Ich bitte um Verständnis, dass ich darüber schlecht spekulieren kann und auch nicht spekulieren will. Wenn die Voraussetzungen von § 46 StVO vorliegen, besteht die Möglichkeit - wie bei jedem anderen Antragsteller auch -, dass man eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Aber wir sprechen hier über einen Bereich, über den detailliert noch nichts gesagt werden kann. Das wäre reine Spekulation, weil ein solcher Antrag noch nicht vorliegt.
Vielen Dank. - Wir kommen zu Frage 245 (Auswirkungen der Af- rikanischen Schweinepest auf die Schweineproduktion in Bran- denburg). Sie wurde von den Abgeordneten Muxel und Hünich eingereicht. Ich sehe schon, Frau Muxel macht sich zur Fragestellung bereit. Bitte.
Da wir zu dem Zeitpunkt, zu dem wir die Frage eingereicht haben, noch etwas andere Zustände hatten, ist der erste Satz, nach dem es im dem Bereich der erste Fund war, nicht mehr zutreffend. Insofern versuche ich, diesen Teil herauszunehmen, weil die Situation vor Ort mittlerweile völlig anders ist.
Im Mittelpunkt stand die Nachricht, dass keine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht, weil die Afrikanische Schweinepest nicht vom Wildschwein auf den Menschen übertragbar ist. - Die nächsten Punkte überspringen wir, weil sie nicht mehr aktuell sind.
Die Schweinehalter haben vor einer existenzgefährdenden Marktentwicklung in Form von stark fallenden Preisen infolge einer Kaufzurückhaltung der Verbraucher in Bezug auf Schweinefleisch sowie Exportverboten für Schweinefleisch in die wichtigsten Exportmärkte gewarnt. Ohne Hilfen vom Land können die Brandenburger Schweinehalter Preisverfall und Exportbeschränkungen wirtschaftlich nicht überstehen.
Wir fragen deshalb die Landesregierung: Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt sie bei einem existenzbedrohenden Preisverfall für Schweinefleisch und Exportverboten für Brandenburger Schweinefleisch infolge der ASP zu ergreifen? - Vorhin haben wir in den Vorträgen zum Haushalt schon gehört, dass da Maßnahmen eingeplant sind.
Danke, Frau Muxel. - Ich darf darauf hinweisen, dass mit der Feststellung des ersten Falls von ASP - wir reden hier über ein Wildschwein und nicht über Hausschweine - bereits die Auswirkungen auf den Markt für Schweine und Schlachtschweine im Hausschweinsektor sehr deutlich sind, und zwar nicht nur in Brandenburg in der Restriktionszone, sondern in ganz Deutschland. Zahlreiche Exportzertifikate Deutschlands in Drittstaaten verloren automatisch und schlagartig ihre Gültigkeit. Entsprechend ist die Ausfuhr dorthin schlagartig weggefallen. Für die Wiedererlangung des Seuchenfreiheitsstatus darf mindestens ein Jahr lang kein neuer ASP-Fall auftreten, auch nicht unter Wildschweinen. Erst dann kann Deutschland Anträge auf Wiedererlangung des ASP-freien Status stellen.
Folgende Drittländer wurden gesperrt: Argentinien, Brasilien, China, Japan, Mexiko, Singapur, Südafrika und Südkorea und vielleicht das ein oder andere weitere Land. Das ist deswegen bemerkenswert und bedeutsam, weil im ersten Halbjahr des aktuellen Jahres 544 000 Tonnen Schweinefleisch und dessen Nebenerzeugnisse - das sind fast 40 % aller Ausfuhren in diesem Sektor - in Staaten außerhalb der EU verbracht und dort vermarktet wurden.
Innerhalb der EU und mit einigen wenigen Drittländern, die nicht so bedeutsam sind wie beispielsweise der chinesische oder südkoreanische Markt, gelten Regionalisierungsregelungen, sodass Schweinefleisch von Betrieben außerhalb der Restriktionszonen exportiert werden darf. Die Restriktionszonen sind ja bekannt; sie liegen in den drei Landkreisen im Raum Neuzelle. Allerdings hat auch das Auswirkungen auf die Handelsströme. Die deutschen Exporteure müssen ihre Ware nun am EU-Binnenmarkt oder am heimischen Markt verkaufen. Das bedeutet natürlich einen starken Preisdruck für die Schweinemäster und Sauenhalter. Regionalisierung bedeutet für uns: das gefährdete Gebiet. Wir haben das ja bei der EU bestätigen lassen, wissen aber nicht, ob es dauerhaft Bestand hat. Momentan ist die EU VET, eine Veterinärkommission der EU, drei Tage lang unterwegs und begutachtet das Ganze. Es kann am Ende auch Ergebnis sein, dass das Gebiet ausgeweitet wird. Es ist nicht zu erwarten, dass das Gebiet verkleinert wird.
Nach dem Einbruch der Schweinepreise beobachten wir die Marktentwicklung intensiv, um gezielt Hilfsmaßnahmen abzuleiten, aber es ist zu berücksichtigen, dass Marktstützungsmaßnahmen im Schweinfleischsektor in der EU den Regelungen der EU-Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation unterliegen. Entsprechend dieser Verordnung können die Schweinemärkte in Krisenzeiten über Maßnahmen der privaten Lagerhaltung stabilisiert werden, die von der Europäischen Kommission initiiert werden. Landeseigene Preisstützungsmaßnahmen sind nicht möglich - in Brandenburg sowieso nicht -, und auch der Bund hat diese Möglichkeit nicht. Nur im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation sind Marktstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Tierseuchen möglich, die über den Bund bei der EU anzumelden sind. Momentan wird vom Bund geprüft, welche Maßnahmen möglicherweise ergriffen werden können. Das ist auch Thema der heute beginnenden und bis Freitag andauernden Agrarministerkonferenz im Saarland. Deswegen werde ich mich morgen nach der Aktuellen Stunde zur Afrikanischen Schweinepest - das passt dann auch zu Ihrer Frage - ins Saarland aufmachen.
Als Land können wir nur flankierende Maßnahmen ergreifen, das heißt, wir können dafür werben, dass die Schlachthöfe weiterhin Brandenburger Schweine annehmen. Es gibt da ja widersprüchliche Meldungen. An einem Tag werden beispielsweise in Weißenfels brandenburgische Schweine zur Schlachtung und Vermarktung angenommen, am nächsten Tag gilt das schon nicht mehr. Wir haben Probleme nicht nur in der Restriktionszone, sondern inzwischen im gesamten Land Brandenburg zu verzeichnen, zumindest was die Meldungen aus den Schweinehalterbetrieben betrifft.
Wir sind daran interessiert, dass sowohl die Schweine außerhalb der Restriktionszone als auch die innerhalb der Restriktionszone weiter auf den Markt gebracht werden können. Daher sind wir in einem intensiven Gesprächsprozess mit den Schlachthöfen und natürlich auch mit den Vermarktern. Auch da haben wir aber Probleme, weil inzwischen auch Anzeichen vorhanden sind, dass der Lebensmitteleinzelhandel Garantieerklärungen verlangt, dass kein Schweinefleisch aus der Restriktionszone in den Fleischwaren enthalten ist.
Es ist also eine schwierige Situation. Es geht an der Stelle gar nicht darum, dass wir viel Geld in die Hand nehmen, sondern das Geld dürften wir gar nicht ausgeben, weil die EU-Regeln sind, wie sie sind. Wir müssen stattdessen dafür sorgen, dass die Schweinehalter eine Möglichkeit finden, ihre Schweine loszuwerden. Es geht keinem Landwirt darum, Entschädigungen zu erhalten - das muss ich auch deutlich sagen, auch wenn wir insgesamt über Landwirtschaft reden -, sondern es geht allen nur darum, dass sie ihre Landwirtschaft betreiben und ihre Produkte auf den Markt bringen können.
Vielen Dank. - Gibt es Nachfragen? - Frau Abgeordnete, Sie können mir Ihren Fragebedarf mitteilen, indem Sie auf das Knöpfchen drücken; dann leuchtet es hier nämlich. - Bitte.
Eine Nachfrage ist: Gibt es denn schon einen konkreten Antrag, den Sie bei der EU - wenn Sie jetzt zur Agrarministerkonferenz fahren - stellen wollen? Haben Sie da schon Formulierungen oder wollen Sie sich erst einmal über das Ob und Wie beraten?
Die Frage ist da ja immer die Regionalvermarktung. Ich habe mit der Neuzeller Agro gesprochen, die in dem Gebiet ja auch Schweinezüchter ist und sehr viel selbst vermarktet und deshalb vielleicht nicht ganz so betroffen ist. Welche Möglichkeiten gibt es denn - beispielsweise mithilfe einer Informationskampagne -, die Bevölkerung zu informieren, dass der Verzehr von hiesigem Schweinefleisch eben nicht gefährlich ist? Das ist ja vielleicht auch nicht der gesamten Bevölkerung klar.
Richtig. Ich kann Ihnen versichern, ich kann jetzt auch der Brandenburger Bevölkerung versichern, dass der Verzehr von Schweinefleisch auch aus der Restriktionszone unbedenklich ist, weil wir bisher keinen einzigen Fall haben, in dem die Afrikanische Schweinepest auf Hausschweine übergesprungen wäre. Unbedenklich wäre beispielsweise aber auch der Verzehr eines infizierten Wildschweins, weil diese Krankheit nicht auf Menschen überspringt. Sie ist also für Menschen ungefährlich - das hatten Sie eingangs Ihrer Frage auch noch einmal zitiert, aber auch mir ist wichtig, darauf hinzuweisen.
Dennoch haben wir kaum Chancen, ein geschossenes Wildschwein aus der Restriktionszone noch irgendwie in den Verkehr zu bringen. Und wir verzeichnen schon jetzt Absatzschwierigkeiten. Aber man muss darauf hinweisen, dass aktuell, solange keine Seuchenfreiheitsbescheinigung für diese Betriebe existiert - da hätten sich die Betriebe schon vor längerer Zeit für ein Überwachungsverfahren anmelden müssen, die Neuzeller hatten das auch relativ spät gemacht, aber sie haben es getan - und nicht jedes einzelne Schwein, das ist das Unproblematischere, intensiv getestet wurde, kein Schweinefleisch, auch kein Schweinefleischprodukt aus diesem Gebiet herausgebracht werden darf - weder aus der Kernzone noch aus dem gefährdeten Gebiet. Wir brauchen also erst einmal einen längeren Vorlauf, bis die Voraussetzungen geschaffen sind, dass wieder Schweine bzw. in der Nachfolge dann auch Produkte aus dem Gebiet herausgebracht werden können. Das betrifft die Neuzeller also nicht nur mit ihren Tieren, sondern auch mit ihren Produkten, denn sie haben ja die Möglichkeit, auch am Hof zu schlachten. Dennoch gibt es Verwertungsbeschränkungen, und wir alle sind bestrebt, sie so schnell wie möglich wieder zu beseitigen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zur Frage 246 (Ro- dung von Robinien entlang des Steilhanges des Krugberges bei Seelow/OT Werbig), die von der Abgeordneten Augustin gestellt wird. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Gemäß einem Pressebericht der „Märkischen Oderzeitung“ mit dem Titel „Aufregung in Werbig - die Robinien kommen alle weg“ vom 29. August 2020 ist seitens des Landesamtes für Umwelt geplant, noch dieses Jahr die Robinien entlang des Steilhanges des Krugberges bei Seelow, im dortigen Ortsteil Werbig, im Landkreis Märkisch-Oderland großflächig zu roden, um dort Trockenrasenhänge zu schaffen.
Die Robinie wurde zum Baum des Jahres 2020 gewählt, da sie unter anderem die trocken-warmen Bedingungen verträgt, die bereits vielfach in Brandenburg vorherrschen. Somit kann sie dem Klimawandel trotzen. Sie bietet zahlreichen Vögeln Nistplätze, Wildtieren Unterschlupf und beste Möglichkeiten für Bienen zur Honiggewinnung. Der hohe Brennwert des Holzes macht sie sogar als regenerativen Energieträger beliebt.
Ich frage die Landesregierung: Inwiefern ist der Eingriff in den Naturraum mit der Rodung der Robinien mit Blick auf den Schutz der bestehenden Flora und Fauna sowie der Vermeidung von Bodenerosion gerechtfertigt?
Danke, Frau Abgeordnete Augustin. - Der Eingriff in den Naturraum fand ja bereits mit der Anpflanzung von Robinien statt - das sollte man nicht ausblenden. Und man muss berücksichtigen, dass sich am Krugberg bei Seelow eines der nördlichsten Vorkommen des Frühlings-Adonisröschens in Brandenburg, ja in ganz Deutschland befindet. In den Flora-Fauna-Habitat-Gebieten am Krugberg bei Werbig, am Mosesberg bei Neuwerbig, am
Weinberg sowie am Wilden Berg bei Seelow ist geplant, den Erhaltungsgrad des dort vorkommenden Lebensraumtyps - subpannonischer Steppen-Trockenrasen - zu verbessern. Dazu ist das Land Brandenburg europarechtlich verpflichtet. Brandenburg hat hier eine besondere Verantwortung, denn das Hauptvorkommen dieses Steppen-Trockenrasens liegt nun einmal in Ostbrandenburg und nicht im Rheinland.
Obwohl diese Hänge bereits seit 2012 regelmäßig mit Schafen und Ziegen beweidet werden, sind die Robinienbestände stark angewachsen. Und Robinien sind für Trockenrasen ganz besonders problematisch, da sie Leguminosen sind und als solche Stickstoff aus der Luft binden, was für den schützenswerten Trockenrasen wie eine besonders schädliche Düngung wirkt. Das, was auf dem Acker eigentlich sehr gewünscht ist, nämlich Leguminosenzwischenpflanzung, um Stickstoff in den Boden zu bringen, ist bei Trockenrasen ausdrücklich unerwünscht.
Weiterhin gilt zu verhindern, dass Bodenerosion auftritt. Es wird keinen Kahlschlag geben. Abgesehen von den Robinien wird etwa ein Drittel der Gehölze auf den Hängen erhalten bleiben, insbesondere Obstbäume, Weißdornbüsche und Biotopbäume zum Beispiel für Fledermäuse und Höhlenbrüter. Der standorttypische und Jahrhunderte, wenn nicht Jahrtausende bestehende tiefwurzelnde Trockenrasen wirkt stabilisierend und verhindert Erosionen und Hangrutschungen. Das ist mit den durch Schafe kurzgehaltenen Grasnarben auf Deichen zu vergleichen.
Nun zu dem Termin am 21.09.: Da fand die sechste Sitzung des Ortsbeirates in Neulangsow bei Seelow statt, auf dem die Maßnahmen vorgestellt wurden. Es ist unbestritten, dass es dort heftige Kritik oder Widerstand gegeben hat. Ich kann Ihnen sagen: Im Ergebnis dieses Termins wird die geplante Gehölzentnahme am Westhang des Krugbergs in diesem Jahr zurückgestellt. Das LfU wird sich also umgehend mit den betroffenen Eigentümern in Verbindung setzen, um die vorgesehene Gehölzentnahme zu erörtern und Akzeptanz zu erzielen. Erst wenn die Vorbehalte ausgeräumt sind, kann eine Gehölzentnahme auf den Flächen erfolgen.
Vielen Dank, Herr Minister. - In den vergangenen Jahren wurde ebenfalls im Landkreis Märkisch-Oderland - im dortigen Ortsteil Nieschen - ein großer Teil der Robinien gerodet. Danach ist nichts passiert, es sieht nach wie vor wie Kahlschlag aus - das ist die negative Erfahrung, die ich dort gemacht habe.
Sie haben die Sitzung des Ortsbeirates am Montag, dem 21., erwähnt. Dort wurden auch Unterschriftenlisten gegen die Rodung im Ortsteil Werbig übergeben. Ich gebe zu, eine dieser Unterschriftenlisten enthält meinen Namen. Insofern frage ich - sofern Sie mir das heute mitteilen können - nach: Laut den FFH-Managementplänen ist auch die Bevölkerung einzubeziehen. Wir konnten der „Märkischen Oderzeitung“ entnehmen, dass auf dieser Sitzung verpasst wurde, das Gespräch mit den Eigentümern zu suchen. Wie wird der übliche Weg, die Bevölkerung bzw. in dem konkreten Fall die Eigentümer einzubeziehen, ansonsten beschritten?
Sie erwähnten es auch, Herrn Minister: Die Trockenrasenhänge sind FFH-Gebiet, und es gibt die EU-Verpflichtung. Ist denn abzuschätzen, welche Konsequenzen es haben wird, wenn dem in dem konkreten Fall nicht nachgekommen wird? Mit welchen Repressionen müssten wir dann rechnen? Welche Vorgaben gibt es seitens der EU?
Insgesamt gesehen - das wissen Sie vielleicht auch - hat Deutschland - auch das Land Brandenburg - momentan einige EU-Verfahren wegen unzureichender Umsetzung der FFH-Richtlinie am Hals. Wir sind natürlich bestrebt, dem zu entkommen. Da werden nicht nur die einzelnen Gebiete bei Neuwerbig, in Werbig oder der Krugberg betrachtet, sondern es gibt eine Gesamtschau, und da drohen Deutschland hohe Strafzahlungen an die EU. Deswegen sind wir ja bestrebt - das haben wir jetzt auch geschafft -, der EU alle FFH-Gebiete mit dem notwenigen Schutzstatus zu melden bzw. gemeldet zu haben. Das bedeutet aber auch, dass wir unseren Verpflichtungen auch erkennbar nachkommen. Wenn wir eingeleitete Maßnahmen - wie heute dokumentiert - jetzt stoppen, dann wird das natürlich auch bei der EU auffallen. Deswegen sage ich: Unser Ziel ist es, diese Maßnahmen tatsächlich zu ergreifen; aber wir wollen sie im Einvernehmen mit den Betroffenen ergreifen.
Sie hatten geschildert, dass die Eigentümer bzw. in dem Fall eine Erbengemeinschaft nicht angesprochen worden war - das war offenkundig nicht gut. Deswegen wird das ja jetzt nachgeholt. Genauso verweise ich darauf, dass die Stadt Seelow, die ja auch Flächeneigentümerin in dem Gebiet ist, dem LfU eine zeitnahe gemeinsame Klärung der noch unstimmigen Sachverhalte angeboten hat und die Beweidung mit Schafen und Ziegen - sie ist ja ganz wichtig - aus Sicht der Vertreter der Stadt fortgeführt werden kann. Das ist ja schon die halbe Miete, weil nämlich insbesondere Ziegen dazu neigen, junge Gehölze zu verbeißen, und damit auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von Trockenrasenflächen leisten.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die letzte Frage, Frage 247 (Am- pelschaltung auf der B 198 am Ziethener Kreuz), stellt der Abgeordnete Münschke.
Die Baustelle am Ziethener Kreuz auf der B 198 sorgt für reichlich Ärger - zumindest dann, wenn man sich dieser durch Ampelschaltung regulierten Kreuzung aus Richtung An
germünde nähert. Die Wartezeit an der Ampel aus Richtung Angermünde dauert in Spitzenzeiten über eine Stunde! Während aus Richtung Eberswalde und Berlin in einer Ampelphase zwischen 13 bis 18 Fahrzeuge die Baustellenampel passieren, schaffen aus Richtung Angermünde nur drei Fahrzeuge die Grünphase der Ampel.
Ich frage die Landesregierung: Welche kurzfristigen Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um eine verkehrsangemessene Ampelschaltung einrichten zu lassen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Münschke, der Landesbetrieb Straßenwesen hat bereits Anfang August 2020 auf die Verkehrssituation am Ziethener Kreuz reagiert. Aufgrund einer technischen Störung an der Ampelanlage waren die Wartezeiten erheblich länger als vorgesehen und kam es zu langen Staus. Die Störung wurde zwischenzeitlich behoben, und die Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer liegen seitdem im üblichen Rahmen.
Zusätzliche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Verkehrsfluss weiter zu verbessern: Der Radverkehr wird außerhalb des Baustellenbereichs geführt. Weiterhin erfolgte die Beschilderung von Nebenwegen und Straßen, um ein unberechtigtes Einfahren von Fahrzeugen in die Baustelle zu verhindern und die Verkehrsteilnehmer noch deutlicher auf die Verkehrsführung vor dem Baustellenbereich hinzuweisen. Um den Verkehr durch den Signalgeber der Ampelanlage noch besser erfassen zu können, wurden Hinweisschilder aufgestellt und auch Leitschwellen aufgebracht. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Ausführungen. Sie sagten gerade: Zwischenzeitlich ist die Situation geklärt, es wurden Maßnahmen ergriffen. - Können Sie sagen, wann konkret diese Maßnahmen umgesetzt wurden? - Vielen Dank.
Mir ist aufgeschrieben worden, dass Anfang August 2020 reagiert wurde. Ein konkretes Datum kann ich Ihnen nicht nennen, könnte ich aber nachliefern.
Vielen Dank, Herr Minister. - Alle nicht gestellten Fragen werden von der Landeregierung schriftlich beantwortet. Ich schließe damit Tagesordnungspunkt 4.
Bevor ich Tagesordnungspunkt 5 aufrufe, weise ich auf etwas hin: Mir ist aktuell noch nicht bekannt, dass das Verwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen hätte. Insofern gilt die Allgemeinverfügung der Präsidentin. Und ich bitte Sie wirklich, sich an die Regeln zu halten und einen Mund-Nase-Schutz zu tragen; es scheint einigen schwerzufallen. Ich weise auch darauf hin, dass bitte Nase und Mund gemeinsam bedeckt werden sollen. Es bringt auch nichts, wenn man die Maske in der Hand trägt oder in der Handtasche mit sich führt. Ich bitte wirklich, darauf zu achten.