Wir haben dort auch vereinbart, dass dieses Fachgespräch fortgesetzt wird. Wir waren räumlich noch sehr eingeschränkt, weswegen auch keine Abgeordneten eingeladen wurden. Aber es gab die Möglichkeit, das Gespräch über den Livestream zu verfolgen. Es war uns sehr wichtig, diesen Austausch zu haben. Wir konnten 20 bis 25 Leute einladen. Es war wichtig, dass die Schulen dort vertreten waren. Es war ein sehr ergiebiges Gespräch. Auch Prof. Eickelmann, die die ICILS-Studien koordiniert, also die renommierte Forscherin im Bereich „Lernen mit digitalen Medien“, war in Brandenburg und hat uns wirklich gute Hinweise gegeben. Das werden wir fortsetzen.
Insofern sind auch die Hinweise gut, die in dem heute vorgelegten Entschließungsantrag enthalten sind. Ich begrüße auch ausdrücklich, dass wir die Zeitreihenstudie vorziehen; denn wir haben natürlich ein Interesse daran, zu erfahren, wie Schülerinnen und Schüler mit dieser Situation umgegangen sind. Wir haben es durch viele Gespräche erfahren - insofern haben wir ein Bild -, aber eine wissenschaftliche Untersuchung legt natürlich noch einmal ein anderes Fundament. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion verzichtet auf einen weiteren Wortbeitrag, sodass wir gleich zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Aktionsprogramm digitale Bildung“ auf Drucksache 7/1511 kommen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Görke zur Formulierung seiner Dringlichen Anfrage 11 (VBB-Ticket für den IC/EC zwischen Elsterwerda und Berlin).
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat sich mehrfach dafür gefeiert, dass auf der neu eingerichteten IC/EC-Strecke von Dresden nach Berlin und weiter in Richtung Ostsee seit dem 14.06.2020 an den Halten in Elsterwerda und Doberlug-Kirchhain der VBB-Tarif genutzt werden kann. Wir wissen, dass die Einführung nicht stattgefunden hat. In überregionalen Zeitungen war von einer „Pendler-Posse“ die Rede.
Es antwortet Herr Minister Beermann für das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Abgeordneter Görke, Ihre Anfrage bezieht sich auf das gemeinsame Vergabeverfahren der Länder
Brandenburg und Berlin. Mit der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt vom 6. Januar 2018 haben sich beide Länder mit einem Teilnehmerwettbewerb ins Verfahren begeben. Es handelt sich hierbei um drei Lose für die Tarifanerkennung des VBB für die Fernverkehrsnutzung: Los 1 - Berlin-Elsterwerda mit 16 Zügen -, Los 2 - Berlin-Cottbus mit 2 Zügen - und Los 3 - Berlin-Prenzlau mit 14 Zügen.
Der VBB als gemeinsames Vergabebüro für beide beteiligten Länder hat die Teilnehmer am Wettbewerb zum 16. Februar 2018 bewertet, zur Interessenbekundung bis zum 13. Juli 2018 aufgefordert, die Teilnehmeranträge bis zum 14. August 2018 bewertet, zum indikativen Angebot bis zum 23. November 2018 aufgefordert und am 7. April 2020 das abschließend abgegebene Angebot bewertet.
Der Zuschussbetrag für die Laufzeit des Vertrags vom Juni 2020 bis zum Dezember 2035 beläuft sich für das Land Brandenburg auf insgesamt 100,9 Millionen Euro. Zu keinem Zeitpunkt ließ das Land Berlin, also die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, erkennen, dass die Einführung der Ticketnutzung für den Fernverkehr infrage gestellt wird. Ich als Minister für Infrastruktur und Landesplanung habe für das Land Brandenburg die vorgelegte Vergabeempfehlung vom 2. Juni 2020 zum Ergebnis der Ausschreibung - SPNV/2018: Tarifanerkennung im Fernverkehr - am 8. Juni 2020 bestätigt, sodass der Einführung zum kleinen Fahrplanwechsel am 14. Juni 2020 nichts entgegengestanden hätte.
Es freut mich deshalb, Ihnen mitteilen zu können, dass seit gestern Abend die Zustimmung zur Tarifanerkennung seitens des Landes Berlin vorliegt. Die Abstimmungen mit dem VBB und der Deutschen Bahn haben begonnen. Wie ich gerade per SMS erfahren habe, hat die DB Fernverkehr den Zuschlag auch bestätigt, was, wie Sie wissen, für das formale Verfahren notwendig ist.
Unser gemeinsames Ziel ist es, zum 28. Juni 2020, also 14 Tage später, die Tarifanerkennung zu vollziehen. Ich freue mich - ich denke, das tun wir alle - für die Pendlerinnen und Pendler im Brandenburger Süden, aber auch für viele Berliner, dass sie nun eine hervorragende schienentechnische Anbindung bekommen. Ich denke, es ist auch eine Ermunterung für viele, auf den Schienenverkehr umzusteigen. Es ist also auch ein Beitrag zum aktiven Klimaschutz. - Vielen Dank.
Volle Züge und unzureichende Taktverbindungen gibt es nicht nur auf den Strecken aus dem Süden in Richtung Berlin. Deshalb begrüße ich auch diese Tarifkonstruktion. Wir finden das, was geschildert worden ist, auch bei der Verkehrsanbindung des Westhavellands an Berlin vor: unzureichende Taktverbindungen und keine Aussicht auf eine Verbesserung bis zum Jahre 2026.
Deshalb ist meine Frage: Werden Sie dieses Konstrukt des VBBTickets auch für die Anbindung des westlichen Brandenburgs übernehmen?
Ich freue mich zunächst einmal, dass es gelungen ist, diese Tarifanerkennung zu vollziehen. Im Übrigen ist es am Ende des Tages immer eine Frage der Prüfung und Bewertung, wo solche Dinge einen Sinn ergeben und vollzogen werden können. Da sind wir in einem steten Prozess - im Übrigen nicht nur für Westbrandenburg, sondern für ganz Brandenburg.
Es geht hier darum, nicht nur einzelne Bereiche - ob Nord, Süd, Ost oder West -, sondern insgesamt das Thema schienengebundener Personenverkehr und die Anbindung in den Blick zu nehmen und natürlich auch immer die Frage nach Möglichkeiten der Tarifanerkennung zu prüfen. Aber auch da bin ich immer gern zu einem Austausch bereit - gerade auch mit dem Parlament.
Wir setzen die Fragestunde mit dem Abgeordneten Lüttmann fort, der die Frage 134 (Barrierefreiheit im öffentlichen Personen- nahverkehr) formuliert.
Bis zum 1. Januar 2022 ist im öffentlichen Personennahverkehr laut Personenbeförderungsgesetz vollständige Barrierefreiheit umzusetzen. Das schließt das Erreichen von Bahnsteigen über Rampen und Personenaufzüge ein, um mobilitätseingeschränkten Personen einen Zugang zu ermöglichen.
Ich frage die Landesregierung: Wie viele Bahnhöfe im Land Brandenburg sind bisher in diesem Sinne barrierefrei umgebaut worden?
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter Lüttmann, einführend möchte ich darauf hinweisen, dass dem Geltungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes nur die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Kraftfahrzeugen unterliegt.
Grundlage im Bereich SPNV ist die sogenannte TSI PRM der Europäischen Union - ausgeschrieben: Technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich eingeschränkt mobiler Personen -, welche die Anforderungen an Bahnanlagen europaweit vereinheitlichte. Hier gibt es, im Gegensatz zum Personenbeförderungsgesetz, kein feststehendes Datum zur Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit.
Im Lande Brandenburg werden auf Strecken des Regionalverkehrs und der S-Bahn insgesamt 343 Stationen bedient. Davon sind im Regionalverkehr, also ohne die S-Bahn, 182 Zugangsstellen baulich barrierefrei - das heißt, ein stufenfreier Bahnsteigzugang ist möglich -, 112 Zugangsstellen darüber hinaus baulich stufenfrei, aber nicht barrierefrei, 8 Zugangsstellen baulich nicht stufenfrei, 18 Zugangsstellen nur teilweise, zum Beispiel nur über eine Bahnsteigkante, baulich stufenfrei erreichbar. Aktuell sind von 23 reinen S-Bahn-Stationen 20 barrierefrei.
Da die Bahnsteigbereiche des Regionalverkehrs baulich vollständig barrierefrei sind, also taktile Leitsysteme aufweisen, sind diese Stationen in der Betrachtung als baulich barrierefrei eingeordnet. Damit sind in Brandenburg fast alle Stationen mindestens stufenfrei erreichbar, und über die Hälfte ist barrierefrei ausgebaut.
Auch wenn sich diese Bilanz sehen lassen kann, bleibt es dabei: Der umfassende barrierefreie Ausbau ist die Zielsetzung für alle Stationen im SPNV. Der Ausbau wird sicherlich noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Die zu schaffenden baulichen und technischen Anlagen sind in Anschaffung und Unterhalt sehr kostenintensiv. Barrierefreiheit bedeutet allgemein, Betroffene in die Lage zu versetzen, den öffentlichen Personenverkehr autonom zu nutzen. Trotzdem kann es Situationen geben, die eine Unterstützung durch Fahrpersonal erfordern. Hier ist es wichtig, das Personal entsprechend zu schulen. Erst im Zusammenspiel von passfähigen Einstiegsverhältnissen zwischen Fahrzeug und Bahnsteig kann eine von personeller Unterstützung unabhängige barrierefreie Reisekette geboten werden. - Vielen Dank.
Zunächst vielen Dank für die Nennung der richtigen Rechtsgrundlage; da muss ich mich entschuldigen. Aber eigentlich ist es egal, was die Grundlage ist. Im Endeffekt geht es um die Schaffung von Barrierefreiheit.
Ich habe zwei Nachfragen. Erstens: In den letzten Wochen und Monaten werden unter anderem in Oranienburg und Hennigsdorf - dort passiert es zurzeit - Aufzüge eingebaut. Dabei gibt es immer wieder Beschwerden darüber, dass die Bauzeit sehr lang sei, dass es drei Monate dauere, einen Aufzug auszutauschen. Besteht die Möglichkeit, diesbezüglich bei der Deutschen Bahn auf eine Beschleunigung des Prozesses hinzuwirken?
Meine zweite Nachfrage: Gerade die Umbauzeit stellt Menschen mit Behinderungen vor große Herausforderungen. In Oranienburg etwa gab es keine Alternativen, kein Angebot wie in Hennigsdorf - dort gibt es immerhin zeitweise, von 9 bis 15 Uhr, ein Shuttle, das Menschen mit Behinderungen von einer Station zur anderen bringt. Kann die Landesregierung auch hier Einfluss nehmen, sodass solche Alternativangebote regelmäßig vorgehalten werden?
Ich habe das höchste Interesse daran, dass die Bauzeiten kurz gehalten werden; das haben alle anderen, insbesondere die Betroffenen, natürlich auch. Wir stehen hierzu in einem ständigen Austausch mit der Bahn. Bauen braucht Zeit. Ich sage dazu immer: Es ist zunächst einmal gut, dass gebaut wird, denn das bedeutet, dass es anschließend eine Verbesserung gibt. Das ist das Ziel, das wir verfolgen.
Das Thema Bauzeit - das kann ich Ihnen versichern - ist bei jeglichen Baustellen, egal über welchen Verkehrsträger wir reden,
immer unbefriedigend und bedeutet immer Belastungen. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis dafür, dass Bauausführungen, wenn sie gut werden sollen, ihre Zeit brauchen.
Ich werde ihre Hinweise gerne aufnehmen und immer wieder nachfragen, wie die Abläufe sind. Ich kann Ihnen auch versichern, dass ich ein großes Interesse daran habe, dort, wo es möglich ist - es geht dabei nicht nur um Gesetze, sondern auch um Prozesse -, die Dinge zu beschleunigen. In Einzelfällen muss man genau hinschauen; aber das sind eben Einzelfälle. Insofern nehme ich Ihre Anmerkungen gern mit und hoffe, dass die Arbeiten möglichst zügig abgeschlossen werden. - Vielen Dank.
Danke schön. - Der Abgeordnete Wilko Möller von der AfD-Fraktion stellt die Frage 155 (Sogenanntes Landesantidiskriminie- rungsgesetz in Brandenburg). Es hat einen Tausch mit Frage 135 stattgefunden. Bitte schön, Herr Möller.
Frau Präsidentin! Meine Frage richtet sich an Innenminister Stübgen. Das Land Berlin hat ja das Landesantidiskriminierungsgesetz, LADG, verabschiedet. Es wird umgangssprachlich - im „Tagesspiegel“ - als Antipolizeigesetz bezeichnet.
Ist zu befürchten, dass ein solches Gesetz auch im Land Brandenburg erlassen wird? Es ist in Berlin auf Initiative der Grünen eingeführt worden; hier sind die Grünen auch an der Regierung beteiligt. Herr Minister, ich freue mich auf Ihre Antwort. - Danke.
Danke schön. - Es antwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Nonnemacher. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz schließt Regelungslücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes des Bundes für den öffentlichen Bildungsbereich, der in der Länderkompetenz liegt. Es erweitert den Diskriminierungsschutz des AGG, welcher nur für den Privatrechtsverkehr und den Arbeitsbereich gilt, auf die öffentliche Verwaltung. Es enthält juristisch keine Beweislastumkehr, sondern eine Beweislasterleichterung, die allerdings über die Regelungen des AGG hinausgeht.
Entsprechend der Festlegung im Koalitionsvertrag wird die Landesregierung die Erfahrungen anderer Länder hinsichtlich eines Landes-Antidiskriminierungsgesetzes auswerten und anschließend ergebnisoffen prüfen, ob ein solches Gesetz auch für Brandenburg erforderlich ist.
Danke schön. - Die nächste Frage, Frage 136 (Stand des Ge- richtsverfahrens zu Hohenzollern), stellt die Abgeordnete
Im Rechtsstreit über mögliche Rückgabeansprüche des ehemaligen Hauses Hohenzollern hat das Verwaltungsgericht Potsdam die Frist für die Stellungnahme zur Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens bis zum 15. August 2020 verlängert.