Die bloße Änderung des Landesschulgesetzes kommt eher einer Symbolpolitik gleich, ohne jedoch den Problemen vor Ort wirklich nachhaltig gerecht zu werden. Denn eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist doch klar: Mobbing endet nicht mit dem Schulalltag. Zu Recht weist Ihr Antrag auf die modernen Kommunikationsformen und das Cybermobbing hin. Nur: Dem werden wir eben nicht mit einer Änderung des Landesschulgesetzes wirksam entgegentreten. Wir benötigen nicht mehr Gesetze, sondern viel mehr Aufklärung, Präventionsmaßnahmen und Gespräche - darauf sind Sie ja auch eingegangen - mit Kindern, Jugendlichen und Eltern und auch Lehrerinnen und Lehrern, die im
Zweifel auch nach der Schule stattfinden, durchgeführt von fachkundigen Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, das MBJS hat das Thema Mobbing unter anderem in der Anti-Mobbing-Fibel gut aufgearbeitet. Dort findet man Methoden und Strategien gegen Mobbing und Cybermobbing; sie beschreibt präventive Wege und präsentiert Kontakte für Fortbildung und schulpsychologische Beratung. Und - Herr Vida, ich bin da ganz bei Ihnen - das ist noch zu wenig, gerade was die Schulpsychologen angeht, da müssen wir definitiv besser werden.
Bereits jetzt sichert das Landesschulgesetz Brandenburgs - Sie sind darauf auch eingegangen - in § 4 den Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit unserer Kinder. Ebenso weist es darauf hin, dass keine Schülerin und kein Schüler aufgrund der Abstammung, Nationalität oder sozialen Herkunft benachteiligt werden darf, weshalb sich an dieser Stelle ein zusätzlicher Paragraf bzw. eine Gesetzesänderung aus unserer Sicht auch erübrigt.
Des Weiteren ist es die gesetzliche Pflicht der Schule, den Kindern und Jugendlichen beizubringen, die Meinung anderer zu respektieren und mit Medien sachgerecht, aber auch kritisch umzugehen, was ebenso die Nutzung von Social Media beinhaltet.
Wir befinden uns also nicht an einem Punkt, an dem es gilt, eine Gesetzeslücke zu schließen, sondern es gilt vielmehr, die Umsetzung des vorliegenden Landesschulgesetzes weiter zu verbessern. Da diese Umsetzung vor allem an sogenannten Brennpunktschulen besonders herausfordernd ist, kann mithilfe der in unserem Koalitionsvertrag verankerten multiprofessionellen Teams zusätzliche personelle Unterstützung realisiert werden.
BVB / FREIE WÄHLER, auch wenn wir Ihrem Antrag an dieser Stelle aus den genannten Gründen heute nicht zustimmen werden, möchte ich eines ganz deutlich machen: dass ich es dennoch für richtig halte, sich mit dem Grundanliegen Ihres Antrages weiter zu befassen. Ich halte eine intensivere fachpolitische Auseinandersetzung mit dem Thema Mobbing an unseren Schulen für absolut sinnvoll. Dies sollte unbedingt im zuständigen Fachausschuss für Bildung, Jugend und Sport - zum Beispiel im Rahmen eines Fachgespräches - zeitnah erfolgen. In diesem Sinne danke ich Ihnen abschließend für die erste Initiative in diese Richtung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der AfD-Fraktion fort. Für sie spricht Herr Abgeordneter Nothing.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Das Anliegen der Freien Wähler ist berechtigt. Wenn Kinder und Jugendliche Opfer von Hänseleien werden, wenn sie bloßgestellt werden, wenn sie von ihren Mitschülern ausgegrenzt werden, wenn bösartige Lügen und Geschichten über sie verbreitet oder sie gar erpresst werden - das schlägt tiefe Wunden in die Seelen der Betroffenen, oftmals mit langfristigen Folgen.
Viel zu oft müssen wir lesen, dass sich wieder ein junger Mensch aus Verzweiflung oder Hoffnungslosigkeit das Leben genommen hat. Dieses Thema ist und bleibt aktuell. Deshalb ist es gut, dass
die Freien Wähler es auf die Tagesordnung gesetzt haben. Ihre Diagnose ist richtig. Der Anteil der Schüler, die Opfer von Mobbing geworden sind, nimmt zu. Und dagegen muss vorgegangen werden.
Ein Tabuthema aber, wie die „Märkische Allgemeine“ die gegenwärtige Situation im Umgang mit Mobbing an Schulen bezeichnet, ist es nun wirklich nicht - weder bei Schülern noch bei Lehrern oder Eltern. Seit Jahren bemüht man sich nach Kräften, über das Thema aufzuklären. Es gibt Leitfäden für Lehrer wie die AntiMobbing-Fibel des Landesinstituts für Schule und Medien. Es gibt kostenlose telefonische Anlaufstellen wie die „Nummer gegen Kummer“, wo Betroffene anonym und in einem geschützten Raum Hilfe erhalten können. Es gibt an Schulen Vertrauenslehrer und Streitschlichter. Es gibt Bildungsveranstaltungen für Lehrer und Informationsabende für Eltern. Und Mobbing-Prävention ist ein wichtiges Thema in der Lehrerausbildung. Von einem Tabuthema kann also keine Rede sein.
Wenn es trotzdem immer wieder schwere Fälle von Mobbing gibt, müssen wir überlegen, wie wir helfen können. Ihre Antwort besteht darin, Mobbing und Cybermobbing per Gesetz zu ächten. Wenn Sie den entsprechenden Paragrafen im Schulgesetz über die Ziele und Grundsätze der Erziehung und Bildung allerdings aufmerksam lesen, stellen Sie fest, dass der Kampf gegen Mobbing dort bereits in den Punkten 3, 5, 6, 7, 9, 11 und 14 enthalten ist. Dort steht unter anderem ganz klar: Schüler sollen lernen, andere Meinungen zu respektieren, andere Menschen zu achten, sich für Gleichberechtigung einzusetzen, Konflikte friedlich und gewaltfrei zu lösen, Verständnis und Empathie gegenüber Menschen mit seelischen, körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen zu entwickeln.
Gleiches gilt für die Rahmenlehrpläne. Dort ist in Teil B unter Punkt 3.6 eindeutig festgelegt, wie Mobbing verhindert werden kann. Das heißt: Mobbingprävention ist bereits jetzt integraler Bestandteil und erklärtes Ziel von Schule und Unterricht.
Nun ist die Frage: Wenn Sie und wir feststellen, dass Mobbing dennoch massiv zugenommen hat, der Kampf dagegen aber jetzt schon größtenteils in Leere läuft, aus welchem Grund sollte sich die von Ihnen zu Recht beklagten Zustände ändern, nur weil das, was auf dem Papier sowieso schon existiert, nochmals eigenständig explizit im Schulgesetz verankert wird? Die Wiederholung einer Selbstverständlichkeit wird weder die Täter von ihren Angriffen abhalten noch die Opfer schützen. Wir halten eine Gesetzesänderung also nicht für zielführend. Ihren Gesetzentwurf lehnen wir daher ab.
Ihr Entschließungsantrag ist grundsätzlich richtig. Sie gehen uns damit aber nicht weit genug. Anti-Mobbing-Strategien dürfen sich nicht allein in Fortbildungen oder der Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel erschöpfen.
Unser Ziel muss erstens sein, aktualisierte Literatur und Leitfäden für Lehrer, Schüler und Eltern bereitzustellen, damit Aufklärungsarbeit geleistet und über Handlungsstrategien informiert wird. Die 4. Auflage der Anti-Mobbing-Fibel stammt aus dem Jahr 2008; sie könnte durchaus eine Aktualisierung vertragen.
Zweitens. Wir müssen die personellen Ressourcen an Schulen stärken. Wir haben ca. 245 000 Schüler an Brandenburger Schulen, aber nur 30 Schulpsychologen. Im Schnitt kommen auf einen Schulpsychologen also bis zu 10 000 Schüler. Wie oft haben Eltern die Erfahrung gemacht, dass sie beim Schulpsycho
logen Hilfe erhalten wollten, bei jedem Anruf aber nur das Besetztzeichen ertönte! Das heißt, eine konkrete Maßnahme bestünde darin, mehr Schulpsychologen einzustellen.
Drittens. Das MBJS bzw. die Schulämter sollte bzw. sollten Fälle von Mobbing zentral erheben, um einen gesicherten und ständig aktualisierten Überblick über die Entwicklung zu erhalten.
Viertens. Wir sollten die Schulen ermuntern, verstärkt Informationstage und -veranstaltungen für Lehrer, Schüler und Eltern abzuhalten. An vielen Schulen sind solche Veranstaltungen bereits gang und gäbe, andere hätten da sicherlich Nachholbedarf.
Fünftes - das halten wir für besonders wichtig -: Wir sollten Vertrauen in unsere Lehrer haben, ihnen den Rücken stärken und nicht den Eindruck erwecken, als würden sie Mobbingfälle nicht erkennen oder bei Bedarf untätig bleiben und wegschauen. Der Großteil der Lehrer hat ein Interesse daran, dass es seinen Schützlingen gut geht und das Lernen in einer angenehmen und fürsorglichen Atmosphäre stattfinden kann. Aufklärung, ein waches Auge und Mut, Hilfe anzunehmen oder anzubieten - das braucht es für die Bekämpfung von Mobbing. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Kinder können grausam sein.“ Das ist ein Ausspruch, der uns sicherlich allen bekannt ist. Eigentlich müsste man jedes Mal, wenn er fällt, drei Euro ins Phrasenschwein werfen. An dem Spruch ist aber auch ein bisschen was dran, und deshalb danke ich den Freien Wählern auch hier noch einmal für ihr Engagement in dieser Frage und dafür, dass sie uns die Gelegenheit geben, über das Thema Mobbing an Schulen zu sprechen.
Jeder hat wahrscheinlich ganz eigene Erfahrungen mit Mobbing gemacht. Ich selbst war glücklicherweise nie Mobbingopfer, habe aber natürlich mitbekommen, dass es so etwas gab. Ich erinnere mich an meine Schulzeit und an einen Mitschüler aus meiner Klasse, für den es sicherlich an vielen Tagen eine Qual war, zur Schule zu gehen. Ich kann gar nicht genau sagen, woran es lag, wie sich das entwickelt hat. Tatsächlich war dieser Mitschüler aber aus heutiger Sicht ein Mobbingopfer. Nun kann man sagen, er kam aus einer sozial schwächeren Familie, hatte nicht die neuesten Klamotten und nicht die coolste Frisur. Wahrscheinlich hat das schon gereicht.
Jetzt würde ich Ihnen natürlich gerne erzählen, dass ich mich damals an seine Seite gestellt und ihn gegen die Hänseleien und Angriffe der Mitschüler verteidigt habe. Das war aber nicht so. Im Gegenteil, ich war leider auch oft dabei, wenn es darum ging, ihm das Leben schwer zu machen.
Vor ein paar Monaten habe ich ihn an einem Infostand getroffen. Ich habe mich nicht sonderlich wohlgefühlt, bin zu ihm gegangen und habe mich dafür entschuldigt, was ich damals in meiner Schulzeit fabriziert habe. Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass ihm meine Entschuldigung besonders viel gegeben hat. Rückbli
ckend betrachtet wäre es mir natürlich auch lieber, wenn ich damals schon das Bewusstsein und die Wahrnehmung gehabt hätte, die ich heute habe. Solch eine Wahrnehmung zu entwickeln ist aber eben schwierig für Kinder und Jugendliche. Dabei brauchen sie Unterstützung. Deshalb ist es wichtig, dieses Thema im Blick zu haben.
Die Freien Wähler haben es sich nun zur Aufgabe gemacht, dieses Thema stärker in den Blick zu nehmen. Sie wollen das Schulgesetz ändern und einen zusätzlichen Punkt bei den Bildungszielen einfügen.
Der Kollege von der AfD hat eben schon, wie ich finde, ziemlich zutreffend beschrieben, dass in den Bildungszielen schon relativ viele Punkte enthalten sind, die genau das umfassen, was Sie ausdrücken wollen: die Meinung anderer zu respektieren, sich mit anderen Meinungen unvoreingenommen auseinanderzusetzen, Beziehungen zu anderen Menschen auf der Grundlage von Achtung, Gerechtigkeit und Solidarität zu gestalten, Konflikte zu erkennen, zu ertragen sowie an vernunftgemäßen und friedlichen Lösungen zu arbeiten. Das ist ja im Prinzip alles, was Sie wollen, und es steht schon im Gesetz.
Ich glaube, dass es in der Praxis, im Alltag der Kinder nicht viel helfen wird, wenn wir das noch einmal deutlicher als Bildungsziel formulieren. Aus meiner Sicht sind die praktischen, pragmatischen und konkreten Hilfsangebote und Unterstützungsmaßnahmen viel wichtiger; und da lohnt es sich, genauer hinzusehen, denn davon gibt es schon eine ganze Menge. Wir haben schon einiges gehört.
Jetzt will ich durchaus zugeben, dass es sicherlich Zeit für die 5. Auflage der Anti-Mobbing-Fibel ist - da gebe ich Ihnen recht. Die hat schon ein paar Jahre auf dem Buckel.
Es gibt aber auch andere Dinge, beispielsweise die EU-Initiative „klicksafe“, die sich ausdrücklich und intensiv mit Cybermobbing beschäftigt. Es gibt nicht nur eine Fortbildungspflicht für Lehrkräfte, sondern auch zahlreiche Angebote, in denen auch solche Problemstellungen thematisiert und konkrete Handlungsangebote vermittelt werden. Hinzu kommt eine ganze Menge Angebote aus dem außerschulischen Bereich; da nenne ich exemplarisch die RAA oder „kobra.net“. Auch die LAG Sozialarbeit an Schulen hält viele Angebote vor.
Jetzt sage ich: Wir können gern im Ausschuss im Rahmen eines Fachgesprächs noch einmal darüber diskutieren, an welchen Stellen es noch mangelt und wie man die Aufklärung über Mobbing etwas breiter in der Fläche verankern kann. Die zentrale Erfassung der Mobbingfälle ist aus meiner Sicht nicht unbedingt zielführend, denn zum einen weiß ich nicht, ob es uns weiterbringt, wenn wir jeden Mobbingfall zentral erfassen. Wichtiger wäre es, dass wir jedem Mobbingfall konkret begegnen, uns dem entgegenstellen und dass wir die Prävention stärken. Ein Hauptproblem ist zum anderen, dass viele Mobbingfälle nicht erfasst werden, weil sie gar nicht auffallen. Deshalb ist Prävention viel wichtiger. Darüber, was man da noch besser machen kann, möchte ich gern im Ausschuss diskutieren.
Den Gesetzentwurf halte ich nicht für zielführend, deshalb werden wir ihn ablehnen. Im Entschließungsantrag sind einige Anregungen enthalten, über die wir im Ausschuss diskutieren können. Dafür müssen wir ihn aber nicht überweisen, sondern wir können
einfach ein Fachgespräch durchführen, und das werden wir sicherlich auch tun. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Die Schule ist immer ein Seismograph, ein Spiegelbild der Gesellschaft. Schauen wir uns um: Das gesellschaftliche Klima hat sich durchaus verändert. Fremdenhass, Misstrauen gegenüber dem „Establishment“, neue und alte Feindbilder werden bedient und sind spürbar, ebenso eine Verrohung der Sprache, respektloser Umgang miteinander, Populismus erfährt Hochkonjunktur. Die sozialen Medien wirken als Brennbeschleuniger. Hatespeech ist eine Begleiterscheinung, mit der wir uns auseinandersetzen müssen. - So formulierte es Prof. Schubarth, Professor für Erziehungswissenschaften und Sozialisationstheorie an der Universität Potsdam. Logisch geht das nicht an unseren Kindern und Jugendlichen, an der Schule vorbei - was denken wir uns denn!
Hinzu kommt, dass sich Lehrkräfte und das pädagogische Personal zunehmend neuen Herausforderungen stellen mussten und müssen. Ich denke nur an die Implementierung des neuen Rahmenlehrplans, den Lehrkräftemangel, den wachsenden Anteil von Seiteneinsteigern, die Integration Geflüchteter, digitales und gemeinsames Lernen - und das bei einer heterogener werdenden Schüler- und Elternschaft, das dürfen wir nicht vergessen. Das ist nicht einfach.
Trotzdem gilt für die Arbeit des pädagogischen Personals, dass Gewalt in der Schule - und somit auch Mobbing und Cybermobbing - in all ihren Formen entschieden entgegenzutreten ist. Das ist stete Aufgabe eines jeden, der an einer Schule beschäftigt ist, und die erfüllen unsere Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter nach besten Kräften.
Wir wissen aber auch, dass ein beachtlicher Teil der Mobbingfälle - ca. 30 % - den Lehrkräften erst gar nicht zur Kenntnis gelangt; oft ist das mit Unsicherheit von Lehrkräften verbunden, mit Hilflosigkeit, manchmal auch mit Ignoranz. Besonders sind jedoch der fehlende Freiraum und die fehlende Zeit Gründe, warum es eben für manche Schulen so schwierig ist. Auch hier ist das Bild sehr heterogen.
Nun stellt sich die Frage: Was ist zu tun? - BVB/Freie Wähler haben auf das Thema aufmerksam gemacht, haben dafür sensibilisiert. Richtig so, gut so! Sie wollen eine Gesetzesänderung, und zwar in § 4. Was in § 4 steht, haben meine Kollegen im Vorfeld hier schon gesagt; das will ich nicht noch einmal zitieren. Man kann dazu unterschiedlicher Auffassung sein. Wir sagen aber, dass der Kampf gegen Mobbing und Cybermobbing unter den in § 4 aufgezählten Punkten schon subsumiert ist und seine Änderung nicht notwendig ist.
Auch die Frage, inwiefern es die Schulen weiterbrächte, wenn es konkret im Schulgesetz stünde, steht im Raum. Ist es nicht viel wichtiger, die Kinder und Jugendlichen, das pädagogische Personal, die Strukturen um die Kinder und Jugendlichen herum zu stärken?
Wir haben ja ziemlich viel: Beratungs- und Unterstützungssystem, Fortbildungsnetz, Onlineangebote, gute Kooperationspartner usw. Wir haben fitte Schulleitungen und engagierte Schulsozialarbeiter. Aber - nun komme ich zu Ihrem Entschließungsantrag -: Viele Lehrkräfte arbeiten an ihrer Belastungsgrenze, um Unterrichtsausfall zu minimieren. Da fehlt es oft an Kraft für Fortbildung. Und: Es fehlt nicht an gutem Willen, sondern es braucht Zeit, um die entsprechenden Fortbildungen zu besuchen. Gute Fortbildungen werden angeboten, aber viele müssen auch abgesagt werden, weil die Lehrkräfte kaum Zeit haben, sie zu besuchen.
Zu Punkt 2 Ihres Änderungsantrags: Ja, Lob und Anerkennung! Ein super Engagement vieler Vereine, die Projekte und Aktionstage anbieten, die es auch nicht leicht haben, in die Schulen zu kommen, und die natürlich auch auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind! Hier muss man prüfen, wie vom MBJS finanzielle Mittel nachhaltig bereitgestellt werden können.
Was aber bleibt, wenn diese Menschen wieder weg sind? Wichtig ist, dass diese Projekte den Weg zu schulischen Veränderungsprozessen ebnen. Diese schulischen Prozesse müssen gut begleitet werden. Da haben wir in unseren Beratungssystemen und Schulen engagierte und qualifizierte Personen, die deshalb nicht zum Zuge kommen, weil es uns nicht gelingt, sie ins System zu integrieren. Da fallen mal schnell ein paar Lehrerwochenstunden weg - das ist der Knackpunkt. Lassen Sie uns also gemeinsam überlegen, wie die Ressourcen gebündelt werden können, damit sie besser wirken.
Was kommt überhaupt bei Schule an? Auf welchem Stand ist das Handlungskonzept Gewaltprävention überhaupt? Ich habe gehört, da findet immer ein Jour fixe statt, aber ich weiß nicht, auf welchem Stand das ist. Das MBJS muss hier aktiv werden, steuern und unterstützen und die Beteiligten zusammenbringen.
Wir werden Ihrem Gesetzentwurf und dem Entschließungsantrag nicht zustimmen. Aber: Aufgrund der Bedeutung des Themas sind wir ganz an Ihrer Seite, wenn wir das als Thema in unserem Ausschuss setzen.
Zum Abschluss noch eines: Wir haben in letzter Zeit viel darüber gehört, dass Schule einen Bildungsauftrag hat. Nun sehen wir, wie wichtig es ist, dass Schule einen Erziehungsauftrag hat. Ohne ein Klima der Toleranz, des Respekts, der Kompetenzen für einen gewaltfreien und konstruktiven Umgang miteinander können wir nicht bilden. Gewaltprävention, Demokratiebildung und Schulentwicklung - dieser Dreiklang muss ermöglicht werden, dann klappt es auch mit dem Bildungsauftrag. - Vielen Dank.
Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Petra Budke fort, die für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht.