Protocol of the Session on September 23, 2020

Vor diesem Hintergrund lohnt ein Blick in die Begründung des Antrags der AfD-Fraktion. Dort wird ein völliges Zerrbild Brandenburgs gezeichnet. Offenbar haben die Antragsteller die Zahlen nicht verstanden, denn nur so ist erklärbar, dass sie ihren Antrag und ihren Wunsch nach einem Konsens ausschließlich mit Linksextremismus begründen. Von den aufgezählten Fällen hat übrigens kein einziger einen Brandenburger Bezug. Ich will daran erinnern: Dies hier ist der Brandenburger Landtag. Für mich ist eines klar: Ihnen geht es nicht um einen demokratischen Konsens gegen Extremismus, sondern um Ablenkung.

Wie Sie alle wissen, hat der Verfassungsschutz die Partei „Alternative für Deutschland“ im letzten Juni als Verdachtsfall eingestuft. Es liegen hinreichend gewichtige Anhaltspunkte vor, dass von ihr verfassungsfeindliche Bestrebungen ausgehen. So sind dem Landesverband Brandenburg extremistische Positionierungen von AfD-Mitgliedern zuzurechnen, die insbesondere die Menschenwürde und das Demokratie- sowie das Rechtsstaatsprinzip verletzen.

(Zuruf: Lüge!)

Der Einfluss des erwiesen rechtsextremistischen „Flügels“ auf Ihre Gesamtpartei ist in Brandenburg besonders stark ausgeprägt. Und die Anhänger des „Flügels“ sind trotz seiner behaupteten Auflösung noch immer in der Partei und treten öffentlichkeitswirksam für Ihre AfD auf. Hinzu kommt eine personelle und strukturelle Verflechtung der brandenburgischen AfD mit anderen rechtsextremistischen Strukturen.

Die AfD hat gegen die Einstufung als Verdachtsfall nicht geklagt. Ihr stehen aber selbstverständlich sämtliche Rechtswege offen, falls Sie die Einstufung für ungerechtfertigt halten. Und die AfD hat - das sage ich hier in aller Deutlichkeit - selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit, sich von extremistischen Bestrebungen in den eigenen Reihen zu distanzieren. Dafür müsste sich Ihre Partei insbesondere dem Einfluss des nationalistischen „Flügels“ entziehen, Sie müssten die Beziehungen zu anderen Extremisten kappen und von Ihrer bisweilen radikalen Rhetorik abkehren. Doch von all dem passiert bei Ihnen nichts.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor wenigen Tagen veranstaltete die AfD eine Art „Flügel“-Erinnerungstour im Osten. Am 11. September sprach Herr Höcke in Brandenburg und wiederholte dabei seinen Vorwurf - ich zitiere -, die Etablierten hätten eine Herrschaft der Angst errichtet.

Am 14. September sprachen dann Herr Kalbitz und Herr Berndt bei Pegida in Dresden. Herr Berndt gab dort zum Besten - ich zitiere -:

„Vor allem krankt unser Land an einer informellen Koalition […]. Die politische Dominanz dieser informellen Koalition steht der der SED kaum nach […].“

Und Herr Kalbitz erklärte, Bundeskanzlerin Angela Merkel habe es geschafft, dass man die Menschen zu Hause einsperrt und nur noch zum Arbeiten rauslässt.

Zusammengefasst verkünden hier also drei „Flügel“-Altvordere, wir Deutschen lebten quasi im Hausarrest unter einer SED-Herrschaft der Angst. Meine sehr verehrten Damen und Herren, solch einen bösartigen Quatsch muss man sich erst einmal einfallen lassen.

Dann lese ich in Ihrem Antrag allen Ernstes - ich zitiere-, der gesellschaftlichen Polarisierung müsse effektiv begegnet werden. Fangen Sie doch damit an! Auf den Marktplätzen hetzen und zündeln Sie, und hier im Landtag kommen Sie dann als „Möchtegernkonsensdemokraten“ daher. Ein höheres Maß an Scheinheiligkeit ist mir in meinem Leben noch nicht untergekommen!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die klare Ablehnung dieses Antrags ist die einzig richtige Antwort. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön. - Meine Damen und Herren, Herr Dr. Berndt hat eine Kurzintervention angezeigt.

Herr Minister Stübgen, Sie haben in Ihrem Amtseid gelobt, Gerechtigkeit gegen jedermann walten zu lassen. Ich vermisse das. Ihr Beitrag ist unsäglich! Wenn Sie unterstellen, die AfD oder Teile der AfD oder der von mir mitbegründete Verein „Zukunft Heimat“ stünden nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, dann weise ich das entschieden zurück!

Sie haben keinen einzigen substanziellen Beweis gebracht. Sie arbeiten ausschließlich mit Kontaktschuld. Sie arbeiten ausschließlich mit Unterstellungen, und Sie zeichnen ein Zerrbild der Situation in Brandenburg. Sie zeichnen ein Zerrbild einer Epidemie des Rechtsextremismus in Brandenburg, das Sie nur deshalb zeichnen können, weil Sie 960 „Flügel“-Anhänger - woher Sie diese Zahlen haben, bleibt auch Ihr Geheimnis - und 30 ehemalige Mitglieder der JA auf einmal dem Rechtsextremismus zuordnen. Sie zeichnen ein Zerrbild, weil Sie zu einer informellen Koalition von Parteien gehören, die Wähler an die AfD verloren haben, womit Sie politisch nicht fertig werden können. Ich muss sagen: Es ist eine Schande, wenn ein Innenminister in dieser Art und Weise hier im Landtag Partei ergreift und eine friedliche politische Opposition diffamiert! Eine Schande!

Herr Minister, ich gehe davon aus, dass Sie reagieren möchten. Bitte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Berndt, danke, dass ich noch einmal reden darf.

Punkt 1: Ich habe nicht behauptet, dass Ihre Partei nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht - Sie erinnern sich vielleicht daran. Der Verfassungsschutz hat - und ich unterstütze das vollumfänglich - Ihre Landespartei als Verdachtsfall und als Beobachtungsfall eingestuft.

Wir haben eine umfängliche Erklärung - also einen Einstufungsvermerk - dazu angelegt.

(Zuruf)

Sie haben natürlich das Recht, sich ihn anzuschauen. Herr Möller hat ihn ja schon durchgelesen.

(Gelächter und Zuruf)

Vielleicht schauen Sie ihn sich auch einmal an. Da sehen Sie nämlich die Sammlung von Zitaten und Aktivitäten, die uns zweifelsfrei zu der Überzeugung bringen, dass Bestrebungen zumindest erheblicher Teile Ihres Landesverbands gegen die freiheitliche Grundordnung gerichtet sind. Das ist der Beleg. Sie können dagegen klagen. Sie haben das doch immer angekündigt. Machen Sie das doch endlich; dann bekommen Sie nämlich auch noch einen Richterspruch, der unsere Position bestätigt.

Ich habe Sie doch zitiert, und mir fehlt die Zeit, aber auch die Lust, noch mehr Zitate von Ihnen, die wir alle kennen, hier beizubringen. Wenn Sie so tun, als hätte es etwas mit dem Konsens von Demokratie zu tun, wenn Sie hetzen, verleumden und demokratisch gewählten Regierungen SED-Diktatur unterstellen, dann ist das genau das, was gegen die freiheitliche Grundordnung gerichtet ist. Das werden wir mit unserer Demokratie und ich als Innenminister wirkungsvoll und noch wirkungsvoller bekämpfen. Also machen Sie ruhig weiter so; für mich ist das nicht das Problem. Unsere Demokratie ist wehrhaft!

(Zurufe)

Meine Damen und Herren, aufgrund der Zeitüberschreitung der Landesregierung haben wir jetzt pro Redner noch einmal fünf Minuten, wenn Sie das möchten.

(Zurufe)

Das betrifft Frau Abgeordnete Duggen von der AfD-Fraktion. Möchten Sie das in Anspruch nehmen? Bitte.

(Zuruf: Aber selbstverständlich!)

Keine Sorge, ich werde es kurz machen: Herr Minister Stübgen, das, was Sie hier wieder über unsere Partei erzählen, ist einfach der übliche Beißreflex, der bei Ihnen einsetzt. Wir reden über Linksextremismus, und Sie gucken erst einmal wieder auf unsere Partei. Gut, seis drum! Herr Dr. Berndt hat ja hinreichend dazu ausgeführt.

Sie sagten, Sie hätten den Linksextremismus im Blick. Ihn im Blick zu haben reicht aber nicht, Sie müssen auch handeln - und das vermisse ich bei Ihnen.

Frau Johlige, Sie hätten sich das Geld sparen können. Wir sind auch ohne Seife bei Ihnen regelmäßig fassungslos, weil Sie - wie heute - die Linksextremisten hofieren und sich bei ihnen noch bedanken. - Vielen Dank.

Frau Abgeordnete Schäffer, Sie hätten jetzt auch noch die Möglichkeit. - Sie möchten nicht sprechen. - Frau Johlige hätte auch noch die Möglichkeit - und möchte nicht sprechen. - Herr Vida hätte auch noch eine Möglichkeit - und möchte nicht sprechen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion „Antiextremistischer Grundkonsens in Politik und Gesellschaft - Rechtsstaat und Demokratie schützen“, Drucksache 7/1988. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich bei Enthaltungen abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und rufe Tagesordnungspunkt 14 auf.

TOP 14: Maskenpflicht an Schulen und Horteinrichtungen unverzüglich aufheben!

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/1989

Es spricht für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Schieske. Bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Was ist in Zeiten von Corona mit Mindestabstand und Maskenpflicht die Gemeinsamkeit zwischen Bundespräsident Steinmeier, Bundesfamilienministerin Giffey, der Grünen Roth und einem achtjährigen Mädchen aus Prenzlau, einem Neunjährigen aus Potsdam und einem Zwölfjährigen aus Wünsdorf? Ich gebe Ihnen die Antwort: Sie alle trugen keine Maske. - Und was ist der Unterschied zwischen den Genannten? Auch darauf gebe ich Ihnen gern die Antwort: Dem Mädchen wurde als Strafe die Hofpause verweigert, und sie wurde gezwungen, zehnmal den Satz „Ich muss im Schulhaus die Maske aufsetzen“ aufzuschreiben. Der Neunjährige wurde am Betreten des Schulhauses gehindert und der andere Junge kurzerhand aus dem Schulbus geworfen. Auf der anderen Seite: keine Konsequenzen für Steinmeier, Giffey und Roth. Das sind übrigens dieselben Personen - aber längst nicht alle -, die seit Monaten in Dauerschleife Panik vor einem angeblichen Killervirus verbreiten und scharfe Konsequenzen androhen. Und wenn irgendwer die Weisheit der Regierungsentscheidungen in Bund und Land anzweifelt und aus der Reihe tanzt, ist er wahlweise ein Rechtsextremer, ein Verschwörungstheoretiker oder - wie die Chefin der ehemaligen Partei der „kleinen Leute“, SPD-Vorsitzende Esken, zu sagen pflegt - ein „Covidiot“ - wir haben es heute mehrfach hier gehört.

Ich sage Ihnen ganz deutlich: Ich habe die unterschiedlichen Maßstäbe, die Sie als politische Entscheidungsträger an die Bevölkerung anlegen, gründlich satt. Ich habe die Willkür und Heuchelei satt, die von Anfang an Ihre Corona-Politik bestimmte, und ich habe es satt, dass diese Willkür auf dem Rücken der Schüler, Lehrer und Eltern ausgetragen wird.

(Zuruf)

Willkür ist es vor allem deshalb, weil die von Ihnen verordnete Maskenpflicht allgemein und an Schulen im Speziellen ein Stück aus dem Tollhaus ist.

Die Regierung hat in der Umgangsverordnung das Tragen von Masken an Schulen außerhalb des Unterrichts vorgeschrieben. Dabei soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Das ist ein reichlich unpräziser Begriff. Ist es Ihnen egal, dass medizinisch keine Schutzwirkung für Alltags- und chirurgische Masken nachgewiesen werden kann, oder wissen Sie es einfach nicht? Wenn Sie es nicht wissen, dann besuchen Sie doch einmal die Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, wo es eindeutig heißt - ich zitiere daraus -:

„Träger der beschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.“

(Zuruf)

Und welchen Schluss haben Sie aus dieser Tatsache gezogen? Sie haben den Nachweis für die Schutzfunktion von Masken mit einem Federstrich für null und nichtig erklärt. In der Umgangsverordnung schreiben Sie: Die Mund-Nasen-Bedeckung könne - Zitat - „unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie“ getragen werden. Bei einem angeblichen Killervirus sollen auf einmal bewährte Prüf- und Zertifizierungsmaßnahmen, die aus gutem Grund für die Sicherheit von Masken bürgen sollen, egal sein? - Eine ziemlich laxe Haltung angesichts der angeblichen Lebensgefahr, oder?

Im Ergebnis ist Ihre Maskenpflicht also genauso wirksam wie die Empfehlung mittelalterlicher Quacksalber, zum Schutz vor der Pest wohlriechende Kräuter zu verbrennen oder Bibelverse als Talisman zu tragen.

Wenn Sie trotzdem an Ihrem Schauermärchen festhalten, der „Schwarze Tod 2.0“ sei auf dieses Land herniedergefahren, Ihre Antwort darauf gleichzeitig aber lautet „Schutzkategorien sind egal, Hauptsache Schüler hängen sich irgendwelche nutzlosen Stofffetzen vor das Gesicht“, dann zeigen Sie damit nur: Ihnen geht es nicht um medizinischen Schutz, sondern um Gängelung, Angstmacherei und die totale Kontrolle über das Verhalten der Bevölkerung.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein. - Wenn Sie Kinder schon dazu zwingen, in bestimmten Schulbereichen Masken zu tragen, in anderen aber nicht, dann müssen die Dinger permanent ausgetauscht werden. Warum? Weil die Kinder die Maske ja ständig auf- und absetzen müssen.