Protocol of the Session on August 27, 2020

Die Sporthalle wird von der JVA genutzt und darüber hinaus seit vielen Jahren von zwei Sportvereinen, die aufgrund von jeweils geschlossenen Leihverträgen die Räumlichkeiten nutzen dürfen, sofern - das steht in den Verträgen - die Justizvollzugsanstalt sie nicht für eigene Zwecke benötigt.

Bei den Sportvereinen handelt es sich, wie Sie bereits ausgeführt haben, zum einen um einen Kampfsportverein und zum anderen um einen Ballsportverein. Seit dem Lockdown ist den Sportvereinen der Zugang zur Sporthalle untersagt. Seit einiger Zeit drängen nun die Sportverbände bei der Anstaltsleitung darauf, die Sporthalle wieder für die Nutzung durch die Vereine zu öffnen. Insoweit stehe ich jetzt auch hier Rede und Antwort, warum das bisher nicht möglich war.

Zunächst möchte ich darauf verweisen, dass wir nach der noch geltenden Umgangsverordnung Kontaktsport für Erwachsene in geschlossenen Räumen bisher nicht zugelassen haben. Soweit

im Rahmen von Jugendarbeit Kontaktsport in geschlossenen Räumen für Jugendliche möglich ist, gibt es gleichwohl gewichtige Gründe, die Halle derzeit auch für Jugendsport nicht zu öffnen. Diese Gründe möchte ich Ihnen gerne erläutern.

Zum einen: Betreiberin der Sporthalle in Brandenburg an der Havel ist die Anstalt. Die Anstalt treffen deswegen unmittelbar die Verpflichtungen und Maßgaben, die in § 3 Abs. 1 der Umgangsverordnung für die Aufnahme von Sportbetrieb vorgesehen sind. Das heißt, die Anstaltsleitung trifft die Verantwortung, sicherzustellen, dass Abstände und Hygienemaßnahmen eingehalten, dass Zugangsbeschränkungen und Lüftungsmaßnahmen ergriffen und dass Anwesenheitsnachweise geführt werden. Diese Verantwortung kann die Anstaltsleitung nicht delegieren. Sie ist auf der anderen Seite mit erheblichen personellen Ressourcen verbunden, die die Anstalt derzeit nicht aufbringen kann.

Auch das möchte ich Ihnen gerne erläutern. Im Zuge der CoronaKrise sind in den Justizvollzugsanstalten zahlreiche Sicherungsvorkehrungen und sonstige Hygienemaßnahmen ergriffen worden, die zu Belastungen für die Gefangenen, aber auch zu einer erheblichen zusätzlichen Arbeitsbelastung für die Bediensteten geführt haben. Diese seit Beginn der Corona-Krise fortbestehende überobligatorische Inanspruchnahme des Personals erlaubt es nicht, den Bediensteten weitere zusätzliche Aufgaben zu übertragen, die mit der eigentlichen Kernaufgabe des Justizvollzuges in keinem Zusammenhang stehen.

Hinzu kommt, dass die dortige Sporthalle in erheblich verstärktem Umfang von der JVA selbst genutzt wird und für sie zur Verfügung stehen muss. Dies ist auch Folge der Corona-Krise, die es nicht ermöglicht, wie sonst Veranstaltungen für mehrere Personen auch in kleineren Räumen durchzuführen.

Die Sporthalle ist derzeit auch eine Ausweichstätte für die auf der Liegenschaft angesiedelte Ausbildungsstätte, die dort ihre weitreichenden Ausbildungsmaßnahmen für die Bediensteten durchführt, die demnächst ihre Ausbildung als Justizvollzugsbedienstete abschließen sollen. Wir sind dringend auf diesen Nachwuchs im Justizvollzug angewiesen.

Ich gebe aber auch noch ein weiteres Argument zu bedenken: Wenn wir tatsächlich jetzt externen Sportverbänden die Nutzung dieser Halle ermöglichen, besteht durch diese Mischnutzung von JVA und Externen ein zusätzliches Infektionsrisiko.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich zusätzliche Risiken und Belastungen für Gefangene und Bedienstete nicht verantworten möchte. In Übereinstimmung mit der dortigen Anstaltsleitung kann ich daher eine Öffnung der Sporthalle für externe Sportvereine derzeit nicht in Aussicht stellen. - Danke.

Eine Rückfrage, Frau Abgeordnete?

Ja, vielen Dank. - Frau Ministerin, die Beantwortung ist für mich nur in Teilen nachvollziehbar. Was ich wirklich nicht in Ordnung finde, ist, dass die Vereine bis letzte Woche keine Informationen dahin gehend hatten, wie es weitergeht.

Wie ich Ihren Worten entnehme, ist auch gar nicht abzusehen, dass diese Sporthalle überhaupt wieder für den Vereinssport geöffnet wird. Dort spielt der SV 63 Handball in einer hochkarätigen Liga. Die Sporthallen der Stadt Brandenburg sind mit Hygienekonzepten inzwischen geöffnet. Ich meine, dass man hier mit den Vereinen auch eine Lösung suchen und finden sollte. Ich bitte Sie darum, direkt das Gespräch mit den beiden Vereinen zu suchen.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass diese Sporthalle auch von der JVA genutzt wird und sie so sehr gebraucht wird wie zu keiner Zeit zuvor. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es sich bei den Anstalten um ein sehr vulnerables geschlossenes System handelt. Des Weiteren weise ich darauf hin, dass wir bundesweit ein wieder ansteigendes Infektionsgeschehen haben.

Ich kann derzeit nicht in Aussicht stellen, diese Sporthalle für externe Sportmöglichkeiten zu öffnen, weil wir erstens nicht die personellen Ressourcen haben, um die Einhaltung der entsprechenden Hygienestandards zu gewährleisten, weil wir die Halle zweitens selbst benötigen - es ist in den entsprechenden Leihverträgen auch vorgesehen, dass wir in der Nutzung Vorrang haben -, und weil ich drittens nicht riskieren werde, dass wir zusätzliche Infektionsrisiken in die Anstalt einbringen. - Danke.

Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Hünich, AfD-Fraktion. Das ist die Frage 215 (Schadensausgleich für geschützte Tierar- ten im Land Brandenburg).

Der Landesbauernverband Brandenburg beklagt Schäden durch geschützte Tierarten, deren Häufigkeit in diesem Jahr dramatisch zugenommen hat. Betroffen sind insbesondere Maisäcker und Grünland. Das ist zumindest der Fachpresse zu entnehmen.

Den betroffenen Landwirten ist ein aktiver Schutz ihrer Kulturen vor den Schäden durch Gänse und Kraniche nur außerhalb der SPA- und FFH-Schutzgebiete möglich. Der Schutz kann dabei auch nur durch Vergrämen der geschützten Vögel erfolgen. Vonseiten der EU-Kommission ist ein finanzieller Schadensausgleich zulässig.

In einigen Bundesländern werden verschiedene Mittel und Wege wie finanzieller Schadensausgleich und Ablenkfütterung genutzt, um die Schäden in Grenzen zu halten.

Ich frage die Landesregierung: Sieht sie Handlungsbedarf, um die Landwirte durch Management, Ausgleichszahlungen oder vergleichbare Maßnahmen nach dem Beispiel anderer Bundesländer vor Schäden insbesondere in Schutzgebieten und auf den bekannten Rastplätzen zu bewahren?

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Bender.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Brandenburg ist aufgrund seiner naturräumlichen Ausstattung ein traditionelles Rastgebiet für wandernde Wasservogelarten, insbesondere für Gänse, Kraniche, Sing- und Höckerschwäne.

Das bundesweit bedeutsame Auftreten von großen Rastbeständen an Gänsen, Schwänen und Kranichen ist aber auch ein Koppelprodukt der Landwirtschaft. Das hat einerseits mit dem großflächigen Anbau von zum Beispiel Winterroggen und zunehmend auch Mais zu tun, der zu einem Überangebot an Nahrung führt. Zum anderen sind dafür auch die großen Schläge verantwortlich, durch die die Fluchtdistanz der Tiere bei der Rast und bei der Futteraufnahme gewährleistet wird.

Schon in der Vergangenheit hat das Land Brandenburg daher immer wieder auf die Eigenverantwortung der Landwirte hinsichtlich der Fruchtartenauswahl in Rast- und Schutzgebieten hingewiesen.

Das zuständige Umweltressort der Landesregierung hat bereits Ende der 90er-Jahre Empfehlungen zur Vermeidung von Vogelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen erarbeitet und veröffentlicht.

Diese Empfehlungen sind geeignet, bei entsprechender Eigeninitiative der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe eine deutliche Entschärfung des Problems zu bewirken. Die Forderungen nach dem Ausgleich von Schäden durch geschützte und wandernde Tiere als freiwillige Leistung des Landes sind nicht neu. In der Gesamtabwägung sind solche Zahlungen aus unserer Sicht jedoch nicht sinnvoll. Zunächst sollten bestehende Möglichkeiten, wie zum Beispiel Vergrämung und Ablenkung der Tiere, genutzt werden. Zudem liegen uns im Moment auch keine fundierten Informationen über eine generell deutlich massivere Belastung der landwirtschaftlichen Kulturen vor.

In die Betrachtung einbeziehen sollte man zudem den Umstand, dass Landwirte im Rahmen der Agrarförderung zum einen mit den Direktzahlungen eine Zahlung erhalten, die auch bestimmte Risiken absichert, zum anderen viele Maßnahmen, die ich eben angesprochen habe, zum Beispiel die Fruchtartendiversifizierung oder den Aufbau von Zwischenstrukturen, durchaus über Agrarumweltmaßnahmen gefördert bekommen können. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung aktuell in dieser Frage keinen Handlungsbedarf. - Vielen Dank.

Eine Rückfrage - bitte, Herr Abgeordneter.

Danke, dass Sie mir das, so wie ich es gefragt habe, ausführlich erklärt haben. Das ist lieb von Ihnen. Trotzdem haben wir die Situation, dass der Bauernverband genau dies, dass nämlich alles auf Freiwilligkeit basiert, bemängelt. Genau das ist ja das Problem, und meine Frage ist: Gibt es Gedanken dazu, den Landwirten bei der Beseitigung der Schäden zu helfen? Es geht nicht darum, dass wir gegen Rastplätze oder gegen FFH-Gebiete

sind. Aber es scheint ja Schäden zu geben, die - ich will das noch einmal sagen - von geschützten Tierarten verursacht werden und in diesem Jahr dramatisch zugenommen haben. Daher stellt sich die Frage: Wollen wir alles auf Freiwilligkeit basieren? Das haben Sie gut erklärt, danke schön. Aber noch einmal: Ich glaube, wir brauchen da eine Hilfe für die Bauern.

Uns liegen im Moment nur die Medienäußerungen des Bauernverbandes dazu vor, dass die Zahlen in diesem Jahr dramatisch sind, aber eben noch keine belastbaren Zahlen.

Danke schön. - Die Frage 217 (Wasserqualität: Groß Leuthener See) und die Frage 222 (Brände in Tierhaltungsanlagen 2019/2020) werden schriftlich beantwortet, weil Herr Raschke heute nicht anwesend sein kann. Die Frage 218 (Mindestlohner- höhung kommt später?) - also mit einem Fragezeichen dahinter - stellt Herr Abgeordneter Sebastian Walter, Fraktion DIE LINKE.

Das Fragezeichen ist tatsächlich begründet. Denn mit dem Beschluss des Landtages auf Drucksache 7/474-B ist die Landesregierung aufgefordert worden, dem Landtag bis zum Ende des 3. Quartals 2020 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes vorzulegen. Mit der Gesetzesnovellierung soll eine Erhöhung des Mindestlohns auf 13 Euro pro Stunde für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgen. Zwischenzeitlich hat die Mindestlohnkommission des Landes Brandenburg im Juni 2020 der Landesregierung empfohlen, den bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geltenden Mindestlohn von aktuell 10,68 Euro auf 13 Euro je Zeitstunde zu erhöhen. In einer Pressemitteilung sprach Brandenburgs Arbeitsminister von einer guten Basis für das weitere parlamentarische Verfahren. Medienberichten zufolge teilte Ende Juli 2020 das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie mit, dass der Gesetzentwurf dem Landtag aufgrund der Belastungen durch die Corona-Pandemie erst Ende des Jahres vorgelegt werden kann.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes zur Erhöhung des Mindestlohnes für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ab dem 1. Januar 2021 auf 13 Euro pro Stunde?

Danke. - Es antwortet für die Landesregierung Herr Minister Prof. Steinbach. Bitte schön.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Walter! Sehr geehrte Abgeordnete! Den Sachverhalt brauche ich nicht zu wiederholen, der wurde eben in der Frage genannt. Ich kann Ihnen mitteilen, dass eine Kabinettsvorlage mit dem entsprechenden Gesetzentwurf am 18. August 2020 in die informelle Ressortabstimmung gegeben worden ist.

Sie haben eine Nachfrage, Herr Abgeordneter?

Wann ist mit dem Kabinettsbeschluss zu rechnen?

Es ist relativ schwer, vorherzusagen, wie diskussionsintensiv diese Abstimmung jetzt verlaufen wird. Meine Aussage ist erst einmal, dass wir das Gesetz trotz Corona innerhalb relativ kurzer Zeit nach dem von Ihnen genannten Beschluss der Mindestlohnkommission im Entwurf fertiggestellt und auf den Weg gebracht haben.

Und noch einmal Herr Abgeordneter, bitte.

Meine zweite Nachfrage: Wird es ab dem 1. Januar 2021 einen Vergabe-Mindestlohn im Land Brandenburg von 13 Euro geben oder nicht?

Das liegt in erster Linie in der Entscheidung dieses Hauses.

Danke schön. - Die Frage 219 (Corona-Test für Urlaubsrückkeh- rer) stellt der Abgeordnete Franz Josef Wiese von der AfD-Fraktion, der auf der Tribüne sitzt. - Soll ich wieder für Sie lesen? Ich übernehme das wieder. Die Frage lautet:

Seit dem 8. August 2020 müssen sich Einreisende aus internationalen Corona-Risikogebieten auf das Coronavirus testen lassen. Ich frage die Landesregierung: Wie viele Einreisende mit Hauptwohnsitz in Brandenburg wurden aktuell positiv auf das Coronavirus getestet?

Die Frage wird für die Landesregierung von Frau Ministerin Nonnemacher, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, beantwortet. Bitte schön.

Danke schön, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten vom 6. August 2020 verpflichtet bundesweit alle Einreisenden aus Risikogebieten, darunter auch Reiserückkehrer, zur Testung auf SARS-CoV2. Wer einreist und sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stellen entweder ein negatives Testergebnis auf

SARS-CoV-2 nachweisen, das bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein darf, oder innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise einen Test machen.

Diese Tests werden am Testzentrum am Flughafen Schönefeld oder bei Vertragsärzten und Vertragsärztinnen angeboten. Sie wissen, dass Änderungen an diesen Regelungen im Moment stark in der Diskussion sind. Die Konferenz der Gesundheitsminister und Gesundheitsministerinnen hat am vergangenen Montag schon darüber beraten. Es werden verschiedene Szenarien diskutiert, und wir sind alle sehr gespannt, was die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen in der im Moment mit der Bundeskanzlerin stattfindenden Videokonferenz vereinbaren. Hierdurch können sich möglicherweise Änderungen zu dem ergeben, was ich Ihnen soeben dargestellt habe.

Angaben zum Hauptwohnsitz der über den Flughafen Schönefeld einreisenden Personen liegen der Landesregierung nicht vor. Am Flughafen Schönefeld wurden vom 6. August bis zum 18. August insgesamt 9 049 Reiserückkehrende auf Covid-19 getestet. Das ist der Stand vom 19. August. Diese Tests sind alle vollständig ausgewertet. Diese Anzahl umfasst die Testung aller Einreisenden am Flughafen Schönefeld und nicht nur der Rückkehrenden aus Risikogebieten, deren Anzahl nicht gesondert statistisch erfasst wird.

Von den bislang 6 192 vorliegenden Ergebnissen sind 88 positiv. Das sind insgesamt als Durchschnittswert 1,4 %, es gibt aber starke tägliche Schwankungen bei den Positivtestungen zwischen etwa 0,5 % und 2,1 %.

Durch das hohe Aufkommen an Testaufträgen kommt es momentan kapazitätsbedingt zu verzögerten Testauswertungen. Der Verein der Laborärzte hat sich diesbezüglich deutlich zu Wort gemeldet. Wir haben in der Bundesrepublik einen unglaublich starken Anstieg des Testaufkommens auf etwa