Protocol of the Session on August 27, 2020

werden, wenn die ersten Überprüfungen bei Unternehmern erfolgen, die nach der alten Richtlinie Anträge gestellt haben, deren Grundlage mit der neuen Richtlinie plötzlich nicht mehr gegeben war.

Herr Barthel und der Wirtschaftsminister sprachen auch einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds an, mit dem die Reisewirtschaft unterstützt wird. Das stimmt, allerdings greift die Richtlinie nicht bei Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern. Da gibt es ein äußerst kompliziertes Verfahren, wie entgangene Gewinne den Fixkosten zugerechnet werden. Der Deutsche Reiseverband verwendet in einem Bericht viele Konjunktive, weil niemand so richtig weiß, wie dieses Bürokratiemonster umgesetzt werden soll, ohne dass man erneut in ein Fettnäpfchen tritt. Deswegen stellen wir konkret den Antrag, die Reisewirtschaftsunternehmen auch rückwirkend - ab 2019 - zu unterstützen.

Herr Bommert, was ich Ihnen sagen möchte, sage ich auch in Richtung von Herrn Klemp und Herrn Steinbach: Es sind weitere Programme auf den Weg zu bringen - und das ist genau das Problem: Es wird immer davon gesprochen, was in Zukunft gemacht werden muss. Die Menschen brauchen aber jetzt Unterstützung, jetzt brauchen die Unternehmen Unterstützung. Es hilft ihnen in keiner Weise, wenn wir von all dem sprechen, was in Zukunft getan werden muss. Wir müssen jetzt handeln, und die AfD steht dafür, dass wir diese Dinge jetzt konkret angehen.

Herr Klemp, ich freue mich immer, wenn Sie hier vorne ans Mikro treten und versuchen, inhaltlich etwas zur Debatte beizutragen. Zumindest nach meinem Anspruch muss ich Ihnen dazu sagen: Üben Sie noch ein bisschen! - Sie haben hier kein einziges Argument vorgetragen, sondern sich lächerlich gemacht. Sie haben eine Geschichte skizziert, haben sie ohne Inhalt, ohne Sachbezug erzählt - genau das ist die Politik der Grünen. Ich freue mich schon auf zukünftige Debatten. - Auch Ihnen sage ich: Sie können gern eine Kurzintervention anmelden und dann hier vorn vortragen. Ich lasse keine Frage zu, Herr Vizepräsident.

Zum Beitrag der Landesregierung: Herr Wirtschaftsminister, Sie haben erzählt, wie Sie sich das vorstellen, haben dabei viele Konjunktive verwendet. Genau das ist das Problem: wenig Konkretes. Wir müssen hier und jetzt, speziell bei der Reisewirtschaft, handeln und eingreifen. Das gilt auch für die Landesregierung.

So viel zu den Argumenten zu unserem Antrag. Ich möchte noch kurz auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE eingehen.

Die Linke stellt den Antrag „Förderlücke schließen - CoronaÜberbrückungshilfen des Bundes aufstocken“. Er bezieht sich auf den schon erwähnten Fehler der Landesregierung zu Beginn der Corona-Krise, den Selbstständigen zu versprechen, auch ihre Lebenshaltungskosten in Form von Corona-Soforthilfemaßnahmen zu übernehmen. Dieses Versprechen musste mit Übernahme der Bundesrichtlinie gebrochen werden. Aus diesem Grund blieb nur noch die Empfehlung von Bund und Land, die gesetzlich vorgegebene Möglichkeit der Grundsicherung - also Hartz IV - zu nutzen. Dafür wurde heute auch geworben: Selbstständige sollten doch Hartz IV beziehen. - Das finde ich als Selbstständiger schäbig.

Natürlich sollte Selbstständigen geholfen werden, aber nicht indem neue, schwer durchschaubare Regelwerke auf Landesebene geschaffen werden, die möglicherweise zu Regressforderungen gegenüber den Betroffenen führen könnten. Aus diesem Grund sind wohl auch Berlin und Bremen mit der Forderung ge

scheitert, eine Summe von 1 180 Euro als pauschalen monatlichen Zuschuss an Selbstständige zu zahlen. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass auch nur Kunst-, Kultur-, Kreativ- und Medienschaffende in den Genuss eines solchen Zuschusses kommen sollten. Ein Großteil der Selbstständigen und Freiberufler sollte damit von vornherein ausgegrenzt werden.

Der Antrag der Linken geht davon aus, dass in einigen Ländern im Rahmen des Bundesförderprogramms Hilfe zum Lebensunterhalt an Solo-Selbstständige ausgezahlt wird. Es ist jedoch so, dass zum Beispiel Thüringen die Überbrückungshilfe erweitert hat. Dort heißt es unter anderem zur Antragstellung:

„Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes, Reise- und Messeveranstalter sowie Unterhaltungs- und Erholungsdienstleister können schon ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent einen Antrag stellen.

Unternehmen mit starken saisonalen Umsatzschwankungen können von der 60-Prozent-Regelung freigestellt werden, wenn in den Monaten April und Mai 2019 weniger als 5 Prozent des Jahresumsatzes 2019 erzielt wurden.“

Sie sehen schon allein daran, dass durch eine solche landeseigene Richtlinie individuelle Bürokratiemonster entstehen können, die auch nur unter Mitwirkung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bewältigt werden können. Das alles vermisse ich in Ihrem Antrag. Darauf hätten Sie noch etwas eingehen müssen.

Aufgrund meiner beschränkten Redezeit komme ich zum Schluss: Wir billigen Ihren Antrag - die Absichtserklärung - dem Grundgehalt nach. Er ist jedoch in meinen Augen nicht ausreichend durchdacht. Es ist unserer Einschätzung nach nicht möglich, die explizit ausgeschlossene Übernahme von Lebenshaltungskosten mit diesem Antrag, wie er jetzt konzipiert ist, also mit nur einer Änderung in den Vollzugshinweisen zu ändern. Wir, die AfD-Fraktion, werden uns bei diesem Antrag enthalten. - Vielen Dank.

Mir liegen zwei Kurzinterventionen vor, eine vom Kollegen Barthel und eine weitere vom Kollegen Klemp. Ich würde sie zusammen behandeln, damit wir vorankommen. - Bitte schön, Herr Barthel.

Meine Damen und Herren! Herr Münschke, die Bewilligung der Auszahlung der Soforthilfe erfolgte auf Basis der geltenden - und zwar vom Bund vorgegebenen - Regelung. Insofern besteht im Grunde genommen keine Gefahr, dass bewilligte SoforthilfeLeistungen zurückgezahlt werden müssen. Das sieht in Berlin etwas anders aus: Dort hat man nämlich ohne Prüfung sofort ausgezahlt. Insofern noch einmal einen Dank an die ILB und das Ministerium, dass wir hier zwar etwas langsamer waren, dafür aber rechtssicher, und dass es Abstimmungen mit dem Landesrechnungshof gegeben hat.

Zu den Reisebüros: Heiner Klemp hat das hervorragend beschrieben. Ihr Antrag spiegelt eben Ihre politische Realität wider. Sie sollten sich, bevor Sie einen Antrag schreiben, mit der politischen Entwicklung beschäftigen. Die politische und auch die för

derrechtliche Entwicklung zeigen, dass die Fragen, die Sie aufgeworfen haben, inzwischen längst geklärt sind bzw. in die Regelung eingeflossen sind.

Was die Überarbeitung der Zugangsbedingungen für das Bundesprogramm betrifft, hat der Minister gerade gesagt: Innerhalb von 14 Tagen wird es eine Lösung auf Arbeitsebene geben, um diese Hürde von 60 %, die im Augenblick besteht, branchenspezifisch zu senken und zu schauen, was machbar ist. Denn es ist in der Tat so, dass nachgelagerte Zahlungen beispielsweise dazu geführt haben, dass Unternehmen in den zugrunde liegenden Monaten Juni und Juli noch ein Einkommen hatten. Hier wird ja nicht - wie bei Solo-Selbstständigen - ein Bargeschäft gemacht oder Leistung sofort gegen Geld erbracht, sondern es gibt Zahlungsfristen. Insofern wird man so vorgehen, dass es eine Nivellierung der Zahlungen gibt, um diese Hürde zu senken und mehr Unternehmen den Zugang zum Bundesprogramm zu ermöglichen. - Danke schön.

Vielen Dank. - Als Nächster spricht Kollege Klemp zu uns. Daran schließt Kollege Bommert an, der sich ebenfalls gemeldet hatte.

Sehr geehrter Herr Münschke, Sie haben völlig recht, wenn Sie sagen, dass ich nichts zum Inhalt Ihres Antrags gesagt habe. Das ist so - denn dieser Antrag ist es nicht wert.

Übrigens: Wenn Sie Ihre Rede noch einmal durchlesen - im Protokoll etwa; ich weiß nicht, ob Sie sie frei gehalten haben -, werden Sie feststellen: Auch Sie haben in Ihrer Einbringungsrede quasi nicht zu Ihrem Antrag geredet. - Das finde ich bemerkenswert. Sie haben viel über TUI geredet, darüber, wie viel „Staatsknete“ die bekommen usw. TUI hat seinen Sitz nicht in Brandenburg, sondern, soweit ich weiß, in Niedersachsen. Das machte jedoch einen großen Teil Ihrer Rede aus.

Ich habe Ihnen ja in meiner Rede skizziert, wie ich mir so vorstelle, wie dieser Antrag bei Ihnen entstanden ist - Sie können gerne noch einmal Stellung dazu nehmen und erklären, wie der Antrag tatsächlich entstanden ist. Sie könnten natürlich auch sagen, Sie haben da in der Fraktion zusammengesessen und darum gerungen, ob Sie vielleicht in die Kopie, die Sie benutzt haben, noch die Überbrückungshilfen einpflegen sollen, und dann haben Sie sich nach längeren Diskussionen entschieden: „Nein, die Überbrückungshilfen wollen wir gar nicht aufnehmen, weil …“ - Diese Gründe wüsste ich gerne. Sie sagen also, das sei nicht so zusammenkopiert und -geschustert worden. Dann erklären Sie mir, wie dieser Antrag, der in dem heute vorgelegten Zustand so aus der Zeit gefallen ist, dass eine inhaltliche Befassung nicht gerechtfertigt ist, entstanden ist. - Danke schön.

Die CDU-Fraktion zieht ihre Kurzintervention zurück. - Dann hat Herr Münschke Gelegenheit, zu antworten. Bitte.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Barthel und Herr Abgeordneter Klemp; ich beginne einmal in der Reihenfolge, wie Sie beide hier vorgetragen haben:

Herr Barthel, Sie haben es gerade wieder bestätigt: Die Kleinst- und Kleinunternehmer, die Solo-Selbstständigen, die nach Brandenburger Richtlinie Anträge gestellt haben, haben das Geld nach Bundesrichtlinie erhalten. Das ist völlig korrekt. Aber die Richtlinie, nach der sie Anträge gestellt haben, beinhaltete eben keine Konkretisierungen, wozu dieses Geld verwendet werden darf - genau das ist der Punkt. Die Brandenburger Richtlinie sagt - ich kann es auch gern wiederholen, ich habe es mir tatsächlich eingeprägt, weil ich diesen Satz so toll fand -: unbürokratisch, schnell und nicht zurückzahlbar. - Das war die Aussage des Wirtschaftsministers und der Finanzministerin. Die Bundesrichtlinie beinhaltet das eben nicht.

(Zuruf)

- Nein, die Bundesrichtlinie beinhaltet das jetzt nicht. - In der Bundesrichtlinie wurde konkretisiert, wofür Hilfen beantragt werden können: Mietausgaben, Pachten, Unternehmerkredite usw. usf. Das war in der Brandenburger Richtlinie nicht vorhanden. Laut Brandenburger Richtlinie hätte man das Geld als Kleinstunternehmer oder Solo-Selbstständiger für Lebenshaltungskosten verwenden können. Und das ist eben für Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige, die ihre Unternehmenssitze zu Hause oder auf Grundstücken haben, die teilweise auch schon abbezahlt sind, wichtig. Diejenigen stehen genau vor der Herausforderung - Herr Walter hatte es schon richtig gesagt -, und Sie wissen, wie viele Tausende das hier in Brandenburg betrifft.

Sie sagten gerade noch zum Thema Reise, der Bund habe dort entsprechend gehandelt, und ich solle die Bundesentwicklung berücksichtigen. Das ist richtig. Und dann, im zweiten Redeteil, sagten Sie tatsächlich: Es gibt eine Hürde, die in 14 Tagen noch behandelt werden muss, und da muss noch geschaut werden, was man machen kann, und dann gucken wir einmal weiter, und dann wird wahrscheinlich wieder ein 6er-Kreis gebildet. - Genau das ist nämlich das Thema: Es gibt diese Hürde. Ich habe gerade gesagt, welche Unternehmen davon betroffen sind, nämlich die mit bis zu 249 Mitarbeitern - darauf zielt dieser Antrag ab. Und da, Herr Klemp, haben Sie völlig richtig argumentiert, das war der Teil meiner Rede - Sie können im Protokoll nachlesen, wo genau ich darauf eingegangen bin -, in dem ich darauf eingegangen bin, wie die 60 % zu behandeln sind usw. Das war, glaube ich, im zweiten oder sogar im letzten Drittel meiner Rede. Das können Sie nachlesen.

Dazu, wie wir unsere Anträge gestalten, kann ich Ihnen auch gern etwas sagen.

Kollege Münschke, Sie müssten jetzt zum Schluss kommen.

- Ich komme mit dem letzten Satz zum Schluss. - Wenn man sich wie in dem Fall Gedanken darüber macht, wie eine andere Fraktion ihre Anträge gestaltet, geht man immer davon aus, wie man das selbst tut. Es ist erstaunlich, was Sie hier gerade vorgetragen haben. Mit Blick auf die Anträge der Grünen, die Sie hier platzieren, bin ich dann einmal gespannt, was da in Zukunft noch auf uns zukommt. Von daher können Sie wahrscheinlich noch ein wenig von uns lernen. - Vielen Dank, Herr Klemp.

Wir sind am Ende der Aussprache und kommen jetzt zu den Abstimmungen. Es geht zuerst um einen Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Förderlücke schließen - CoronaÜberbrückungshilfen des Bundes aufstocken“ auf Drucksache 7/1803. Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen, zweitens, zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Reisebüros und Reiseveranstalter unterstützen“ auf Drucksache 7/1812. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und rufe Tagesordnungspunkt 14 auf.

TOP 14: Corona-Politik versachlichen und an vorliegender Datenlage orientieren - Suggerieren einer beispiellosen epidemischen Ausnahmesituation im Land Brandenburg beenden

Selbstständiger Entschließungsantrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/1813 (3. Neudruck)

Die Aussprache wird mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Dr. Berndt eröffnet, der für die AfD-Fraktion spricht. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem uns in der Vergangenheit hauptsächlich die Linken Geschichten aufgetischt haben, haben wir ja in diesen Tagen erlebt, dass die SPD ihnen nacheifert: Der Herr Kollege Stohn war eifrig als Geschichtenerzähler bemüht, und der Ministerpräsident wusste Wunderbares aus einem märchenhaften Land zu berichten. In meiner Lieblingsgeschichte von ihm siedelt sich Elon Musk in Grünheide an, weil es in Brandenburg so einen schönen großen Zauberwald aus Windmühlen gibt. So viel Fantasie hat der liebe Gott mir leider nicht gegeben, deshalb greife ich heute auf eine vorgefertigte Geschichte zurück: Sie ist schon einige Jahre alt, einige werden sie kennen, namentlich ihr Ende, in dem es nämlich heißt:

„So ging der Kaiser […] unter dem prächtigen Thronhimmel, und alle Menschen auf der Straße und in den Fenstern sprachen: ‚(…) wie sind des Kaisers neue Kleider unvergleichlich; welche Schleppe er am Kleide hat, wie schön das sitzt!‘ Keiner wollte es sich merken lassen, daß er nichts sah, denn dann hätte er ja nicht zu seinem Amte getaugt oder wäre sehr dumm gewesen. Keine Kleider des Kaisers hatten solches Glück gemacht wie diese. […] Und die Kammerherren gingen […] und trugen die Schleppe, die gar nicht da war.“

Und wenn sie nicht gestorben sind, sehr geehrte Damen und Herren und liebe Kollegen, und wenn die Kammerherren nicht

gestorben sind, dann sagen sie noch heute, wir seien mitten in der Pandemie!

(Zuruf)

Die Eindämmungsverordnung der Landesregierung - Herr Keller, das wissen Sie doch - vom 17. März und der Bundestagsbeschluss über die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 25. März 2020 folgten auf verstörende Bilder aus Wuhan und Norditalien …

Herr Abgeordneter Berndt, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, vielleicht im Teil 2, in Teil 1 nicht. - Vielen Dank, Herr Adler, für Ihr Interesse.

Der Beschluss über die Eindämmungsverordnung vom 17. März und der Bundestagsbeschluss über die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 25. März folgten auf verstörende Bilder aus Wuhan und Norditalien, auf fortwährende Berichte über eine steigende Zahl von Infektionen mit SARSCoronavirus-2, und sie folgten dem Alarm der medial gehypten Professoren Neil Ferguson vom „kaiserlichen“ Imperial College in London, der 40 Millionen Corona-Tote vorhersagte, und Christian Drosten, der Covid-19 zwar noch am 2. März 2020 als milde Erkrankung bezeichnet hatte, dann aber SARS-CoV-2 als ein völlig neuartiges Virus erkannte, dem wir schutzlos ausgeliefert seien.

Die Feststellung einer epidemischen Notlage wurde im Bundestag damit begründet, dass - ich zitiere - das Funktionieren des Gemeinwesens erheblich gefährdet und einer Destabilisierung des gesamten Gesundheitssystems vorzubeugen sei. Ebenso begründete die Brandenburger Landesregierung ihre Eindämmungsverordnung mit dem Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem weiterhin alle Erkrankten versorgen könne.

Meine Damen und Herren, als Reaktion auf eine Bedrohung fanden diese Beschlüsse überall im Land Zustimmung, und auch wir von der AfD-Fraktion erklärten hier am 1. April 2020, parteipolitische Interessen hintanzustellen und die Politik der Landesregierung in der Krise zu unterstützen. Allerdings fügten wir hinzu, bei allen Maßnahmen gegen die Krise gehe es auch um die Bewahrung von Freiheitsrechten. Und, meine Damen und Herren, wie begründet gerade dieser Satz war, zeigt sich dieser Tage. Er war als Antwort auf eine irritierende Bemerkung des Ministerpräsidenten zu verstehen, der sagte, die Krise habe gerade erst begonnen - das sagte er am 1. April. Eine Bemerkung nach Art der „fleischgewordenen Depression“, Herr Stohn - das kennen Sie doch.

Die Landesregierung selbst widerlegte die Bemerkung des Ministerpräsidenten im Übrigen mit den am 15. April beschlossenen Lockerungen. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärte am 15. April 2020 laut RBB - ich zitiere -, „wir sind nicht im Entferntesten an irgendeiner Kapazitätsgrenze“. Weiter heißt es im RBB-Bericht: