Protocol of the Session on December 15, 2020

Heute scheinen diese Worte keinen Bestand mehr zu haben, denn im Hauptausschuss haben SPD, CDU und sogar die Grünen unseren Änderungsantrag abgelehnt. Das ist, angesichts Ihrer eigenen Erklärungen, nicht überzeugend. In der Frage ist wohl der Burgfrieden in der Fraktion oder in der Koalition wichtiger als eine klare Haltung.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die von uns vorgeschlagene Regelung ist an das thüringische Abgeordnetengesetz angelehnt. Wir halten folgende Regelung für notwendig und auch zeitgemäß; deshalb soll es im Abgeordnetengesetz künftig heißen:

„Mitglieder des Europäischen Parlaments oder des Deutschen Bundestags dürfen dem Landtag nicht angehören. Gehört ein Mitglied des Landtags einem anderen Parlament an, stellt dies die Präsidentin oder der Präsident des Landtags unverzüglich fest. Das Mitglied des Landtags verliert sein Mandat [usw. usf.]“

Sie haben sich sicher mit unserem Antrag wohlwollend auseinandergesetzt.

Um Irritationen oder einen Bezug auf aktuelle Gegebenheiten auszuschließen und die Regelung wirklich rechtssicher zu machen, soll diese Änderung mit Beginn der 8. Wahlperiode des Landtages Brandenburg in Kraft treten. Also noch ein Punkt, der Ihnen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, die Zustimmung ermöglicht - und das ganz ohne interne Auseinandersetzungen und Störung der vorweihnachtlichen Stimmung. Und wenn ich die Medienberichterstattung über die Nominierung hier im Potsdamer Bundestagswahlkreis richtig verfolgt habe, wurde die Erklärung, beide Mandate im Falle einer Wahl nicht mehr ausüben zu wollen, ja auch abgegeben. Dies ist eine ehrenwerte Erklärung, ersetzt aber mitnichten eine gesetzliche Lösung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns geht es um eine gesetzliche Lösung und nicht um eine Lex für wen auch immer oder eine bestimmte Person. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum vorgelegten Änderungsantrag. Und da wir diese Änderung des Abgeordnetengesetzes für sehr, sehr grundsätzlich halten, beantragen wir namentliche Abstimmung. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Als Nächste spricht die Abgeordnete Wernicke für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Entscheidungen über die Höhe der Entschädigung von Abgeordneten sind für niemanden leicht. Sie sind schwer, weil wir Abgeordnete selbst über unser Einkommen entscheiden müssen. Die Höhe der Entschädigung wird jedes Jahr aufs Neue ab Jahresbeginn auf der Grundlage der Feststellung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg an die Einkommensentwicklung mittels Indexierungsverfahren angepasst. Rechtlich gesehen erhöht sich die Entschädigung nicht automatisch. Sie passt sich der Einkommensentwicklung an. Trotzdem hält sich bei den Bürgerinnen und Bürgern nachhaltig der Gedanke der automatischen Erhöhung der Entschädigung - dieser Gedanke ist nachvollziehbar.

Für uns BVB / FREIE WÄHLER ist die Anwendung des Indexierungsverfahrens nicht der richtige Weg. Würden wir an diesem Verfahren auch im nächsten Jahr festhalten, hätte dies eine Erhöhung der Entschädigung um 3,4 % zur Folge.

Der hier zu beratende Gesetzentwurf sieht nun vor, mit dem neu eingefügten § 5 Abs. 6a Satz 1 des Abgeordnetengesetzes diese Erhöhung der Entschädigung für das Jahr 2021 auszusetzen. Natürlich ist es richtig, diesen Erhöhungsvorgang für das Jahr 2021 zu stoppen. Doch sollte man diese richtige Erkenntnis der Antragsteller, dass wir bei unseren ohnehin schon sehr üppigen Entschädigungen nun auf eine Erhöhung verzichten, nicht allzu sehr in den Himmel heben.

Verlassen wir den Landtag Brandenburg und schauen uns im Land um, sehen wir Tausende Menschen, die sich in Kurzarbeit befinden, und Selbstständige, die um ihre Existenz bangen. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben zurzeit ganz andere Sorgen, als sich dafür zu interessieren, ob die Abgeordneten des Landtages Brandenburg nun die Erhöhung ihrer Entschädigung aussetzen oder nicht. Die Aussetzung der Diätenerhöhung ist doch wohl selbstverständlich und angemessen in dieser Situation. Gleichwohl ist es nur ein Akt der Symbolik, der jedoch in diesen Zeiten viel wert ist.

Unangemessen ist jedoch, den vorliegenden Antrag, der das Ziel hat, die Entschädigungen der Abgeordneten nicht zu erhöhen, auch dafür zu nutzen, dass für bestimmte Stellungen im Landtag Brandenburg die Entschädigungen geändert werden. Das mag in der Sache - erhöhter Arbeitsaufwand, Intensität der Aufgaben usw. - wirklich gerechtfertigt sein, doch ist es momentan unangebracht.

Wichtig ist für BVB / FREIE WÄHLER in dieser Debatte, dass völlig klar sein muss, dass wir nicht mehr Geld für Abgeordnete benötigen. Wir brauchen zunächst mehr Geld für all diejenigen, die den Laden in dieser schwierigen Zeit am Laufen halten und vor großen finanziellen Herausforderungen stehen. Auch wenn wir die Aussetzung der Erhöhung der Entschädigung natürlich richtig finden, werden wir uns aufgrund der weiteren Änderungen insgesamt enthalten. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zum Abstimmungsteil, der etwas länger dauern wird. Nichtsdestotrotz beginnen wir jetzt mit dem Änderungsantrag auf Drucksache …

Herr Keller, bitte.

Herr Vizepräsident, ich habe folgende Frage, da es jetzt doch sehr viel zum Thema Abstimmungen war: Können Sie mir noch einmal sagen - wir hatten zu der Thematik ja unterschiedliche Diskussionen im Hauptausschuss -, ob hinsichtlich der Drucksache 7/2446 Einzelabstimmung gewünscht ist, wir darüber also noch einen Beschluss herbeiführen oder nicht, oder ob wir das gemeinsam beschließen?

Aktuell haben wir die Abstimmung so, wie es auch in der Tagesordnung vorgesehen ist. Hier wurde bei drittens - Änderungsantrag von vier Abgeordneten auf Drucksache 7/2666 - eine namentliche Abstimmung beantragt, und es liegt ein Antrag der AfD-Fraktion auf getrennte Abstimmung der insgesamt drei Artikel zur fünften Position in der Beschlussempfehlung und dem Bericht auf Drucksache 7/2446 vor. Das liegt vor, und da gehen wir jetzt der Reihe nach durch.

Gibt es Wortmeldungen? - Herr Domres, bitte schön.

Die namentliche Abstimmung zu unserem Änderungsantrag bezogen auf das Doppelmandat haben Sie eben nicht aufgezählt.

Ja, Moment, das ist jetzt nämlich meine Frage. Mir wurde jetzt gesagt, zur Drucksache/2666 ist das auch. Oder nur zu dem Doppelmandat?

Nein, wir nicht. Wir haben das nur zum Doppelmandat beantragt.

Ich bedanke mich für den Hinweis. - Da ich keine weiteren Wortmeldungen sehe, kommen wir zu den Abstimmungen.

Ich beginne mit dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion - Änderung in Artikel 1, Beendigung der dynamischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung durch Änderung des § 5 des Abgeordnetengesetzes - auf Drucksache 7/2431. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich ohne Enthaltungen abgelehnt.

Ich komme - zweitens - zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Einführung einer neuen Nr. 3 in Artikel 1 des Gesetzestextes, Änderung § 9 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes - auf Drucksache 7/2575. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich ohne Enthaltungen abgelehnt.

Ich komme - drittens - zum Änderungsantrag von vier Abgeordneten - Änderungen in Artikel 1, Amtszulage für die PGF sowie eine redaktionelle Anpassung, Änderung § 13 des Fraktionsge

setzes (Rechnungslegung und Änderung in Artikel 3 Inkrafttre- ten) - auf Drucksache 7/2666. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich bei einigen Enthaltungen angenommen.

Ich komme - viertens - zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Einfügung eines neuen Absatzes 2 in Artikel 1 Nr. 1 § 1 sowie Anfügung eines neuen Satzes 2 in Artikel 3 - auf Drucksache 7/2669 (Neudruck). Die Fraktion DIE LINKE hat hierzu namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte um Verlesung der Namen.

(Namentliche Abstimmung)

Meine Damen und Herren, ich verkünde das Ergebnis der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2669, Neudruck. Für den Änderungsantrag haben 8 Abgeordnete gestimmt, 66 haben mit Nein gestimmt, und keiner hat sich enthalten. Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 69)

Wir kommen - fünftens - zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Hauptausschusses auf Drucksache 7/2446, Sechstes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften. Die AfD-Fraktion hat die getrennte Abstimmung über die Artikel des Gesetzentwurfs beantragt. Zur Erläuterung: Mit Artikel 1 soll das Abgeordnetengesetz unter anderem in Bezug auf die Höhe der Abgeordnetenentschädigung, das Aussetzen der jährlichen Anpassung für das Jahr 2021, die Amtszulage für Parlamentarische Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie die Einführung und Höhe eines Ordnungsgeldes geändert werden. Mit Artikel 2 soll das Fraktionsgesetz unter anderem in Bezug auf zusätzliche Fraktionsmittel für Beschäftigte oder Honorarkräfte der Fraktionen für Sonderausschüsse geändert werden. Artikel 3 regelt die Inkraftsetzung des Gesetzes. Meine Damen und Herren, ich frage Sie, ob es Bedenken gegen die Teilung des Abstimmungsgegenstandes in der von der AfD-Fraktion beantragten Weise gibt. - Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Wir beginnen mit der Abstimmung über Artikel 1 des Gesetzentwurfs, Änderung des Abgeordnetengesetzes. Ich darf Sie fragen, wer dem Artikel zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist Artikel 1 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksa

che 7/2446 unter Berücksichtigung des zuvor angenommenen Änderungsantrages von vier Abgeordneten auf Drucksache 7/2666 bei einigen Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zu Artikel 2 des Gesetzentwurfs, Änderung des Fraktionsgesetzes. Ich darf Sie fragen, wer dem Artikel zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist Artikel 2 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 7/2446 unter Berücksichtigung des zuvor angenommenen Änderungsantrages von vier Abgeordneten auf Drucksache 7/2666 bei einigen Enthaltungen einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Artikel 3 des Gesetzentwurfs, Inkraftsetzung. Ich darf Sie fragen, wer dem Artikel zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist Artikel 3 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 7/2446 unter Berücksichtigung des zuvor angenommenen Änderungsantrages von vier Abgeordneten auf Drucksache 7/2666 bei einigen Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Damit ist das Gesetz in der 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf.

TOP 4: Gesetz zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/1940

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Drucksache 7/2537

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz auf Drucksache 7/2537, Gesetz zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussfassung bei einigen Enthaltungen einstimmig angenommen und das Gesetz in der 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf.

TOP 5: Gesetz zur Fortführung der Migrationssozialarbeit für Regelleistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/1948

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Drucksache 7/2538