Auch der Verweis auf Hartz IV ist absurd. Massenhaft sagen mir betroffene Menschen: Ich bekomme sowieso nichts, denn ich bin verheiratet. Mein Mann oder meine Frau verdient auch noch ein bisschen; das reicht aber natürlich nicht für meine fünfköpfige Familie.
Aber ich wollte eigentlich auf den Herrn Minister eingehen: Er hat hier vorgetragen, dass rund 30 000 Anträge für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen mit 0 bis 1 Mitarbeiter bewilligt worden sind - das ist ganz toll. Aber auch von diesen haben sich ganz viele an uns gewandt und gesagt: Wir wissen nicht, ob wir das Geld überhaupt verwenden dürfen, weil wir mit Rückforderungsansprüchen und - auch das ist heute vorgetragen worden - den Antworten auf die FAQs der ILB, die immer weiter verschärft worden sind, konfrontiert wurden. Außerdem kenne ich nach wie vor reichlich Leute, die fundierte Anträge gestellt haben, die ihre Umsatzausfälle - wie es damals von der ILB verlangt wurde - minutiös nachgewiesen haben - ich habe es mir selbst angeschaut - und bis heute keinerlei Reaktion von der ILB erfahren haben.
Deswegen sage ich: Was Sie hier machen, ist erstens ignorant gegenüber den persönlichen Schicksalen der Solo-Selbstständigen und zweitens alles andere als eine Soforthilfe, sondern es ist ein unglaublich bürokratisches Programm, das über Monate immer noch keine Auszahlungen generiert hat. Fragen Sie doch einfach mal die Menschen, die sich massenhaft an uns wenden und sich an die IHK und die Verbände gewandt haben! Wenn ich es jetzt freundlich formuliere, sagen sie, dass das, was Sie hier treiben, in ihren Augen Verhöhnung ist. - Das ist freundlich und zurückhaltend ausgedrückt im Vergleich mit dem, was ich zu hören und lesen bekomme.
Das Schlimme ist: Nicht nur das Vertrauen in die Landesregierung ist vollkommen zerstört - und treibt genau diese Menschen in dieses Spektrum da drüben -, sondern auch das in uns Landespolitiker, denn der einfache Bürger auf der Straße unterscheidet das in der Regel nicht. Das ist ein unwiederbringliches Potenzial, dessen Scherben Sie zusammenkehren können. Aber wir haben alle darunter zu leiden - das ist das große Problem dabei.
Ich fasse die Kurzinterventionen zusammen. Als Nächste würde ich Herrn Walter und danach Herrn Münschke bitten, zu sprechen. Dann kann der Kollege Minister zusammenfassend antworten. - Bitte schön, Herr Walter.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Lieber Herr Prof. Dr. Steinbach, ich finde, Sie sind eigentlich ein guter Wirtschaftsminister für dieses Land Brandenburg. Und Sie wissen auch, dass ich das finde. Was ich aber nicht gut finde, ist:
Erstens - das habe ich Ihnen auch schon im Wirtschaftsausschuss gesagt: Die Auszahlung ist doch gerade nicht das Problem der Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständigen. Die Auszahlung ist nicht das Problem - das will ich noch einmal klar sagen. Das Problem ist, dass die Leute Bescheide nach Hause bekommen, auf denen dann auf einmal die Androhung einer Rückzahlung steht.
Wenn Sie auf die ILB-Seiten gehen, dann lesen Sie dort: Wenn Sie nicht sofort reagieren und nicht von sich aus - also freiwillig -
die Soforthilfen zurückzahlen, steht Ihnen eine Strafanzeige wegen Subventionsbetrugs ins Haus. - Da muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn Sie dann sagen, dieses Soforthilfeprogramm sei so toll, habe allen geholfen und wir hätten gar kein Problem damit, dann verstehe ich nicht, warum Sie, Herr Steinbach, bei der Bundesregierung für eine Änderung genau dieser Richtlinie, die Sie hier verteidigen, gekämpft haben.
Was ich verlange, ist doch nur, dass man sich dann hier hinstellt und sagt: Okay, wir haben einen Fehler gemacht. Wir haben Dinge versprochen, haben jetzt aber festgestellt, dass wir sie nicht halten können. Wir werden versuchen, jetzt trotzdem das, was wir leisten können, zu leisten. - Dass Sie das nicht tun, sondern die schlechte Bundesrichtlinie auch noch verteidigen - die Sie alle zu Recht auch kritisiert haben - und hier keine eigene Verantwortung für eine Änderung der Lage übernehmen, verstehe ich wirklich nicht. Das finde ich sehr schade.
Wenigstens den Kompromiss anzubieten, dass jene Menschen, die den Antrag bis zum 31. März - also noch unter der alten Richtlinie - gestellt haben, die entsprechende Rechtssicherheit haben, wäre das Mindeste! Das hätte ich hier zumindest erwartet. Denn darauf haben wir wirklich vertraut.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Herr Steinbach, es war eine kurze, aber sehr aussagekräftige Rede, die Sie hier gehalten haben. Sie sagten unter anderem, Ihr Credo sei, dass Sie schnell und unbürokratisch den Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständigen zur Seite stehen und die Sofort-Hilfe auszahlen wollten. Sie haben dann Zahlen genannt: 30 800 Anträge bewilligt, ca. 218 Millionen Euro ausgezahlt - aus dem Landeshaushalt und auch aus Bundesgeld. Dort haben Sie dann gesagt: 0 bis 1 Mitarbeiter. - Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land sieht ja 0 bis 10 Mitarbeiter vor. Mich interessiert: Wie sieht es denn bei Unternehmen mit anderen Mitarbeiterzahlen aus? Wie viele Anträge sind denn von ihnen - speziell bis zum 31.03. - gestellt worden?
Was Sie noch gesagt haben, ist, dass Sie am Anfang kommunikative Probleme hatten. Okay, das nehme ich jetzt mal so hin. Ich habe ja versucht, Sie bzw. die ganze Regierung im Wirtschaftsausschuss mit einer Figur zu vergleichen, wofür mich der Ausschussvorsitzende mit erhobenem Zeigefinger darauf hingewiesen hat, dass ich das zu unterlassen hätte. Jetzt ist es so, dass Tilman Stenger am 31.03. auf Nachfrage des RBB sagte:
„Wir haben elf Millionen Euro ausgezahlt. Das sind 1 100 Unternehmen, die einen Zuschuss bekommen haben. Dahinter stecken etwa 4 500 Beschäftigte und unser Ziel ist es, jeden Tag 2 000 neue Zusagen herauslegen zu können.“
Wenn diese Idee mit den 2 000 Anträgen, die Sie einmal hatten, umsetzbar gewesen wäre, wären es 17 000 Anträge bis zum 31.03. In Ihrer Antwort, die Sie mir zugeschickt haben, sagen Sie aber, dass auf 944 Anträge bis zum 31.03. rund 9,67 Millionen Euro ausgezahlt worden sind. Ich würde gerne von Ihnen wissen: Wer verbreitet denn jetzt hier Fake News: Sie, Herr Prof. Dr. Steinbach, oder die ILB?
Ich hoffe - so wie Herr Klemp vorhin - ehrlich gesagt, dass möglichst viele der Betroffenen jetzt hier den Livestream verfolgen und an der Stelle zuhören. Ich sage hier noch einmal ganz laut und deutlich: Alle Bewilligungen, auf die hin ausgezahlt wurde, haben Rechtsbestand - Punkt.
Eine Klausel, die darauf hinweist, dass im Falle einer Überprüfung selbstverständlich geguckt wird, inwieweit Betrugsfälle darunter sind, gehört automatisch zu jeder Auszahlung eines bedingten Zuschusses, und sie hat sich weder zwischen der ersten Auszahlungswoche noch den jetzigen Auszahlungswochen in irgendeiner Form geändert - damit dieses Thema einmal abgeräumt ist.
Sie haben an der Stelle gefragt, warum wir gekämpft haben - und das kann ich mit der Antwort auf Herrn Zeschmanns Frage verbinden: Wir hatten das Problem, und das bekenne ich hier noch einmal ganz laut und deutlich, von einer von der Philosophie her auf Einnahmeverlusten basierenden ersten Richtlinie zu einer in Anlehnung an die Bundesrichtlinie abgeänderten Richtlinie zu gelangen, die eine Nachweisführung auf der Ausgabenseite vorsieht. Dies so umzugestalten, dass eben 30 000 Solo-Selbstständige trotzdem in den Genuss dieser Auszahlung gekommen sind, hat Arbeit und Zeit gekostet. Wir haben bei der ILB eine Zeitlang bis zu 3 600 Anträge pro Tag bewilligt.
Die Zahl der bewilligten Anträge sank auf 300 pro Tag - in der Zeit, in der wir diese Schwierigkeiten hatten und versuchten, das Programm so abzuwickeln, dass die Soloselbstständigen nicht benachteiligt werden. Die Zahl der bewilligten Anträge liegt jetzt bei 1 500 bis 1 800, weil die Probleme unterdessen bereinigt wurden. Insofern: Jawohl, zwischenzeitlich gab es Verzögerungen, das ist völlig richtig. Dementsprechend haben wir unsere ursprüngliche Zusage, alle bewilligten Gelder bis Ende April auszuzahlen, für die Anträge vor Ostern eingereicht worden sind, nicht halten können. Wir haben jetzt die Hoffnung, dass wir dies im Laufe des Mai und vielleicht noch der ersten Juniwoche endgültig lösen können.
Warum, fragt mich Herr Walter, haben wir überhaupt dafür gekämpft? Wir haben dafür gekämpft, damit es hinsichtlich der Beantragung eine Bewilligungsmöglichkeit gibt. Wir haben ja auf Bewilligungsmöglichkeit und nicht auf Bewilligungsverhinderung geprüft. Es wäre administrativ deutlich einfacher gewesen, wenn wir zumindest die Einnahmenseite über die Umsatzeinbußen aktiv hätten berücksichtigen können. Das haben die Wirtschaftsminister aller Länder so gesehen. Deshalb haben wir dafür gekämpft. Weil wir an der Stelle verloren haben, sind wir in diese zeitliche Bedrängnis gekommen, als nur eine marginale Anzahl von Anträgen bewilligt werden konnte.
Herr Münschke, unterdessen wurden etwa 49 000 Anträge bewilligt; ich habe jetzt nicht die ganz genauen Zahlen.
Weiterhin hatten Sie nach dem Anteil der größeren Betriebe gefragt. Die Anträge der Betriebe, deren Ausfälle nicht vom Bundesprogramm abgedeckt sind, also mit bis zu 100 Beschäftigten, machen zwischen 20 und 50 % der bewilligten Anträge aus und haben sich in etwa der gleichen Proportionalität in den Anträgen
widergespiegelt. Die Lücke in der Bilanz, die dann entsteht, ist auf die Kleinstbetriebe - Betriebe mit mehr als einem Mitarbeiter - zurückzuführen. Anhand des Dreisatzes können Sie nun ausrechnen, wie viel dieser Bereich von zwei bis 14 ausgemacht hat, dann kennen Sie die Verteilung alle Beantragenden.
Herr Zeschmann, ich komme nicht umhin zu sagen: Wie ich aufgefordert bin, mit meinem Handeln hier selbstkritisch umzugehen, würde es auch Ihnen gut zu Gesicht stehen, Fakten einmal anzuerkennen und falsche Aussagen nicht ständig zu wiederholen.
Meine Damen und Herren, die Rednerliste ist damit erschöpft. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag „Corona-Soforthilfeprogramm des Landes an die Arbeits- und Lebensbedingungen der Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer, SoloSelbstständigen und Freischaffenden anpassen“ der Faktionen DIE LINKE und BVB / FREIE Wähler auf Drucksache 7/1120.
Die Fraktion DIE LINKE hat namentliche Abstimmung beantragt. Damit die Verlesung der Namen durch die Schriftführer erfolgen kann, müssen wir uns kurz vorbereiten. - Das war jetzt ein bisschen langwieriger. Aber nun haben wir alles vorbereitet, und der Kollege kann mit der Verlesung der Namen beginnen.
Gibt es Abgeordnete im Saal, deren Namen nicht aufgerufen wurden? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Es liegt ein Abstimmungsergebnis zum Antrag „Corona-Soforthilfeprogramm des Landes an die Arbeits- und Lebensbedingungen der Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer, Solo-Selbstständigen und Freischaffenden anpassen“ der Fraktionen DIE LINKE und BVB / FREIE WÄHLER auf Drucksache 7/1120 vor: Es gab 30 Jastimmen, 46 Neinstimmen und keine Enthaltung. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur zweiten Abstimmung. Es liegt ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/1251, Neudruck, mit dem Titel „Wiedereröffnung der Fitness- und Gesundheitsstudios zum 18.05.2020 gestatten!“ vor. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
TOP 7: Neuauflage des Infrastrukturprogrammes P100 zur Fertigstellung begonnener und geplanter sowie Aufnahme weiterer Maßnahmen
Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER spricht der Abgeordnete Dr. Zeschmann.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kollegen Abgeordnete! Brandenburg hat 2015 bis 2019 das Programm P100 mit einem Budget von 100 Millionen Euro zur Verbesserung der Ortsdurchfahrten in unserem Land aufgelegt. Die Idee und das Ansinnen waren wirklich gut, die Umsetzung war leider katastrophal. Das dürfte auch erklären, warum sich die Landesregierung mit der Umsetzung des Programms eher nicht lobt und auf einen Abschlussbericht verzichtet hat, denn ein solcher würde zutage fördern, was der Landesrechnungshof in seinem Bericht von 2019 und die Fraktion BVB / Freie Wähler über eine Kleine Anfrage herausgefunden haben: So waren nach Abschluss des Programms noch 55 % der Ortsdurchfahrten im Grundnetz kaum befahrbar, sprich mit der Note 3,5 bewertet. Sie wissen: Bei 3,5 werden Brücken halb abgesperrt, bei 4,0 werden sie vollständig gesperrt.
Die Maßnahmen, die mit P100 zur Umsetzung kamen, wurden nach diversen Gesichtspunkten ausgewählt. Interessant ist hierbei, dass nach Antwort des MIL auf meine Kleine Anfrage 173 vom 19.12.2019, Drucksache 7/367, auch politische Entscheidungen für das Pro und Kontra eines grundhaften Ausbaus maßgebend waren, demnach nicht in allen Fällen der Zustand und die tatsächliche Befahrbarkeit der Straße. Das hat in Wahlkampfzeiten mehr als nur ein Geschmäckle.
Was die Vergangenheit betrifft, werden wir die Aufklärung dieser Entscheidungen mit einer weiteren Kleinen Anfrage vorantreiben, aber hier geht es um die Zukunft. Hier geht es um die Qualitätsverbesserung unserer Landesstraßen, die nach den Sparorgien der letzten Landesregierungen oft in einem sehr bescheidenen Zustand sind. Hier geht es um Ortsdurchfahrten, die diesen Namen nicht verdienen. Hier geht es auch um den Eindruck, den unsere Ortszentren hinterlassen, um die Wahrnehmungen der Menschen, ob sie sich im Jahr 2020 wähnen oder ins Jahr 1989 zurückversetzt fühlen. Um diesen oftmals unhaltbaren Zustand endlich in einen ansehnlichen zu versetzen und damit die Lebensqualität in unseren Orten und für unsere Bürger in das Jahr 2020 zu katapultieren, haben wir diesen Antrag vorgelegt.
Nun werden Sie fragen: Warum wollen Sie ein Programm neu auflegen, das in der Umsetzung so peinlich gehandhabt wurde wie dieses? - Genau das ist der Punkt: Die Idee und das Ansinnen waren gut und richtig, und es ist weiterhin dringend notwendig, nur die Umsetzung muss sich ändern. Genau das wollen wir mit der Neuauflage deutlich verbessern, indem wir die in der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom MIL selbst benannten Auswahlkriterien als ausschließlich zu verwendende Kriterien vorgeben und hinsichtlich deren Gewichtung dem Straßenzustand von 3,5 oder schlechter besondere Priorität einräumen. So werden politische Entscheidungen als Grundlage für den Bau oder Nichtausbau von Ortsdurchfahrten zukünftig ausgeschlossen. Damit wäre zu hoffen, dass ein neues Programm zielgenau dort wirksam werden kann, wo es am dringendsten ist.
Zudem war die Finanzierung des Programms intransparent. Es wurde nirgends aufgeschlüsselt, ob das Programmbudget auskömmlich war. Ein Blick in die aktuellen Unterlagen lässt den Schluss zu, dass das Programm nicht ausfinanziert war, obwohl nur ein Bruchteil der Maßnahmen durchgeführt wurde. Schließlich findet sich eine zusätzliche Mittelbereitstellung in Höhe von 20 Millionen Euro für P100 im Infrastrukturfonds, einem völlig anderen Programm. Deshalb können Sie sich schon jetzt auf die
Deshalb beschließen Sie mit uns ein neues P 100, das transparent finanziert und abgerechnet wird. Deshalb helfen Sie mit, die Qualität unserer Landesstraßen auch in den Ortsdurchfahrten endlich auf ein akzeptables Niveau zu heben. Deshalb helfen Sie mit, die Qualität unserer Ortsdurchfahrten in einen zeitgerechten Zustand zu versetzen. Deshalb helfen Sie mit, die Lebensqualität in unseren Orten und für unsere Bürger zu verbessern und ins Jahr 2020 zu versetzen. Deshalb lassen Sie uns diesen Antrag einstimmig beschließen! Unsere Bürger werden es uns danken. - Danke schön.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Kornmesser für die SPD-Fraktion fort.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer! Die Fraktion der Freien Wähler fordert mit ihrem Antrag eine Fortführung des Sonderinvestitionsprogramms P100. Herr Zeschmann, das ist ein völlig sachliches Thema, und ich hätte mir hier wirklich einen sachlichen Vortrag gewünscht, aber inzwischen glaube ich bei Ihnen nicht mehr daran.
Bei diesem Programm handelt es sich um ein 100-MillionenEuro-Sanierungsprogramm für Landesstraßen aus der letzten Wahlperiode, das von der damaligen Landesregierung auf den Weg gebracht wurde. Ziel des Programms war es, Straßen zu erneuern, und dabei lag der Fokus insbesondere auf der Erneuerung von Ortsdurchfahrten. Mit den hierfür eingesetzten Landesmitteln in Höhe von 100 Millionen Euro konnten in der vergangenen Legislaturperiode viele Verkehrsmaßnahmen angestoßen werden, die sonst keine Chance auf Umsetzung gehabt hätten.
Nichtsdestotrotz ist der Zustand vieler Straßen, Ortsdurchfahrten und Brücken in unserem Land noch immer nicht so, wie wir alle es uns wünschen. Deshalb ist die Intention hinter dem Antrag durchaus nachvollziehbar. Es kann jedoch kein Dauerzustand sein, die Instandsetzung, Sanierung von Landesstraßen und Bauwerken durch Sonderprogramme zu finanzieren.
Die bedarfsgerechte Erhaltung und Verbesserung unseres Straßennetzes ist eine kontinuierliche, dauerhafte Landesaufgabe und gehört deshalb in den regulären Landeshaushalt.