Protocol of the Session on June 17, 2020

Herr Bretz.

Herr Galau, ich fordere Sie in Ihrer Funktion als Vizepräsident des Landtages auf, die Äußerung von Herrn Hohloch, bei der Entscheidung des brandenburgischen Verfassungsschutzes handele es sich um eine Aktion der politischen Säuberung, hier offiziell zurückzuweisen.

Ich fordere Sie auf, Herrn Hohloch aufzufordern, ans Pult zu treten und diese Aussage unverzüglich zurückzunehmen!

Diesen Vergleich hat Herr Hohloch nicht gezogen. Er hat es als einen Anfangsverdacht erwähnt, wenn man so will. So habe ich das verstanden.

(Zurufe)

- Nein, das hat er so nicht gesagt. Da habe ich schon sehr genau zugehört.

(Unruhe im Saal)

Der Abgeordnete Rostock hat die Gelegenheit, auf die Kurzintervention zu reagieren.

Sie sagen immer, es gebe keine Parallelität, aber Sie stellen sie immer wieder her. Das ist genau das, was ich die ganze Zeit sage. Sie haben es wieder getan: Sie haben wieder beides auf eine Stufe gestellt. Das ist einfach Quatsch.

Der Unterschied ist: Wir leben in einer Demokratie. Es gibt ein Vorgehen, das ist transparent. Es gibt einen Rechtsweg, den Sie einschlagen können. Es gibt Gerichte, die das überprüfen können. All das hat es in der DDR eben nicht gegeben, das ist der große Unterschied. Alles, was in der DDR Gesetz genannt wurde, war im Grunde nichts wert, wenn der lokale Parteifürst etwas dagegen hatte. Das ist heute eben nicht mehr der Fall.

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Kollegen Vida für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER fort.

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wenn man sich mit …

(Unruhe im Saal)

Jetzt hat Herr Vida das Wort.

Wenn man sich mit Opfern des DDR-Unrechts unterhält, sagen sie einem immer genau eines: Macht uns nicht zum Spielball, sondern ehrt das Andenken, helft uns und ergreift Maßnahmen dort, wo sie nötig sind. Macht daraus keine parteipolitische Debatte, in der sonstige Stellvertreterkriege und -schlachten ausgetragen und ausgefochten werden. - Aber so ist es hier in den letzten Minuten passiert. Das gilt nicht nur für eine Fraktion, wenn ich das einmal so sagen darf.

Deswegen ist es, glaube ich, gut, wenn wir uns mit dem Thema jetzt noch konkreter beschäftigen. Die Landesbeauftragte leistet wertvolle Arbeit und gibt all jenen eine Stimme, die allzu lange keine Stimme hatten - und das übrigens nicht nur bis 1990, sondern in Brandenburg leider auch viel zu lange darüber hinaus, um das einmal festzustellen. Deswegen ist ihre Tätigkeit auch mehr als ein Erinnern, sie ist ein rechtstaatliches Aufklären über ein Unrechtsregime mit all seinen menschenverachtenden Facetten, die auch heute noch von manchen verharmlost oder sogar verklärt werden.

Wenn wir heute vom Fraktionsvorsitzenden der Linken hören, dass es einen Bruch mit dem Stalinismus gegeben habe, erwidere ich: Der Bruch mit dem Stalinismus wurde schon auf dem 20. Parteitag der KPdSU 1956 vollzogen. Das ist keine Errungenschaft im Rahmen Ihrer Umbenennung 1990. Das muss man auch einmal sagen.

Deswegen gehört zur Würdigung der Lebensleistung der Menschen in der DDR, dass man, wenn über DDR-Unrecht gesprochen wird, mehr Demut zeigt, dass man Unrecht als solches benennt und nicht gleich ein Komma dahintersetzt, nach dem Motto: Aber es gab ja auch anderes. - Sicher ist das der Fall. Aber so, wie ich nicht darüber rede, wie in der DDR mit Israel umgegangen wurde, wie ich nicht darüber reden will, wie viel Prozent der SED-Mitglieder gerade in der südlichen DDR vor 1949 woanders Funktionäre gewesen sind, wollen wir uns darauf fokussieren, was jeder Einzelne dafür tun kann, das Andenken und die Opfer zu würdigen. Dazu gehört, persönliche Demut zu zeigen und einen persönlichen Beitrag dazu zu leisten.

In Bernau haben wir beispielsweise über Jahre hinweg versucht, eine Stasi-Überprüfung der Stadtverordneten zu beschließen. Das wurde damals parteiübergreifend von Linken und CDU mit Argumenten bezüglich Nestbeschmutzung abgelehnt. Ich habe mich in manchen Situationen in die Zeit vor 1990 zurückversetzt gefühlt. Deswegen geht es darum, dass man eben nicht einzelne Parteien identifiziert, sondern insgesamt etwas dafür tut, das Andenken aufrechtzuerhalten. So ist auch die Stelle der Landesbeauftragten mit jemandem besetzt, die durch ihre eigene Biografie eine starke Integrität für diese Arbeit mitbringt und dies auch täglich unter Beweis stellt. Der vorliegende Bericht zeigt uns, wie richtig und nötig diese Arbeit ist, denn sie sorgt für Gerechtigkeit, für Sühne und für Aufklärung.

Einen Aspekt möchte ich hier ganz besonders beleuchten, nämlich die zwangsweise Unterbringung von Kindern in Heimen und Jugendwerkhöfen. Diese Einrichtungen mit ihren verklärenden Namen standen für tiefgreifende Menschenrechtsverletzungen. Psychische, körperliche, mitunter auch sexuelle Gewalt standen auf der Tagesordnung. Zwecks politischer, gesellschaftlicher Indoktrination wurden Kinder ihren Familien entrissen. Es ist gut, dass dieser Bericht ausführlich darauf hinweist und dass Ihre Arbeit immer wieder dort anknüpft und eingreift und damit vor allem der Legende der angeblich besonders guten Familien- und Sozialpolitik in der DDR entschieden entgegentritt.

Ein besonderes Problem hierbei: Die Rehabilitierung wurde in den letzten Jahren immer nur jenen gewährt, bei denen die Einweisung aus rechtlicher Sicht als sachfremd eingestuft wurde. Dabei haben manche Verwaltungsgerichte nur auf den Einweisungsbeschluss abgestellt und entschieden - so genügte es bis vor Kurzem -, dass eine sachgemäß erscheinende Begründung aus DDR-Sicht bereits ausreichend war, um eine Rehabilitierung zu verweigern. Das ist ein unhaltbarer Zustand, der das Trauma vertieft und - worauf die Beauftragte in ihrem Bericht zu Recht hinweist - auch das Gerechtigkeitsempfinden vieler Betroffener im Hinblick auf unseren heutigen Rechtstaat nachvollziehbarer Weise beschädigte.

Deswegen ist die gesetzliche Änderung vor einem halben Jahr, dass schon die Einweisung die Vermutung begründet, dass Menschenrechtsverletzungen vorlagen, ein Schritt, der die Situation der Betroffenen merklich verbessert, wenn auch merklich spät - das muss man hinzufügen. Ihnen muss hier eine Stimme gegeben werden. Ich bitte die Landesbeauftragte, in diesem Bereich weiterhin alles zu geben, und das wird sie auch tun.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen zu den BStU-Außenstellen unterstützen wir und hoffen, dass durch eine regionale Verteilung das Bewusstsein sowie eine Unterstützung des Vereins „Kindergefängnis Bad Freienwalde“ aufrechterhalten bleiben. Es sind diese lokalen Dinge, die die Erinnerung aufrechterhalten.

Meine Damen und Herren, eines sollte klar sein: Erinnerungen mögen verwittern, es darf aber keinen Schlussstrich unter Unrecht geben. Das Unrecht muss weiterhin Unrecht genannt werden. Dieser Situation darf man nicht mit Relativierung, sondern muss ihr mit dem Recht des Rechtsstaates begegnen. - Danke schön.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Zu uns spricht Frau Ministerin Dr. Schüle.

Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Dr. Schüle:

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Dr. Nooke! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Geschichte vergeht nicht. Sie ist immer gegenwärtig. Ob wir das wollen oder nicht. Das gilt für die Kolonialgeschichte, die sich unter anderem in Straßennamen und Denkmälern manifestiert, die wir eigentlich schon vergessen hatten, bevor sie gerade aktuell weltweit diskutiert wird. Das gilt genauso für die Zeit des Nationalsozialismus, an die zu erinnern und aus der zu lernen eine Selbstverständlichkeit für jeden Demokraten und jede Demokratin sein dürfte. Es gilt auch für die Geschichte der SED-Diktatur.

Die DDR ist zum Glück Geschichte, aber sie ist gegenwärtig. Sie existiert weiter in den nächtlichen Albträumen jener, die von einer Willkürjustiz jahrelang ihrer Freiheit beraubt wurden. Sie existiert weiter in der Armut derer, denen aus politischen Gründen die angestrebte Berufsausbildung verwehrt wurde. Und sie existiert weiter in der Wut derer, die Interviews lesen müssen, in denen behauptet wird: Mauertote gab es auf beiden Seiten.

Wir alle, die Abgeordneten des brandenburgischen Landtages und die Mitglieder der Landesregierung, müssen den Anspruch haben, Anwalt der Opfer und der Verfolgten des SED-Regimes zu sein. Wir können diese Aufgabe nicht delegieren, und wir können sie schon gar nicht wegdelegieren. Was wir aber tun können, ist: Wir können uns bei der Erfüllung dieser Aufgabe helfen lassen. Und genau das tut die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur. Und, liebe

Frau Dr. Nooke, Sie machen das ganz hervorragend. Ihnen und Ihrem Team einen herzlichen Dank dafür!

Der Bericht, über den wir heute beraten, handelt von Strukturen und Archiven, von Gedenkveranstaltungen und Gesetzesänderungen. Im Kern aber geht es um Menschen. Es geht nicht nur um die Verfolgten und ihre Nachkommen, sondern es geht um uns alle.

Ich war 13 Jahre alt, als der Staat, als dessen Bürgerin ich geboren wurde, unterging. In meiner Familie gab es die eher Systemtreuen und die eher Oppositionellen, und vermutlich war das fast in jeder brandenburgischen Familie so. Das prägt. Und es gibt auch nicht den geringsten Grund, sich dieser Prägung zu schämen, sondern: Dieser Prägung müssen wir uns tagtäglich bewusstwerden, vor allen Dingen, wenn wir mit Menschen aus anderen Regionen, aus unterschiedlichen Generationen reden. Denn zuweilen müssen wir immer noch darauf hinweisen, dass es nicht Westpakete, nicht Parteitagsbeschlüsse oder Bonner Kanzler waren, die die Mauer eingerissen haben, sondern es waren die Ostdeutschen mit ihrem Mut!

Erinnerungen brauchen Institutionen - dazu ist heute viel gesagt worden. Und: Institutionen ändern sich auch. Die bisherige Außenstelle der BStU in Frankfurt (Oder) hat sich als Archivstandort, als Dokumentationsort und vor allen Dingen auch als Kontaktanlaufstelle bewährt. Aber auch Cottbus bietet mit dem Menschenrechtszentrum viel Potenzial für die Entwicklung eines leistungsfähigen Lern- und Informationsortes. Hier soll eine Auskunfts-, Beratungs- und Informationsstelle der BStU am authentischen Ort eingerichtet werden. Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen verständigt, und der Antrag liegt Ihnen vor.

Nicht einem einzelnen Ministerium, nicht dem MWFK, sondern gemeinsam muss es uns jetzt gelingen, dass der Bund diese Entscheidung mitträgt und vor allen Dingen auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stellt, die dafür gebraucht werden, für das, was rund um das Menschenrechtszentrum getan werden muss. Ich betone das nicht, weil ich die Entscheidung kritisiere - ganz im Gegenteil: Ich finde sie hervorragend. Ich betone das, weil ich nicht die Erwartung wecken will, dass das Land allein oder ein Ministerium allein das schaffen kann. Mein Ministerium ist für Gedenkstätten zuständig, Britta Ernst ist für die politische Bildung zuständig, Ursula Nonnemacher kümmert sich um die sozialen und gesundheitlichen Folgen des SED-Unrechts, Michael Stübgen um die Anerkennung von Opfergruppen. Die Gespräche mit dem Bund führt die Staatskanzlei und Frau Dr. Nooke ist beim Landtag angesiedelt. Wir alle arbeiten an völlig unterschiedlichen Stellen, aber mit dem gemeinsamen Ziel: dafür zu sorgen, dass die Erinnerung eine Zukunft hat. - Herzlichen Dank.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Rednerliste. Bevor wir in die Abstimmung gehen - Sie erinnern sich -, hatte sich Frau Abgeordnete Dr. Ludwig gemeldet, um eine persönliche Erklärung abzugeben.

Ich darf Sie gemäß § 70 der Geschäftsordnung darauf hinweisen, dass Sie bei einer persönlichen Erklärung nicht zur Sache reden dürfen, sondern nur zu dem Teil, in dem Sie persönlich angegriffen wurden. Bitte schön.

Vielen Dank für den Hinweis. - Meinungsstreit ist ein wichtiges Kennzeichen unserer Zeit. Dafür bin ich auch sehr dankbar. Ich finde aber - das haben wir mittlerweile auch gelernt -: Wenn man sich nicht gleich gegen manche Behauptungen stellt, verfestigen sie sich. Und ich stelle mich ganz massiv gegen Herrn Walters Behauptung, ich würde hier den Nationalsozialismus mit der DDR gleichsetzen. Das habe ich mit keinem Wort gesagt, das habe ich nicht getan, und das werde ich auch in Zukunft nicht tun! Daher meine herzliche Bitte: Lassen Sie solche Mechanismen, die mich an alte Zeiten erinnern, bitte sein, damit wir auch in Zukunft einen anständigen Meinungsstreit führen können. - Danke.

Vielen Dank. - Dann kommen wir zum Abstimmungsteil. Uns liegen zum einen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Hauptausschusses auf Drucksache 7/1479 vor. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit sind die Beschlussempfehlung und der Bericht einstimmig angenommen.

Als Nächstes haben wir den Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Zukunft des Erinnerns - Aufarbeitung und Vermittlung des DDR-Unrechts bleibt Verpflichtung für das Land Brandenburg“ auf Drucksache 7/1415. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf.

TOP 9: Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg für die 7. Wahlperiode

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 7/1485 (Neudruck)

in Verbindung damit:

Einführung von Einwohnerfragestunden im Landtag - Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/3

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 7/1477

Des Weiteren liegen Änderungsanträge von der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der AfD sowie ein Änderungsantrag von 5 Abgeordneten vor.