Protocol of the Session on June 17, 2020

Völlig vergessen wird in der gesamten Situation, dass nicht nur die Kommunen Mindereinnahmen haben. Da müsste man einmal rufen: Hallo! Wir sitzen nicht auf einem Sack Geld, sondern auf einem Sack Schulden!

Dieser Sack Schulden wird in diesem Jahr noch mit einem weiteren Defizit - geplant beim Land - in Höhe von 1 Milliarde Euro zusätzlich belastet. Das sei doch einmal in Richtung der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER gesagt. Bitte blenden Sie also nicht aus, dass auch das Land Mindereinnahmen hat. Trotz dieser schwierigen Situation strecken wir uns sehr weit zur Decke, indem wir den Kommunen anteilig - sicherlich nicht zu 100 % - unter die Arme greifen, um kommunale Haushalte zu stabilisieren und Investitionen zu ermöglichen. Damit tasten wir die Kommunalverfassung und auch die kommunale Haushalts- und Kassenverordnung nicht an, weil das eine zusätzliche Unsicherheit bedeuten würde.

In Richtung Freie Wähler stelle ich die Frage: Wenn wir hier der Kreditaufnahme Tür und Tor geöffnet hätten, wäre das die Lösung für die Kommunen gewesen? - Ich denke, nicht; denn gesunde Finanzen sind wichtig für die Kommunen, aber auch für das Land selbst.

Herr Vogelsänger hat schon angemerkt, in welche Teilbereiche sich die einzelnen Beträge gliedern. Sehr gespannt werden wir sicherlich auf die Oktober-Steuerschätzung als Korrektiv schauen, aber all die Signale, die ich von der kommunalen Ebene bekommen habe, sind, dass man sehr glücklich und zufrieden über die gemeindescharfe Stabilisierung kommunaler Haushalte sei; denn es werden diejenigen Geld aus diesem Rettungsschirm bekommen - neben den Soforthilfen, die pauschal in den Landkreisen und Kommunen ausgeschüttet werden -, die tatsächlich Gewerbesteuer- und Einkommensteuerverluste haben. Schließlich wollen wir nicht mit der Gießkanne im Land herumgehen und denjenigen, die es nicht nötig haben, zusätzliches, von uns kreditfinanziertes Geld zur Verfügung stellen, sondern vielmehr denjenigen, die tatsächlich Ausfälle hatten und es dringend benötigen.

Insofern wäre es, liebe Freie Wähler, kontraproduktiv, zu sagen: Wir stellen bei denjenigen im Haushaltssicherungskonzept alles außer Frage. - Schließlich hat das Haushaltssicherungskonzept auch einen gesetzlichen Zweck. Es verlangt nämlich auch die Eigenverantwortung, Mittel im Haushalt mittelfristig einzusparen mit der Unterstützung für Investitionen vom Land. Das gab es mit einem 250-Millionen-Euro-Paket in der Vergangenheit. Mittel wurden auch vor Kurzem wieder ausgeschüttet. Geholfen werden muss also dort, wo es wirklich notwendig ist.

Uns scheint, dass das Mittel des Haushaltssicherungskonzeptes nicht in jedem Fall angemessen zu verwerten ist. Vielmehr müssen wir versuchen, normale Haushaltssituationen herzustellen, um die Investitionstätigkeit vor Ort sicherzustellen.

Herr Abgeordneter, Sie müssten bitte zum Ende kommen.

Gut, dann komme ich zum Ende.

Zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion hätte ich nur einen Hinweis: Den muss man von Grund auf ablehnen, weil er rechtswidrig ist. Er fordert die Landesregierung und die Kommunen auf, rechtswidrig zu handeln. Da wir uns über viel Geld unterhalten - auch die Fraktion der AfD erhält sehr viel Geld, um Referenten zu bezahlen, so wie alle anderen Fraktionen -, empfehle ich, den Bürger aufzufordern, zu beobachten, mit welcher Qualität die AfD-Fraktion hier Anträge fertigt, die steuerfinanziert erarbeitet wurden.

Möglicherweise - damit bin ich beim Ende - liegt die mangelnde Qualität daran, dass man Anträge und Anfragen lieber zur ideologischen Diffamierung von Andersdenkenden verwendet, als hier Sacharbeit zu leisten. Das wäre aber viel notwendiger. - Danke.

Der Abgeordnete Galau spricht für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Manchmal hilft der Blick in die Geschichte, um das Heute besser einordnen zu können. Vor einer Woche hat die neue Chefökonomin der Weltbank, Carmen Reinhart, zusammen mit zwei Volkswirtschaftlern des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel eine Studie vorgelegt, die erstmalig über 200 Jahre hinweg untersucht, wie sich Staaten in Krisensituationen gegenseitig Geld leihen.

Während der beiden Weltkriege waren es kaufkraftbereinigt nach heutigem Wert jeweils 2 Billionen US-Dollar Rettungskredite pro Jahr. Jetzt wird die EU 750 Milliarden Euro - verteilt über mehrere Jahre - zur Verfügung stellen, die Bundesregierung hat ein Konjunkturpaket über 130 Milliarden Euro für 2020 und 2021 beschlossen, und unsere Landesregierung stellt heute einen Rettungsschirm für unsere Kommunen in Höhe von gut 580 Millionen Euro zur Abstimmung, die sich für unterschiedliche Bestimmungen bis in das Jahr 2024 auswirken werden.

Auch wenn diese Zahlen höher sind als die Hilfspakete nach der Finanzkrise vor gut zehn Jahren und uns heute atemberaubend groß erscheinen, sind sie im historischen Vergleich nicht ungewöhnlich. Ob sie angemessen und ausreichend sind, werden wir ohnehin erst in der Zukunft beurteilen können.

Was zeichnet den kommunalen Rettungsschirm Brandenburg aus? Nun, zunächst, dass er ein gemeinsames Verhandlungsergebnis der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände unseres Landes darstellt. Oft genug mussten wir in der Vergangenheit die Landesregierung - insbesondere die der letzten Legislaturperiode - dafür kritisieren, dass sie allein und eigenmächtig über die Bedürfnisse der kommunalen Familie hinweg entschieden hat. Hier und jetzt, wo es in der sehr herausfordernden Situation darauf ankommt, hat man sich an einen Tisch gesetzt und ein gemeinsames Ergebnis erzielt. Das mag ich nicht kritisieren.

Aber wie ist man auf die Größenordnung von 580,7 Millionen Euro gekommen? Eine Ausgangsbasis ist die Steuerschätzung vom Mai 2020. Danach drohen unserem Bundesland bis 2024 Steuerausfälle von bis zu 3 Milliarden Euro. Die Einnahmeausfälle der Kommunen werden sich in diesem Zeitraum auf voraussichtlich 604 Millionen Euro belaufen.

An dieser Stelle kommt die Kritik dann aber doch: Wenn wir diese Prognose stellen, warum bleibt der Rettungsschirm dann mit 580,7 Millionen Euro knapp 25 Millionen Euro unter dem Volumen der Einnahmeausfälle? Das leuchtet mir nicht ein, tut mir leid. Deshalb hatten wir uns auch im Ausschuss für Haushalt und Finanzen bei der Abstimmung enthalten und werden es auch heute wieder tun.

Vielleicht liegt die Lösung ja in der Klausel - das ist der fünfte Punkt in dem Antragstext -, wonach die absoluten Beträge des Rettungsschirms anhand der vereinbarten Prozentsätze nach der Oktober-Steuerschätzung 2020 angepasst werden sollen. Aber das werden wir eben erst noch sehen.

Unerwartet vor- und fürsorglich hat unsere Regierung gehandelt, als entschieden wurde, den Kommunen die Erstattung von 50 % der Gewerbesteuerausfälle zu garantieren - egal, ob und wann die hierfür in Aussicht gestellte Bundeshilfe kommt. Ich bin sicher, dass dies für die gebeutelten Kommunen tatsächlich eine

vertrauensbildende Maßnahme darstellt. Das ist es, was heute zählt: Wo das tägliche Leben in unserem Land stattfindet, muss sicher sein, dass niemand im Regen stehen gelassen wird.

Neben dem Antrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen liegt uns zu diesem Tagesordnungspunkt ein Antrag der Freien Wähler vor. Wir werden uns hierzu enthalten. Warum? Der Antrag will zwar ebenfalls - das kann ich gar nicht bekritteln - die Kommunen stärken und ihnen in dieser schwierigen Zeit helfen. Neben dem kommunalen Rettungsschirm des Landes erscheint er uns jedoch entbehrlich. Er stiftet offensichtlich keinen Mehrwert.

Eine Forderung daraus - die Übernahme von Altschulden der Kommunen - möchte ich dennoch aufgreifen und thematisieren. Punkt 4 des Antrages fordert, für bestimmte Kommunen den größten Teil ihrer Altschulden zu übernehmen, um wieder Handlungsspielräume vor Ort zu schaffen. Dem würden wir sogar zustimmen; denn das ist wirklich ein Punkt, an dem in zu vielen Kommunen unseres Landes der Schuh zu sehr drückt. Ich kann auch nicht verstehen, warum sich auf Bundesebene die anfängliche Idee von Finanzminister Scholz nicht durchsetzen konnte.

Natürlich geht damit auch immer eine gewisse Ungerechtigkeit einher. Diejenigen Kommunen, die bisher durch glückliche Umstände und bzw. oder kluges Wirtschaften wenig oder gar keine Altschulden aufgebaut haben, würden bestraft. Es gibt aber - nicht nur in Brandenburg - einfach zu viele Kommunen, die in einem Altschuldengefängnis stecken, aus dem sie selbst nicht herauskommen und die dadurch noch ganz lange in die Zukunft gesehen keinen Handlungs- und Gestaltungsspielraum haben. Dieser Knoten muss endlich einmal durchschlagen werden. Wann, wenn nicht jetzt? Das wird auch nur mit einer gezielten Einzelaktion funktionieren; denn das bekommen wir auch mit einem noch so modifizierten brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz in der nächsten Änderung nicht hin.

Zu guter Letzt werbe ich hier noch für unseren eigenen Entschließungsantrag „Stärkere Kommunen für eine starke Wirtschaft!“. Wir appellieren damit an die Landesregierung, nach dem heutigen Beschluss des kommunalen Rettungsschirms dessen Umsetzung so schnell, wie es nur irgend geht, auf den Weg zu bringen. Nur wenn das Geld bei den Kommunen auch wirklich ankommt und diese stärkt, können vor Ort die Aufträge an die lokale Wirtschaft vergeben werden, die es braucht, damit auch die Handwerker und kleinen Mittelständler überleben können. Schließlich kommen wir so alle mit einer renovierten lokalen Infrastruktur aus der Krise heraus. Aber dazu müssen die Gelder an die Kommunen eben jetzt und auch in der Sommerpause fließen und nicht erst im Oktober oder November. - Vielen Dank.

Wir fahren in der Aussprache mit dem Redebeitrag der CDUFraktion fort. Für sie spricht der Abgeordnete Bretz.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Mai gab es eine Steuerschätzung, die für das Land Brandenburg Steuermindereinnahmen von round about 3 Milliarden Euro bis zum Jahr 2024 voraussagte. Klar ist, dass an diesen Steuermindereinnahmen auch die Kommunen beteiligt werden. Wir haben aber deutlich gemacht: Wir können jetzt nicht seriös die Steuereinnahmen bis zum Jahr 2024 voraussagen. Deshalb ist das eine erste Schätzung, die wir zur Kenntnis nehmen, aber es wird

weitere Schätzungen - sogar eine Sondersteuerschätzung noch in diesem Jahr - geben.

Deshalb war es richtig, dass der Finanzausschuss und das Parlament im Rahmen des Nachtragshaushalts aufgrund der Corona-Pandemie einen Rettungsschirm mit einem Volumen von 2 Milliarden Euro beschlossen haben. Man muss deutlich sagen: Das ist eine Kreditermächtigung. Das ist kein Geld, das wir irgendwo liegen haben und verteilen, sondern das ist eine Ermächtigung an die Landesregierung, in der Höhe Kredite aufzunehmen.

Im April dieses Jahres haben wir hier im Plenum der Landesregierung den Arbeitsauftrag erteilt, auf Augenhöhe mit den kommunalen Spitzenverbänden zu ermitteln, wie das Land helfen kann, sodass die finanziellen Auswirkungen für die Kommunen in gewisser Weise in einem berechenbaren Maße beherrschbar bleiben. Dabei hielten wir fest, dass wir die Lösungen nicht vorgeben wollen und die unterbreiteten Vorschläge, die auch hier im Plenum genannt wurden, mit Sicherheit geeignete Lösungsvarianten sein werden, aber die Landesregierung das mit den kommunalen Spitzenverbänden klären soll.

Als Koalitionsfraktionen konnten wir - darum sage ich das ganz ausdrücklich - erreichen, dass wenige Wochen nach diesem Arbeitsauftrag Finanzministerin Katrin Lange und Innenminister Michael Stübgen ein erfolgreiches Verhandlungsergebnis präsentieren konnten. Dafür ausdrücklichen Dank an die Ministerin und den Minister der Landesregierung. Wir konnten im Finanzausschuss über das Beratungsergebnis debattieren, uns dazu verständigen und haben sogar einen Beschluss gefasst.

Übrigens: Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind eben nicht nur Auswirkungen, die auf die kommunale Ebene oder auf das Land beschränkt sind, sondern sie treffen den Bund, das Land, die Kommunen und zuallererst die Menschen vor Ort. Deshalb ist es billig, sich hier hinzustellen und für alle Ebenen Rettungsschirme zu fordern. Ich glaube, wer das macht, der irrt und überfordert unser Gemeinwesen. Deshalb ist es richtig, dass jede Ebene schauen und abwägen muss, was sie leisten kann und was auch im Sinne von Enkelgerechtigkeit vertretbar ist, um hier zu Lösungen zu kommen. Ich finde, das Land Brandenburg hat das bisher in sehr vorbildlicher Weise getan. Wir als Land tragen unseren Anteil hinsichtlich der Kommunen. Das mit der kommunalen Familie erzielte Ergebnis liegt vor und wurde bereits in Ansätzen beschrieben. Es hat drei Säulen.

Die erste Säule ist die, bei der wir sagen: Wir wollen kommunale Mehrausgaben und Einnahmeausfälle auffangen. Dazu werden in Summe etwa 95 Millionen Euro vonseiten des Landes in unterschiedlichen Töpfen zur Verfügung gestellt.

Die zweite Säule ist, dass wir gesagt haben: Die finanziellen Mittel in Höhe von 252 Millionen Euro, die aus den Landessteuern der kommunalen Familie bzw. aus dem kommunalen Finanzausgleich zugesagt wurden, bekommt auch die kommunale Familie. Damit senden wir ein Zeichen der Stabilität aus, und dazu stehen wir. Die Rückverrechnung dieser Position erfolgt später, allerdings - der Ausschussvorsitzende hat es bereits gesagt - in reduzierter Form.

Die dritte Säule ist, dass wir zugesagt haben - bevor der Bund zu seinem Ergebnis gekommen ist -, einen Teil der Gewerbesteuerausfälle und einen Teil der Steuerausfälle, die die Kommunen vor Ort zu tragen haben, zu übernehmen, und zwar 50 % in diesem Jahr und 75 % im nächsten Jahr. Auch das war ein Bestandteil.

Sowohl der Landkreistag als auch der Städte- und Gemeindebund haben gesagt: Das ist ein gutes Ergebnis. - Die Landesregierung sagte: Darin sind unsere Positionen aufgefangen. - Wir denken, dass wir mit diesem kommunalen Rettungsschirm unserer Verantwortung hier im Landtag und im Finanzausschuss gerecht geworden sind.

Zudem will ich noch Folgendes sagen: Uns als Finanzausschuss ist auch deshalb wichtig gewesen, den Kommunen unterstützend zur Seite zu stehen, weil wir als Land auch eine Verantwortung für diejenigen tragen, die direkt bei den Menschen vor Ort verantwortlich sind und sich für die Belange vor Ort einsetzen. Deshalb ist es selbstverständlich, dass das Land Brandenburg seine Kommunen nicht im Regen stehen lässt, sondern hier unterstützend hilft.

Wir sind aber alle gefordert, mit unseren Mitteln und Möglichkeiten verantwortungsvoll umzugehen. Ich denke, ein solches Ergebnis liegt hier vor. Deshalb empfehlen wir Ihnen, der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu folgen. Wir finden, dass das ein gutes Beratungsergebnis ist. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Wir setzen mit dem Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE fort. - Frau Abgeordnete Johlige, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir reden heute nicht zum ersten Mal darüber, wie wir den Kommunen in dieser Krise helfen. Bereits im April haben wir den Antrag von den Linken und den Freien Wählern hier behandelt, der von der Koalition abgelehnt wurde. Schon damals hatte ich Ihnen prophezeit, dass Sie trotz der Ablehnung unserer Vorschläge noch auf den einen oder anderen Vorschlag zurückgreifen werden. In dem Sinne ist es natürlich gut, dass es jetzt erste Schritte gibt, wie den Kommunen in dieser Krise tatsächlich geholfen werden kann.

Es bleibt dabei: Die Kommunen tragen die Hauptlast der Krise. Sie haben mit Einnahmeverlusten und Mehrausgaben zu kämpfen. Wir sehen derzeit, dass immer mehr Verantwortung von Land und Bund auf die Kommunen abgewälzt wird, inklusive der damit einhergehenden Kostenrisiken, über die wir auch noch reden müssen.

Vor diesem Hintergrund ist es natürlich ein guter Schritt, dass es nun einen solchen Rettungsschirm gibt. Aus unserer Sicht reicht er aber nicht. Das will ich gleich an mehreren Punkten verdeutlichen. Am Freitag werden wir Ihnen noch einen Antrag vorlegen, in dem es ebenfalls um die Ergänzung von Rettungsschirmen geht. Darin finden Sie einiges, was auch die Kommunen betrifft. Darauf will ich an dieser Stelle aber lediglich hinweisen; denn das werden wir sicherlich am Freitag in Ruhe bereden.

Nun aber zum Rettungsschirm, über den wir jetzt reden.

Erstens: Für uns ist nicht nachvollziehbar, wie die Summe für den Mehrbelastungsausgleich für die kreisfreien Städte und Landkreise in Höhe von 45 Millionen Euro zustande gekommen ist. Das wären ungefähr 2,5 Millionen Euro pro Gebietskörperschaft.

Wenn die Verteilung neben einem Grundbetrag einwohnerbezogen ausgereicht werden soll, dann frage ich mich, wie Frankfurt (Oder) oder die Prignitz damit klarkommen sollen. Die Summe von 45 Millionen Euro wird vorn und hinten nicht reichen. Dennoch ist sie ein Anfang. Wir gehen aber davon aus, dass man sie perspektivisch noch deutlich erhöhen muss.

Zweitens: Wir bleiben dabei, dass es eines neuen kommunalen Investitionsprogramms bedarf. Auch diese Forderung legen wir Ihnen am Freitag vor. Diesbezüglich helfen wir Ihnen dann, nicht nur Ihren Koalitionsvertrag umzusetzen, sondern auch den Investitionsstau in den Kommunen aufzulösen und die krisenbedingten Konjunktureinbrüche abzufedern.

Drittens: Es gibt keine Hilfe des Landes für Belastungen der Kommunen, die aus krisenbedingten Schieflagen der kommunalen Eigenbetriebe resultieren. Das betrifft - das wissen wir alle - Kultur, Krankenhäuser und ÖPNV. Dafür schlagen wir Ihnen in dem Antrag am Freitag ebenfalls vor, zusätzliches Geld in die Hand zu nehmen. Ich kann Ihnen schon heute prophezeien - ich habe im April schon einmal prophezeit, also prophezeie ich auch heute wieder -, dass Sie bei der Unterstützung der Kommunen mit Sicherheit noch einmal nachlegen müssen.

Ich vermute, Sie werden am Freitag unsere Vorschläge ablehnen. Dabei bin ich übrigens schon sehr gespannt auf die Verrenkungen der Rednerinnen und Redner der Koalition, mit welchen Argumenten sie das dann wieder erklären.

Ich will aber noch etwas zu Ihrem Antrag sagen; denn es ärgert mich, wie das in dieser Form gemacht wird. Sie schreiben darin:

„Der Landtag Brandenburg hat die Landesregierung in einem Entschließungsantrag […] zum Brandenburgischen kommunalen Notlagegesetz beauftragt, die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu bewerten und dem Landtag Vorschläge zur Unterstützung der Kommunen zu unterbreiten.“

Die Landesregierung hat etwas anderes gemacht: Sie hat Tatsachen geschaffen. Dann folgt ein Antrag im Ausschuss, in dem eigentlich nicht viel mehr steht als: Die Landesregierung hat „geile“ Sachen gemacht, und das unterstützen wir. - Da frage ich mich schon: Wo ist eigentlich der Gestaltungswille bei den Koalitionsfraktionen?

Es ist inzwischen, ehrlich gesagt, ein Armutszeugnis, dass sich die Koalitionsfraktionen an einigen Stellen darauf beschränken, das zu begrüßen, was die Landesregierung tut, und uns Anträge mit Punkten vorzulegen, die die Landesregierung ohnehin durchführen wird. Wenn man dann doch einmal ein wenig Gestaltungswillen zeigen will, bleibt es bei Prüfaufträgen.