Protocol of the Session on December 15, 2020

Wichtig ist also, dass die Hinweise des Bündnisses für Wohnen auch im Gutachten enthalten sind. Wichtig ist nicht, dass der Landtag und der Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung so rechtzeitig und umfangreich informiert werden, dass eine neue Verordnung zum 01.01.2021 erlassen werden kann. Wichtig ist schon gar nicht, ob und wie sich die Miete besorgter Mieterinnen und Mieter 2021 verändern wird.

Der Ausschuss wurde erst am vergangenen Donnerstag mündlich informiert. Danach soll jetzt eine Mietpreisbegrenzungsverordnung auf den Weg gebracht werden, aber nicht mehr zum Jahreswechsel und mit einer veränderten Gebietskulisse. Eine neue Verordnung könnte im März oder April fertig sein. Dann soll sie rückwirkend in Kraft treten.

Mit der Rückwirkung von Gesetzen ist das immer so eine Sache. Was passiert bis dahin? Wie werden Mieter zwischen Ende 2020 und dem Inkrafttreten neuer Verordnungen geschützt? Den Brandenburgern und Brandenburgerinnen in den 31 Städten und Gemeinden, die bislang von dieser Regelung profitierten, drohen im kommenden Jahr erhebliche Mieterhöhungen, die zusätzliche Verdrängungseffekte, insbesondere von Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen, sowie eine dauerhafte Steigerung des allgemeinen Mietniveaus zur Folge haben können.

BVB / FREIE WÄHLER hat sich immer für den Schutz der Mieterinnen und Mieter eingesetzt. Deshalb unterstützen wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE. Wir fordern die Landesregierung nachdrücklich auf, schnellstmöglich tätig zu werden und die Zusagen des Staatssekretärs Genilke vom September 2020 einzuhalten. Ein Mann, ein Wort - in diesem Fall kein verlässliches. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der Kollegin Ricarda Budke für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Mietpreisbegrenzungsverordnung und die Kappungsgrenzenverordnung des Landes Brandenburg werden überarbeitet und fortgeführt. Das ist ein wichtiges Signal für die Mieterinnen und Mieter im Land Brandenburg. Das wird unabhängig von diesem Antrag passieren.

Auch wir finden es nicht optimal, dass die geänderten Verordnungen erst im Februar und März in Kraft treten werden. Allerdings - das wurde im Ausschuss betont - sollen sie eben rückwirkend ab dem 1. Januar gelten; darüber wurde letzte Woche öffentlich informiert.

Entschieden - das wurde angesprochen - wurde das auf Grundlage eines Gutachtens. Dieser Prozess hat sich verzögert. Auch das ist tatsächlich sehr unglücklich, aber eben auch ein Grund, warum die neuen Verordnungen erst so verspätet in Kraft treten werden.

Auf Grundlage des Gutachtens wurde auch über die neue Gebietskulisse, also darüber, welche Kommunen zukünftig von der Verordnung betroffen sind, entschieden. Einige Kommunen sind vermutlich aufgrund der Bundeskriterien aus der Mietpreisbegrenzungsverordnung herausgefallen. Auch ich stelle mir die Frage, warum die Kommunen herausfallen mussten. Mit diesen Fragen müssen wir uns auch beschäftigen.

Aber hier sollten wir die Ursachen angehen: Wenn die Kriterien des Bundes ein Problem darstellen, müssen diese geändert werden, und dann ist es unsere Aufgabe, uns als Land beim Bund dafür einzusetzen, dass die Kriterien geändert werden, und nicht, eine nicht rechtssichere Verordnung zu schaffen - das sehe ich nicht als Aufgabe der Landesregierung.

Eine kleine Ergänzung bezüglich des Bundes - Frau Vandre hat es ebenfalls angesprochen -: Hier werden auch weitere Vorschläge, unter anderem von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, diskutiert, zum Beispiel, die Mietpreisbremse generell zu verschärfen. Das würde ich tatsächlich begrüßen.

Frau Budke, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, aufgrund der kurzen Redezeit diesmal leider nicht. Tut mir leid.

Herr Vida möchte auch eine Frage stellen.

Nein, tut mir leid, ich möchte keine Zwischenfragen mehr zulassen. Danke.

Aber es gilt jetzt, die Situation zu verbessern. Darin, dass wir in Brandenburg zunehmend ein Problem mit hohen Mieten haben, sind wir uns - hoffe ich doch - einig. Auch wir halten die Verordnungen für sehr wichtige Instrumente, dem etwas entgegenzusetzen. Wir brauchen aber mehr; darüber reden wir auch morgen beim Haushalt, aus dem sozialer Wohnungsbau in Brandenburg gefördert wird.

Wir brauchen allerdings nicht diesen Antrag, damit die Verordnungen fortgeführt werden. Wir brauchen rechtssichere Verordnungen, und da hoffe ich sehr auf das Ministerium, dass sie uns

schnellstmöglich vorgelegt werden und in Kraft treten. Daher bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. - Danke.

Für die Landesregierung spricht nun Minister Beermann. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zur Frage der Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung sowie der Kappungsgrenzenverordnung haben wir in der letzten Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung ausführlich berichtet. Wir haben die Anforderungen des Gesetzgebers, des Bundesgesetzgebers, an eine detaillierte und fundierte Begründung dieser mietpreisdämpfenden Verordnungen umfassend dargestellt.

Kurz zu den drei im Antrag in Rede stehenden Punkten - da der Abgeordnete Scheetz dazu bereits sehr deutlich einiges gesagt hat, kann ich mich kurzfassen -:

Zu Punkt 1: Eine Verlängerung der Verordnungen ohne dezidierte Begründung ist rechtlich nicht möglich, auch nicht für ein halbes Jahr, wie es gefordert wurde.

Zu Punkt 2: Das MIL hat deshalb sowohl eine Evaluierung der Verordnungen als auch eine aktuelle empirische Untersuchung relevanter Gebietskulissen in Auftrag gegeben. Denn für eine rechtssichere Begründung ist es erforderlich, Angebotsdaten, Mietspiegeldaten und weitere sozioökonomische Daten auszuwerten sowie eine Kommunalbefragung und Expertengespräche durchzuführen. Gleichzeitig wurden anhand der Kriterien der Mietpreisbremse angespannte Wohnungsmärkte im Land Brandenburg ermittelt.

Zu Punkt 3: Der Gesetzgeber verlangt eine einheitliche und belegbare statistische Datenerhebung als Begründung. Nur so haben wir ein transparentes Verfahren. Das bedeutet aber auch, dass eine Kommune, die zukünftig diese objektiven Kriterien erfüllt, auch später noch in die Verordnung aufgenommen werden kann.

Das Gutachten der Firma „F+B Forschung und Beratung“ aus Hamburg liegt nun vor. Es wird noch in dieser Woche veröffentlicht. Die Ergebnisse haben wir am 7. Dezember 2020 mit den Partnern des Bündnisses für Wohnen diskutiert und am 10. Dezember 2020 im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung vorgestellt. Das Gutachten liefert eine valide Datengrundlage zur Weiterführung beider Verordnungen bis 2025, allerdings mit einer veränderten Kulisse. Das Gutachten hat 19 Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten ermittelt.

Noch vor Weihnachten werden wir mit dem Entwurf der Kappungsgrenzenverordnung in das Beteiligungsverfahren gehen - ich gehe davon aus, dass die Kappungsgrenzenverordnung mit der aktiven Unterstützung aller Beteiligten noch im Februar 2021 in Kraft treten kann. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung kann im März 2021 folgen.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Gerne.

Herr Minister, vielen Dank. - Ich habe zwei Fragen.

Ihr Staatssekretär hat im Frühjahr ausgeführt, dass im Zusammenhang mit der generellen Evaluation und Bewertung zum Jahresende hier im Landtag auch Aussagen Ihres Hauses zu einer möglichen Kündigungssperrfristverordnung, also zu Eigenbedarfskündigungen, getätigt werden. Werden wir dazu heute noch etwas hören, bzw. werden Sie dazu noch Ausführungen machen, auch auf meine Nachfrage hin, wie Sie dieses Instrument bewerten?

Meine zweite Frage: Glauben Sie ernsthaft, dass der Wohnungsmarkt in Orten wie Bernau, Großziethen - ein Ortsteil von Schönefeld - oder Dallgow-Döberitz entspannt ist, und zwar in einer Weise, dass Sie diese Orte jetzt herausnehmen können? Ist das Ihr Ernst? Ich glaube, es braucht keine geografische Erläuterung, wo diese Orte liegen. Ich frage einfach nur nach der Ernsthaftigkeit des Vortrags, zumindest bezogen auf diese Orte. Ich weiß nicht, ob die Lage in Petershagen/Eggersdorf entspannter ist.

Ist es Ihr Ernst, das in Bezug auf diese Orte zu vertreten? Schließen Sie sich dem Vorredner von der Koalition an, der sagte, es wäre schädlich, diesen Antrag anzunehmen? Ist diese Parodie auch Teil Ihres Repertoires?

Vielen Dank für diese Frage, Herr Vida. - Auch, was die erste Frage betrifft, brauchen wir natürlich eine solide und valide Grundlage. Und ich sage Ihnen: Das gilt erst recht für Kappungsgrenzen- und Mietpreisbegrenzungsverordnungen, denn das hat der Bundesgesetzgeber im BGB festgelegt. Wenn Sie sich § 556d Abs. 2 Satz 5 BGB anschauen, lesen Sie dort, dass eine Begründung für diese Verordnungen vorgelegt werden muss. Und als Jurist wissen Sie, dass das außergewöhnlich ist. Normalerweise sind Begründungen nicht in Verordnungen aufzunehmen. Hier ist sie aber sozusagen konstitutiv. Das zeigt, dass einer solchen Maßnahme, der Einführung einer Verordnung wie der Mietpreisbremse, vom Gesetzgeber besondere Bedeutung zugemessen wurde, weil wir hier eine besondere verfassungsrechtliche Lage haben. Diese hat im Übrigen - auch das wissen Sie - das Bundesverfassungsgericht in besonderer Weise beschrieben. Nicht ohne Grund ist auch vorgegeben worden, dass nach fünf Jahren überprüft wird, ob das Ganze fortgeführt werden darf.

Das erfordert solide, gute Arbeit und eine genaue und solide Betrachtung. Das ist, wie vorhin schon zu Recht gesagt wurde, keine Frage, die in irgendeiner Art von Ermessen oder Belieben steht. Ich denke, dass sich die Fragen, die Sie gestellt haben, beantworten werden, wenn Sie sich das Gutachten anschauen; da bin ich ganz zuversichtlich. Der Anspruch der Landesregierung ist es, hier gute Arbeit abzuliefern.

Meine Damen und Herren, um die nötige Transparenz zu schaffen, werden wir die Verordnungsentwürfe im Amtsblatt öffentlich machen. Unser Ziel ist eine rückwirkende Inkraftsetzung. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger können darauf ver-

trauen, dass die Mietpreisentwicklung mit den Verordnungen da, wo es notwendig ist, auch künftig gedämpft wird. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Die Abgeordnete Vandre hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte sehr.

Herr Minister, zu drei Punkten, die Sie gerade angeführt haben - erstens: Ich weiß nicht, wie Sie Punkt 1 interpretieren, aber ich lese da in unserem Neudruck nichts von einer Verlängerung, sondern Sie werden in diesem Punkt dazu aufgefordert, eine Überbrückungsmöglichkeit zu finden, mit der die Regelungslücke zwischen Dezember dieses Jahres und Februar nächsten Jahres geschlossen wird. Darauf stellen wir ab. Es geht nicht darum, die bestehenden Verordnungen einfach nur zu überführen.

Zweitens: Sie sagten gerade, Sie hätten die Verordnung in der letzten Ausschusssitzung vorgestellt. Wie bereits im Wortbeitrag der Freien Wähler deutlich geworden ist, haben Sie von Ihrem Staatssekretär und den damit befassten Abteilungsleitern einen mündlichen Bericht über die weitere Fortführung der Mietpreisbegrenzungs- und der Kappungsgrenzenverordnung vortragen lassen. Entschuldigung, wir reden hier über eine komplexe Datengrundlage, die es zu analysieren gilt! Es ist hier auch immer wieder angesprochen worden, dass wir da abwarten müssten. Wir haben dieses Vertrauen aber gerade an dieser Stelle nicht, und es obliegt uns, die Datenlage zu bewerten. Nichts anderes fordern wir in diesem Antrag unter Punkt 3 ein.

Und, Entschuldigung, Ihre Ausführungen, dass Sie die zukünftige Verordnung jetzt vor Weihnachten im Amtsblatt veröffentlichen wollen, sind eine Farce! Das ist mitnichten die parlamentarische Beteiligung, die Ihr Staatssekretär in Aussicht gestellt hat. Das wollen wir nicht hinnehmen, deswegen dieser Antrag, zu dem ich hier nur noch einmal um Zustimmung werben kann.

Herr Minister, möchten Sie darauf reagieren? - Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Vandre. Ich sagte vorhin, dass wir das Gutachten vorgestellt haben. In dieser Woche werden wir es ins Internet einstellen, sodass es sich jeder anschauen kann. Es ist umfassend und mit vielen Daten ausgestattet, eben damit wir die nötige Transparenz haben.

Sie wissen, dass das notwendig ist, Brandenburg hat da eine leidvolle Erfahrung gemacht. Denn vor einem Jahr wurde von einem Gericht Ihre Verordnung von damals aufgehoben, sie war unwirksam. Genau das wollen wir tunlichst vermeiden, sehen Sie mir das nach. Natürlich werden wir darauf achten, dass die Verordnungen so schnell wie möglich kommen. Deswegen - um Transparenz zu schaffen - stellen wir jetzt nicht die Verordnung ins Amtsblatt, sondern ihren Entwurf. Das ist genau der richtige Weg, um zu zeigen, was wir vorhaben. Dann werden wir auch im nächsten Jahr beide Verordnungen, wie ich es angekündigt habe - im Februar bzw. im März, das ist das Ziel -, bekommen. - Vielen Dank.

Frau Abgeordnete Vandre, möchten Sie Ihre restlichen 29 Sekunden nutzen? - Nein, das möchte Frau Vandre nicht. Dann haben wir das Ende der Rednerliste erreicht. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Verlängerung der Mietpreisbremse“, Drucksache 7/2475, Neudruck. Wer stimmt dem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 12 und rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf.

TOP 13: Schallschutzprogramm fair und in überschaubaren Zeiträumen für die Anspruchsberechtigten realisieren

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/2517

Ich bitte Herrn Abgeordneten Stefke ans Pult. Sie dürfen die Aussprache eröffnen. Bitte sehr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Beste kommt immer zum Schluss und das ist - zumindest für den heutigen Tag - der Antrag von BVB / FREIE WÄHLER zum Schallschutzprogramm für den BER.

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Die Genehmigung des BER über den Planfeststellungsbeschluss von August 2004 am Standort Schönefeld, der - ich will es hier gerne in Erinnerung rufen - gemäß Raumordnungsverfahren als der ungeeignetste beurteilt wurde, wäre ohne ein umfangreiches Schallschutzprogramm nicht vorstellbar.