Dann lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Ergänzung unter Punkt 4 -, Drucksache 7/1873, Neudruck, abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich komme zur direkten Abstimmung über den Antrag „Gerechtigkeit für Studierende - Verfassungswidrig erhobene Rückmeldegebühren endlich zurückerstatten!“ der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, Drucksache 7/1747. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich schließe Tagesordnungspunkt 8. Bevor ich Tagesordnungspunkt 9 aufrufe, weise ich darauf hin, dass die Präsidentin Sie zu der Veranstaltung „Kunst zur Zeit“ eingeladen hatte. Der Beginn ist 18 Uhr. Wir liegen momentan mehr als eine halbe Stunde hinter dem Zeitplan - das möchte ich Ihnen zur Einordnung zur Kenntnis geben.
Die Aussprache wird mit dem Redebeitrag des Herrn Abgeordneten Dr. Zeschmann von der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER eröffnet.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen Abgeordnete, Sie erinnern sich bestimmt an die gestrige Debatte um den runden Tisch zur Lösung der komplizierten Problemstellung um die Wasserversorgung der Tesla-Fabrik in Grünheide. Das Fehlen einer Lösung für diese für die Ansiedlung entscheidende Frage ist ein besonders herausragendes Beispiel dafür, was passiert, wenn eine Landesregierung und -verwaltung zumindest in weiten und ausschlaggebenden Bereichen kein umfassendes Qualitätsmanagement hat. Und selbst wenn es eines gäbe, bedürfte es dessen Anwendung. Auch das fehlende Verkehrskonzept und die fehlenden - wenigstens - Lösungsideen zur Behebung einzelner besonders extremer Verkehrsprobleme in der Region in und um Grünheide sind Folge fehlender Standards eines Qualitätsmanagements.
Aber ich sehe schon, die Aufmerksamkeit ist im Moment groß, alle rennen rein und raus. Ich versuche trotzdem, weiterzumachen. - Keine Angst, ich gehe hier natürlich aus Rücksichtnahme auf die Landesregierung nicht näher darauf ein, was alles bei den Ansiedlungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten schiefgelaufen ist, also Cargolifter, Chipfabrik, Solarfabriken sowie - den könnte man auch darunter fassen - BER, wobei Schlimmeres hätte verhindert werden können und wobei hätte gespart werden können, hätte es im Land einen angewendeten Standard eines Qualitätsmanagements gegeben. Wie viele Milliarden Euro Steuergelder hätten wir gespart!
Gäbe es zum Beispiel standardisierte Vorgaben zum Umgang mit Industrieansiedlungen im Sinne einer Checkliste, dann könnten solche Probleme bei durchgehender und systematischer Anwendung eigentlich gar nicht auftreten. Denn in einer QM-Checkliste müsste und würde stehen, worauf man bei jeder Industrieansiedlung - um dieses Beispiel weiterzuverfolgen - grundsätzlich im Vorfeld zu achten hätte, und somit, was an Vorarbeiten jeweils erfüllt sein muss, bevor man den nächsten Schritt gehen kann. Als Beispiel sei die Prüfung der Solvenz und Zuverlässigkeit eines Investors genannt. Das ist noch nichts Besonderes. Aber ein weiterer Punkt, der in der Liste stehen müsste, ist die Prüfung der Eignung des Grundstücks für die Ansiedlung, zum Beispiel hinsichtlich einer ausreichenden Versorgbarkeit, hinsichtlich bestehender und damit konkurrierender Schutzziele - wie zum Beispiel Wasserschutz, FFH-Gebiete, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, aus denen schlimmstenfalls sogar eine nicht realisierbare Versorgung resultieren kann - und schließlich hinsichtlich einer ausreichenden verkehrlichen Erschließbarkeit direkt am Grundstück und in den umliegenden Regionen in Abhängigkeit von dem zu erwartenden Güter- und Personenverkehr.
Nein danke. - Dies kommt uns im Moment, glaube ich, ganz bekannt vor, weil all diese Fragen nicht nur bei der Tesla-Ansiedlung eine ganz wesentliche Rolle spielen. Weiterhin müsste in einer solchen QM-Checkliste eine Eignungsprüfung der Gemeinde und der umliegenden Regionen stehen, zum Beispiel hinsichtlich der sozialen Infrastruktur, das heißt hinsichtlich der Aufnahmemöglichkeiten für die geplante und darüber hinausgehende zu erwartende Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, also hinsichtlich Wohnungen, Bildungseinrichtungen, medizinischen Einrichtungen etc. pp. Wie wir an diesem Beispiel gut erkennen, ist all das bei der Tesla-Ansiedlung und auch bei anderen Ansiedlungen in der Vergangenheit nicht vorab geprüft worden, und genau deswegen hat es oftmals die Probleme und die Verschwendung von Steuergeldern in Milliardenhöhe gegeben.
Damit wird sofort ersichtlich, dass ein QM-System, welches bestimmte grundsätzlich anzuwendende Standards - in diesem Fall im Umgang mit externen Großinvestoren - definiert, massiv dazu beitragen kann, die Fehlerhäufigkeit und große Probleme im Rahmen einer Ansiedlung deutlich zu verringern, vielleicht sogar fast auszuschließen. Bei einem QM-System handelt es sich deshalb keineswegs um die lästige zusätzliche Bürokratie, als die es manchmal auch in der privaten Wirtschaft von Unkundigen wahrgenommen wird.
Aus dem skizzierten Beispiel ersehen wir sofort, dass ein solches QM-System auch für die ganze Landesverwaltung - einschließlich unserer Landesregierung mit den Ministerien - sehr hilfreich wäre, um Probleme, die Prozessen und Entscheidungen nachgelagert sind - sprich: alle möglichen Klageverfahren und zusätzliche Kosten für Nachbesserungen -, weitgehend zu vermeiden. Darüber hinaus könnten unseren Bürgern und Unternehmen in Brandenburg durch ein entsprechendes QM-System qualitativ hochwertige, einheitliche Verwaltungsdienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, und das obendrein in einem zeitlich angemessenen Rahmen - was anderswo bereits selbstverständlich ist, um das mal am Rande anzumerken. Ebenso würde auf diese
Weise ein transparentes und jederzeit nachvollziehbares Arbeiten und Handeln von Ministerien und nachgeordneten Verwaltungen ermöglicht, was wiederum mehr Verständnis und signifikant weniger Widerstand gegen die entsprechenden Bescheide oder Entscheidungen nach sich ziehen würde. So würde aus dem Slogan „Brandenburg. Es kann so einfach sein.“ mal eine belastbare Aussage.
Auch die garantierte Einhaltung von Recht und Gesetz und eine bürgerorientierte und dem Gemeinwohl verpflichtete sowie effiziente Verwaltung, die bei der Erbringung ihrer Leistungen auch so sparsam und wirtschaftlich wie möglich agiert - was übrigens auch in § 2 Landesorganisationsgesetz steht -, wäre so endlich auch durchgängig und systematisch gewährleistet.
Haben unsere Bürger und Unternehmen in Brandenburg nicht eigentlich genau darauf einen Anspruch? Denn in der Verwaltung wird ja auf Kosten der Steuerzahler, auf Kosten unserer Bürger gearbeitet. Deswegen verfolgt unser Antrag genau dieses Ziel: die grundlegenden Weichenstellungen vorzunehmen, um ein Qualitätsmanagement zur Vermeidung all der Probleme und zusätzlichen Kosten, wie sie in der Vergangenheit vorhanden waren, auf den Weg zu bringen.
Ich werde die Punkte, die in unserem Antrag stehen, jetzt nicht noch einmal einzeln vorlesen. Es handelt sich um ein logisches Konzept mit aufeinander aufbauenden Punkten eines Qualitätsmanagements und einer Optimierung der Verwaltungsabläufe. Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie für unsere Bürger und für unsere Unternehmen in Brandenburg diesem ersten Anstoß zu einer Einführung eines QM-Systems in der Landesverwaltung zu! - Danke schön.
Die Uhr läuft schon, Frau Vizepräsidentin. Ich habe noch gar nicht angefangen. - Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Ministerinnen und Minister! Sehr geehrte Landtagsabgeordnete! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Kernanliegen des Antrags der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER ist eine Aufforderung an die Landesregierung, ein Qualitätsmanagementsystem für die gesamte Landesverwaltung zu entwickeln und dieses spätestens zum Ende des 1. Quartals 2021 dem Landtag Brandenburg zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dabei unterliegt der Antrag in seiner Ausrichtung aus Sicht unserer Fraktion einer zu eindimensionalen Betrachtungsweise und erfordert eine Klarstellung des Begriffs des Qualitätsmanagements, um den sich in Ihrem Antrag nicht wiederfindenden ganzheitlichen Aspekt der Betrachtung von Prozessen herauszustellen.
Qualitätsmanagement ist der Oberbegriff für alle Tätigkeiten, Führungsaufgaben und Methoden, die zur Planung, Umsetzung, Sicherung, Überprüfung und Verbesserung von Prozessen, Dienstleistungen und Produkten sowie ihrer Leistungsbedingungen gehören. Es umfasst alle für die strategische Ausrichtung einer Organisation wesentlichen Handlungsfelder. Qualitätsmanagement erkennt heute verschiedene Modernisierungsinstrumente, gerade in ihrer Wechselwirkung, an, und ist auf die kontinuierliche Verbesserung der Prozesse ausgerichtet.
Begleitende Herausforderungen in der Prozessgestaltung sind der demografische Wandel, der technologische Fortschritt sowie die Digitalisierung und Globalisierung. Die bekanntermaßen begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen bilden dabei immer eine Schranke. Qualitätsmanagement und Aufgabenkritik sind in unserer Lebenswirklichkeit bereits praktizierte Zugleichaufgaben und Tagesgeschäft jeder funktionierenden Verwaltung oder Behörde. Dabei wird in unseren Landesverwaltungen bereits heute ein hoher Maßstab an die Erfüllung der Parameter angelegt, die sich aus der Bewertungstrias Kompetenz, Effizienz und Kundenorientierung ergeben.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollte der voreiligen Forderung nach der Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems der Gedanke an eine Evaluierung im Bereich des Prozessmanagements vorgeschaltet werden. Sind die Prozessabläufe in einer Behörde bestimmt, bekannt und definiert, dann werden diese auch umgesetzt und in der praktischen Anwendung gelebt. Das Bestimmen, Messen und Dokumentieren von sogenannten Kennzahlen - mit Worten der Antragsteller: „konkrete messbare Kennzahlen zur Messung des Grades der Zielerreichung“ - ist der versteckte Versuch der Wiedereinführung eines Systems von Zielvorgaben oder Zielvereinbarungen in der Landesverwaltung.
Im Kern scheint mir der Gedanke des Antrags, ein Qualitätsmanagementsystem für die Landesverwaltung zu entwickeln, in seiner Gesamtintention eher dazu geeignet, unserer Landesverwaltung ein engmaschiges Korsett aus Kennzahlen und Zielvorgaben anzulegen, welches wiederum dazu führen wird, hoheitlichem Handeln die oftmals nötige Flexibilität in der Aufgabenwahrnehmung zu nehmen.
Es ist daher als ungeeignet zu betrachten, das selbst erklärte Ziel - mehr Effizienz, Schnelligkeit und Kundenfreundlichkeit - zu erreichen. Mit Blick auf Artikel 55 der Landesverfassung erinnere ich an die dem Landtag übertragenen Aufgaben hinsichtlich der Kontrolle vollziehender Gewalt und wage es, vorsichtig die Frage aufzuwerfen, ob der vorliegende Antrag bei Beschlussfassung nicht auch in die zugewiesenen Aufgaben einer Exekutive eingreifen wird.
Trotz Ablehnung kann uns der vorliegende Antrag dazu dienen, für das Thema zu sensibilisieren und auf die Wichtigkeit einer gelebten Aufgabenkritik in stetig kritischer Begleitung sowie im Rahmen des Prozessmanagements auf die neuen Chancen der Digitalisierung hinzuweisen. Die Digitalisierung ist heute Chance und Schlüssel zu einer transparenten, effektiven und schnellen Verwaltung, im Interesse der Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen, aber auch für das prioritäre Merkmal der Kundenzufriedenheit. Bei der digitalen Ausstattung sowie dem Verfügen über und den Zugriff auf digitale Anwendungen im Land, in Landkreisen und Kommunen - hier bestehen die tatsächlichen Diskrepanzen. Also: Ärmel hochkrempeln und die Digitalisierung im Land voranbringen! - Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der AfD-Fraktion fort. Für sie spricht der Abgeordnete Münschke.
Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrtes Kollegium! Liebe Brandenburger an den Bildschirmen! Mit dem vorliegenden Antrag möchten die Freien Wähler ein Qualitätsmanagementsystem in den
Behörden des Landes entwickeln, einführen und leben lassen, das eine effiziente, schnelle und kundenfreundliche Verwaltung schaffen soll.
Qualitätsmanagement wird in der Praxis wie folgt definiert - der Kollege Adler hat die Definition gerade vorgelesen; ich wiederhole sie gern -: Es ist der Oberbegriff für alle Tätigkeiten, Führungsaufgaben und Methoden, die zur Planung, Umsetzung, Sicherheit, Überprüfung und Verbesserung von Prozessen, Dienstleistungen und Produkten sowie ihren Leistungsbedingungen gehören.
Das Vorhandensein eines solchen Qualitätsmanagements ist an sich eine Selbstverständlichkeit; es muss natürlich eingeführt und eingehalten werden, auch im Verwaltungsbereich, wenn es dort nicht existiert oder gelebt wird. Wir stimmen daher Ihrem Antrag dem Grunde nach zu, auch wenn er handwerklich etwas kritikwürdig ist. Sie formulieren etwas holprig und hölzern und übersehen einerseits den Zeitfaktor; andererseits vergessen Sie zu erwähnen, welches der drei in Betracht kommenden Systeme Sie favorisieren und warum. Da wir als AfD ergebnisorientiert arbeiten, unterstützen wir Sie trotzdem in Ihrem Ansinnen. Außerdem beantragen wir die Überweisung an den Hauptausschuss zur Federführung und den Ausschuss für Inneres und Kommunales zur Mitberatung, damit wir die dringliche Angelegenheit tiefgründiger und unter Zuhilfenahme außenstehender Experten weiter beraten können.
Dass die Landesregierung in Brandenburg bisher offensichtlich kein Qualitätsmanagementsystem verwendet, wird durch die vielen kleineren und größeren Skandale deutlich. So hat sich unter anderem im Zuge des sogenannten Medikamentenskandals im Jahr 2018 gezeigt, dass das von der damaligen Vorsitzenden der Linken, Diana Golze, geführte Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie völlig desolat geführt wurde und nicht einmal die Grundzüge einer ordentlichen Aktenführung eingehalten wurden.
Der Landesrechnungshof Brandenburg hat im gleichen Zeitraum weitere Defizite in Strukturen und Organisation festgestellt. Konkret geht es um systematische Versäumnisse bei der Fach- und Rechtsaufsicht durch Ministerien und Landesbehörden in Brandenburg. Bei drei geprüften Ministerien - dem Bildungsministerium, dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie dem damaligen Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz - fielen die Bilanzen unterdurchschnittlich aus. Ein Zitat aus dem Prüfbericht: Eine ausreichend klare personelle und inhaltliche Zuordnung der Aufgaben werde lediglich im Innenministerium vorgenommen. - Kleines Lob in Richtung des damaligen Ministers.
Es wird weiter festgestellt, dass weniger als die Hälfte der Kontrollierten einen Abgleich der Ist- und Soll-Zustände vornimmt. Nur in einem Drittel der untersuchten Behörden existieren schriftlich fixierte Verfahren zur Informationsgewinnung. Es wurden dringende Reformen empfohlen.
Außerdem ist in der Zwischenzeit der Asservatenskandal zutage getreten, im Zuge dessen der mangelnde und desaströse Umgang des Innenministeriums mit der Asservatenverwaltung festgestellt wurde. Da ist nicht nur eine schussbereite Waffe der Marke Walther PPK mit 75 Patronen spurlos verschwunden, sondern sind weitere skandalöse Zustände festgestellt worden.
Ein ins Auge fallender Fehler des Managements ist die oftmals unzureichende Besetzung von politischem Personal in den Ministerien. Dass die Wahl des Polizeibeamten Büttner als
Staatssekretär im Gesundheitsministerium nach dem Medikamentenskandal richtig war, mag mehr als bezweifelt werden. Aber das hat bei Ihnen, meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, offensichtlich schon System. Da werden Theologen zu Innenministern gemacht, und der Chef des Verfassungsschutzes, der als Volljurist ein ausgewiesener Experte war, wird durch einen Diplom-Verwaltungsfachwirt ausgetauscht. Sehr geehrter Herr Stübgen, nicht nur in Ihrem Ministerium ist die Einführung und Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems nicht nur zur Verhinderung weiterer Skandale dringend erforderlich.
Wenn Sie konkrete Nachfragen haben: Herr Walter, ich stehe sehr gern für ein vertiefendes Gespräch zum Qualitätsmanagement bereit. Sie können gern bei mir anklopfen. Ich kann Ihnen versprechen: Ein Gespräch mit mir bringt auch Sie weiter. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir fahren in der Aussprache mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Brüning fort. Er spricht für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER trifft Feststellungen, denen man ohne Wenn und Aber zustimmen kann. Die Rede ist vom Anspruch der Bürger auf Verwaltungsdienstleistungen, die von hoher Qualität sind, angemessen schnell bereitgestellt werden und auf ein transparentes und nachvollziehbares Arbeiten und Handeln von Ministerien und nachgeordneten Behörden ausgerichtet sind. Auch die selbstverständliche Bindung der Landesverwaltung an Recht und Gesetz sowie das Gebot der Effizienz und Sparsamkeit der Verwaltung führen Sie an. Wie gesagt, bei diesem Ziel werden wir Ihnen, so denke ich, alle zustimmen können, denn ja: Auch eine Landesverwaltung muss den Anspruch haben, die von ihr zu erledigenden Aufgaben zügig, bürgernah und unter Effizienzgesichtspunkten zu erledigen.
Sie verweisen in der Begründung Ihres Antrags richtigerweise auf das Landesorganisationsgesetz. Insofern ist Ihr Antrag auch in diesem Punkt nicht zu beanstanden. Auch da sind wir uns einig. Aber wir müssen den Auftrag eines Landesorganisationsgesetzes nicht in einem Landtagsbeschluss erneut feststellen.
Zudem entsteht der Eindruck, dass das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, eher an die kommunale Verwaltung gerichtet ist. Vor Ort, in den Gemeinden und Kreisverwaltungen, werden schließlich viel mehr Verwaltungsdienstleistungen mit Bürgerkontakten erbracht als in der Landesverwaltung. Natürlich - das sagte ich bereits - haben auch alle Bereiche der Landesverwaltung entsprechende Qualitätskriterien zu erfüllen. Sie müssen und sollen ihre eigenen Verwaltungsabläufe fortlaufend überprüfen und, wenn erforderlich, anpassen und verbessern.
Festzustellen ist, dass die Struktur der Landesverwaltung samt ihren nachgelagerten Behörden recht heterogen ist. Daraus ableitend erscheint es mir äußerst fraglich, wie ein einheitliches Qualitätsmanagementsystem - Sie fordern ein solches ja in allen Bereichen der Landesverwaltung, Herr Zeschmann - quasi als Blaupause für alle Verwaltungsbereiche gelten soll. Ich finde, das passt nicht so recht.
Hinzu kommt, dass es Ihnen - so steht es in der Begründung Ihres Antrags - darum geht, zu untersuchen, welche Maßnahmen
die Landesregierung in den Ministerien und nachgeordneten Bereichen zur Umsetzung des 2014 ausgelaufenen Verwaltungsmodernisierungsgesetzes eingeführt hat. Das ist in der Tat ein interessanter Aspekt, aber lassen Sie uns dies zunächst konkret und bezogen auf die jeweiligen Ministerien separat und differenziert betrachten. Das können Sie in jedem Fachausschuss auf die Tagesordnung setzen; dafür braucht es keinen Antrag hier im Landtag.
Lassen Sie mich abschließend festhalten: Sie haben mit Ihrem Antrag auf ein wichtiges Thema hingewiesen. Es steht außer Frage, dass Verwaltungsdienstleistungen bürgerfreundlich angeboten und erbracht werden sowie klaren Qualitätsanforderungen entsprechen müssen. Ihr nur auf die Landesverwaltung ausgerichteter und etwas liederlicher Antrag greift jedoch zu kurz und wird deshalb abgelehnt.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordneter Büttner, bitte.
Frau Präsidentin! Ich gebe zu, dass ich mich auf diesen Tagesordnungspunkt besonders gefreut habe - das meine ich ernst -, denn ich habe, als ich den Antrag gelesen habe, Herr Dr. Zeschmann, nicht richtig verstanden, was Sie eigentlich wollen. Sie haben mich zu Beginn Ihrer Rede vollständig irritiert, als Sie die vielen Punkte aufgezählt haben. Ich dachte: Er wollte doch mehr Qualitätsmanagement in der Landesverwaltung haben, jetzt spricht er plötzlich über Qualitätsmanagement bei Industrieansiedlungen. - Aber Sie sind ja noch auf den Punkt gekommen.
Herr Münschke, es ist okay - kritisieren Sie mich, wo Sie wollen; das ist mir egal. Aber wenn Sie der Meinung sind, dass man diejenigen, die einen bestimmten Beruf haben, immer in den entsprechenden Fachgebieten einsetzen sollte, muss ich sagen: Gerade Ihre Fraktion ist ein Beispiel dafür, dass das nicht funktioniert. Gucken Sie sich einmal den Polizeibeamten Möller an: Der hat von Innenpolitik überhaupt keine Ahnung. Den sollten Sie vielleicht irgendwo anders hinsetzen.
Selbstverständlich ist Qualitätsmanagement richtig. Das ist ein ganzheitliches Konzept und umfasst alle Ebenen - ich will das alles nicht wiederholen -, übrigens auch in Brandenburg, Herr Dr. Zeschmann. Dass die öffentliche Verwaltung bei der Umsetzung von Managementmethoden nicht immer superschnell ist, wissen wir.