Ich eröffne die Aussprache und bitte zuerst den Vorsitzenden des Ausschusses für Haushaltskontrolle, Herrn Abgeordneten Dr. Zeschmann, ans Redepult.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kollegen Abgeordnete! Die grundsätzlich sparsame Haushaltsführung in den zurückliegenden Jahren - wir haben gerade schon gehört, dass es dadurch Vor- und Nachteile gibt - versetzt uns in diesen Zeiten in die Lage, den Folgen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, auch wenn dies mit der Aufnahme hoher Schulden für den Landeshaushalt verbunden ist.
Gerade vor diesem Hintergrund zeigt sich aber, wie wichtig die Arbeit des Landesrechnungshofs und des Ausschusses für Haushaltskontrolle ist, um einen ordnungsgemäßen Umgang mit öffentlichen Geldern - den Steuermitteln von uns allen, auch unseren Bürgern - anzumahnen und durchzusetzen. Zudem kann und muss auf diesem Wege zukünftigem Fehlverhalten vorgebeugt werden.
Waren öffentliche Gelder bisher schon knapp, werden sie vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Krise und der zu ihrer Bewältigung aufgewandten Mittel in den kommenden Jahren noch knapper. Damit wird die Kontrolle der Haushaltsbewirtschaftung umso wichtiger. Wir müssen nicht nur sicherstellen, dass die Verantwortlichen - insbesondere in der Landesregierung - aus den Fehlern lernen und Lehren für die Zukunft ziehen, sondern es ist unsere Pflicht und Verantwortung gegenüber unseren Bürgern, dass über Steuergelder stets mit dem notwendigen Augenmaß verfügt wird und alles mit rechten Dingen zugeht. Die Menschen vertrauen darauf, dass ihr Geld richtig und vernünftig ausgegeben wird. Wir sollten und dürfen sie nicht enttäuschen. Insbesondere sollten wir mit der Haushaltskontrolle weiterhin dafür sorgen, dass sich die öffentliche Hand dessen bewusst ist und durch sparsames und immer gesetzeskonformes Handeln auch für Krisenzeiten, in denen jeder Euro zählt, gewappnet bleibt.
Das System der Finanzkontrolle dient aber keinesfalls dazu, politische Entscheidungen zu revidieren oder erneut zu diskutieren. Wir wollen vielmehr sicherstellen, dass die demokratischen Entscheidungen fiskalisch richtig und rechtskonform umgesetzt werden. Dies zeigt sich auch an den im Ausschuss für Haushaltskontrolle eingereichten Beschlussvorschlägen zum Landesrechnungshofbericht des Jahres 2019. Die hier diskutierte Beschlussempfehlung beinhaltet die aus Sicht des Ausschusses als notwendig erachteten Sachverhaltsfeststellungen, die einzuleitenden Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine.
An dem dieser Beschlussempfehlung zugrunde liegenden Prinzip der parlamentarischen Finanzkontrolle sind viele beteiligt. Deshalb danke ich insbesondere dem Präsidenten des Landesrechnungshofs, Herrn Weiser, den weiteren Mitgliedern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofs für ihre Arbeit und den kritischen Blick.
Die einzelnen Beschlussvorschläge wurden zumeist auf einer sehr konstruktiven, sachlichen und ergebnisorientierten Ebene diskutiert und beschlossen. Aus diesem Grund konnten auch fast alle Entscheidungen einstimmig getroffen werden. Natürlich gibt es auf der anderen Seite auch den einen oder anderen Punkt, bei dem um die bessere Lösung gerungen wurde, beispielsweise beim Programm P100 des Berichts Nummer 18; darüber haben wir eben ausgiebig gesprochen.
Neben dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs, in dem es hauptsächlich um die Prüfung der Arbeit der Landesregierung geht, darf die Prüfung des Landesrechnungshofs selbst durch den eigens dafür eingesetzten Unterausschuss für Haushaltskontrolle nicht in Vergessenheit geraten. Im Namen des Ausschusses danke ich natürlich auch der Präsidentin des Landtags und dem Präsidenten des Landesverfassungsgerichts für ihre Berichterstattungen im Rahmen des Entlastungsverfahrens.
Im Ergebnis mündete die Ausschussarbeit in den vier vorgelegten Empfehlungen zur jeweiligen Entlastung der Exekutive, der Legislative, der Judikative sowie des Landesrechnungshofs. Damit sich der Haushaltskreislauf nun schließen kann, bitte ich Sie, den vorgelegten Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle zuzustimmen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Jahresbericht 2019, um den es heute geht, ist nicht nur Grundlage Ihrer Entscheidungen für die verfassungsrechtlich notwendigen Entlastungsverfahren für das Rechnungsjahr 2017, er beinhaltet wie in jedem Jahr eine breite Palette an Themen aus den Zuständigkeitsbereichen verschiedener Ressorts. Dieses Mal wurde über Prüfungen in sechs Ministerien berichtet, Herr Dr. Zeschmann hat es gerade gesagt, eine Prüfung war Gegenstand des letzten Tagesordnungspunkts.
Besondere Aufmerksamkeit hat unsere Prüfung der Asservatenverwaltung bei Polizei und Justiz erfahren. Hier geht es um die sichere Aufbewahrung von Beweismitteln in Strafverfahren. Der neue Innenminister - leider ist er gerade nicht da, er stand aber im Ausschuss Rede und Antwort - hat die zum Teil gravierenden Mängel eingeräumt und begonnen, sie abzustellen und unsere Anregungen aufzugreifen. Wichtig ist jedenfalls, dass die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz gut abgestimmt ist und moderner wird. Dazu gehört heutzutage zwingend eine elektronische Verwaltung der Asservate. Das Innenministerium muss auch die Überwachung der Asservatenverwaltung in den einzelnen Polizeidienststellen intensivieren, das ist nämlich Bestandteil einer gründlichen Rechts- und Fachaufsicht.
Diesbezüglich gab es aber nicht nur im Innenministerium, sondern auch bei anderen geprüften Ressorts Mängel. Nicht erst seit dem Lunapharm-Skandal sollte den Verantwortlichen in den Ministerien klar sein, dass Rechts- und Fachaufsicht keine Aufgabe ist, die vernachlässigt werden darf. Es ist eine Aufgabe, über die sich auch die Leitungen in den Ministerien - gerne auch die Ministerinnen und Minister persönlich - regelmäßig informieren sollten.
Im Landesbetrieb Forst war beispielsweise die Vergabe von Aufträgen sehr mangelhaft. Alle 124 von uns geprüften Stichproben wiesen Fehler auf. Das Landesamt für Umwelt konnte dem Land zustehende Einnahmen nicht realisieren. Es setzte Abgaben für die Jahre 2000 bis 2005 erst 2016 fest - da waren die Ansprüche bereits verjährt. Hier haben sich potenzielle Risiken realisiert und sind Schäden entstanden, die durch eine bessere Fachaufsicht hätten vermieden werden können.
Der Jahresbericht greift stetig ausgewählte Sachverhalte auf, bei denen Fehler passierten, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen oder mit Steuergeld nicht sorgfältig umgegangen wurde. Wir berichten in der Regel allerdings nicht über Prüfungen, die ohne wesentliche Feststellungen oder ohne wesentliche Mängel abgeschlossen werden konnten. Auch davon gibt es einige - darauf möchte ich hier im Plenum einmal hinweisen. Gerade in Zeiten wie diesen sollten wir alle froh sein, eine insgesamt gut funktionierende Verwaltung zu haben. Der Landesrechnungshof begreift sich als deren Partner und Berater.
Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich den Blick auf die Haushaltslage lenken: Die Haushaltslage, die wir in unserem Jahresbericht beschrieben haben, ist mit der Haushaltslage 2020 nicht vergleichbar. Die Zeiten, in denen der Schuldenstand des Landes von Jahr zu Jahr reduziert werden konnte, kommen so schnell nicht wieder. Dass jetzt sehr viel Geld für die Abmilderung der weitreichenden Folgen der Corona-Pandemie auf dem Kreditmarkt beschafft wird, ist einerseits notwendig. Die Möglichkeit dieser massiven Neuverschuldung trotz der neuen Schuldenbremse zeigt andererseits, dass die Schuldenbremse auch in Krisenzeiten funktioniert. Nach der neuesten Steuer
schätzung - Frau Lange hat bereits eine Presseerklärung veröffentlicht - muss die Schuldenbremse wahrscheinlich noch einmal aktiviert werden und müssen konjunkturbedingt weitere Kreditaufnahmen erfolgen. Die Ergebnisse sind - wie zu erwarten war - dramatisch. Es war also gut, dass Brandenburg eine landesspezifische Regelung geschaffen hat, denn allein nach Maßgabe der Schuldenbremse des Grundgesetzes wäre eine Neuverschuldung trotz dieser historischen Notlage nicht zulässig gewesen.
Die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse erfolgt durch einen von Bund und Ländern eingerichteten Stabilitätsrat. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle fordert das Finanzministerium in den Ihnen vorliegenden Beschlussvorschlägen auf, seine Zustimmung zur Veröffentlichung der Überwachungsergebnisse dieses Stabilitätsrats zu erteilen. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage eines zwischen Bund und Ländern abgestimmten Analysesystems. Das ist gut für den Vergleich der Ergebnisse zwischen den Ländern. Es ist wichtig, dass mit Steuergeld transparent und nachvollziehbar umgegangen wird.
Ich bedanke mich für die gute Beratung unseres Jahresberichts im Ausschuss, Herr Dr. Zeschmann, die angesichts der schwierigen Ausgangsbedingungen wegen Corona sehr ausführlich erfolgt ist. Mein Dank gilt auch den vielen Beteiligten in den Ministerien und im Ausschusssekretariat, er gilt den Abgeordneten des Haushaltskontrollausschusses und natürlich auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir kommen nun zum Redebeitrag der SPD-Fraktion, für die der Abgeordnete Bischoff spricht.
Frau Präsidentin! Ich möchte mich kurzfassen. Das ist wahrscheinlich einer der Höhepunkte der heutigen parlamentarischen Debatte. Ich sage das ganz bewusst, um etwas Aufmerksamkeit zu erhalten. Das Thema des Haushaltskontrollausschusses ist nicht immer in der Öffentlichkeit und im Mittelpunkt der parlamentarischen Debatte. Ich finde es aber wichtig, heute darauf aufmerksam zu machen.
Im Jahresbericht haben wir den Vollzug des Haushalts 2017 beraten und einen Ausblick auf die Lage 2018 gewagt. Die Prüfergebnisse hat Herr Weiser schon einigermaßen gut beschrieben. Darauf will ich im Einzelnen nicht eingehen. Es waren gute Jahre, und es ist richtig und wurde auch schon angekündigt, dass das Haushaltsjahr 2020 jetzt seine Schatten vorauswirft. Die aktuelle Presseerklärung mit einer um 1,1 Milliarden Euro rückläufigen Steuerschätzung erzeugt zumindest große Sorgenfalten auf der Stirn der Finanzpolitiker.
Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen und in meinem kurzen Redebeitrag darauf hinweisen, dass der Landesrechnungshof eine Institution des Landtags ist. Es ist unser Gremium, das uns bei der Kontrolle der Landesregierung hinsichtlich der Haushaltsdurchführung berät. Mit seinen über 100 Mitarbeitern ist es eine durch und durch unabhängige Institution. Ich möchte an der Stelle auch einmal die Arbeit der Institution Landesrechnungshof, die häufig hinter den Kulissen abläuft und nur in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerät, wenn es Probleme und Ärger gibt, loben und Danke schön für die detaillierte und das ganze Jahr laufende Arbeit als ständiger Berater sagen.
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu, bevor Sie zu Ihrem vorletzten Stichwort kommen?
Herr Bischoff, Sie haben darauf hingewiesen, dass der Landesrechnungshofbericht vor allem der Kontrolle der Landesregierung dient. Finden Sie es genauso befremdlich wie ich, dass zu diesem Tagesordnungspunkt ganze drei Minister anwesend sind?
Nein, wir haben Corona-Zeit und Sie wissen ganz genau - und so sind auch die Absprachen -, dass wir uns momentan nur im notwendigen Maße im Plenarsaal aufhalten. Offen gestanden - wenn ich kurz darauf antworten darf - haben wir im Haushaltskontrollausschuss anderthalb Tage beraten. Die zuständigen Minister und auch die Staatssekretäre waren anwesend und haben Rede und Antwort gestanden. Insofern glaube ich, dass das jetzt kein Fauxpas ist.
Ich will aber eines deutlich hervorheben: Der Blick in den Rückspiegel, der nicht nur beim Finanzministerium, sondern bei allen Fachressorts Hauptaufgabe des Hofes ist, wird schon seit Jahren durch eine Beratung der Landesregierung für laufende Förderprogramme etc. ergänzt - damit haben schon Ihre Vorgänger begonnen. Ich finde diesen Weg gut: dass man nicht erst ex post sagt, was falsch gelaufen ist, sondern Probleme schon vor der Auflage von Programmen aufzeigt.
Ich möchte mit dem Vorwort enden, das Christoph Weiser in dem in diesem Jahr relativ langen Bericht geschrieben hat. Dort hat er eine kleine Anekdote zum Besten gegeben: Er hat darüber berichtet, dass häufig ausländische Delegationen zum Landesrechnungshof kommen - diese Institution gibt es lange und ist unabhängig, das ist für uns ganz normal. Er wird dann von den Delegationen gefragt, was eigentlich passiert, wenn er Verstöße feststellt, wie sie geahndet werden und welche Sanktionsmöglichkeiten es gibt. Die verblüffende Antwort ist: Es gibt keine Sanktionsmöglichkeit. Der Landesrechnungshof wirkt durch die Kraft seiner Autorität, durch den Respekt des Parlaments und die großartige Öffentlichkeit, von der er beobachtet wird. Ich finde, das ist eine Art von Wertschätzung, die in der Demokratie eine wertvolle Hilfe für das gute Miteinander zwischen Parlament und Regierung ist. - Herzlichen Dank für Ihre kurze Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Zuallererst danke auch ich dem Landesrechnungshof für die wie immer auf den Punkt gebrachte Analyse, die präzisen Zusammenfassungen sowie die konstruktiven Hinweise und Vorschläge, wie man es besser machen könnte. Vielen Dank.
Neben den jährlich wiederkehrenden Themen Haushaltsrechnung und Haushaltslage hat uns der Landesrechnungshof diesmal acht neue Prüfergebnisse ins Stammbuch geschrieben, zwei Beratungsberichte und einen Prüfbericht abgegeben sowie in acht Fällen die Aufarbeitungen von Monita aus früheren Jahren nachgehalten.
Wie Sie alle verfolgen konnten, hat das Prüfungsergebnis der Asservatenverwaltung bei unserer Polizei ein breites Medienecho erfahren. Das war und ist berechtigt, aber auch ein wenig unfair angesichts der sorgfältigen Recherche- und Analysearbeit, die die Prüferinnen und Prüfer in all die anderen Themen des Jahresberichts investierten, die vielleicht nicht so spektakulär waren. Aber auch die Analysen zur Förderung des Mietwohnungsbaus und zum Ausbauprogramm für Landesstraßen, wie wir eben gehört haben, oder zur Organisation des Landesbetriebs Forst - um nur einige herauszugreifen - bieten wertvolle Hinweise auf Ineffizienzen und Vorschläge für Verbesserungen, die letztendlich uns allen als Bürger des Landes Brandenburg zugutekommen.
Die Qualität unserer öffentlichen Verwaltung steigt, wir können Zeit und Geld sparen und mit etwas Glück wächst auch noch die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich täglich für das Wohlergehen unseres Landes einsetzen. Deshalb rufen wir dazu auf, die Ressourcen, insbesondere die Zahl der Beschäftigten, unseres Rechnungshofes mindestens auf dem bisherigen Niveau zu halten, wenn nicht wieder zu erhöhen. Die Vielfalt seiner Aufgaben und Themen wird eher zu- denn abnehmen.