Protocol of the Session on August 27, 2020

Ich erinnere an den letzten Landtag. Ich habe gestern von der Grünen-Fraktion, die ich vermisse, gesprochen. Eigentlich vermisse ich heute gerade den letzten Landtag. Denn der letzte Landtag hatte Selbstbewusstsein. Der letzte Landtag hat mehrere Gesetze auf den Weg gebracht, die die Landesregierung eigentlich nicht wollte. Ich erinnere an das Parité-Gesetz und an das Bestattungsgesetz. Der letzte Landtag hat auch das Jezidenprogramm auf den Weg gebracht, und zwar gegen den Willen der Landesregierung und mit einem unglaublichen gemeinsamen Willen, dieses Programm hinzubekommen, auch wenn die Landesregierung es nicht umsetzen möchte.

Jetzt aber lehnt eine Koalition, an der zwei Fraktionen beteiligt sind, die dieses Jezidenprogramm auf den Weg gebracht haben - ohne Grüne und CDU gäbe es dieses Programm nicht -, mit der Begründung einer Fristsetzung einer Evaluation, einer Überprüfung und einem Prüfauftrag - liebe Koalition, Sie lieben doch Prüfaufträge so sehr! -, ob man es fortsetzen sollte, ab. Das ist einfach nur billig und peinlich.

Ich lasse übrigens die Zwischenfrage des Kollegen Lüttmann zu, Frau Präsidentin.

Bitte schön, Herr Lüttmann.

Liebe Kollegin Johlige, ich möchte nur fragen, ob Sie mir aufmerksam zugehört haben. Ich hatte ja eine weitere Begründung angeführt, nämlich zum einen die Problematik, dass ein solches Programm derzeit wahrscheinlich nicht genehmigungsfähig wäre.

Dazu komme ich noch!

Das war eine weitere Ausführung, die ich gemacht habe. Darüber hinaus habe ich gesagt, dass der Antrag eigentlich entbehrlich sei, da die Evaluation sowieso selbstverständlich stattfindet.

Ich wollte bloß fragen, ob Sie das gehört haben.

Herr Lüttmann, dann benutze ich …

(Zuruf)

- Das ist schön.

… für die Beantwortung Ihrer Anfrage gleich einen Punkt, auf den ich Sie sowieso hinweisen wollte. Wenn Frau Schäffer recht hat, dass Sie über das Resettlement-Programm gehen wollen, und wenn Sie sagen, dass ein Landesaufnahmeprogramm, wie wir es in der letzten Wahlperiode auf den Weg gebracht haben, derzeit nicht genehmigungsfähig sei, empfehle ich Ihnen dringend,

Ihren Antrag zu überarbeiten. Denn dann stimmt Ihre Rechtsgrundlage nicht. Sie sprechen in Ihrem Antrag von § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz. Das ist der Paragraf für Landesaufnahmeprogramme wie in der letzten Wahlperiode. Die Resettlement-Programme sind in § 23 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Davon sprechen Sie aber in Ihrem Antrag nicht. Ich würde der Koalition wirklich empfehlen, das zu überarbeiten. Ansonsten fordern Sie von der Landesregierung ein Landesaufnahmeprogramm wie das Aufnahmeprogramm für die Jezidinnen und Jeziden in der vergangenen Wahlperiode. Aber Sie haben ja noch ein paar Minuten Zeit und können noch einmal hineinschauen.

Damit bin ich bei Ihrem Antrag. Selbstverständlich werden wir dem Antrag zustimmen, weil wir es immer begrüßen, wenn Menschen in Not in Brandenburg geholfen wird. Wir haben eine lange Tradition an Landesaufnahmeprogrammen. Wir haben nicht nur das Programm für verfolgte Jezidinnen und Jeziden, sondern auch das Programm für syrische Flüchtlinge. In diesem Zusammenhang haben wir in Brandenburg tatsächlich einiges geschafft.

Allerdings, liebe Koalition, haben Sie uns dieses Aufnahmeprogramm schon einmal mit dem Koalitionsvertrag verkauft. Ich muss feststellen, dass seit zehn Monaten nichts passiert zu sein scheint. Denn mehr als einen vagen Zeitplan haben Sie uns bisher nicht geliefert. Insofern kann ich Ihnen nur sagen: Ich würde mir wünschen, dass Sie sehr genau darauf schauen, was wir in der vergangenen Wahlperiode an Fehlern gemacht haben. Deshalb wollen wir eine Evaluation. Denn wir wissen, dass beim Jezidenprogramm einiges richtig schiefgegangen ist, und ich glaube, dass Sie die gleichen Fehler wieder machen werden.

Wenn man nämlich vorher nicht genau definiert - und das ist bisher nicht geschehen -, welche Zielgruppe man eigentlich hat - es handelt sich nämlich um extrem vulnerable und sehr spezifische Gruppen, die man auch sehr spezifisch betreuen muss -, kann uns das Gleiche passieren wie beim letzten Mal: dass nämlich der Partner für die Auswahl nicht zu unserer Zielgruppe passt. Und dann passiert es, dass am Ende eine andere Zielgruppe, als ursprünglich vom Landtag definiert wurde, hier ankommt. So etwas könnte man in einer Evaluation feststellen.

Eine weitere Schwachstelle Ihres Antrages - auch hierauf hatte ich schon hingewiesen - ist die Rechtsgrundlage. Sie werden das Einvernehmen des BMI brauchen, und wir wissen, dass Berlin und Thüringen derzeit genau dieses nicht bekommen. Deshalb könnte ich mir auch vorstellen, dass die Koalition sich dazu bekennt, sich einer Bundesratsinitiative dahin gehend, dass genau dieses Einvernehmen nicht mehr notwendig ist, anzuschließen. Das wäre ein möglicher Schritt.

Frau Abgeordnete, ich muss Sie bitten, zum Schluss zu kommen.

Außerdem treffen Sie in Ihrem Antrag keinerlei finanzielle Vorsorge. Wir wissen... - Frau Präsidentin?

Ich muss Sie bitten, zum Schluss zu kommen.

In Ordnung. - Sie treffen keinerlei finanzielle Vorsorge. Wir wissen, dass ein solches Programm Geld kostet, und vor allem auch, dass ein solches Programm Stellen braucht.

Meine Damen und Herren, leider ist meine Redezeit abgelaufen. Das wundert mich ein bisschen, weil ich eigentlich zwischendurch noch Zeit für die Beantwortung der Frage hatte. Aber das kann ich jetzt nachträglich nicht mehr überprüfen. Wir werden zustimmen. Allerdings, ganz ehrlich: Dass Sie unseren Entschließungsantrag ablehnen, halte ich für ein Armutszeugnis!

Danke schön. - Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Richstein von der CDU-Fraktion. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Nothing, auf Sie ist wirklich Verlass. Wenn man Ihnen zuhört, dann weiß man, warum der brandenburgische Verfassungsschutz die AfD als Beobachtungsobjekt eingestuft hat und warum er sagt, dass sie ein ethnokulturelles Volksbild hat, das Menschen anderer Herkunft und Religion verächtlich macht und damit gegen die Menschenwürde verstößt. Sie reden bei so einem Antrag, bei dem Sie noch gar keine Person vor Augen haben, von „sogenannten Flüchtlingen“. Sie nennen sie „gesellschaftsinkompatibel“. Sie sagen, es sei eine Phrase, wenn wir von einem weltoffenen und solidarischen Land sprechen. Für uns ist das keine Phrase. Wir sind der Auffassung: Wir sind ein weltoffenes Land und wir sind ein solidarisches Land! Und da kann ich es nur mit Konrad Adenauer halten: Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben einen unterschiedlichen Horizont.

Meine Damen und Herren, es ist nicht das erste Mal, dass sich Brandenburg der großen Herausforderung stellt, Schutzbedürftigen mit einem humanitären Landesaufnahmeprogramm zu helfen. Die Jezidinnen und Jeziden, die 2019 ins Land kamen, wurden schon erwähnt. Nur wenige Wochen ist es her, da kamen die ersten kranken Kinder aus den griechischen Flüchtlingslagern mit ihren Familien nach Brandenburg, um Sicherheit, Schutz und medizinische Betreuung zu finden. Damit beteiligt sich Brandenburg, wie von der Innenministerkonferenz beschlossen, mit 44 Personen an der Aufnahme von 243 kranken Kindern und deren Familienangehörigen. Auch wenn die Corona-Pandemie in den letzten Monaten viele wichtige Themen in den Schatten gestellt hat, darf nicht weggeschaut werden. Wir müssen Menschen, die vor kriegerischen Konflikten und Verfolgung flüchten, Hilfe anbieten. Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen konzentriert sich auf Menschen, die von Kriegshandlungen betroffen sind, und Menschen, die aus religiösen Gründen verfolgt werden, beispielsweise Christinnen und Christen. Schon in meinem Redebeitrag zum Antrag der Linksfraktion „Landesaufnahmeprogramm für syrische Geflüchtete verlängern und ausweiten“ im Dezember 2019 habe ich darauf hingewiesen, dass besonders schutzbedürftigen sowie aus religiösen Gründen verfolgten Menschen Hilfe angeboten werden muss. Umso mehr freue ich mich, dass diesen Gruppen nun Aufmerksamkeit zuteilwird.

Im Angesicht der Not leidenden Menschen ist eine schnelle Hilfe wünschenswert. Das Vorhaben ist jedoch nicht einfach, und wir haben uns einen engen Zeitplan auferlegt, den ich sehr ambitioniert finde, auch wenn Sie, Frau Johlige, da anderer Meinung

sind. Noch bis Ende des Jahres soll das Landesaufnahmeprogramm konzipiert sein, und bereits 2021 wollen wir mit der Aufnahme starten. Bei der Auswahl und der Einreise wird Brandenburg - das wurde ja bereits erwähnt - von den Kooperationspartnern UNHCR und Internationale Organisation für Migration unterstützt. Ohne deren Erfahrung wäre das Projekt wohl schwer in kurzer Zeit umzusetzen. Zudem ist das Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Voraussetzung, auch darauf wurde schon eingegangen.

Zu erwähnen bleibt noch - und ich meine, das ist ein wichtiger Faktor -, dass die ausgewählten 200 Personen, denen jährlich Schutz gewährt werden soll, vom Verfassungsschutz überprüft werden, bevor die Einreise beginnt. Es wird sich zeigen, dass eine gute und effektive Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Innenministerium notwendig ist, um dieses Programm, das ohnehin nur mit enormer Anstrengung zu bewältigen ist, umzusetzen. Wir verschließen nicht die Augen: Natürlich braucht so ein Landesaufnahmeprogramm nicht nur Wohlwollen, sondern auch Haushaltsmittel - die Debatte wird uns noch bevorstehen. Es ist kein einfaches Begehren, denn in der aktuellen Haushaltssituation sind die Reserven coronabedingt sehr knapp. Jedoch tragen auch wir in Brandenburg Verantwortung, humanitäre Hilfe zu leisten, Leid zu lindern und denjenigen Schutz zu gewähren, die besonders schutzbedürftig sind.

Liebe Frau Johlige, seien Sie gewiss, dass der breite demokratische Konsens dahingehend, den Opfern des Völkermords an den Jezidinnen und Jeziden im Nordirak humanitäre Hilfe zu gewähren, noch immer besteht. Gleichwohl müssen wir Ihren Entschließungsantrag ablehnen, und zwar nicht, weil eine zu kurze Frist gesetzt wurde. Aber überlegen Sie mal: Die Jezidinnen und Jeziden, die ins Land kamen, sind noch nicht einmal ein Jahr bei uns. In Baden-Württemberg, wo bereits im Jahr 2015 Jezidinnen und Jeziden aufgenommen wurden, konnte jetzt - nach vier Jahren - erstmalig eine Evaluation beendet werden. Ich meine daher, dass es noch zu früh ist, das in Brandenburg zu leisten. Deswegen ist die zu kurze Frist nicht der einzige Grund, aus dem wir Ihren Antrag ablehnen. - Vielen Dank.

Danke schön. - Herr Abgeordneter Nothing hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte.

Frau Richstein, schönen Dank für Ihren Beitrag. Ich wollte Ihnen aus meiner Erfahrung wirklich mal sagen - ich darf es eigentlich gar nicht sagen, weil ich eine Familie schützen will -: Ich habe vor drei Wochen mit einer Familie aus dem Iran zusammengesessen, weil sie von mir in irgendeiner Form Hilfe verlangt hat. Und das ist eigentlich das Prekäre, da ist Ihr Weltbild vielleicht zerstört. Aber so, wie Sie oder Frau Gossmann-Reetz - man hat es wieder gesehen - hier mit der Nazikeule und der Extremistenkeule über die Leute herziehen...

Das alles sind gestandene Leute, die vom Volk gewählt sind.

(Zuruf: Na ja!)

Man muss schon Angst haben, die Leute überhaupt ans Licht zu ziehen, mit denen man sich trifft. Ich denke, Ihre Meinung über Flüchtlinge ändert sich schlagartig, wenn sie sich mit der AfD einlassen. Das ist das Traurige an dieser Gesellschaft.

Frau Abgeordnete, Sie möchten dazu Stellung nehmen? - Bitte schön.

(Unruhe)

Herr Nothing, ich habe nicht die Nazikeule gegen die AfD geschwungen. Ich habe Sie persönlich auf die Dinge angesprochen, die Sie in Ihrer Rede geäußert haben. Darin haben Sie Menschen pauschal als „sogenannte Flüchtlinge“ und als „gesellschaftsinkompatibel“ bezeichnet. Das hat mit Ihren anderen Kollegen gar nichts zu tun. Das haben Sie allein gesagt, und dafür müssen Sie sich auch zur Verantwortung ziehen lassen.

Das Wort erhält der Abgeordnete Stefke für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer draußen an den Bildschirmen! Die weltweite Flüchtlingskrise ist nicht erst 2015 entstanden, hat aber in jenem Jahr eine besondere Aufmerksamkeit erfahren - zu Recht. Es kann und darf einer zivilisierten Gesellschaft nicht gleichgültig sein, wenn Menschen aufgrund von Krieg und Hungersnot zu Millionen aus ihren Heimatländern flüchten.

Natürlich gibt es allein hierzu - beispielsweise zu möglichen Fluchtursachen - schon eine Menge zu sagen. Das würde jedoch den Bereich der internationalen Politik, also der Außenpolitik, stark tangieren. Beides ist nicht unsere Aufgabe und unterfällt nicht unserer Zuständigkeit. Aber auch wenn wir keine Außenpolitik betreiben wollen und dürfen, ist es selbstverständlich jederzeit möglich, Mitmenschlichkeit und Barmherzigkeit zu zeigen und in die Landespolitik einfließen zu lassen.

Daher sehen wir es als einen begrüßenswerten Vorschlag an, ein humanitäres Landesaufnahmeprogramm für besonders Schutzbedürftige, vor Krieg geflüchtete Menschen und aus religiösen Gründen Verfolgte, wie Christinnen und Christen, aufzulegen.

Wer Kinder hat, den schmerzt es besonders, zu sehen, unter welch katastrophalen Bedingungen Kinder beispielsweise auf den griechischen Inseln untergebracht sind. Das kann niemand als selbstverschuldetes oder selbstgewähltes Schicksal abtun. Auch ist die im Antrag genannte Zahl von 200 Schutzsuchenden eine Größenordnung, die das Land Brandenburg in jedem Fall verkraften kann.

Allerdings stellt sich uns die Frage, ob mit dem vorgeschlagenen Weg dorthin der zweite vor dem ersten Schritt gemacht wird. Frau Johlige und die Kollegin Richstein haben es kurz angesprochen. Es ist bekannt, dass Berlin und Thüringen vergleichbare Programme auflegen wollten. Bundesinnenminister Seehofer hat hierfür jedoch nicht das gemäß § 23 Aufenthaltsgesetz erforderliche Einvernehmen erteilt - im Falle von Berlin sogar schon dreimal nicht. Deshalb verwundert die Aussage im dritten Punkt - ich zitiere -:

„Das brandenburgische Landesaufnahmeprogramm wird gemäß § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) umgesetzt [...].“

Warum sollte es Brandenburg anders ergehen als Berlin und Thüringen? Hat Herr Innenminister Stübgen einen besseren Draht zum Bundesinnenminister? Woher speist sich Ihre Hoffnung, dass Brandenburg nicht das gleiche Schicksal droht wie den beiden genannten Bundesländern?

Daher ist die Frage legitim: Werden hier, abgesehen von der Arbeit und den Mühen, die in ein solches Landesaufnahmeprogramm zu investieren sind, Erwartungen, ja Hoffnungen geweckt, die sich nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht erfüllen lassen?

Ein weiterer Punkt verursacht ein großes Fragezeichen. Im zweiten Punkt heißt es im letzten Satz:

„Zum regulären Auswahlverfahren“ - gemeint ist die Auswahl der besonders schutzbedürftigen Personen - „gehört eine Überprüfung des Verfassungsschutzes.“

Die Formulierung dieses Punktes mag ein Zugeständnis an den Koalitionspartner CDU gewesen sein; die Umsetzung erscheint allerdings mehr als fraglich. Nicht selten verfügen Geflüchtete über keine gültigen Ausweispapiere, weshalb ihre Identität entweder nur schwer oder gar nicht ermittelt werden kann. Ein Großteil der 200 schutzsuchenden Menschen, die über das Programm Aufnahme finden sollen, dürften Kinder sein, die aus unserer Sicht keiner Prüfung durch den Verfassungsschutz bedürfen. Insofern halten wir diesen Satz und eine solche Prüfung für entbehrlich.

Wir hoffen, dass Herr Minister Stübgen die von uns aufgeworfenen Fragen beantworten kann - wobei wir gerade gesehen haben, dass Frau Ministerin Nonnemacher antwortet -, damit wir dem Antrag zweifelsfrei zustimmen können.

Dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE können wir zustimmen. Wir verstehen, ehrlich gesagt, nicht, warum sich die Koalition so sträubt. Es geht um einen reinen Prüf- und Berichtsauftrag. Da sollte es keinen Grund geben, größere Auseinandersetzungen zu führen. Wenn ich das so empfehlen und darum bitten darf: Geben Sie sich einen Ruck und nehmen Sie das noch dazu. Dann wird das eine runde Sache. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.