Meine sehr verehrten Damen und Herren! Artikel 1 des Gesetzentwurfs ist unstrittig, weil es gut ist, dass die Regelung zur Erstellung vereinfachter Jahresabschlüsse ein weiteres Mal verlängert wird.
Strittig ist aus unserer Sicht Artikel 2, weil - darüber haben schon wir im Ausschuss gestritten - es aktuell ganze 7 % der Kommunen geschafft haben, für 2018 einen geprüften Jahresabschluss vorzulegen. Gälte das, was Sie in Artikel 2 beschließen wollen, schon heute, würden 93 % der Kommunen in Brandenburg am 01.01.2021 in der vorläufigen Haushaltsführung landen. Das kann man wollen - wir wollen das nicht.
Sie sagen, dann sollen sich die Kommunen halt mal ein bisschen anstrengen. Ich sage aber: Wenn 93 % der Kommunen die gesetzliche Vorgabe, die schon gilt, nicht erfüllen, ist es nicht nur eine Willensfrage, sondern dann gibt es weitergehende Gründe dafür, dass die Abschlüsse nicht rechtzeitig fertig werden. Wäre es eine Willensfrage, könnte man natürlich auch mit Druck agieren. Wenn es aber keine Willensfrage ist, wird Druck überhaupt nicht helfen - dann muss man herausfinden, woran es liegt, dass die Kommunen der gesetzlichen Vorgabe der rechtzeitigen Erstellung von Jahresabschlüssen nicht nachkommen.
Der Ausschuss tut das übrigens: Für Februar ist, wie eben schon angedeutet wurde, ein Fachgespräch dazu angesetzt. Da sprechen wir mit den Kommunen darüber, welche Probleme es mit der Doppik gibt, und versuchen herauszufinden, was sie daran hindert, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. - Dann kommen Sie und sagen: Es ist uns egal, ob da ein Fachgespräch stattfindet; wir beschließen einfach schon mal. - Sie sprechen eben vorher nicht mit den Kommunen darüber, welche Probleme es gibt, sondern entscheiden einfach, dass wir ab 2024 mal Druck brauchen.
Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie haben hier einen neuen Politikstil angekündigt, und ich sage ganz ehrlich: Langsam, aber sicher wird mir angst und bange vor diesem Politikstil, denn das ist Basta-Politik, das ist selbstherrliche Politik von oben, ohne mit den Betroffenen wenigstens ein einziges Mal darüber geredet zu haben, obwohl der Ausschuss das im Februar vorhat. Ich verstehe nicht, weshalb Sie jetzt diesen Druck ausüben müssen - ohne Not im Übrigen, denn das soll erst ab 2024 gelten.
Wir werden in diesem Landtag im 1. Halbjahr des kommenden Jahres eine Änderung an der Kommunalverfassung vornehmen. Wir könnten dieses Fachgespräch also ganz locker abwarten, herausfinden, welche Probleme es in den Kommunen gibt, derentwegen die Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig erstellt werden können, und dann könnten wir nach dem Gespräch mit den Kommunen entscheiden, welche Regelungen ab 2024 gelten sollen.
Wir haben sowieso eine Änderung der Kommunalverfassung vor - deshalb ist es völlig unklar, warum Sie jetzt ohne Not diese Änderung durchdrücken, zumal dazu nur eine schriftliche Anhörung stattfand. Sie alle konnten die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes lesen, der eine solche Regelung aus guten Gründen ablehnt.
Deswegen bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, damit diese Änderung der Kommunalverfassung hier nicht mal so nebenbei erfolgt. - Herzlichen Dank.
Das Wort geht nun an die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion, für die die Abgeordnete Wernicke spricht. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Vor zwei Jahren wurde dieses Gesetz verabschiedet. Heute soll nun eine Änderung beschlossen werden, weil die bestehenden Regelungen ungeeignet seien, um die gesetzlich normierte Frist zur Beschlussfassung über die geprüften Jahresabschlüsse durchzusetzen. Ungeeignet? Die Änderungen seien erforderlich, um die Gemeinden und Gemeindeverbände künftig zur Einhaltung der gesetzlichen Regelung zu motivieren. Zu motivieren?
Wo stehen wir nach zwei Jahren? Für das Jahr 2015 sind noch nicht einmal 50 % - Herr Noack, würden Sie mir zuhören? - der Jahresabschlüsse beschlossen. Wir haben aber bereits das Jahr 2020. Jeder Steuerzahler, jeder Unternehmer hat bis zum 31.07. des Folgejahres Zeit, seine Steuererklärung einzureichen. Und die Kommunen? Es wird einfach das Gesetz geändert und der Inhalt minimiert!
Wie können Gemeindevertreter einen Jahresabschluss beschließen, wenn sie zum Beispiel keine Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Ergebnisrechnung und den Posten der Bilanz sowie zu den Abweichungen gegenüber dem Vorjahr erhalten, wenn sie keine Erläuterungen zu außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen erhalten, wenn sie über Sachverhalte, aus denen sich künftige finanzielle Verpflichtungen ergeben können, nicht informiert werden? Wesentliche Informationen, die für die Kontrolle der Verwaltung unabdingbar sind, werden den Gemeindevertretern und Stadtverordneten vorenthalten. Wie soll eine Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten gemäß § 28 Abs. 2 Nummer 15 der brandenburgischen Kommunalverfassung ohne Kenntnis dieser Grundlagen erfolgen? Inzwischen müssen viele
Gemeindevertreter und Stadtverordnete Haushaltsentscheidungen treffen, ohne dass ihnen in ihrer gesamten Wahlperiode - bei manchen sind es schon zwei Wahlperioden - geprüfte Ist-Daten eines Rechnungsprüfungsamtes vorliegen.
Fehlende Jahresabschlüsse sind keine Formalie, sondern stellen einen Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze dar. Sie begründen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft, die Verwendung von Steuermitteln wird nicht nachgewiesen, und die Beurteilung der dauerhaften Leistungsfähigkeit einer Kommune ist unmöglich. Und so soll es in Brandenburg weitergehen? Ernsthaft?
Nach § 54 Abs. 1 Nummer 2 der Kommunalverfassung hat der Hauptverwaltungsbeamte die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten. Es ist seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Jahresabschlüsse rechtzeitig erstellt werden. Dafür muss er auch in die Verantwortung genommen werden. Auch die Kommunalaufsicht hat im öffentlichen Interesse sicherzustellen, dass die Verwaltung der Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen erfolgt.
Eine geeignete Motivation zur fristgerechten Aufstellung der Jahresabschlüsse könnte zum Beispiel so aussehen: keine staatlichen Fördermittel bei mehr als drei nicht aufgestellten Jahresabschlüssen; vorläufige Haushaltsführung, wenn der letzte Jahresabschluss seit mehr als zwei Jahren überfällig ist; Ersatzvornahme seitens der Kommunalaufsicht mittels Erstellung der Jahresabschlüsse durch Externe. Diese Maßnahmen würde die Aufstellung von Jahresabschlüssen beschleunigen. Der Gesetzentwurf tut es jedenfalls nicht, und deshalb werden wir dem Antrag nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das vorliegende Artikelgesetz kommt sehr technisch und etwas spröde daher, ist aber enorm wichtig für den kommunalen Raum. Der Grund für die beschleunigte Behandlung und Umsetzung des Gesetzes liegt darin, dass das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Abschlüsse am 31. Dezember dieses Jahres außer Kraft tritt. Das heißt, wir haben keine Zeit, im nächsten Jahr darüber nachzudenken, wie wir damit umgehen können. Wir müssen jetzt handeln, damit eine Planungssicherheit für die Kommunen gegeben ist.
Zum Zweiten möchte ich auf Folgendes hinweisen: Was 2018 betrifft - darauf haben Sie hingewiesen, Frau Johlige, und nehmen wir übrigens im zweiten Artikel Rücksicht -, liegen erst von 7 % der Kommunen in Brandenburg beschlossene und bestätigte Jahresabschlüsse vor. Insgesamt, seit Einführung der Doppik, sind es allerdings schon 80 %.
Das heißt, in den letzten Jahren war durchaus eine Entwicklung zu beobachten, und die wollen wir fördern.
Aber ich will kurz auf Folgendes eingehen: Es gab eine Vielzahl von Anfragen und Bitten aus der kommunalen Familie und
selbstverständlich keine Basta-Politik. Wir haben das Artikelgesetz intensiv mit der kommunalen Familie beraten. Es ist nicht richtig, dass wir nicht mit ihr gesprochen hätten, wie Sie behaupten, Frau Johlige. Ganz im Gegenteil: Wir haben ihre Anregungen und Aufforderungen aufgenommen, und deshalb können wir Ihnen auch vernünftigerweise dieses Gesetz vorlegen.
Ich komme zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs: Ich weise kurz darauf hin, dass wir das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung von kommunalen Jahresabschlüssen bis zum Jahr 2022 bzw. 2023 verlängern. Das bedeutet, dass bis einschließlich für das Jahr 2019 vereinfachte Jahresabschlüsse umgesetzt werden können. Erst ab 2020 müssen die Jahresabschlüsse in vollem …
Können Sie mich vorher bitte den Satz beenden lassen? - Erst ab dem Jahr 2020 ist wieder im vollen Umfang aufzustellen.
Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Wir sind uns vermutlich einig, dass der Landtag der Gesetzgeber ist. Möglicherweise ist Ihnen aufgefallen, dass ich in meiner Rede gesagt habe, dass der Ausschuss nicht mit den Kommunen gesprochen hat, sondern das erst im Februar 2021 tun wird. Deshalb hatte ich kritisiert - deswegen verstehe ich Ihre Kritik an meiner Rede nicht -, dass der Landtag, bevor er eine solche Ausschussanhörung durchführt, schon eine Regelung beschließt.
Okay. Also, wir haben selbstverständlich mit den Kommunen gesprochen, und das wird der Innenausschuss auch tun. Das wurde ja beschlossen, bei dieser Innenausschusssitzung war ich dabei. - Ich antworte gerade, warum läuft die Uhr weiter? Entschuldigung?
Dann können aber alle anderen auch länger reden. Ich antworte gerade auf eine Zwischenfrage, Herr Präsident.
Also, das wird der Innenausschuss selbstverständlich machen. - Warum jetzt die Eile? Das liegt schlichtweg daran, dass wir nur bis zum 31.12. Zeit haben, damit keine Lücke ab dem 1. Januar entsteht.
Ich komme zu Artikel 2 des Gesetzentwurfs: Der war uns durchaus wichtig. Er regelt nämlich in der Kommunalverfassung eine gesetzliche Rechtsfolge, sodass auch sichergestellt werden kann, dass die Kommunen die gesetzte Frist einhalten werden. Das bedeutet, im Jahr 2025 - weil hier oft gesagt wird, das laufe sofort an und die Kommunen seien völlig überfordert; da sind wir dem Anspruch der kommunalen Vertretungen entgegengekommen - muss der beschlossene Jahresabschluss für 2022 vorliegen und der Entwurf für das Jahr 2023 vorgelegt werden. Das heißt, es sind noch vier Jahre Zeit, bis dieser Punkt erreicht wird. Und - das sage ich ganz ehrlich, das ist den Koalitionsfraktionen genauso wichtig wie uns - wir schaffen jetzt natürlich auch eine gewisse Drohkulisse, damit die Kommunen das in den nächsten Jahren aufarbeiten und wir nicht einfach wieder verlängern im Jahr 2024 oder 2025 und dann auch wieder im Jahr 2030. Wir müssen jetzt langsam mal zu Potte kommen.
Im Übrigen hat sich die Koalition der letzten zehn Jahre wenig darum gekümmert, dieses sich auftürmende Problem in irgendeiner Art und Weise anzugehen. Deshalb richtet sich die Kritik, die Sie, Frau Johlige, hier anführen, auch gegen Ihre eigene Arbeit in den letzten beiden Legislaturperioden.
Dann möchte ich noch kurz Folgendes erläutern - das war uns sehr wichtig -: In Artikel 3 des Gesetzentwurfes ändern wir das Gemeindestrukturänderungsförderungsgesetz, sodass wir einen Koalitionsvertragsbeschluss umsetzen können. Er ist aber auch insgesamt sehr wichtig. Wir werden für Kommunen in der Haushaltssicherung 49,8 Millionen Euro bereitstellen, um den Schuldenabbau weiterhin zu unterstützen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ad 1 stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2677 - Streichung von Artikel 2; Artikel 3 und 4 werden zu Artikel 2 und 3; Streichung von Abs. 2 im neuen Artikel 3 - ab. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir stimmen zweitens über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse, zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und weitere Änderungen - auf Drucksache 7/2573 ab. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung bei einigen Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt und das Gesetz in der 2. Lesung verabschiedet.
Ich eröffne die Aussprache. Die Kollegin Walter-Mundt spricht für die CDU-Fraktion. Bitte sehr. - Nicht wundern, die Redner haben getauscht.