Protocol of the Session on December 15, 2020

Drucksache 7/2538

Des Weiteren liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2041 vor.

Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD spricht der Abgeordnete Lüttmann. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer schon ein bisschen länger hier in diesem Hohen Haus ist, wird sich erinnern, dass wir in der vergangenen Legislaturperiode oft und intensiv über die Flüchtlinge, die zu uns gekommen sind, und ihre Integration in Deutschland debattiert haben. Ganze Sitzungswochen - ich erinnere mich - wurden von diesem Thema dominiert. Heute können

wir stolz darauf sein, dass wir viele Hunderttausend Menschen - vor allem aus Syrien, Irak, Afghanistan - aufgenommen haben, ihnen Schutz und Hilfe geboten haben.

Eine wichtige Säule der Integration der Geflüchteten in unsere Gesellschaft bildet die Arbeit der kommunalen Migrationssozialarbeiterinnen und Migrationssozialarbeiter. Seit 2018 gibt das Land zusätzliches Geld für die Integrationsbegleitung derjenigen Geflüchteten, die im SGB-II-Bezug - Hartz IV genannt - sind: für die sogenannte Migrationssozialarbeit II, MSA II.

Hintergrund dieser zusätzlichen Unterstützung für Kommunen waren Entwicklungen wie die in Cottbus: In Cottbus gab es seit 2015 zunehmend Spannungen zwischen Geflüchteten und selbst ernannten Flüchtlingsgegnern. Um diese aufzulösen, erfolgten auf der einen Seite repressive Maßnahmen gegen die rechtsextremistische Szene, aber mit der Migrationssozialarbeit II auf der anderen Seite auch Hilfen zur besseren Integration.

Heute sieht die Situation glücklicherweise anders aus, und die Migrationssozialarbeit hat dazu einen entscheidenden Beitrag geleistet, wie uns die Cottbusser Vertreterin im Ausschuss darlegte. So seien die Asylsuchenden heute selbstständiger, zum Beispiel bei Behördengängen, sie hätten ihre Sprachkompetenz deutlich verbessert, und deutlich mehr von ihnen hätten ein eigenes Einkommen. Diese stärkere Integration führte in der Folge auch zu einem besseren Miteinander vor Ort.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am Beispiel Cottbus sowie vieler weiterer Projekte im Land zeigt sich eindrücklich, dass die Unterstützung des Landes bei der Migrationssozialarbeit gut investiertes Geld war. Wir haben uns deshalb entschieden, die Kommunen zunächst für ein weiteres Jahr bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Die Migrationssozialarbeit II wird 2021 mit einem Budget von rund 14,5 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt gefördert. In der Anhörung im Ausschuss haben alle Sachverständigen diese Fortführung der Hilfe begrüßt.

Beinahe einmütig wurde allerdings auch eine Entfristung der Förderung gefordert. Aus der Sicht der Kommunen ist dies nachvollziehbar, und für die Planbarkeit vor Ort wäre sie sicherlich wünschenswert. Gleichwohl müssen wir auch abwägen: Zum einen wird die Zahl der Asylsuchenden weniger, und nach einer gewissen Zeit darf auch eine gelungene Integration erwartet werden. Zum anderen dürfte die Diskussion darüber, in wessen Zuständigkeit und Finanzverantwortung die Migrationssozialarbeit fällt, in den nächsten Haushaltsjahren schwieriger werden. - Wir sollten deshalb im kommenden Jahr sehr frühzeitig damit beginnen, darüber zu beraten, wie wir die Migrationssozialarbeit II in Zukunft gestalten wollen. Dabei kann auch der Vorschlag der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, vom Landesaufnahmegesetz zu einem Integrationsgesetz zu kommen, eine Rolle spielen. Für heute bitte ich aber zunächst um Zustimmung zum vorliegenden Gesetz. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Nothing für die Fraktion der AfD fort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Wir sagen es immer und immer wieder: Für das Gelingen von Integration ist nicht entscheidend, wie fest und lange man Migranten das Händchen hält und jede Mitarbeits-

und Leistungsverweigerung mit kulturellen Unterschieden und traumatischen Erlebnissen entschuldigt. Ganz im Gegenteil sind klare Zeitpläne aufzustellen und Fortschrittsanforderungen an jene zu stellen, die sich in unsere Gesellschaft einbringen und zum Nutzen unseres Landes agieren wollen, um die Integration voranzutreiben. Schon diese beiden Maßstäbe würden Licht ins Dunkel bringen und die Spreu vom Weizen trennen.

Das Fernbleiben von Sprachkursen, die Verweigerung von Mitarbeit bei Bildung und der Akzeptanz unserer gesellschaftlichen und kulturellen Maßstäbe müssen sofortige Konsequenzen nach sich ziehen. Stattdessen jedoch versuchen die Protagonisten der Sozial- und Flüchtlingsindustrie durch Gesetzesänderungen die Entfristung von zeitlich vorgegebenen Maßnahmen und Pauschalen zu verlängern und somit ihre Daseinsberechtigung in der Migrantenversorgung zu sichern.

Worauf Ihre Gesetzesänderung hinauslaufen soll, lässt sich zweifelsfrei aus den Stellungnahmen von Integrationsbeauftragten und Sozialvereinen im Vorfeld des Sozialausschusses ableiten. So wurde schon einmal in den Raum gestellt, dass man davon wegkommen müsse, Integration als Bringschuld zu betrachten. Hier sagen wir klar Nein! Niemand ist gezwungen, in diesem Land zu leben und die autochthone Bevölkerung zu ertragen.

Noch weniger hinnehmbar ist die zynische und arrogante Feststellung der Landesintegrationsbeauftragten nach einer Begründung für die MSA - ich zitiere -: Es soll ja sogar Menschen in der Aufnahmegesellschaft geben, die mit der deutschen Bürokratie an der einen oder anderen Stelle Probleme haben. - Dieser Zynismus einer Landesbeauftragten gegenüber der eigenen Bevölkerung dient weder dem Frieden in unserer Gesellschaft noch der Toleranz und Akzeptanz der integrationswilligen Menschen; sie erweist diesen mit dieser Aussage einen Bärendienst.

Genau jene Migranten, denen Sie damit vor den Kopf stoßen, sind es auch, die einen Großteil Ihrer Flüchtlingsbetreuer bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag überflüssig machen würden. Die

dadurch frei werdenden Kapazitäten könnten zur Abwechslung einmal für den sozialen Dienst an den eigenen Bürgern im Pflege- und Gesundheitssektor genutzt werden, wo große Versorgungslücken klaffen.

Wir sind überzeugt, dass integrationswillige Menschen in einem Bruchteil von drei Jahren das Rüstzeug zum selbstständigen Agieren erhalten würden, leider aber auch davon, dass es Ihnen nicht um diese Menschen geht, sondern um jene, bei denen durch verschiedenste Eigenschaften - vom Analphabetentum bis zur Nichtakzeptanz unserer Gesellschaft - eine unbegrenzte Betreuung in Aussicht gestellt und ganz nebenbei den involvierten Sozial- und Wohlfahrtsverbänden ein zukunftsträchtiges Arbeitsfeld auf Kosten des Steuerzahlers beschert wird.

Es wäre zu wünschen, dass Sie sich einmal mit dem gleichen Eifer und Elan für Ihr eigenes Volk einsetzten und endlich einmal aufhörten, in jedem dem Mittelmeer Entstiegenen eine Bereicherung zu sehen. Wir lehnen Ihren Antrag, der nur das Einfallstor für weitere Verordnungen und Gesetze zur zeitlich unbegrenzten und finanziell nach oben offenen Flüchtlingshilfe sein wird, entschieden ab. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Richstein für die CDU-Fraktion fort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer hätte im Jahr 2015 gedacht, dass wir heute in einer weltweiten Pandemiesituation sein würden? Und wer würde im Jahr 2015 angenommen haben, wie gut wir die Flüchtlingssituation meistern würden?

Ja, es gibt noch Nachwirkungen. Menschen können und sollen integriert werden. Wir haben damals den Mut aufgebracht, sie aufzunehmen, und es ist unsere Verpflichtung, sie zu integrieren. Wir haben immer gesagt, dass Integration keine Einbahnstraße ist. Es gibt Menschen, die integriert werden möchten, und dann muss es auch Menschen geben, die ihnen überhaupt die Chance eröffnen, dass sie sich integrieren lassen.

Das hat überhaupt nichts mit Händchenhalten oder irgendwelchem sozialen Geplänkel, wie Sie das nennen, zu tun, sondern das ist ein hartes Stück Arbeit. Ich weise ganz entschieden zurück, dass irgendeine Betreuung, irgendeine Hilfe für Deutsche zurückgestellt werden musste, weil Integrationsarbeit geleistet wurde. Das ist eine Frechheit, dass Sie hier so etwas behaupten!

Wenn wir aber daran denken, dass Herr Nothing schon in der ersten Aussprache behauptet hat, dass durch dieses Gesetz Geld in die Gruppe der Menschen gepumpt werde, die im Regelfall nicht hier sein dürften und nicht den Willen hätten, sich in dieses Land zu integrieren, dann wissen Sie auch, aus welchem Mund diese Worte kommen.

Ich freue mich sehr, dass Sie, Herr Lüttmann, gesagt haben, dass wir nächstes Jahr an einem Integrationsgesetz arbeiten wollen. Ich kann Ihnen einen Tipp geben: Die CDU-Fraktion hat schon im Jahr 2017 einen ganz tollen Gesetzentwurf dazu eingebracht; den können wir gern auspacken und als Gerüst nehmen, um im nächsten Jahr die Arbeit zu evaluieren und ein Integrationsgesetz auf den Weg zu bringen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Auf der Rednerliste folgt die Abgeordnete Johlige für die Fraktion DIE LINKE. Bitte sehr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kein Gesetz verlässt den Landtag so, wie es in ihn hineingekommen ist; manchmal wird es sogar besser. Ich muss zugeben: Dieser Gesetzentwurf ist dank des Antrags der Koalitionsfraktionen besser geworden.

Ich bin sehr froh, dass Sie meine Hinweise aufgenommen haben. Dazu gehört einerseits die Bitte, einen Fehler, den der Gesetzentwurf enthielt, zu beseitigen - darauf habe ich schon in der 1. Lesung hingewiesen. Andererseits habe ich vorgeschlagen, eine neue Berechnungsart festzuschreiben, die nicht wie bisher den Bestand im SGB II, sondern den Zugang zum SGB II berücksichtigt. Dadurch kommt es nicht, wie ich befürchtet hatte, im kommenden Jahr zu einer Drittelung der Stellen, sondern sogar zu einem leichten Aufwuchs.

Ich kann es noch einmal anbieten: Wenn wir im nächsten Jahr über die Evaluation des Landesaufnahmegesetzes reden, würden wir uns gern von Anfang an beteiligen. Dann sind vielleicht Fehler vermeidbar, und vielleicht ist es dann auch vermeidbar, dass wir sehr lange darüber streiten müssen, ob Stellenzahlen

gedrittelt werden oder nicht, und erst am Ende herauskommt, woran das liegen könnte.

Dennoch ist der Gesetzentwurf kein Grund zum Feiern; wer im Ausschuss dabei war, weiß das auch. Erstens - auch das hatte ich schon in der 1. Lesung gesagt - ist die Integrationspauschale künftig keine gesetzliche Leistung mehr. Die Richtlinie dazu kennen wir noch nicht. Es steht aber zu befürchten, dass es höhere Hürden und mehr Bürokratie und damit auch weniger Mittelabfluss gibt. Wenn weniger Mittel abfließen, werden Sie es bestimmt irgendwann der Kürzung anheimfallen lassen. Ich werde Sie dann an meine Warnung von heute erinnern. Ich halte es wirklich für einen großen Fehler, diese gesetzliche Leistung abzuschaffen und ein Förderprogramm daraus zu machen.

Zweitens - und das ist mein größerer Schmerz bei diesem Gesetzentwurf; das wissen Sie - ist die schon angesprochene Befristung bis Ende 2021 zu nennen, die Sie hier schaffen. In der Anhörung ist sehr, sehr deutlich geworden: Das hat zu einer großen Verunsicherung bei den Kommunen, bei den Trägern und bei den Fachkräften geführt. Wer sich mal mit Trägern unterhält, weiß, dass bereits jetzt erste Kündigungen von Fachkräften auf dem Tisch liegen, die angesichts einer solchen Unsicherheit dort nicht länger arbeiten wollen und sich stattdessen lieber etwas anderes suchen.

Auch die weitere Festlegung darauf, dass ein Anspruch auf Mi- grationssozialarbeit II nur für drei Jahre nach Anerkennung besteht, halten wir für einen Fehler. Darauf haben auch mehrere Anzuhörende in der Anhörung hingewiesen. Ich möchte hier noch einmal zu Protokoll geben: Die Migrationssozialarbeit II ist ein wichtiges Instrument für die Integrationsarbeit in Brandenburg. Sie dient der Verstärkung der Regelsysteme dort, wo diese nicht ausreichend auf die Zielgruppe vorbereitet sind. Die Stellen der Migrationssozialarbeit finden sich in Schulen, auf dem Arbeitsmarkt, in Frauenhäusern, in der Alltagsberatung, bei der Hilfe zur Selbsthilfe und auch bei der Unterstützung des Ehrenamts.

Mit diesem Gesetz - wenn Sie es heute so beschließen - setzen Sie diese Strukturen aufs Spiel. Sie schaffen damit Unsicherheit. Wir werden uns deshalb enthalten. Wir finden es zwar richtig, dass es um ein Jahr verlängert wird, halten es aber für einen ganz großen Fehler, keine Entfristung vorzunehmen. Daher gibt es von uns leider nur eine Enthaltung. - Herzlichen Dank.

Wir setzen in der Rednerliste fort, und als Nächste spricht die Abgeordnete Kniestedt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Andrea Johlige, zunächst einmal: Wir setzen nichts aufs Spiel.

(Zuruf: Doch!)

- Nein, wir setzen nichts aufs Spiel, sondern das Ganze geht erst mal ein Jahr weiter. Das ist nicht optimal, das ist nicht ideal, aber es ist immerhin ein Jahr. Das war eine schwierige Geburt, an der sich viele Mitglieder des Gesundheitsausschusses beteiligt haben; das ist hier schon erwähnt worden. Daraus kann geschlussfolgert werden, dass die Sache ganz vielen wichtig war und ist.

An der Diskussion haben sich beteiligt: das Ministerium, Landrätinnen und Landräte, Bürgermeister, die Integrationsbeauftragte und vor allem Frau Dr. Lemmermeier. Von der Anhörung war schon die Rede. Diese Anhörung war sehr intensiv, und auch da war zu erkennen, wie wichtig dieses Thema, wenn auch nicht allen, so aber doch den meisten, ist.

Uns allen wurde eindrücklich vor Augen geführt, wie segensreich Migrationssozialarbeit II und Integrationspauschale sein können. Sie helfen den Geflüchteten auf ihrem steinigen Weg in unsere komplizierte Welt, und sie zeigen ihnen Perspektiven auf, was sie alles schaffen können, wenn sie die Sprache lernen, wenn sie eine Ausbildung machen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leiten sie durch den zunächst undurchdringlich erscheinenden Dschungel deutscher Behörden, auf dass sie immer sicherer werden und immer besser ankommen können.

Mindestens genauso segensreich aber ist die Arbeit derer, deren Stellen durch die Migrationssozialarbeit II finanziert werden, für die aufnehmende Gesellschaft, weil Brücken gebaut werden und weil zunächst unauflösbar schwierig scheinende Konflikte häufig aufgelöst werden können.

Herr Nothing, das, was Sie hier gesagt haben, spricht vor allen Dingen dafür, dass Sie sich noch nicht ein einziges Mal wirklich mit diesem Thema beschäftigt haben und sich noch nicht ein einziges Mal dorthin bewegt haben, wo die Menschen diese Arbeit leisten. Von Händchenhalten und davon, irgendwen ein bisschen zu befummeln, ist da nicht die Rede. Das ist ernsthafte Arbeit, und sie dient uns allen. Das möchte ich hier ausdrücklich noch einmal zu Protokoll geben.

Es ist richtig: Beides stand auf der Kippe. Hier wurde ganz genau geschaut, diskutiert, abgewogen und gekämpft. Liebe Andrea Johlige, wir haben in der Tat die Hinweise, die zu Recht gekommen sind, aufgenommen und haben darüber diskutiert. Die Stellen sind für ein Jahr gerettet, immerhin. Danach können wir weiterreden.

Die Integrationspauschale ist an Richtlinien gebunden. Ich finde das, ehrlich gesagt, gar nicht so schlecht. Alle, die sich mit der Materie beschäftigt haben, wissen, dass hin und wieder Kommunen mit der Pauschale etwas finanziert haben, was ohnehin bei ihnen dran war. So war das aber nicht gedacht.

Ein längerer Zeitraum wäre auch aus unserer Sicht wünschenswert. Ein Jahr ist ein Jahr - nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Unter den finanziellen Umständen, mit denen wir es momentan zu tun haben, ist das ein wirklicher Erfolg, auf dem wir uns aber sicher nicht ausruhen werden. Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Vielen Dank. - Als Nächster spricht der Abgeordnete Vida für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Fortführung der Migrationssozialarbeit am 24. September 2020 an den Ausschuss überwiesen. In der Fachanhörung, die im November stattfand, hat sich Folgendes gezeigt: Integration braucht Migrationssozialarbeit, denn es ist nicht leicht, sich

in einem fremden Land mit einer neuen Sprache, mit der deutschen Bürokratie und den neuen, unbekannten Abläufen und Strukturen zurechtzufinden.

Das Instrument der Migrationssozialarbeit ermöglicht dabei Beratungsangebote, mit denen auf die Betroffenen zugegangen werden kann und mit denen zielgenau unterschiedliche Bedarfe gedeckt werden können. Integration benötigt Zeit und den Schutz durch einen sozialen Raum mit geschulten und geduldigen Fachkräften. So ist das. Ja, die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund ist eine gesellschaftspolitische Herausforderung. Die Migrationssozialarbeit leistet dabei einen Beitrag, Zugewanderte zu selbstständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen.

Ich habe es bereits in der 1. Lesung gesagt: Wer die Arbeit kennt, der weiß, dass die kreisfreien Städte und Landkreise durch die Migrationssozialarbeit eine sehr wertvolle, sicherlich auch anstrengende, aber sehr wichtige Arbeit leisten. Die Zuerkennung eines Schutzstatus erfolgt jetzt in vielen Fällen schneller. Das bedeutet aber auch, dass die Geflüchteten dann noch nicht alle die deutsche Sprache beherrschen und in der deutschen Gesellschaft oft noch nicht vollkommen angekommen sind.