Selbstverständlich ist Qualitätsmanagement richtig. Das ist ein ganzheitliches Konzept und umfasst alle Ebenen - ich will das alles nicht wiederholen -, übrigens auch in Brandenburg, Herr Dr. Zeschmann. Dass die öffentliche Verwaltung bei der Umsetzung von Managementmethoden nicht immer superschnell ist, wissen wir.
Nö. - Qualitätsmanagement heißt aber in den verschiedensten Bereichen der Verwaltung Mitarbeiterbeteiligung, Führungskräftesensibilisierung, Zufriedenheitsanalyse, Leitfragenfeststellung, Stärken- und Verbesserungsanalyse, Maßnahmen, Messbarkeit, Kommunikation, Dokumentation, Steuerung. Und dann kommen noch verschiedene Themengebiete wie Kundenorientierung, Gesundheitsmanagement und Mitarbeiterorientierung hinzu.
Wegen all dieser durchaus kleinteiligen, differenzierten Fragestellungen kann es auch nicht vom Landtag beschlossen werden, weil wir als Landtag die einzelnen Aspekte überhaupt nicht durchdringen können. Ich denke im Übrigen auch, dass ein gehöriges Maß an Selbstbetrug dazu gehört, für jedes Ministerium, jede Abteilung, jedes Referat und jede nachgeordnete Behörde konkrete, messbare Kennzahlen zur Messung des Grades der Zielerreichung bezogen auf die oben genannten Ziele zu fordern, damit in der späteren Anwendung in den Zieldimensionen Effizienz, Schnelligkeit und Kundenfreundlichkeit Verbesserungen evaluiert werden können. - Hat jeder verstanden.
Mit Ihrem Antrag tun Sie so, als ob es keinerlei Qualitätsmanagementsysteme in der öffentlichen Verwaltung in Brandenburg gäbe. Ich kann Sie beruhigen: Die gibt es. - Dinge wie Personalführung und Personalentwicklung sind sicher auch kein alltägliches Thema für den Landtag, weil das grundsätzlich Sache der Landesregierung und ihrer Ministerien ist. Aber der Landtag hat natürlich eine Verantwortung für die Bediensteten, die für das Land tätig werden. Das geht über die reine Bestimmung von zahlenmäßiger Ausstattung der Personalkörper durch den Haushaltsgesetzgeber hinaus.
Für mich war es immer schwer erträglich, dass das Sozialministerium - nicht nur das, aber dieses lag mir besonders am Herzen - immer wieder auf sachgrundlose Befristungen zurückgreifen musste, um die anstehenden Aufgaben zu erledigen. Sachgrundlose Befristungen stehen den Interessen von Arbeitnehmern entgegen und führen zur Unsicherheit und Unzufriedenheit von Mitarbeitern. Sie stehen aber auch den Interessen der Ministerien entgegen, weil sie einfach unwirtschaftlich sind. Sachgrundlose Befristungen sind auf zwei Jahre begrenzt. Sie arbeiten also jemanden ein - dafür brauchen Sie drei bis sechs Monate -, und nach Ablauf von zwei Jahren muss die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter wieder gehen. Das ist unlogisch und unwirtschaftlich. Auch in der öffentlichen Verwaltung muss es gute Löhne für gute Arbeit in Sicherheit geben.
Was aber nicht geht, ist, dass der Landtag ein Qualitätsmanagementsystem für die gesamte Landesverwaltung beschließt. Das ist nach meiner Auffassung Sache der entsprechenden Amtschefs und -chefinnen. Niemand hat etwas dagegen, dass eine effiziente Verwaltung schnell, freundlich und kundenorientiert arbeitet. Ja, das sollte so sein. Das ist nicht immer so, aber in Brandenburg ist es überwiegend der Fall. Wie das erreicht wird, ist aber nicht Sache des Landtags. Wir sind nicht die Amtschefs und Amtschefinnen. Wir können zu Personalentwicklung, Aufstiegsmöglichkeiten usw. gar keine Festlegungen treffen, auch wenn wir dazu sicher unsere Vorstellungen haben. Wenn Sie das derart detailliert selbst regeln möchten, meine Damen und Herren, gehen Sie selbst in die Verwaltung!
Wir als Landtag gestalten Rahmenbedingungen und kontrollieren. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Drucksache 6/11489 - Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE, „Umsetzung von gesundheitsfördernden Arbeitsbedingungen im Land Brandenburg forcieren!“ Da hat der Landtag festgestellt: Die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung ist ein wichtiges Anliegen, und deswegen soll sich die Verwaltung doch bitte um gutes Gesundheitsmanagement kümmern. - In der Umsetzung hat das Gesundheits- und Sozialministerium - übrigens schon vor dem Antrag - eine Mitarbeiterbefragung im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements durchgeführt und auf der Grundlage der Ergebnisse im Ministerium maßgeschneiderte Angebote unterbreitet und Veränderungen umgesetzt.
Der Landtag setzt durch Gesetze oder Beschlüsse den Rahmen. Über die einzelnen Maßnahmen entscheidet die Verwaltung im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit. Deswegen, Herr
Vielen Dank. - Wir setzen mit dem Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete Schäffer, bitte.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Dass die Arbeit der Landesverwaltung von höchster Qualität sein muss, darüber besteht hier im Haus, glaube ich, keinerlei Dissens. Die Nutzung von Steuergeldern muss immer gut begründet sein und transparent erfolgen, und das gilt selbstverständlich auch für die Frage, wie die Verwaltung selbst arbeitet.
Beispiele für nicht optimale Entscheidungen sind natürlich immer leicht zu finden und zu skandalisieren. Das tun Sie von den Freien Wählern ja auch mit einer gewissen Begeisterung und Hartnäckigkeit. Allerdings möchte ich an dieser Stelle eindringlich darum bitten, berechtigte Kritik nicht zu einer Diffamierung der vielen Menschen werden zu lassen, die im öffentlichen Dienst ihren Teil dazu beitragen, unser Land am Laufen zu halten, und dabei jeden Tag immer wieder von Neuem die schwierige Aufgabe haben, die komplizierte, unüberblickbare Realität mit den formellen Regeln und Gesetzen in Übereinstimmung zu bringen. Dafür spreche ich ihnen an dieser Stelle ausdrücklich meinen Dank und meine Anerkennung aus.
Dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden die richtigen Rahmenbedingungen haben, um ihre Aufgaben erledigen zu können, ist zunächst einmal eine Führungsaufgabe. Das Wort „Führungsaufgabe“ deutet vielleicht schon an, dass es hier primär um eine Aufgabe der Exekutive geht - das wurde heute bereits mehrmals angesprochen.
Für ein funktionierendes Qualitätsmanagement ist die allererste Voraussetzung, dass man sehr nah an den tatsächlichen Prozessen ist; sonst verursacht es im Zweifel mehr Bürokratie, als es abbauen kann. Die Koalition wird den Antrag daher ablehnen, auch wenn ich große Sympathien für die grundsätzliche Idee eines übergreifenden Qualitätsmanagements habe.
Eine Sache möchte ich an dieser Stelle noch ansprechen: Besonderes Augenmerk muss gerade beim Thema Qualität in der Landesverwaltung auf die Verwaltungsdigitalisierung gelegt werden, denn durch digitale Aktenführung, neue Prozesse und stärkere Transparenz, zum Beispiel durch Regelungen zu Open Data, wird sich die Arbeitsweise in den Behörden in den nächsten Jahren zwangsweise drastisch verändern.
Der Landesrechnungshof hat dem Parlament vor Kurzem in seinem Bericht mit deutlichen Worten den Auftrag gegeben, die Digitalisierung in Brandenburg stärker in den Fokus zu nehmen und das Agieren der Landesregierung in diesem Bereich noch enger zu begleiten. Ich glaube, darüber sollten wir uns in diesem Hause sehr ernsthaft unterhalten, und auf diese Diskussionen mit Ihnen freue ich mich sehr. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Herr Minister Stübgen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Landauf, landab wurden in den deutschen Verwaltungen in den vergangenen zwei Jahrzehnten mehr oder weniger umfassende Reformen angestoßen. Auch Brandenburg stellte hier keine Ausnahme dar: 2003 wurde das Verwaltungsmodernisierungsgesetz verabschiedet, das 2014 außer Kraft trat. Von 2005 bis 2007 lieferte der parlamentarische Sonderausschuss zur Überprüfung von Normen und Standards wichtige Impulse zur Verwaltungsmodernisierung. Außerdem optimieren wir fortlaufend Verwaltungsabläufe durch die Nutzung von E-Government-Lösungen.
Diese Maßnahmen führten dazu, dass geeignete Bereiche der Landesverwaltung heute längst an Effizienzkriterien ausgerichtet sind, die mit Qualitätsmanagementmethoden überprüft werden können. Insbesondere Dienststellen mit hohen Fallzahlen oder mit wirtschaftlicher Ausrichtung haben ein modernes und kennzahlenbasiertes Qualitätsmanagement. Hierzu gehören unter anderem die Finanzämter, das Landesamt für Soziales und Versorgung, aber auch der Landesbetrieb Straßenwesen und der Landesbetrieb für Landesvermessung und Geobasisinformationen.
Rückblickend müssen wir aber auch anerkennen, dass die öffentliche Verwaltung kein Industriebetrieb ist. Viele unserer Aufgaben eignen sich deshalb nicht für eine standardisierte Betrachtung im Sinne eines strengen Qualitätsmanagements. Vor allem bei der Ministerialverwaltung reden wir hier beispielsweise über Rechtsetzung, die Fach- und Rechtsaufsicht oder die politische Steuerung des Landes. Alldem liegt das Transparenzgebot zugrunde. Das ist nicht besonders effizient; damit will ich aber nicht sagen, dass wir es abschaffen sollten. Es ist für gute Politik notwendig. Im Ergebnis sind viele Aufgaben eines Ministeriums zu wenig vergleichbar, um Effizienz, Schnelligkeit und Kundenfreundlichkeit ihrer Erledigung anhand von Kennzahlen zu messen. Beim Verwaltungshandeln kommt es vor allem auf Rechtmäßigkeit und fachliche Richtigkeit an.
Hinzu kommt, dass gerade beim Kontakt mit Bürgern und Wirtschaft die Kommunen eine zentrale Rolle spielen. Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung verbietet es sich, hier als Land in die Prozesse vor Ort einzugreifen. Dort aber, wo es sinnvoll und möglich ist, verschließen wir uns natürlich nicht den Erkenntnissen etwa der Betriebswirtschaftslehre oder der Verwaltungswissenschaft. Außerdem schauen wir uns gerade im Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes viele Verwaltungsprozesse an; das ist eigentlich der entscheidende Prozess, der seit einigen Jahren läuft und noch einige Jahre laufen wird. Gemeinsam mit den Kommunen, dem Bund und anderen Ländern versuchen wir, hier zu optimieren. Das ist deshalb ein wesentlicher Prozess, weil nahezu kein einziger Verwaltungsprozess davon unberührt bleiben wird. Das heißt, was Sie fordern, machen wir im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes schon seit Jahren. Das ist ein schwieriger Prozess. Es wird nicht alles von Anfang an funktionieren, das ist klar. Ich glaube aber, dass dieser Prozess zu mehr Effizienz in der Verwaltung führen wird.
Des Weiteren ist es wichtig, dass wir besonderen Wert auf eine hochwertige Aus- und Weiterbildung unserer Landesbediensteten legen. Das spielt für ein Qualitätsmanagement eine ganz entscheidende Rolle.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf der anderen Seite möchte ich zu Ihrem Antrag anmerken: Wenn wir, wie von Ihnen gefordert, jetzt beginnen, Kennzahlen für alle Bereiche der Landesverwaltung zu entwickeln, setzen wir uns - das würden Sie vermutlich auch irgendwann kritisieren, aber dann zu Recht - dem Vorwurf aus, dass wir versuchen, Bürokratie mit Bürokratie zu bekämpfen. Anders kann man es mit dem schönen, bildreichen Satz von Martin Luther beschreiben: Wir würden versuchen, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben. - Das wird nicht klappen.
Wenn Sie hier und heute fragen, ob unsere Beschäftigten lieber interne Papiere und Berichte schreiben oder sich um die Belange der Menschen und Unternehmen im Land kümmern sollen, ist meine Antwort klar: Die Belange der Menschen haben Vorrang. - Deshalb glaube ich, dass der Wunsch der Freien Wähler, die gesamte Landesverwaltung in ein Qualitätsmanagement-Korsett zu zwängen, nicht zielführend ist. Ich kann Ihnen aber versichern: Wir setzen auch in Zukunft alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente ein, um Verwaltungsabläufe noch effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Ich bin Ihnen dankbar für diese interessante Debatte. Ich habe gelernt: Zwei von Ihnen waren in der Lage, den Wikipedia-Eintrag zum Qualitätsmanagement zu finden und zu zitieren - sehr interessant und beeindruckend!
Wo fange ich an? Ich beginne vielleicht einmal hinten, bei Herrn Stübgen. Ihre letzten Ausführungen habe ich erwartet, deswegen hatte ich in meiner Rede auch gesagt, dass es oftmals - sowohl in der privaten Wirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung, in der ich lange als Berater unterwegs war - so verstanden wird, dass das ein unnötiger bürokratischer Aufwand ist. - Nein! Ich habe versucht, in meiner Rede am Beispiel von Industrieansiedlungen deutlich zu machen, dass es genau umgekehrt ist: Wenn ich das erst einmal etabliert habe, kann ich damit viel schneller, kundenfreundlicher und transparenter - was man übrigens von einer Verwaltung in einer Demokratie erwarten würde - sein und letztlich unglaublich viele Prozesse optimieren, die sonst Verfahren aufhalten, und irrsinnig viel Geld der Steuerzahler - unser aller Geld - sparen. Deswegen glaube ich, dass es richtig und notwendig ist, so etwas einzuführen.
Auch das Argument, das sei alles viel zu pauschal bzw. man müsse das noch ausdifferenzieren, was gar nicht machbar sei, ist nicht stichhaltig.
Nein, das ist ja gar nicht die Absicht. Es ist nur von einem Grobkonzept die Rede. Wir fordern mit dem Antrag die Landesregierung auf, ein solches Konzept zu entwickeln und als grundsätzliche Vorgabe einzuführen. Ich weiß nicht, wer eben sagte, dass es um grundsätzliche Vorgaben und Rahmenideen geht - Herr Büttner war es. Genau das wollen wir damit erreichen. Wir wollen
nicht für jede einzelne Institution jedes Detail entwickeln, sondern die Landesregierung beauftragen, das auf den Weg zu bringen. Es ist ein erster Anstoß für eine solche Diskussion.
Was Herr Adler sagte, fand ich auch sehr interessant: Qualitätsmanagement und Aufgabenkritik seien das Tagesgeschäft in unseren Ministeriumsverwaltungen. Nein, das ist nachweislich nicht der Fall. Jemand sprach es schon an - ich glaube, es war Herr Stübgen -: Zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz von 2003 gab es eine Evaluierung sowie einen dazugehörigen Ausschuss, dessen Titel ich nicht genau im Kopf habe. Dazu gibt es einen schönen langen Endbericht, in dem im Wesentlichen steht: Na ja, in kleinen, einzelnen nachgeordneten Landesbehörden haben wir das punktuell ausprobiert - aber um Gottes willen nicht in unserer Staatskanzlei oder unseren Ministerien! Da könnten wir uns ja zu bürgerfreundlich oder zu transparent zeigen! - Deswegen halte ich die Argumentation, wir wollten hier ein Netz enger Zielvorgaben im Sinne eines Korsetts erstellen, für - es tut mir leid - eine sehr fantasievolle Ausrede für die Ablehnung des Antrags. Das ist wirklich sehr beeindruckend.
Es geht darum, überhaupt in diese Richtung zu gehen und ein System einzuführen, damit wir in Zukunft schneller und transparenter sind. Übrigens geht es auch nicht um Verwaltungsdienstleistungen, wie sie auf der kommunalen Ebene, etwa bei der Baugenehmigung, vorkommen. Es geht darum, dass Entscheidungen und Prozesse - auch in unseren Ministerien - sowie politisch relevante Ergebnisse nachvollziehbar und transparent sind. Das ist es, was wohl alle Bürger und Unternehmen in einer Demokratie von der Landesverwaltung erwarten.
Herr Brüning sagte, man stimme in der Zielsetzung überein und wolle das gern fortlaufend überprüfen und das Thema Aufgabenkritik vertiefen. Es sei jetzt aber zu kurz gegriffen. Deswegen würde ich auf Ihren Hinweis hin vorschlagen, dass wir das an den Hauptausschuss sowie an den Ausschuss für Inneres und Kommunales überweisen. Dann können wir uns intensiv damit auseinandersetzen, die Tiefe des Eingriffs definieren und dann schrittweise die ganze Landesverwaltung und unsere Ministerien besser machen. Deswegen beantrage ich das hiermit. - Danke.
Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste, und ich schließe die Aussprache. Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann hat nun die Überweisung des Antrags beantragt - wenn ich es richtig gehört habe, federführend an den Hauptausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer dem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse über den Antrag in der Sache abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER auf Drucksache 7/1804 - Qualitätsmanagement in der Landesverwaltung - zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion erhält Herr Abgeordneter Görke das Wort. Bitte sehr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Wer in der Zeit des Lockdowns im März und April dieses Jahres eine Fahrt mit der Deutschen Bahn im Fernverkehr plante, brauchte keine Angst zu haben, auf den Kosten seiner Fahrkarte sitzen zu bleiben; denn die Deutsche Bahn AG reagierte schnell und vorbildlich: Obwohl das Verkehrsangebot uneingeschränkt - ich betone: uneingeschränkt - aufrechterhalten wurde, konnten und können vor allem vor dem 13. März gekaufte Tickets flexibel und ohne Aufpreis bis zum 31. Oktober - also ein halbes Jahr länger - genutzt werden.
Das war noch nicht alles: Allen Stammfahrgästen mit einer BahnCard schenkte die Bahn obendrein einen Reisegutschein in Höhe von mindestens 10 Euro, einzulösen beim Kauf einer Fahrkarte innerhalb der nächsten drei Jahre. Die Deutsche Bahn hat also - wie übrigens viele andere Unternehmen, von Theatern bis Reiseveranstaltern - begriffen, dass sie ihre Stammkunden durch Rücksicht, Kulanz und Service über die Krisenzeit hinweg an sich bindet.
Trotz Krise gilt im Bahnverkehr weiterhin die sozialökologische Zielstellung, die Zahl der Bahnreisenden bis 2030 zu verdoppeln. Unterstützt wurde die Bahn mit zusätzlichen Finanzmitteln des Bundes. Ich lobe sie nur selten, aber man kann sagen: Die Bundesregierung hat in dieser Krise die Systemrelevanz des öffentlichen Nahverkehrs erkannt.
Es wäre schön, wenn Sie Ihre Gespräche links von meiner Seite, Frau Ministerin, draußen fortsetzen könnten; es stört.
Frau Ministerin, der Redner fühlt sich eingeschränkt. Eventuell müssten Sie Ihre Gespräche draußen fortführen.
Insofern schauen wir jetzt gespannt auf den Nahverkehr in Brandenburg. Hier sieht es leider etwas anders aus. Wie die Landesregierung im Juni auf meine Kleine Anfrage mitteilte, waren im Verkehrsverbund des VBB während des Lockdowns allein auf 13 Regionalexpress- und Regionalbahnlinien sowie sechs SBahnlinien die Leistungen eingeschränkt, der Bus- und Straßenbahnverkehr war in den Städten und Landkreisen oft nur mit einem Rumpffahrplan existent.
Zusammenfassend kann man feststellen - und Sie werden mir nicht widersprechen -: Sehr viele Menschen waren durch die staatlich verhängten Kontaktbeschränkungen massiv in ihrer Mobilität behindert, und gleichzeitig war das öffentliche Nahverkehrsangebot deutlich geringer als gewohnt und eben auch deutlich geringer, als es die Stammfahrgäste mit ihren jährlich im Voraus bezahlten Zeitkarten erwarten konnten.
Ich gebe Ihnen mal ein Beispiel dafür, was das konkret heißt: Die VBB-Umweltkarte für eine klassische Brandenburgerin, die nach Berlin zur Arbeit pendelt, kostet für Berlin ABC plus Landkreis im Jahres-Abo mindestens 1 348,30 Euro. Liegt die Karte - wie bei diesem Lockdown - nahezu zwei Monate ungenutzt herum, sind es nahezu 225 Euro für lau. Für viele Menschen, die ein ohnehin nicht üppiges Einkommen haben, das oft noch durch die Kurzarbeit reduziert worden ist, ist das allemal eine Hausnummer, die man zu beachten hat.
Welche Kulanz- und Serviceleistungen bot der VBB diesen Pendlerinnen und Pendlern für ihre 225 Euro? Keine. Bis heute hat man überhaupt nichts unternommen, um die treuesten Fahrgäste finanziell zu entlasten und damit im System zu halten und sie wieder in die Bahnen und Busse zurückzuholen.