Protocol of the Session on June 17, 2020

Des Weiteren liegen Änderungsanträge von der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der AfD sowie ein Änderungsantrag von 5 Abgeordneten vor.

Ich eröffne die Aussprache mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Bretz, der für die CDU-Fraktion spricht.

Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt das Thema der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg. Wieso ist das eigentlich heute Thema? Weil sich mit der konstituierenden Sitzung jeder Landtag eine vorläufige Geschäftsordnung gibt. Zuweilen bzw. meist greift er da auf die Geschäftsordnung der vorangegangenen Legislaturperiode zurück und setzt sie vorläufig in Kraft; das hat mit der Diskontinuität zu tun. Dann ist er in der Pflicht, die vorläufige Geschäftsordnung in eine gültige Geschäftsordnung umzuwandeln. Dazu treffen sich in aller Regel die Parlamentarischen Geschäftsführer. Das haben auch wir getan. Ich sage als Erstes allen Kolleginnen und Kollegen Parlamentarischen Geschäftsführern Dank, dass es gelungen ist, Ihnen heute eine Geschäftsordnung zur Beschlussfassung zu präsentieren. Ich darf Ihnen auch mitteilen, dass 90, vielleicht 95 % der Inhalte auch konsensual vereinbart worden sind. Das ist auch wichtig, weil so eine Geschäftsordnung ja die Abläufe von Parlamentssitzungen regelt, sie regelt die Abläufe von Ausschusssitzungen, sie regelt die Rechte der Ausschussvorsitzenden, sie regelt die Rechte der Präsidentin, des Vizepräsidenten; sie ist quasi die Grundlage für unsere Arbeit hier im Landtag.

Natürlich ist so eine Geschäftsordnung auch immer in einem Spannungsfeld zu sehen, in einem Spannungsfeld zwischen Mehrheit und Minderheit, zwischen regierungstragenden Fraktionen und Oppositionsfraktionen, zwischen großen und kleinen Fraktionen. Daraus ergeben sich naturgemäß Interessenkonflikte. Deshalb ist man gut beraten, all diese Dinge im Rahmen einer Geschäftsordnungsdebatte auch konsensual - soweit es geht - zusammenzuführen. Das ist in diesem Bereich auch überwiegend gut geglückt.

Was tun wir mit dieser Geschäftsordnung genau? Wir greifen die Hinweise auf, die uns bereits in der letzten und auch in dieser Legislaturperiode begleitet haben, und prüfen, ob wir die vorläufige Geschäftsordnung anpassen müssen; das haben wir auch getan. Wir greifen aktuelle Gesetzesentwicklungen auf, zum Beispiel die Datenschutz-Grundverordnung und andere Bereiche, um dann die Geschäftsordnung zu aktualisieren.

Natürlich haben wir auch inhaltlich andere Akzente gesetzt: Zum Beispiel ist es wichtig, dass wir auch die Rolle der Präsidentin in verschiedenen Bereichen stärken, weil wir zuweilen beobachten müssen, dass sich mit dem doch etwas ausufernden Gebrauch von Kurzinterventionen nicht mehr auf das Ergebnis fokussiert wird. Dazu haben Ihnen die Parlamentarischen Geschäftsführer einen Vorschlag unterbreitet, so auch in anderen Bereichen: Wir haben zum Beispiel - ich freue mich schon, wenn dies dann endlich in Kraft ist - § 35 umgeschrieben. Er enthält jetzt die schöne Überschrift „Gröbliche Verletzung der Würde des Parlaments oder der Würde des Hauses“.

Herr Vizepräsident, gestatten Sie mir diese Replik: Dieser § 35 hätte in dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt schon zur Anwendung kommen können, denn ich empfand die Debatte in Teilen - insbesondere im Hinblick auf die Gleichsetzung von politischen Säuberungsaktionen mit rechtsstaatlichen Organen - als eine gröbliche Verletzung der Würde des Hauses - man hätte dort eingreifen müssen. Deshalb ist es gut, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer dafür eine entsprechende Regelung gefunden haben.

Es ist mir wichtig, Ihnen mitzuteilen, dass darin sehr viel Arbeit steckt. Diese wird gemeinhin von außen nicht so gewürdigt - und ich verstehe das auch, da die Hintergrundprozesse mit sehr vielen Details zu tun haben. Mir ist es an dieser Stelle wichtig, dass wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, die mit dieser Geschäftsordnung befasst waren, einmal ein herzliches Dankeschön aussprechen. Ich denke, das ist einen Applaus wert, weil wir das ohne die fleißige Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses gar nicht geschafft hätten. Deshalb ein ganz herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen der Landtagsverwaltung!

(Beifall)

Ich denke, dass wir einen Bearbeitungsstand haben, der zustimmungsfähig ist. Ich will aber auch nicht verschweigen, dass es im Rahmen dieser Debatte Punkte gab, auf die wir uns nicht verständigen konnten - auch das gehört zur Wahrheit. Wir haben nachher sicherlich noch Redebeiträge, die sich mit Einwohnerfragestunden und anderen Vorschlägen befassen. Es ist eben nicht geglückt, alles konsensual miteinander abzustimmen, sondern einiges bleibt streitig.

Wir haben uns mehrheitlich dagegen entschieden, im Landtag Brandenburg Einwohnerfragestunden durchzuführen. Ich

glaube, dafür kann man auch gut argumentieren. Ich würde uns empfehlen, die Debatte nicht unbedingt erneut auszuweiten,

aber wenn es noch Argumentationsbedarf gibt, kann das natürlich jede Fraktion vortragen.

Ich glaube abschließend, dass es gut ist, wenn wir die neue Geschäftsordnung heute in Kraft setzen, und ich freue mich schon auf ihre konsequente Anwendung, Herr Vizepräsident. Wir werden strikt darauf achten, dass das in Zukunft auch passiert. - Herzlichen Dank.

Herr Bretz, der Wunsch nach Ordnungsmaßnahmen steht Ihnen selbstverständlich frei. Aber die Sitzungsleitung hat immer noch das Tagungspräsidium und das entscheidet. Und wenn Ihnen da irgendetwas nicht gefällt oder in Widerspruch zu dem steht, was Sie glauben, dann können Sie das natürlich gern schriftlich einreichen. Dann kann sich das Präsidium sehr gern damit beschäftigen.

Als Nächster redet der Abgeordnete Hohloch für die AfD-Fraktion. - Bitte sehr.

Danke, Herr Vizepräsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Bretz, Sie haben eingangs schon erwähnt, wie der Prozess ablaufen sollte. Ich werde versuchen, das aus unserer Sicht zu skizzieren. Herr Bretz hat eben schon erwähnt, dass wir uns mit der Konstituierung des Landtages eine vorläufige Geschäftsordnung gaben, mit der Verpflichtung, diese im Laufe des 1. Quartals zu überarbeiten. Im ersten 1. Quartal hat es augenscheinlich nicht geklappt; der Grund dafür liegt nicht zuletzt in der Corona-Krise.

Angekündigt wurde aber auch in mehreren PGF-Runden ein in höchstem Maße partizipativer Prozess, der alle Fraktionen dieses Landtags einbeziehen sollte, um schlussendlich eine Geschäftsordnung von allen Fraktionen für alle Fraktionen zu erhalten. Dass aber dieses vollmundige Versprechen vor allem aus Richtung der Koalition nicht eingehalten wurde, belegt genau das, was Sie eben schon anklingen ließen: Denn am Ende dieses Prozesses steht nun kein gemeinsames Werk aller im Landtag vertretenen Parteien bzw. Fraktionen, sondern eine Geschäftsordnung, die in Teilen wohlgemerkt vor allem den Regierungsparteien nutzt und zu gewissen Teilen vor allem die Rechte der Opposition beschneidet.

Herr Bretz, Sie haben das eben etwas beschönigend formuliert: Gerade die strittige Diskussion über den Paragraphen zur Würde des Hauses zeigt mir einmal mehr, dass die Debatte hier nötiger ist denn je. Denn für die Freiheit der Sprache setzen wir uns gerade ein; sie wollen das ja anscheinend nicht.

Man muss auch sagen, dass sämtliche Vorschläge der AfD und Forderungen, die wir gestellt haben, gänzlich abgelehnt wurden, und die Kritik, die wir an Neuerungen geäußert haben, meist höchstens zur Kenntnis genommen wurde. Stattdessen nutzte die Koalition ihre Mehrheiten, um unsere Geschäftsordnung für sie so angenehm wie möglich zu stricken. Lassen Sie mich im Folgenden einige Beispiele aufzeigen, die meine Aussagen belegen:

Sie möchten das demokratische Mittel der Kurzintervention beschneiden. Pro Tagesordnungspunkt soll es einer Fraktion nur noch möglich sein, zwei Kurzinterventionen anzumelden. Ferner werden keine Kurzinterventionen und Zwischenfragen innerhalb

der Debatte zu einer Ihrer Regierungserklärungen mehr gestattet. Wen Sie damit treffen, ist klar, und zwar uns als größte Oppositionskraft des Landes, die von dieser Option am meisten Gebrauch macht.

Es ist das gute Recht eines jeden Abgeordneten, auf Äußerungen in einer Debatte zu reagieren, um der Meinungsvielfalt im Plenum Rechnung zu tragen und die Lebendigkeit der Debatte zu gewährleisten. Diskurs ist ein Privileg, meine Damen und Herren von der Koalition, und keine Bürde.

Eine weitere undemokratische Streichung betrifft den § 46, in welchem die dritte Lesung von Gesetzen geregelt ist. Bisher konnte eine Fraktion oder ein Fünftel der Abgeordneten des Landtages widersprechen, wenn im Anschluss an eine zweite Lesung eine dritte Lesung stattfinden sollte. Damit wird also de facto die dritte Lesung abgeschafft - das kann man schon so sagen. Das ist eine Beschneidung der Minderheitenrechte, meine Damen und Herren von der Koalition. Dabei schwadronieren doch gerade Sie immer darüber, Minderheitenrechte stärken zu wollen. Wenn es aber gerade nicht in Ihr Konzept passt, fällt es hinten runter.

Eine weitere Änderung erfolgt ebenfalls ganz bewusst zulasten der AfD: Wenn zukünftig Wahlvorschläge einer Fraktion für ein Gremium im dritten Wahlgang erfolglos sein sollten, wird es der antragstellenden Fraktion nun nicht mehr gestattet, ohne Beschluss des Präsidiums einen weiteren Kandidaten in demselben Wahlgang aufzustellen. - Meine Damen und Herren von der SPD, den Grünen und der CDU, worauf Sie abzielen, ist offensichtlich und ebenso billig: Sie wollen die AfD weiterhin daran hindern, ihr zustehende Sitze in Gremien wie der Parlamentarischen Kontrollkommission oder der Landessportkonferenz zu bekommen. Seit Monaten lehnen Sie unsere Kandidaten ab, und nun wollen Sie nicht einmal mehr die Zeit für längere Wahlgänge hinnehmen, die Sie ja verursachen? Das spricht Bände über Ihr sogenanntes Demokratieverständnis.

Besonders frappierend ist der weitere Versuch, durch die Hintertür Zensur auszuüben. Gemäß einem Antrag der Linken, welcher natürlich die Mehrheit von SPD, den Grünen und erstaunlicherweise auch von Ihnen - der CDU - erhalten hat, wird ein Absatz hinzugefügt - ich zitiere -:

„In Beratungsunterlagen sollen Berufs-, Amts- und Funktionsbezeichnungen in der weiblichen und männlichen Form gebildet werden.“

Das war auch im letzten Hauptausschuss ein Streitpunkt. Dies ist ein massiver Eingriff in die Sprachfreiheit der Abgeordneten und der Fraktionen, dem wir nicht zustimmen können und werden. Denn auch eine Sollvorschrift führt eine Normalität ein, von der nur in Ausnahmefällen abgewichen werden darf.

Ich werbe an dieser Stelle aber noch einmal um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, der unter anderem folgende Änderung fordert: dass nämlich die Mitglieder der Ausschüsse und Gremien durch die Fraktionen zu bestimmen und nicht zu wählen sind. Was wir hier die letzten Monate erleben mussten, war eine Verkehrung des demokratischen Wahlprozederes, meine Damen und Herren. Gewählten Abgeordneten wird durch ihre Wahl vom Bürger attestiert, in den Gremien des Landtags arbeiten zu können. Sie benötigen dafür nicht noch das Votum anderer Parteien.

Selbiges gilt auch für die Besetzung der Ausschussvorsitze. Sie verwehren uns seit Beginn der Legislaturperiode den uns zustehenden Vorsitz im Kulturausschuss und den Stellvertreter im Hauptausschuss. Ein Benennungsrecht der Fraktionen entspricht dem Wählerwillen und gewährleistet einen reibungslosen Ablauf des Parlamentsbetriebs.

Dem Antrag der Freien Wähler zur Einführung von Einwohnerfragestunden werden wir selbstverständlich zustimmen, weil wir schon immer der Auffassung waren, dass dieses Parlament endlich bürgerfreundlicher werden muss. - Herzlichen Dank

Uns wurde eine Kurzintervention des Abgeordneten Bretz angezeigt. - Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Herr Hohloch, ich hätte mir gewünscht, dass Sie Ihren großen Worten auch einmal konkrete Inhalte folgen lassen; ich habe jedoch wenig Konkretes gehört. Im Übrigen gehen einige Ihrer Vorwürfe schon deshalb fehl, weil sie schon Bestandteil der jetzigen vorläufigen Geschäftsordnung sind; insofern plustern Sie hier Dinge auf, die bereits gültig sind. Aber das will ich Ihnen nur der Vollständigkeit halber sagen. Vielleicht ist es Ihnen aufgefallen, weil Sie die Geschäftsordnung im Beratungsprozess das erste Mal ausführlich gelesen haben; das weiß ich nicht, es sei dahingestellt.

Zum Zweiten werden Sie mir gestatten, dass ich es auch in Zukunft zurückweisen werde, wenn Sie hier behaupten sollten, dass eine Entscheidung des Verfassungsschutzes des Landes Brandenburg eine politische Säuberungsaktion sei. Ich werde es nicht zulassen, dass hier eine solche Sprache um sich greift.

Herr Kollege Bretz, reden Sie bitte zur Sache. Das ist nicht mehr Teil dieses Tagesordnungspunktes.

Ich habe mich aber eingangs darauf bezogen, Herr Vizepräsident. Deshalb werde ich das auch …

Das können Sie zwar machen, aber das werde ich nicht dulden. Also kommen Sie bitte zur Sache.

Der dritte Punkt, den ich Ihnen, Herr Hohloch, sagen möchte, ist: Wenn die Parlamentarischen Geschäftsführer versuchen, zu den Dingen überwiegend Konsens zu erzielen, ist das ein richtiges und faires Anliegen. Auch Ihre Anliegen wurden berücksichtigt und haben in die Mehrheitsbildung Eingang gefunden. Sie haben übrigens weiten Teilen der Änderungen auch zugestimmt; insofern ist der Eindruck, den Sie hier erwecken, falsch.

Was die Wahl von Vertreterinnen und Vertretern Ihrer Fraktion in dafür vorgesehene Kommissionen oder Ausschüsse betrifft, empfehle ich Ihnen nachzulesen, was Mitglieder Ihrer Fraktion auf Befragungen in entsprechenden Ausschusssitzungen, die die Voraussetzung sind, geantwortet haben. Ich glaube, dann erklärt sich die Wahlentscheidung der Landtagsmitglieder gelegentlich von selbst. - Herzlichen Dank.

Herr Hohloch, möchten Sie erwidern?

Danke, Herr Vizepräsident. - Herr Bretz, die Überheblichkeit, die Sie hier täglich an den Tag legen, ist langsam ermüdend. Ja, ich bin neu in diesem Landtag; ich bin in diesem Landtag genauso neu wie ein Großteil der Abgeordneten. Ich habe mich an der Debatte und an dem Diskurs in den PGF-Runden beteiligt.

Ich möchte auch noch einmal sagen, dass Sie hier keine Unwahrheiten verbreiten sollen. Keiner unserer Vorschläge wurde in den PGF-Runden berücksichtigt. Keiner unserer Vorschläge wurde konsensuiert - wie auch immer Sie diese Wortneuschöpfung nennen -, und deswegen ist es ganz klar, was ich hier vorne kritisiere. Das gilt auch für das Thema Ausschussvorsitzende, was jetzt natürlich nur ein Sekundärthema ist.

Wenn Sie sagen, ich hätte keine konkreten Inhalte geliefert, ist das schlichtweg falsch. Meine Kritikpunkte sind genau die, die ich priorisiert habe, um sie in fünf Minuten hier vorne vorzutragen. Hätte ich zehn Minuten Zeit gehabt, hätte ich mehr Dinge kritisiert; dessen können Sie ganz sicher sein.

Ich habe aus unserem Änderungsantrag zwei wichtige Punkte aufgegriffen. Er liegt Ihnen vor. Sie sind nicht das erste Mal im Landtag. Ich denke, als PGF sollten Sie den gelesen haben.

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Keller für die SPD-Fraktion fort.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute hier, wie es Tradition ist, über die Geschäftsordnung. Wir sind bei der Erarbeitung der Geschäftsordnung auf neue Erfordernisse, aber natürlich auch auf 30 Jahre Erfahrung in der parlamentarischen Arbeit im Landtag eingegangen. Das findet sich hier wieder.

Man muss ehrlich sagen - deswegen verstehe ich die Kritik an der Stelle nicht -: Wir hatten zahlreiche Sitzungen mit den Parlamentarischen Geschäftsführern, in denen man sich einbringen konnte. Der eine hat das genutzt, der andere hat es weniger genutzt. Wenn er es weniger genutzt hat, hat er sich vielleicht eher in einer öffentlichen Sitzung eingebracht.

Herr Hohloch, betreiben wir hier nicht so eine Legendenbildung: In einer öffentlichen Sitzung, die per Livestream übertragen wurde, haben Sie doch einem Großteil dieser Geschäftsordnungsänderungen zugestimmt. Ich empfehle einfach, noch einmal den Livestream einzuschalten; dann sieht man das auch. Ich

muss sagen, ich weiß nicht, wie Sie jetzt hier wieder sagen können, dass Sie nicht beteiligt gewesen seien.

Herr Abgeordneter Keller, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, lasse ich nicht zu. Sie können ja eine Kurzintervention machen. - Des Weiteren möchte ich sagen - da müssen wir wieder für Klarheit sorgen; dafür brauchen wir jetzt Zeit -, Sie haben ganz klar behauptet, dass wir hier irgendwelche Rechte von Ihnen beschneiden würden. Sie haben sich dann darauf bezogen, dass in der Fragestunde oder bei der Regierungserklärung keine Rückfragen erlaubt seien. Ich sage Ihnen: Nehmen Sie sich die derzeitige Geschäftsordnung vor und schauen Sie sich § 29 Punkt 7 an. Sie sehen, das ist auch jetzt schon der Fall. Ich weiß nicht, wie Sie da auf den Gedanken kommen, dass Ihnen irgendetwas weggenommen worden ist. Das ist wirklich alles wieder nur Legendenbildung.