Protocol of the Session on August 27, 2020

- Sie dürfen jederzeit - Sie sind eine Fraktion - Anträge stellen und Gesetzesinitiativen starten.

Danke schön. - Ich denke, wir nutzen die letzten fünf Minuten vor der Mittagspause für die Frage 221 (Transportdienstleistungen in Brandenburg durch ausländische Verkehrsunternehmen), die der Abgeordnete Münschke von der AfD-Fraktion stellt.

Die Kabotagebestimmungen sind innerhalb Europas teilweise eingeschränkt. Dies soll nationale Unternehmen vor Billigkonkurrenz aus dem Ausland schützen. Güterverkehrsunternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Dokumente gewissenhaft angefertigt und mitgeführt sowie auf Verlangen vorgezeigt werden können.

Ich frage die Landesregierung: Welche Verstöße gegen geltende Kabotagebestimmungen wurden seit 2010 pro Jahr in Brandenburg festgestellt?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Beermann. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Münschke, die Überwachung der Kabotagebestimmungen erfolgt im Rahmen der Kontrolle des Güterkraftverkehrsgesetzes. Diese liegt in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Güterverkehr. Die Kontrollen umfassen bei gebietsfremden Fahrzeugen die Prüfung, ob eine Kabotagebeförderung vorliegt, und falls ja, ob diese in zulässiger Weise erfolgt.

Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen werden vom Bundesamt für das ganze Bundesgebiet statistisch erfasst. Es erfolgt jedoch keine Auswertung dieser Zahlen nach Bundesländern. Für den Zeitraum von 2011 bis 2019 ergeben sich für die Anzahl der durch das BAG erfassten Verstöße stark schwankende jährliche Fallzahlen zwischen 589 und 2 942. Vergangenes Jahr - also 2019 - wurden bundesweit 2 805 Verstöße gegen Kabotagebestimmungen verzeichnet. Die Zahlen für das aktuelle Jahr 2020 liegen noch nicht vor.

Bei der Kontrolle von Kabotagebestimmungen handelt es sich um keine originäre Zuständigkeit der Polizei. Eine gezielte Kontrolle durch die Landespolizei erfolgt deshalb nicht. Sollten der Polizei jedoch im Rahmen von Anhaltskontrollen im fließenden

Verkehr entsprechende Auffälligkeiten begegnen, wird diesen nachgegangen. Aber auch hier erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung. - Vielen Dank.

Danke schön. - Dann beende ich hiermit die Fragestunde. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf.

TOP 3: Wahl der weiteren stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses

Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/1579

Ich informiere Sie darüber, dass gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 Geschäftsordnung des Landtages über den Antrag mit Wahlvorschlag geheim abzustimmen ist.

Meine Damen und Herren, für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses ist jeweils die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Gemäß § 66 Abs. 1 Satz 5 Geschäftsordnung gilt für die Feststellung des Ergebnisses als anwesend, wer seine Stimme abgegeben hat.

Hinweise zum Wahlverfahren: Das Präsidium hat sich darauf verständigt, die Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Ausgang des Plenarsaals ausgegeben.

Die Stimmabgabe erfolgt in der Lobby vor dem Plenarsaal. Sie erhalten einen weißen Stimmzettel mit den Namen der zwei Kandidaten für die zwei zu wählenden stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses, auf denen Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Das heißt: Sie haben zwei Stimmen.

Ich bitte Sie wieder, nur die Stifte zu benutzen, die Ihnen mit den Wahlunterlagen ausgehändigt werden.

Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt.

Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass auch solche Stimmzettel ungültig sind, die nicht in der Wahlkabine ausgefüllt werden. Bei Nichtabgabe einer Stimme führt dies nicht zur Ungültigkeit des gesamten Stimmzettels, sondern lediglich zur Ungültigkeit des Stimmzettels bezogen auf diejenige Kandidatin, deren Feld nicht ausgefüllt wurde.

So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu noch das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl. Ich bitte zwei Schriftführer, den Namensaufruf abwechselnd vom Rednerpult aus vorzunehmen.

Ich darf noch einmal auf unser Vorhaben hinweisen, die MundNase-Maske zu tragen, wenn wir uns von unserem Platz wegbewegen. - Bitte schön.

(Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren, ich darf der Ordnung halber fragen, ob alle anwesenden Abgeordneten die Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben. - Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Auszählung mit Unterstützung der Landtagsverwaltung im Präsidiumsraum vorzunehmen.

Alle anderen Damen und Herren entlasse ich in die Mittagspause. Wir setzen die Sitzung um 13 Uhr fort.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.15 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.01 Uhr)

Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis. Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen, damit ich Ihnen das Wahlergebnis bekannt geben kann. An der Wahl von Frau Abgeordneter Kathleen Muxel zur Stellvertreterin für Frau Abgeordnete Duggen im Richterwahlausschuss haben sich 70 Abgeordnete beteiligt; ungültige Stimmzettel: 0. Für den Wahlvorschlag haben 29 Abgeordnete gestimmt, 38 Abgeordnete stimmten mit Nein, 3 Abgeordnete haben sich enthalten. Damit wurde Frau Abgeordnete Muxel von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg nicht zum stellvertretenden Mitglied für das ordentliche Mitglied Frau Abgeordnete Duggen in den Richterwahlausschuss gewählt.

An der Wahl von Frau Abgeordneter Sabine Barthel zur Stellvertreterin für Herrn Abgeordneten Galau im Richterwahlausschuss haben sich 70 Abgeordnete beteiligt; ungültige Stimmen gab es nicht. Für den Wahlvorschlag haben 30 Abgeordnete gestimmt, 40 Abgeordnete stimmten mit Nein, kein Abgeordneter hat sich enthalten. Damit wurde Frau Abgeordnete Barthel von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg nicht zum stellvertretenden Mitglied für das ordentliche Mitglied Herrn Abgeordneten Galau in den Richterwahlausschuss gewählt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf.

TOP 4: Den gesamtgesellschaftlichen Kampf gegen den Rechtsextremismus konsequent fortsetzen!

Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/1817 (Neudruck)

Zu uns spricht Frau Abgeordnete Gossmann-Reetz für die SPDFraktion. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Ihnen liegt heute ein Antrag aller demokratischen Fraktionen dieses Landtages vor, mit dem Sie konkrete Impulse gegen die vielen rechtsextremen Umtriebe in unserem Land geben können; denn es ist nicht zu übersehen, was in unserem Land derzeit passiert: Rechtsextreme geben den Ton in einer Landtagsfraktion an, Extremisten unterwandern gezielt Bürgerinitiativen, andere planen den gewalttätigen Umsturz - und sie alle arbeiten gezielt daran, die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland und in Brandenburg zu beseitigen.

Die Methoden dieser unheiligen und überraschenden Allianz von Staatsfeinden, Extremisten, Impfgegnern, Esoterikern und Verschwörungstheoretikern sehen wir jeden Tag: abfällige Äußerungen über andere Parlamentarier, abfällige Äußerungen über Regierungsvertreter, Beschimpfungen von Journalistinnen und Journalisten, Verbreitung von Verschwörungstheorien in sozialen Medien - und das alles hat nur ein Ziel: Zweifel am Staat zu säen. Dabei sind der Staat wir alle. Und wir alle arbeiten hart daran, dass das, was gerade bei vielen Menschen für Verunsicherung sorgt, abgefedert, aufgefangen und solidarisch getragen wird.

Das kann man in Deutschland und in Brandenburg unabweisbar sehen. Dennoch versuchen Extremisten weiterhin, staatliche Organe und Wissenschaftler der Lüge zu bezichtigen, behaupten, dass Gefahren erfunden seien, leugnen gar die Toten weltweit und verschließen ihre Augen vor dem Leid der Menschen, die sterben mussten, weil sie nicht das Glück hatten, in einem Land mit einem starken Gesundheitssystem und einer vorausschauenden, vorsichtigen Politik zu leben.

Gerade wenn man die Verantwortung für das Leben aller in diesem Land ernsthaft wahrnimmt, ist eines in der Politik unabdingbar: Bei unklaren Verhältnissen und nicht abschätzbaren Risiken muss man auf die Bremse treten, bis die Risiken wieder einschätzbar und beherrschbar erscheinen. Genau das haben wir gemacht - im Gegensatz zu den Extremisten, die erst das eine fordern und kurz darauf das Gegenteil.

Das zeigt: Es geht ihnen nicht um Inhalte. Sie sind keine Demokraten, weil sie mit den Mitteln der Demokratie die Demokratie abschaffen wollen. Sie wollen unklare Verhältnisse und Menschen weiter verunsichern, sie zitieren falsch aus dem Grundgesetz, berufen sich auf Grundrechte und treten die Grundrechte anderer mit Füßen, sie betreiben Bauernfängerei. Das ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch immanenter Verfassungsbruch.

Unsere Verfassung definiert Brandenburg in Artikel 2 als „freiheitliches, rechtsstaatliches, soziales, dem Frieden und der Gerechtigkeit, dem Schutz der natürlichen Umwelt und der Kultur verpflichtetes demokratisches Land, welches die Zusammenarbeit mit anderen Völkern […] anstrebt.“

Freiheit, Rechtsstaat, Sozialstaat, Frieden, Gerechtigkeit, Schutz der Umwelt und der Kultur, Demokratie, Zusammenarbeit - dieser Verfassung sind wir alle verpflichtet, der Gesetzgeber, die Regierung, die Rechtsprechung.

Die Angriffe auf unseren freiheitlichen Staat haben solche Ausmaße angenommen, dass jetzt alle Demokraten in unserem Land zum Handeln aufgerufen sind. Unser Antrag ist ein Signal.

Als Abgeordneter oder kommunaler Mandatsträger, als Mitglied der Landesregierung oder als Verwaltungsspitze in Kreisen und Kommunen, als Teil der Rechtsprechung, als Beamter, als Angestellter im öffentlichen Dienst, als Ehrenamtler muss jeder diese extremistischen Bestrebungen kennen, erkennen und zurückweisen.

Unser Antrag ist kein Gesetz, sondern eine politische Forderung an alle, die Verantwortung tragen. Wir müssen jetzt die Demokratieförderung intensivieren; denn es gibt keine Demokratie ohne Demokraten.

Wir wollen die politische Bildung und die Medienkompetenz verstärkt fördern, damit offensichtliche Lügen, verzerrende Propaganda und die gezielte Desinformation der Neuen Rechten und der mit ihnen verbundenen publizistischen Aufstachler keinen fruchtbaren Boden mehr finden. - Frau Richstein, Sie haben das vorhin in Ihrer Rede großartig beschrieben.

Wir wollen die Menschen, die sich ehrenamtlich und hauptamtlich als Mandatsträger für die Demokratie einsetzen, vor den einschüchternden Angriffen durch üble Nachrede und Verleumdung seitens der Neuen Rechten schützen. Dazu gehört die Aufklärung. Aber auch die Polizei muss sich schützend vor die Angegriffenen stellen, damit sie ihre Mandate ohne Angst ausüben können. Wir müssen Menschen, die in Sport- und Jugendvereinen, Feuerwehren, Polizei und kommunalen Unternehmen arbeiten, aufklären, wie sich die Neue Rechte anschleicht. Sie tut so, als ob sie ein guter Nachbar wäre, aber es ist alles nur ein Versteckspiel, um ihre rechte, staatszersetzende Propaganda weiterzuverbreiten.

Wir wollen keine Extremisten im öffentlichen Dienst. Jeder einzelne Fall, in dem Rassismus im öffentlichen Dienst auftritt, ist einer zu viel. Daher ermuntern wir mit diesem Antrag zur Ausschöpfung sämtlicher möglicher dienstlicher Maßnahmen, wenn extremistische Tendenzen festgestellt werden.

Wir wollen schnellere Verfahren bei Straftaten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die Strafverfahren müssen zukünftig schneller erfolgen, insbesondere die Hasskriminalität im Internet muss stärker verfolgt werden. Wir wollen rechtextreme Vereine zerschlagen und entwaffnen. Wir wollen ein Aussteigerprogramm. Jeder, der den Weg zurück in die Gesellschaft sucht, soll von uns unterstützt werden. Wir wollen das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ weiterentwickeln und stärken, und ich würde mich sehr freuen, wenn wir dazu im Laufe dieser Legislatur einen Konsens zwischen den demokratischen Fraktionen in diesem Hause herstellen könnten.

Allerdings ist der Ihnen heute vorliegende Antrag deutlich breiter gefasst. Die Bedrohung unserer Demokratie durch die Neue Rechte ist nicht nur ein Fall für die Sicherheitsbehörden, den Verfassungsschutz oder die Landesregierung, sondern sie ist jetzt Aufgabe von uns allen; denn wir brauchen mehr Demokraten in diesem Land. Demokraten müssen an jedem Ort und zu jeder Zeit die Versuche der Neuen Rechten erkennen, unsere demokratischen Institutionen zu beschädigen, zu unterwandern und zu beseitigen.

Doch als Demokrat wird niemand geboren. Demokrat sein bedeutet, zu lernen - zu lernen, wie Gewaltenteilung funktioniert, wer auf welcher Ebene für welche Dinge zuständig ist und dass Freiheit auch Eigenverantwortung bedeutet, und zu akzeptieren, dass bestimmte Dinge eben nicht staatlich geregelt werden können.

Demokrat sein bedeutet, das Gewaltmonopol des Staates zu akzeptieren. Das bedeutet insbesondere, dass die Aufforderung zur Gewalt in politischen Auseinandersetzungen tabu sein muss, umso mehr die Ausübung von Gewalt.