Nein, lasse ich nicht zu. Sie können ja eine Kurzintervention machen. - Des Weiteren möchte ich sagen - da müssen wir wieder für Klarheit sorgen; dafür brauchen wir jetzt Zeit -, Sie haben ganz klar behauptet, dass wir hier irgendwelche Rechte von Ihnen beschneiden würden. Sie haben sich dann darauf bezogen, dass in der Fragestunde oder bei der Regierungserklärung keine Rückfragen erlaubt seien. Ich sage Ihnen: Nehmen Sie sich die derzeitige Geschäftsordnung vor und schauen Sie sich § 29 Punkt 7 an. Sie sehen, das ist auch jetzt schon der Fall. Ich weiß nicht, wie Sie da auf den Gedanken kommen, dass Ihnen irgendetwas weggenommen worden ist. Das ist wirklich alles wieder nur Legendenbildung.
Ich muss sagen, ich finde es einfach nur sehr schade, dass Sie nicht mit konstruktiven Vorschlägen in die eine oder andere PGFRunde gekommen sind. Sie haben mal einen Blick hineingeworfen und kommen jetzt hier mit Änderungen, die Sie vorher hätten ansprechen können. Es ist mir nicht verständlich, warum Sie heute behaupten, dass Sie an der Stelle nicht beteiligt worden sind.
Ich möchte auf drei Punkte in der Geschäftsordnung hinweisen, die gut und auch wichtig sind: Wir haben mit den Parlamentarischen Geschäftsführern lange über das Thema Öffentlichkeit diskutiert und folgenden Beschluss gefasst: Wir wollen, dass neben den Plenarsitzungen, die per Livestream übertragen werden - und sicherlich auch die eine oder andere Ausschusssitzung -, in Zukunft alle Ausschusssitzungen verpflichtend im Livestream übertragen werden.
Ich glaube, gerade in der jetzigen Zeit, in der eine gewisse Politikverdrossenheit herrscht oder vielleicht der eine oder andere versucht, das, was in Ausschusssitzungen beraten worden ist, in seiner ganz eigenen Interpretation wiederzugeben, ist das Thema Öffentlichkeit und Livestream so wichtig wie nie zuvor. Die Bürger und Bürgerinnen können sich so selbst ein Bild machen. Sie können die Fachdebatten verfolgen und wissen auch, wie die Entscheidungen im Plenum zustande kommen und zustande gekommen sind. Ich glaube, das ist eine gute Sache, und freue mich, dass das auch aufgenommen worden ist.
Das Thema Barrierefreiheit war ein weiterer Punkt, über den wir diskutiert haben. Ich freue mich - die Landtagspräsidentin hat es heute angekündigt -, dass heute schon die Beiträge zur Aktuellen Stunde, zur Fragestunde und die Regierungserklärung von entsprechenden Dolmetschern und Dolmetscherinnen übersetzt worden sind. Dementsprechend kann ein noch größerer Teil der Bevölkerung den Sitzungen folgen.
Ich möchte einen letzten Punkt ansprechen - wir haben es vorhin schon gesagt -: In der Geschäftsordnung gibt es jetzt den neuen § 35 - Gröbliche Verletzung der parlamentarischen Ordnung und Würde -, der es ermöglicht, zu reagieren, wenn Abgeordnete über die Stränge schlagen. Wenn hier jemand von „politischer Säuberung“ spricht, den Verfassungsschutz damit also quasi in Verbindung bringt und einen Bogen zur Vergangenheit spannt, der wirklich nicht hinnehmbar ist, ist es dem Präsidenten oder
dem Vizepräsidenten in Zukunft möglich, ihn des Saals zu verweisen. Das geht auch ohne vorherigen Ordnungsruf.
Ich muss sagen, ich bereue es fast, dass wir nicht auch noch eine Regelung aufgenommen haben, in der es um den Fall geht, dass wir hier jemanden als Vizepräsidenten sitzen haben, der sich an so etwas nicht hält bzw. eine solche Wortmeldung erst gar nicht verstehen und hören will. Ich finde es fast schon schade, dass wir nicht auch noch etwas dazu hineingeschrieben haben, wie man sich in der Sitzungsleitung - das betrifft vielleicht den einen oder anderen hier - auch eigenen Parteikollegen gegenüber angemessen verhält.
Herr Galau, ich würde mich freuen, wenn Sie beim nächsten Mal etwas genauer hinhörten und wir das nicht im Nachgang im Präsidium klären müssten und Sie dann sagen: Oh, ein Versehen! - Vielleicht können Sie sich dann überlegen, ob Sie das doch ahnden wollen. Herr Galau, ich sage Ihnen an der Stelle: Das gibt auch die derzeitige Geschäftsordnung schon her.
BVB / FREIE WÄHLER eingehen, in dem es um das Thema Einwohnerfragestunde geht. Wir alle kennen das Instrument aus den Kreistagen und den Stadtverordnetenversammlungen. Ich glaube, das ist dort ein geeignetes Instrument. Aber hier ist die Situation anders. Wir haben Wahlkreisbüros, wir haben Wahlkreismitarbeiter. Wir sind also dort Ansprechpartner. Wir haben nicht nur die Möglichkeit, die Themen aus dem Landtag in Potsdam ins Land zu bringen, sondern wir können, anders herum, auch die Themen aus dem Land in den Landtag einbringen.
Herr Vida, wenn ich in Ihre Richtung schaue: Ich glaube, Sie nutzen diese Möglichkeit, indem Sie Anfragen stellen. Das ist Ihr Recht; das sollen Sie auch. Ich glaube auch, dass es dann unsere Aufgabe ist, an der Stelle diesen Dialog zwischen Bürger und Regierung zu führen. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Ich bitte insgesamt um Zustimmung zu dem Entwurf der neuen Geschäftsordnung. Ich bin recht zuversichtlich, dass auch die Kollegen der Linken und die Kollegen von BVB / FREIE WÄHLER im Großen und Ganzen dem Entwurf der Geschäftsordnung folgen. - Vielen Dank.
Mir liegen erneut Meldungen zu Kurzinterventionen vor, zum einen von Herrn Hohloch, zum anderen von Herrn Berndt. Herr Hohloch, bitte ans Pult.
Danke, Herr Vizepräsident. - Herr Keller, genau diese Debatte zeigt, wie wichtig Kurzinterventionen sind. Eine solche Debatte wie diese findet nicht statt, wenn Ihre Vorschläge zur Geschäftsordnung durchgehen. Aber das passt absolut in Ihr Muster von freiheitlicher Sprache bzw. von Redefreiheit.
Um auf das nächste Thema einzugehen: Livestream. Das ist völlig richtig. Natürlich ist ein Livestream wichtig; denn die Leute sehen dann genau, wie Sie Aussagen anderer Abgeordneten hier „verklären“. Ich habe nämlich nicht gesagt, dass hier eine politi
sche Säuberung betrieben wird, sondern ich habe einen Vergleich angestellt. Das wird das Wortprotokoll sicherlich hergeben; darin können Sie gern nachlesen. Dann können die Bürger nämlich auch darüber urteilen, wer hier irgendwelche Verklärungen vornimmt: ob wir das sind oder ob Sie das sind.
Vielleicht noch einmal etwas zu unseren Vorschlägen - ich habe keine Ahnung, ob Sie sich das gerade ausgedacht haben oder woher Sie das nehmen -: Alle unsere Vorschläge wurden vor zwei Monaten fristgerecht eingereicht. Anscheinend haben Sie sie nicht einmal gelesen. Das belegt übrigens genau das, was ich gesagt habe: Sie haben sie nicht einmal zur Kenntnis genommen. Wenn von einem Prozess gesprochen wird, der alle Fraktionen einschließt - alle Fraktionen; Sie haben damals nicht, wie Sie es sonst immer machen, „alle demokratischen Fraktionen“ gesagt -, geht man davon aus, dass die anderen PGFs diese Dinge lesen. Wenn Sie es nicht getan haben, wissen wir ganz genau, welchen Wert Sie der Opposition beimessen - nämlich keinen in dem Fall.
Kommen wir noch einmal zum Thema Redefreiheit: Es ist - ich sage es gern noch einmal - das gute Recht eines jeden Abgeordneten, im Parlament seine Meinung zu äußern. Die Meinungs- und Redefreiheit ist bewusst weit gefasst - vor allem für Abgeordnete, damit sie ihre Standpunkte vertreten können. Wenn Sie die Geschäftsordnung so verstehen, dass Sie damit die Rede- und Meinungsfreiheit einschränken, ist das Ihr Ding. Das können Sie gerne so haben, und das können Sie dann im Livestream gerne allen Brandenburgern erklären.
Herr Hohloch, ich kann nicht nachvollziehen, wie Sie auf den Gedanken kommen, hier anzudeuten, dass wir Ihnen hier irgendetwas wegnehmen. Das Instrument der Kurzintervention bleibt erhalten. Wir haben an der Stelle deutlich gesagt, dass eine Kurzintervention zum eigenen Redebeitrag nicht möglich ist. Das war ein Vorschlag der Fraktion DIE LINKE, die auch in der Opposition ist. Er ist also nicht von den Regierungsparteien gekommen. Zu sagen, dass wir Ihnen irgendwelche Rechte beschneiden, wäre wieder eine Legende. Sie haben weiterhin - Sie nutzen sie gerade auch - die Möglichkeit der Kurzintervention. Das wird auch in Zukunft so möglich sein.
Was den zweiten Punkt betrifft, muss ich sagen: Ich habe noch einmal deutlich gemacht - Sie gehen da auch wieder von Einschränkungen aus -, dass bestimmte Sachen auch in der jetzigen Geschäftsordnung nicht enthalten sind. Auch das ist die Wahrheit.
Zu Ihrer Verwendung des Begriffs „politische Säuberung“: Sie hätten doch jetzt mehrfach die Möglichkeit gehabt, zu sagen, dass der Begriff „politische Säuberung“ in der Debatte zu einem Tagesordnungspunkt, in dem es um die Erinnerungskultur in Bezug auf die DDR etc. ging, unglücklich gewählt war. Sie benutzen hier Begriffe aus einer bestimmten Zeit, um wieder eine kleine Schlagzeile zu erhaschen oder Ähnliches. Dann brauchen Sie sich aber auch nicht zu wundern, dass wir das in diesem Haus, im Brandenburger Landtag, nicht durchgehen lassen.
Herr Hohloch, ich sage es noch einmal: Wenn Sie von „politischer Säuberung“ sprechen, lassen wir das hier nicht durchgehen. Die Mitglieder von Parteien stehen hier auf dem Boden der demokratischen Grundordnung. Wenn Sie solche Begriffe benutzen, sagt das etwas über Sie aus. Sie müssen sich damit auseinandersetzen. Das ist einfach so.
Schauen Sie nach rechts. Da können Sie sich mit Ihren Kollegen ein bisschen auseinandersetzen. In Ihrer Partei scheint man sich auch einige Fragen zu dem Thema zu stellen. Vielleicht nehmen Sie auch in Brandenburg ein bisschen an dem Prozess teil.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Herr Keller, ein Leitspruch der Oppositionellen Ende der 80er-Jahre in der DDR war das RosaLuxemburg-Zitat von der Freiheit als Freiheit des Andersdenkenden. Wenn Sie - das heißt die Regierungsfraktionen in diesem Land - die Freiheit einer andersdenkenden Opposition nicht ertragen können und gegen eine friedliche, andersdenkende Opposition und Bürgerbewegung den Verfassungsschutz in Stellung bringen, dann müssen Sie sich die Analogie zur politischen Säuberung gefallen lassen. Dieser Begriff ist völlig berechtigt.
Herr Berndt, ich frage jetzt noch einmal, und ich frage auch noch einmal den Vizepräsidenten: Entschuldigung, nach all dem, was Herr Hohloch zu verklären versucht hat, stehen Sie, Herr Berndt, da oben und sagen noch einmal deutlich, dass das, was der Verfassungsschutz hier macht, eine politische Säuberung ist.
Herr Vizepräsident, ich muss an der Stelle wirklich sagen: Ich bitte jetzt darum, dass Sie Herrn Berndt einen Ordnungsruf erteilen. Darum bitte ich jetzt wirklich. Dafür brauchen wir kein Wortprotokoll; das können Sie jetzt machen. Werden Sie mal Ihrer Aufgabe hier gerecht!
Ich meine: Wie oft wollen Sie denn das Ihrem Kollegen an der Stelle noch durchgehen lassen? - Politische Säuberung, Verfassungsschutz: Vielleicht sollten Sie sich einmal anschauen, was Sie hier vertreten.
Ich mache an dieser Stelle etwas, was, denke ich, zur Klärung des Sachverhalts beitragen kann: Ich erteile hiermit Herrn Berndt einen Ordnungsruf für diesen Ausspruch. Und: Herr Berndt kann jetzt gegen diesen Ordnungsruf vorgehen. Dann können wir die Sache sachlich klären. Das ist der Punkt, den ich hiermit mache.
Ich freue mich, dass wir hier zur Klärung beigetragen haben und dass Sie anerkennen, dass das einen Ordnungsruf verdient. Ich möchte an der Stelle noch einmal deutlich sagen: Das ist notwendig.
Herr Berndt, es gibt in diesem Haus klare Regeln, wie man sich verhält. Wenn Sie dem widersprechen: Dafür ist die Geschäftsordnung da, sowohl die, die wir schon haben, als auch die, die wir neu beschließen. Ich sage: Herzlichen Dank!
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor es inhaltlich zur Sache geht, möchte ich mich für die intensiven, wenn auch vom Ergebnis her für uns nicht immer zufriedenstellenden Beratungen bedanken. Insbesondere möchte ich Steeven Bretz für seine Moderation und für die Führung der Beratungen danken, die er weitestgehend souverän gemeistert hat, auch wenn wir es nicht immer leicht miteinander hatten.
Intensive Beratungen zur neuen Geschäftsordnung des Landtags in der 7. Wahlperiode liegen hinter uns - Beratungen, die aus Sicht unserer Fraktion mit gemischten Gefühlen zu bewerten sind. Zum Teil zeugten sie davon, dass der Opposition gezeigt werden sollte, wo der Hammer hängt. Die Mehrheit entscheidet. Das ist ein Grundprinzip in der Demokratie. Dies stellt die Linke, dies stelle auch ich nicht infrage.
Nur: Minderheiten haben auch einen Anspruch auf entsprechende Arbeitsbedingungen im Parlament. Da finde ich es schon etwas billig, wenn seitens der CDU gesagt wird, Brandenburg hat bundesweit die tollsten Minderheitenrechte. Selbst wenn das stimmen würde: Es ändert nichts daran, dass Parlamente zu Beginn einer Wahlperiode ihre Geschäftsordnung immer den neuen Bedingungen anpassen. Und die Parlamente in Deutschland haben sich, wie die Gesellschaft, verändert. Sie sind von der Zusammensetzung her kleinteiliger und vielfältiger geworden, und auch Regierungsbildungen sind hier und da erschwert worden.
Diese Veränderungen müssen sich unserer Meinung nach auch in den Arbeitsgrundlagen eines Parlaments, zum Beispiel in der Geschäftsordnung, widerspiegeln. Gerade hier zeigt sich, ob die, die meinen, die Mehrheit zu sein, die Größe haben, die Minderheit gleichberechtigt an der Arbeit in den Ausschüssen teilhaben
zu lassen, und ob der in der Koalitionsvereinbarung angekündigte Politikstil im Parlament auch gelebt wird oder ob es nur wieder Nebelkerzen sind.
Deshalb komme ich nochmals zu unseren drei Änderungsanträgen. Erstens: die Stärkung der Rechte der kleinen Fraktionen. Lassen Sie mich einen Aspekt herausgreifen, der das Problem verdeutlicht. Nach der zu beschließenden Geschäftsordnung kann, wie bisher, ein Fünftel der Mitglieder eines Ausschusses eine Anhörung zum Inhalt einer überwiesenen Drucksache durchsetzen. Fraktionen können dies beantragen, aber eben nicht durchsetzen. Vier der sechs Fraktionen dieses Parlaments erfüllen dieses Quorum nicht. In den kleineren Ausschüssen können BVB / FREIE WÄHLER und die Linke nicht einmal gemeinsam eine Anhörung durchsetzen. - Können Sie bitte einmal ruhig sein? - Damit können wichtige Sichtweisen, die es in der Gesellschaft gibt, in der Ausschussarbeit nicht widergespiegelt werden.
Noch einmal: Wir akzeptieren Mehrheiten, und selbstverständlich sollen die auch entscheidend sein. Was denn sonst? - Aber zu einem überwiesenen Beratungsgegenstand im Ausschuss keine Anhörung durchsetzen zu können ist der Lage in diesem Land nicht angemessen. Ich werbe noch einmal ausdrücklich für unseren Änderungsantrag.
Ein weiterer Komplex unserer Anträge betrifft die Kontrolle der Landesregierung durch den Landtag. Ich weiß, die Koalition trägt den Satz: „Nicht nur die Opposition kontrolliert, sondern auch wir kontrollieren die Landesregierung“ wie eine Monstranz vor sich her. Das will ich auch gar nicht bestreiten; denn Sie haben bereits im Vorfeld der Kabinettsentscheidung die Möglichkeit, Ihre Sichtweisen in die Entscheidungsfindung des Kabinetts einfließen zu lassen.
Uns als Opposition bleiben die Rechte nach der Landesverfassung, also das, was sich aus der Unterrichtungspflicht der Landesregierung über die Vorbereitung von Gesetzen, Verordnungen und anderen wesentlichen Entscheidungen ergibt. Und das ist nicht viel; denn auch hier hängt unsere Durchsetzungsfähigkeit vom Wohlwollen der Koalition ab oder davon, wie wir am Freitag lernen durften, dass wir die Pressekonferenzen der Landesregierung verfolgen, um informiert zu sein.