, der passt und den heutigen Anforderungen im Baubereich weitestgehend Rechnung trägt.

Dennoch haben wir aus dem Landtag heraus noch einige wichtige Änderungen einfließen lassen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei meinen Kollegen Ricarda Budke und Ludwig Scheetz für die konstruktive fachliche Zusammenarbeit bedanken, denn unser umfangreicher Änderungskatalog wird das Bauen in Brandenburg jetzt noch schneller, noch einfacher und noch nachhaltiger machen. Auf das Ergebnis monatelanger Verhandlungen, Anhörungen und Beratungen können wir, finde ich, durchaus stolz sein.

Uns als CDU-Fraktion waren drei Punkte besonders wichtig, die ich herausstellen möchte: Mit der neuen Bauordnung möchten wir dazu beitragen, die vielen Funklöcher in Brandenburg zu stopfen. Dafür wird die Genehmigungsfreiheit für Funkmasten ausgeweitet: Im Außenbereich dürfen sie 20 Meter, im Innenbereich 15 Meter hoch sein. Damit sind wir bundesweit Vorreiter. Das müssen wir auch sein, um die Netzabdeckung in der Fläche spürbar zu verbessern.

Zweitens möchten wir mit der neuen Bauordnung dazu beitragen, dass Baugenehmigungen in Brandenburg von Baubehörden künftig schneller erteilt werden. Dazu behelfen wir uns der sogenannten Fiktionsregelung. Für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren besteht damit zukünftig eine Frist von drei Monaten. Danach gilt der Bauantrag automatisch als genehmigt. Nur in begründeten Einzelfällen kann diese Frist um zwei weitere Monate verlängert werden. Das gibt Bauherren Planungssicherheit und wird dazu beitragen, das Bauen in Brandenburg zu beschleunigen.

Drittens möchten wir mit der neuen Bauordnung dazu beitragen, dass kleine Bauvorlagen künftig auch von qualifizierten Handwerksmeisterinnen und -meistern erstellt werden können. Dazu erweitern wir die Möglichkeit der Bauvorlage für frei stehende Gebäude bis zu 100 m2 Grundfläche und zwei Geschossen. Unter dieser Voraussetzung sind Handwerksmeister in Brandenburg künftig bauvorlageberechtigt.

Wenn Sie in die Vorlage schauen, werden Sie viele weitere Dinge finden, die wir vereinfacht und verbessert haben. Ich nenne hier zum Beispiel die Terrassenüberdachung, die künftig bis zu einer Fläche von 30 m² genehmigungsfrei ist. Damit vereinfachen wir definitiv vieles für die Firmen und die Bauherren. Auch die Fahrradinfrastruktur wird mit der neuen Bauordnung besser gefördert. Vor allem gehen wir beim Thema Holzbau mit dem bundesweiten Trend.

Kurzum: Ich denke, das ist ein ordentliches Paket. Es ist zukunftsweisend, und ich finde, es sind viele Verbesserungen enthalten. Wir haben einiges auf den Kopf gestellt. Wir haben viele Beratungen und mehrere Monate Arbeit investiert. Ich möchte mich auch noch einmal beim MIL sowie bei Guido Beermann bedanken. Es ist nicht immer einfach mit uns, das glaube ich gern. Aber am Ende wollten wir ein Paket für Brandenburg auf den Weg bringen, das den Anforderungen gerecht wird. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Münschke für die AfD-Fraktion fort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Werte Zuschauer an den Bildschirmen! Der Gesetzgebungsprozess zur Brandenburgischen Bauordnung und auch die Abstimmung bezüglich der einzelnen Änderungswünsche der Fraktionen waren, sagen wir einmal, sehr schwierig. Das wurde schon im Anhörungsprozess deutlich: Die Positionen zu einzelnen Paragrafen unterschieden sich je nach Betroffenheit stark.

Eigentlich sollte die Bauordnung einheitliche Rahmenbedingungen schaffen und nur in Nuancen landestypisch ausgestaltet werden. Das hat in diesem Gesetzgebungsverfahren leider nicht geklappt. Der richtige Weg wäre es gewesen, sich auf der Bauministerkonferenz aktiv in die Beratung zur Musterbauordnung einzubringen. Ein solches Vorgehen hätte den Rahmen gesetzt. Brandenburg hat sich bewusst dagegen entschieden. Die Beweggründe dafür hätten mich und viele Betroffene, die mit den Auswirkungen umgehen müssen, unter anderem wirklich sehr interessiert.

Einige konkrete Eckpunkte der Gesetzesänderung möchte ich ansprechen. Erstens: die gerade schon von Kollegin WalterMundt angesprochene Bauvorlageberechtigung. Wie möchte man nun mit den verschiedenen Argumenten umgehen? Möchte man forcieren, dass die Kompetenzen der verschiedenen Berufsgruppen gegeneinander ausgespielt werden? Wäre es hier nicht vielmehr angebracht, im Dialog zu bleiben und eine einvernehmliche Lösung anzustreben?

Zweitens: Verfahrensfreiheit von Ladestationen für Elektromobilität. Halten Sie das wirklich für schlau? Nur mal kurz am Rande: In der Tiefgarage des Landtags wird es keine Ladesäulen geben, da im Fall eines Brandes die Stabilität des Fundaments gefährdet wäre - von der versicherungstechnischen Komponente ganz zu schweigen! Und jetzt soll jeder bauen dürfen, wie er will? Was, sehr geehrter Herr Minister Beermann, wurde dazu auf der Bauministerkonferenz besprochen? Die entsprechenden Probleme dürften wohl in allen Bundesländern ähnlich gelagert sein.

Drittens: die Ablösebeträge für Stellplätze. Sehr geehrte Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, hier greifen Sie in die kommunale Selbstverwaltung ein. Dieser Punkt hat in der Bauordnung rein gar nichts suchen.

Herr Abgeordneter Münschke, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ich schließe mich unserem Fraktionsvorsitzenden an und sage, solange wir hier ausgegrenzt werden, Nein.

Wie diesen gibt es noch weitere Punkte, die vermutlich schwerwiegende verfassungsmäßige Mängel aufweisen - siehe dazu die Petition vom 3. Dezember dieses Jahres und das heute übermittelte Schreiben an die Landtagspräsidentin von Herrn Ministerialrat a. D. Ass. jur. Dipl.-Ing. Gerd Gröger, sehr geehrte Damen und Herren. Deshalb erscheint es geradezu geboten, gemäß § 46 der Geschäftsordnung unseres Landtages eine 3. Lesung zur Brandenburgischen Bauordnung durchzuführen. Dies, sehr geehrte und verantwortungsvolle Damen und Herren Abgeordnete, trage ich Ihnen jetzt nur mündlich vor; der schriftliche Antrag nach dem eben genannten Paragrafen ist soeben bei der Präsidentin eingegangen, inklusive des Antrags auf Überweisung an den AIL zur Federführung sowie an den Rechtsausschuss zur Mitberatung.

Wir hätten es begrüßt, wenn sich die Landesregierung im Vorfeld auf den Bauministerkonferenzen proaktiv mit Änderungsvorschlägen zur Musterbauordnung eingebracht hätte. - Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns eine schöne Sitzung des AIL.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Scheetz für die Fraktion der SPD fort. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Ich muss schon

sagen: In Anbetracht dessen, in welcher Form die AfD sich bisher in diese Debatte eingebracht hat, macht mich der heutige Vortrag wirklich fassungslos.

Zunächst einmal bin ich fest davon überzeugt - das ist auch mein Eindruck aus der Anhörung -, dass Sie sich für die weitere Beteiligung an der Debatte eigentlich disqualifiziert haben - spätestens nach der Anhörung im Ausschuss und den Äußerungen des von Ihnen benannten Sachverständigen. Um hier etwas auszuführen, was da passiert ist: Der von Ihnen für die Anhörung benannte Sachverständige, seines Zeichens Architekt, hat mit seinem Beitrag seinem Berufsstand keinen Gefallen getan und das Handwerk mit seinen Meistern auf unterirdische Art und Weise diskreditiert; das hat mich wirklich angewidert. Eine von ihm an die Wand projizierte Karikatur eines oben nur mit einem Unterhemd bekleideten und mit Bierflasche versehenen Bauarbeiters sollte sinnbildlich für das Brandenburger Handwerk und seine Meister stehen. Das zeigt Ihr wahres Gesicht. Ich erzähle das hier, damit alle Handwerkerinnen und Handwerker, alle Meisterinnen und Meister, alle Brandenburgerinnen und Brandenburger erfahren, wie die Wertschätzung der AfD, die sich selbst gern als Partei des kleinen Mannes bezeichnet, gegenüber dem Handwerk aussieht.

Wir vertrauen auf die Meisterausbildung, das Know-how des Handwerks, und führen für die Meisterinnen und Meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererfachs sowie für staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker die kleine Bauvorlageberechtigung ein. Meisterinnen und Meister durchlaufen eine fachlich fundierte und qualifizierte Ausbildung, die mit dem Meisterbrief abgeschlossen wird und mit dem Bachelor gleichzusetzen ist. Meisterinnen und Meister führen Handwerksbetriebe mit entsprechender Verantwortung.

Mit dem Vorschlag der Koalition beginnen wir in Brandenburg mit dem Einstieg in die kleine Bauvorlageberechtigung. Ich möchte sowohl Kritiker als auch Befürworter der kleinen Bauvorlageberechtigung gern auf unseren Entschließungsantrag hinweisen: Zum einen wollen wir die Regelungen im ersten Quartal 2023 evaluieren, um die Praxistauglichkeit zu überprüfen. Zum anderen fordern wir die Landesregierung auf, gemeinsam mit den beteiligten Kammern - mit allen Kammern - notwendige Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Bauvorlagen abzustimmen. Ich habe großes Vertrauen in die Qualität des Handwerks und bin auch davon überzeugt, dass das Handwerk liefern wird und wir bald über die Ausweitung der kleinen Bauvorlageberechtigung sprechen werden.

Ein Satz zu einem weiteren Aspekt des Entschließungsantrags - aufgrund der sehr geringen Redezeit sehr verkürzt -: Ich bin froh, dass sich die Landesregierung der baurechtlichen Problematiken im Zusammenhang mit Festivals annehmen will, um hier Rechtssicherheit für Behörden und Veranstalter zu schaffen. Das verstärken wir durch die Punkte 4 und 5 des Entschließungsantrags.

Abschließend bleibt mir mangels Redezeit nur, meinen Dank für die Debatte und die Bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des AIL auszusprechen. Ich finde, ehrlich gesagt, die Taktik der AfD steht wieder sinnbildlich für ihre Art und Weise, mit Demokratie umzugehen - hier jetzt eine 3. Lesung zu beantragen, wird der Sache nicht gerecht. Es war ein langer Prozess, und es wäre angebracht gewesen, heute abschließend zu beraten. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Der Abgeordnete Münschke hat eine Kurzintervention angezeigt.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrter Herr Scheetz, vielen Dank für die zusätzliche Redezeit. - Wo ist er denn jetzt hin verschwunden? Ach, dahinten, hinter der Plexiglasscheibe! - Sie brauchen sich gar nicht zu verstecken. Ich will Ihnen etwas sagen - das habe ich Ihnen übrigens schon im Ausschuss gesagt -: Die Karikatur, die dort gezeigt bzw. in der Präsentation verwendet wurde, zeigte in der Tat einen Maurer, einen Bauarbeiter mit einer Flasche in der Hand. An dieser Flasche war keinerlei Etikett oder anderer Hinweis, dass darin Alkohol oder sonst etwas enthalten ist. Der Bauarbeiter hat einfach eine Pause gemacht. Dazu, dass Sie hier versuchen, irgendetwas in diese Karikatur hineinzuinterpretieren - das haben Sie schon damals versucht -, möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Liebe SPD, Sie sollten sich einmal über den Urheber - den Namen habe ich gerade nicht parat - informieren. Der Zeichner dieser Karikatur ist SPDMitglied. Er hat auf genau diese Thematik hingewiesen. Das reiche ich gern noch nach.

Also: Sie machen nichts anderes, als Anzuhörende der AfD-Fraktion in den Ausschüssen zu diffamieren, wenn Sie nicht mit sachlicher und fachlicher Kritik - in diesem Fall eines Architekten - umgehen können. Sie haben, wie ich es schon sagte, null fachliche Kritik an diesem Vortrag geübt, sondern sich lediglich auf ein Bild bezogen.

Das zeigt Ihre „Kompetenz“ auch in dem Bereich, und ich werde Ihnen das hier vorne im Plenum nicht durchgehen lassen.

Zu dem Letzten, mein lieber Herr Scheetz, was Sie gerade geäußert haben, sage ich: Sie haben, indem Sie einen Architekten angegriffen, diffamiert haben, den gesamten Berufsstand der Architekten angegriffen. Das wollen Sie bitte mal den Architekten draußen erklären, wie Sie sich soeben hier vorne verhalten haben! Ich danke Ihnen dennoch für den Wortbeitrag. Wir können, wie gesagt, in dem Ausschuss, an den ich Überweisung beantragt habe, gerne weiter darüber debattieren. - Vielen Dank.

Herr Scheetz, Sie haben die Möglichkeit, darauf zu reagieren. - Bitte schön.

Herr Münschke, auch diesen Versuch werde ich an dieser Stelle nicht durchgehen lassen. Wir hatten zu dem Thema eine intensive Anhörung von Vertretern aus unterschiedlichen fachlichen Bereichen. Die Ingenieurkammer, die Architektenkammer haben vorgetragen, wir hatten diverse Anzuhörende und haben uns dort vernünftig und sachlich ausgetauscht. Auch wenn ich nicht alle Eindrücke und Inhalte, die dort vorgetragen wurden, teile, muss ich sagen: Ich habe eine große Wertschätzung für alle Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure im Land Brandenburg.

Der Versuch, mir so etwas unterzuschieben, lasse ich Ihnen ebenfalls nicht durchgehen. Der einzige Punkt, der mich in der

Anhörung massiv gestört hat, war das, was Ihr Sachverständiger vorgetragen hat, weil es das Handwerk und die Brandenburgerinnen und Brandenburger diskreditierte. Das lasse ich Ihnen nicht durchgehen.

Wir setzen die Aussprache fort. Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Görke von der Fraktion DIE LINKE zu uns. Bitte sehr.

Sehr geehrter Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Brandenburg sollte Bauen unter dem Leitbild der ökologischen Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes neu gedacht werden. Es wurde eine Liberalisierung der Bauplanung versprochen, und das märkische Handwerk und die kleinen Baubetriebe sollten in den Fokus genommen werden. Was nach monatelanger Beratung am Ende herauskam, ist wohl nicht der große Wurf.

Warum ist das so, meine lieben Kolleginnen und Kollegen der Koalition, vor allen Dingen der Grünen? Leider ist es wie so oft in der Politik: Wenn es konkret wird, bleibt mehr Schein als Sein. Sie haben zwar erreicht, dass Bauen mit Holz vereinfacht wird, aber auf dem Niveau, wie es zwischen allen 16 Bundesländern Konsens war. Eine Pionierleistung, liebe Grünen, ist das nicht, vor allem, weil Sie sich bei allen anderen ökologischen Aspekten der Nachhaltigkeit in Zusammenhang mit Bauen in Ihrer Koalition nicht durchsetzen konnten.

Und dann nehmen Sie unseren Vorschlag, dass unter bestimmten Bedingungen ab dem 01.01.2023 Photovoltaikanlagen bei Neubauprojekten obligatorisch dazugehören. In dem Beratungsprozess zur Bauordnung haben mehrere Sachverständige, darunter ein Vertreter der Bundesarchitektenkammer, explizit darauf hingewiesen, dass das natürlich im Baugesetz mit dieser gesetzlichen Norm umsetzbar sei. Insofern waren Ihre verbalen Abwehrverrenkungen in der letzten Ausschusssitzung, man wolle zunächst einen unverbindlichen Klimaplan abwarten und dann weitersehen, mehr als unglaubwürdig.

Meine Damen und Herren von den Grünen, mit dieser Koalition wird es nach dem Koalitionsvertrag auch kein Klimaschutzgesetz geben - oder habe ich etwas überlesen? -; deshalb werden wir Ihnen noch im ersten Quartal des nächsten Jahres ein Solargesetz für Brandenburg vorlegen.

Stichwort Bauvorlageberechtigung: Was Sie, Frau Walter-Mundt und Herr Scheetz, als Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung formuliert haben, ist weltfremd und Augen- wischerei. Sie rühmen sich, dass Gebäude mit bis zu 100 m² Grundfläche zukünftig von Handwerksmeistern und Technikern geplant werden können. Das wären bei einem Neubau eines klassischen Einfamilienhaushauses 50 m² pro Etage. Hinzu kommt, dass die tatsächliche Wohnfläche noch geringer ist, weil Wände und Versorgungsanlagen abzuziehen sind. Dazu schreibt der Handwerkskammertag Brandenburg klar - ich zitiere -:

„Solche Gebäude sind in Brandenburg nicht nachgefragt und praktisch bedeutungslos.“

Noch absurder wird es, weil diese Beschränkungen auch für die Sanierung und Umbauten im vorhandenen Bestand gelten, und

da wissen wir, über welche Grundflächen wir reden. Ihre Vorstellung einer kleinen Bauvorlageberechtigung war also eine reine Showveranstaltung, erst recht, weil Sie den Handwerksmeistern und Technikern das für sie im Gesetzentwurf vorgesehene Recht, für ihre Projekte dann auch die technischen Nachweise selbst zu erstellen, wieder gestrichen haben. Das schafft, im Gegenteil, eher keine Vereinfachung.

Wir haben vorgeschlagen, im Rahmen der kleinen Bauvorlageberechtigung 250 m² Grundfläche anzustreben und damit die Berliner Regelung zu übernehmen. Das war nicht nur der Wunsch der märkischen Handwerker, sondern es wäre, glaube ich, auch notwendig gewesen, in der Hauptstadtregion eine einheitliche Lösung herbeizuführen.

Eine letzte Bemerkung, meine Damen und Herren, zur AfD und Herrn Münschke. Wir haben hier in diesem Sitzungssaal fünf Stunden Anhörung hinter uns gebracht und eine dreieinhalbstündige Antragsdebatte geführt. Von der AfD gab es nicht einen Änderungsantrag zu der umfänglichen Bauordnung. Insofern ist das Manöver mit dieser hanebüchenen Argumentation offensichtlich und ich verspreche Ihnen: Wir werden zum 01.01. des Jahres 2021 - trotz Ihres Manövers - eine neue Bauordnung haben. - Vielen Dank.

Vielen Dank.- Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Ricarda Budke für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fort.

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Görke, Sie haben Nachhaltigkeit angesprochen. Drei Minuten sind zu kurz, um auf alle Aspekte der Nachhaltigkeit in dem Gesetzentwurf und dem begleitenden Antrag einzugehen, aber ich wage einen Versuch.

Wir stärken das Bauen mit Holz. In Brandenburg wird viel gebaut, gerade im berlinnahen Raum. Und ja, wir nehmen die Verbesserungen aus der Musterbauordnung auf und gehen nicht darüber hinaus. Wenn Sie aber in unseren begleitenden Antrag gucken, sehen Sie, dass das Ministerium sich weiterhin für die Aufnahme von Vorschlägen in die bundesweite Muster-Holzbaurichtlinie einsetzt. Die Verbesserungen, die in der Musterbauordnung vorliegen - die wir damit hier in Brandenburg auch umsetzen -, sind für Brandenburg gute Verbesserungen. Denn wir haben ja vor allem Einfamilienhäuser und untere Gebäudeklassen, in denen gebaut wird. Das heißt, wir erzielen mit der Veränderung, die wir hier vornehmen, einen deutlichen Mehrwert.

Außerdem bringen wir ein Pilotprojekt an der HNE mit auf den Weg, das sich gezielt mit mehrgeschossigem Holzbau auseinandersetzt und ihn „anfassbar“ und erlebbar macht. Das ist purer Klimaschutz, und zugleich stärken wir die regionale Wertschöpfung.