Protocol of the Session on August 27, 2020

Zum anderen ist noch zu klären, wie die Schulgesundheitsfachkräfte am besten an das System Schule angebunden werden können. Die Koalition plant, für Schulen nach dem Sozialindikator 400 Stellen für sogenannte multiprofessionelle Teams bereitzustellen. Diese Stellen sind beispielsweise für Schulpsychologie, für Schulsozialarbeit, aber auch für IT-Expertinnen und -Experten oder Verwaltungsleute vorgesehen. Ich kann mir gut vorstellen, dass auch die Gesundheitsfachkräfte ein wichtiger Bestandteil solcher multiprofessionellen Teams sind.

Das Gesundheitsministerium hat bereits die Verlängerung des Modellprojekts signalisiert. Dann kann auf Grundlage der Evaluierung fundiert und hoffentlich positiv über die Verstetigung entschieden werden. - Danke schön.

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der Landesregierung fort. Für sie spricht Frau Ministerin Nonnemacher.

Sehr verehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seitens des MSGIV besteht ein großes Interesse an einem Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften im Land Brandenburg und der Überführung des modellhaften Einsatzes in ein Regelangebot. Obwohl wir uns der gegenwärtigen Haushaltssituation bewusst sind, wollen wir alles versuchen, ab dem Jahr 2022 eine Überführung des Modellprojekts in ein Regelangebot zu erreichen, weil wir die Bedeutung des Einsatzes von Schulgesundheitsfachkräften sehen.

Es geht mir im Kern um Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung sowie um Prävention an Schulen als ein niederschwelliges kinder- und jugendorientiertes Angebot. Über die vielfältigen Aufgaben dieser Fachkräfte haben die Vorrednerinnen und Herr Lüttmann schon ausführlich gesprochen, und sie haben das sehr gut dargestellt. Da möchte ich nicht noch einmal alles wiederholen.

Durch eine Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Kinder und Jugendlichen während des Schulbesuches sind auch positive Auswirkungen auf den Bildungserfolg und auf das Schulklima insgesamt wahrnehmbar. Gerade in der Zeit der CoronaPandemie werden die Schulgesundheitsfachkräfte für die Umsetzung der umfassenden Hygienevorschriften und Folgemaßnahmen benötigt und sehr geschätzt. Das ist ein weiterer Aspekt, der aus meiner Sicht deutlich für die Verstetigung des Einsatzes von Schulgesundheitsfachkräften als Regelangebot an den Schulen spricht.

Zum Stand des Verfahrens ist schon viel gesagt worden. Brandenburg erprobt seit dem Jahr 2017 in einem Modellprojekt die

Möglichkeiten des Einsatzes dieser Fachkräfte. Auch die Zahl der Beschäftigten - 18 Schulgesundheitsfachkräfte, teilweise in Teilzeitbeschäftigungen, an 26 Schulen - wurde häufig genannt, deren befristete Arbeitsverträge am 31.12.2020 auslaufen. Das ist sicherlich eine schwierige Zäsur, und das Halten dieser ausgebildeten Fachkräfte - da gebe ich Frau Dannenberg völlig Recht - ist wichtig, aber es wird nicht ganz einfach sein.

Das Projekt wurde schon 2019 um weitere zwei Jahre verlängert. In diesem Zeitraum sollten insbesondere die schulischen Übergänge, die Anbindung der Schulgesundheitsfachkräfte und die Messung von gesundheitlichen und bildungsrelevanten Effekten betrachtet werden. Mit der aktuell bis Ende des Jahres abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung zwischen der AOK, der Unfallkasse, dem MSGIV, dem MBJS und der AWO des Bezirksverbandes Potsdam sollte auf Basis von Gutachten und Evaluierungen festgestellt werden, ob der Einsatz im Land Brandenburg gelingen kann.

Zwar liegen coronabedingt noch nicht alle Evaluierungen vollständig vor, jedoch sind die positiven Ergebnisse bereits jetzt deutlich erkennbar.

Vorbehaltlich der weiteren Haushaltsberatungen sind für das nächste Haushaltsjahr Mittel in meinem Haushalt vorgesehen, damit das Projekt auf jeden Fall verlängert werden kann, um die Evaluierung fundiert auswerten und die Ergebnisse im Land präsentieren zu können. Auf deren Basis sollte, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, im nächsten Jahr eine Entscheidung über die landesrechtliche Umsetzung eines Regelangebotes erfolgen.

Auch die Länder Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein führen bereits Modellprojekte zur Erprobung von Gesundheitsfachkräften durch, wobei Hessen sogar schon ein Regelangebot umsetzen konnte. Allerdings möchte ich die Euphorie ein klein wenig dämpfen: Es handelt sich dabei um zehn Stellen, die übrigens beim Kultusministerium angebunden sind, und das bei einem Land, das 4,2 Millionen oder sogar noch mehr Einwohner hat, also deutlich größer ist als Brandenburg.

Ich muss zudem ein wenig die Euphorie dämpfen, Frau Dannenberg, wenn Sie davon sprechen, dass an jeder Schule eine Schulgesundheitsfachkraft vorhanden sein sollte. Lassen Sie mich darstellen, wie schwierig es schon sein wird, diese Kräfte, die wir derzeit haben und die wirklich wertvolle Arbeit leisten, hier zu halten und in die Regelversorgung zu bringen.

Wenn ich dann unterstelle, dass empfohlen wird, dass auf 700 Schüler und Schülerinnen je eine Gesundheitsfachkraft kommen soll, dann wären das bei 248 000 Schülern, die wir an allgemeinbildenden Schulen in Brandenburg haben, rund 350 unbefristete Stellen, die eingebracht werden müssten. Da muss ich in Anbetracht der augenblicklichen Situation die Euphorie leider etwas dämpfen.

Ich habe mich aber immer zu dem Projekt bekannt. Es leistet sehr, sehr gute Arbeit. Wir wollen uns nach Kräften darum bemühen, dass wir es mit einem Jahr Verzögerung in die Regelversorgung bringen, aber auch diese Bemühung ist schon schwierig, und das sollten Sie bitte auch mal anerkennen. Wenn Sie davon sprechen, in Corona-Zeiten 350 neue Stellen auszubringen, ist das einfach realitätsfern. - Danke schön.

Vielen Dank. - Das Wort erhält noch einmal die antragstellende Fraktion. Frau Abgeordnete Dannenberg, bitte.

Liebe Frau Nonnemacher, bei allem Respekt: Hier zu behaupten, unser Ansinnen wäre realitätsfern, finde ich schon ein starkes Stück! In dem Antrag steht lediglich, dass wir die 18 Fachkräfte zunächst sichern wollen. In meinem Vortrag habe ich deutlich gemacht, dass es schön wäre, wenn alle Schulen eine Schulgesundheitsfachkraft hätten.

Wir sind durchaus nicht realitätsfern, wenn wir sagen, dass wir hier Schritt für Schritt vorangehen wollen. Wir wären ja schon froh, wenn wir zehn Fachkräfte mehr hätten. Dann wären wir alle schon glücklich. Das war unter der Gürtellinie, Frau Nonnemacher! Bloß gut, dass wir hier einen Livestream haben und genug Leute zuschauen, die dieses Thema betrifft.

Frau Barthel, Sie haben in keiner Weise verstanden, worum es geht. Sie haben keine Ahnung von der Arbeit der Schulgesundheitsfachkräfte, und pädagogisches Wissen haben Sie sowieso nicht. Sie haben sich selbst ins Aus geschossen. Das war zum Fremdschämen!

Niemand hat sich bisher in die Situation der Fachkräfte versetzt. Es ist doch logisch, dass sie eine sichere Perspektive brauchen! Wenn andere Bundesländer ihnen eine solche bieten, sind die Fachkräfte weg. Das ist einfach so.

Im Übrigen liegen alle Fakten auf dem Tisch: Implementations- und Wirkanalyse der Charité 2018, Tätigkeitsbericht der AWO als Projektträger 2019, Anwaltskanzlei Dombert in Potsdam, Technische Hochschule Mittelhessen, Anwaltskanzlei Hohage in Hamburg, Delmenhorster Institut für Gesundheitsförderung. Das liegt alles schon vor! Dazu kann ich nur sagen: Wer etwas will, findet Wege, und wer etwas nicht will, findet Gründe. Sie eiern hier nur rum. Ich denke, dass die Schulgesundheitsfachkräfte

600 000 Euro im Jahr wert sind, wenn es darum geht, sie für das Land zu sichern.

Schade, aber vielleicht finden wir ja noch einen Weg, indem Sie ein Signal an diese Fachkräfte senden, damit sie zumindest in der Übergangsphase hier in Brandenburg abgesichert sind. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE, „Verstetigung der Schulgesundheitsfachkraft an Brandenburger Schulen“, Drucksache 7/1772. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ohne Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf.

TOP 7: Besserstellung von Asylbewerbern bei der Fahr- erlaubnisvergabepraxis beenden

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/1409

Ich eröffne die Aussprache mit dem Redebeitrag der AfD-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter John.

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Brandenburger am Livestream! Wenn ich mir die Politik der Landesregierung der letzten Jahre anschaue, kann ich einen roten Faden erkennen - leider aber zum Nachteil der hier lebenden Brandenburger.

In diesem Fall rede ich konkret von einer misslungenen Integrationspolitik, insbesondere mit Blick auf die Fahrerlaubnis-Vergabepraxis bei Asylbewerbern. Ich rede dabei von einer völlig falschen Praxis bei der Vergabe der Fahrerlaubnis und einer ungerechtfertigten Bevorzugung von Asylsuchenden.

Es geht nicht nur um Bevorzugung, sondern auch um Gleichberechtigung. Wenn wir die Verhältnisse, die wir hier im Lande für Asylsuchende schaffen, nicht auch dort finden, wo wir als deutsche Staatsbürger möglicherweise Fahrerlaubnisse beantragen, dann empfinde ich das nicht als Gleichberechtigung. Warum, darauf werde ich gleich noch eingehen.

Unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und der Bleibeperspektive werden hier Kosten entwickelt, für die letztlich das Land und der Brandenburger Steuerzahler aufkommen müssen.

Zu einigen Zahlen und Fakten: In Deutschland - sagen wir besser: Schlaraffenland, also in einem Land, in dem sehr viele Asylsuchende gut und gerne leben wollen - steht Deutsch offensichtlich nicht hoch im Kurs. Das bestätigen nicht nur die geringen Teilnehmerzahlen der etlichen Integrationsangebote, sondern auch die Zahl der auf Türkisch abgelegten theoretischen Fahrprüfungen: Sie lag 2019 bei 28 692 - das entspricht auch in etwa dem Niveau der Vorjahre. Auch Prüfungen auf Hocharabisch, die 2016 eingeführt wurden, vervielfachten sich in kurzer Zeit von 16 430 auf sage und schreibe 131 809 im vergangenen Jahr. Weiterhin sind Theorieprüfungen natürlich neben Deutsch auch auf Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch und Spanisch möglich. Dass es solche Privilegien in den genannten Ländern für deutsche Staatsbürger nicht gibt, spricht für sich, und das ist ein weiterer Grund, diese Praxis endlich zu beenden.

Das spielt aber für die Landesregierung keine Rolle. Hauptsache, neue Landesaufnahmeprogramme werden noch schnell auf den Weg gebracht.

(Zurufe)

- Ja, das ist die Schwerpunktstrategie der Politik hier in diesem Hause! - Ich gehe noch einmal kurz auf einen Beitrag von Frau Johlige ein, die vorhin ja auch zu Recht kritisierte, dass diese Zielgruppenauswahl und die Rahmenbedingungen da schon Probleme darstellen. Das ist ein weiteres Indiz dafür, dass dieses Landesaufnahmeprogramm eigentlich ad absurdum geführt wird.

Ein weiterer Punkt - Frau Johlige ist zwar nicht da, trotzdem muss ich darauf eingehen -: Sie bezeichnen Menschen als Zielgruppe. Das ist Diskriminierung in reinster Form - tut mir leid!

(Domres [DIE LINKE]: Unsinn!)

- Wenn Menschen als Zielgruppe betitelt werden, dann hört es auf - aber die Asylindustrie funktioniert.

(Zurufe)

- Natürlich! - Nun zu den Kosten: Durchschnittlich kostet ein Führerschein um die 2 000 Euro. In der Antwort der Landesregierung - Drucksache 7/1153 - auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion heißt es zur Erhebung der Daten im Rahmen der Antragstellung für die Erteilung der Fahrerlaubnis:

„Der Aufenthaltsstatus der jeweiligen Antragsteller ist in dieser […] Aufzählung nicht enthalten […].“

Weiterhin heißt es, die anfallenden Kosten würden hier nach SGB II und III erstattet. Es ist also nicht maßgeblich, ob jemand anerkannter Asylbewerber - heißt: Aufenthalt auf Zeit - ist. Es ist auch nicht maßgeblich, ob jemand geduldeter Asylbewerber - heißt: Asylbewerber ohne Bleibeperspektive - ist, und es ist auch nicht maßgeblich, ob jemand als „sofort abschiebungspflichtig“ eingestuft wurde. Meine Damen und Herren, das ist komplettes Politikversagen, und da werden wir als AfD uns auch ganz klar positionieren.

Nach dem gestrigen Antrag der Koalitionsfraktionen sollen nun auch straffällig gewordene Asylbewerber mittels einer Taskforce abgeschoben werden. Ich bedanke mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bei den Vertretern der Koalitionsfraktionen, Herr Bretz, die hier eine Forderung aus dem AfD-Grundsatzprogramm aus dem Jahr 2016 übernommen haben. Herzlichen Dank an dieser Stelle!

Nun noch einmal zu Herrn Minister Stübgen: Wahrscheinlich kann Ihre Taskforce, über die wir gestern ja eingehend debattiert haben, auch noch gar nicht loslegen, weil möglicherweise Fahrprüfungen von Asylsuchenden noch zu Ende gebracht werden müssen - mal sehen. Aber vielleicht nutzen Sie ja unseren Antrag, um die Arbeit der Taskforce etwas zu beschleunigen - mal schauen. Ich empfehle Ihnen auch - den Satz muss ich einfach loswerden - Folgendes: Denken Sie einmal über eine neue Taskforce nach, nämlich eine, die unsere Landesgrenzen kontrolliert, damit diejenigen, die hier mit viel Geld freiwillig oder unfreiwillig ausgewiesen und abgeschoben werden, nicht morgen wieder vor der Tür stehen.

(Zurufe)

- Ich weiß, die Komplexität ist ein bisschen schwierig für Sie. - Zurück zu den Fakten: In Brandenburg gibt es derzeit 7 300 ausreisepflichtige Personen, von denen 2 285 vollziehbar ausreisepflichtig sind.

(Zurufe)

Alle hatten Anspruch - zuhören! - auf den Erwerb einer Fahrerlaubnis, auf Integrationskurse, Kinderbetreuung und ärztliche Versorgung.