Protocol of the Session on May 14, 2020

Die Einkommen der Menschen im Land hätten sich schon seit Ostern wieder normalisieren können. Aber Sie und die Regierungsparteien halten dieses Land weiter in Haft - und das über den Mai hinaus und noch länger. Sie trugen dazu bei, dass die Immobilienwirtschaft in massive Schwierigkeiten geriet, und das wollen Sie mit massiven sozialen Wohltaten heilen.

Es ist auch davon auszugehen und wünschenswert, dass sich von Corona-Maßnahmen Betroffene zusammenschließen und juristisch gegen die Regierung zur Wehr setzen.

Aber was ist nun zu tun?

Entschuldigung, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Vielleicht nach der Rede. Bleiben Sie kurz stehen! - Was ist nach der Krise schnellstens zu tun? Erstens: Bis Ende Juni 2020 greifen die Maßnahmen aus dem Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz. Diese Zeit sollten wir nutzen, um alle Zahlen auf den Tisch zu bekommen, ein vollständiges Bild zu erhalten und zu entscheiden, was in welchem Umfang notwendig ist. Hier ist Eile geboten, das heißt: zügige Sitzungstermine jenseits vom üblichen Turnus. - Dazu sollte der Antrag an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen werden, was wir beantragt haben.

Zweitens: Das Thema der Schaffung sozialen Wohnraums wurde angesprochen. Im Jahr 2019 wurde der Endbericht zum „Wohnungspolitischen Kompass“ vorgelegt, der Brandenburgs Nöte und Chancen am Wohnungsmarkt gut abbildet. Hieraus sollten wir, auch in Verbindung mit den Folgen des Corona-Shutdowns für die Immobilienwirtschaft, in den dafür zuständigen Ausschüssen Schlussfolgerungen ziehen. Die Analyse der Langzeitschäden ist hier wichtig.

Drittens: Der Shutdown und der Lockdown sind umgehend zu beenden. Die Grundrechte der Brandenburger und der Wirtschaft müssen sofort wiederhergestellt werden. Die Betonung liegt hier auf „sofort“ und „ohne Verzug“. Die AfD-Fraktion hofft, dass Sie über Ihren ideologischen und Ihren Corona-Schatten springen können und einer Überweisung an den Finanzausschuss zustimmen.

Wir werden dem Antrag nicht zustimmen. - Vielen Dank.

Das war keine Meldung zur Kurzintervention, Herr Abgeordneter Brüning? - Okay.

Dann erhält die Abgeordnete Walter-Mundt das Wort. Sie spricht für die CDU-Fraktion. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bund und Länder haben in den vergangenen Wochen viel dafür getan, die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Die Sofortmaßnahmen waren so umfangreich wie niemals zuvor in der Geschichte des Landes, und ich glaube, wir sind damit noch lange nicht am Ende angelangt.

Aber eines muss ich hier deutlich sagen: Deutschland hat ein funktionierendes Sozialsystem, das gerade in Krisenzeiten seinen Wert unter Beweis stellt. Viele Nationen beneiden uns um die Balance aus wirtschaftlicher Vernunft und sozialer Gerechtigkeit.

Die Corona-Krise macht zudem deutlich, welche Dinge für die Menschen wieder stärker in den Fokus rücken. Das sind die Themen Wirtschaft, Arbeit, Sicherheit und Familie. Wenn wir über Sicherheit reden, reden wir auch über die soziale Sicherheit unserer Mitmenschen. Die Wohnung ist hier ein Aspekt. Der Angst vor dem Verlust der eigenen Wohnung muss die Politik selbstverständlich entgegentreten. Und das machen wir - vor, während und nach Corona.

An der Stelle lohnt sich durchaus ein Blick auf die bestehenden sozialen und wohnungspolitischen Instrumente, zum Beispiel auf das Wohngeld. Das Wohngeld ist ein wichtiges Instrument, um einkommensschwächere Bürger bei den Wohnkosten zu unterstützen. Bund und Länder haben sich bereits auf ein schnelleres und vereinfachtes Wohngeldverfahren geeinigt. Bei coronabedingten Einkommenseinbußen wird zum Beispiel auf die Plausibilitätsprüfung verzichtet. Die Wohngeldstellen sind zudem systemrelevant; das bedeutet, sie sind voll arbeitsfähig. Gesetzlich festgelegt wurde außerdem, dass niemandem die Wohnung gekündigt werden darf, wenn er seine Miete in den Monaten April bis Juni nicht tragen kann. Das gilt ebenso für Gewerbetreibende. Durch Rechtsverordnungen lässt sich an diesem Zeitraum bei Bedarf auch noch etwas ändern. Danach haben die Mieter zwei Jahre Zeit, ihre möglichen Mietrückstände auszugleichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bund und Länder haben bei dem Thema Wohnen bereits zielführende Maßnahmen getroffen, damit niemand coronabedingt seine Wohnung verliert. Richtig ist aber auch, dass die Politik hier auf Sicht fahren muss. Sollte es notwendig sein, werden wir nachsteuern.

Wir lehnen den Antrag ab. - Vielen Dank.

Danke schön. - Als Nächster spricht der Abgeordnete Stefke für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer draußen an den Bildschirmen! Dass die Corona-Krise die Situation auf dem sozialen Wohnungs- und dem Immobilienmarkt im Allgemeinen verschärft, ist unstrittig. Bis zu diesem Punkt kann man dem Antrag folgen, denn die Auswirkungen treffen Mieter und Vermieter gleichermaßen. Die einen können zurzeit die Miete nicht aufbringen, und den anderen fehlen die Einnahmen beispielsweise zur Bedienung von Krediten für getätigte Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Hilfsmaßnahmen für Mieter, die ihre Miete nicht zahlen können, gibt es. Ihnen darf nicht nur nicht gekündigt werden, wenn sie ihre Miete aufgrund von Einkommensausfällen nicht zahlen können; Zahlungsrückstände können bis zu zwei Jahre später - bis zum 30. Juni 2022 - beglichen werden. Mitunter haben sie auch Anspruch auf Wohngeld. Vermieter können ebenfalls Soforthilfen erhalten, beispielsweise in der Form, dass Stundungen zu Darlehensverträgen beantragt werden können.

Abgesehen davon, dass ob der angeführten vorhandenen Hilfen für Vermieter wie Mieter der Nachweis des tatsächlichen Bedarfs für ein zusätzliches Krisenhilfsprogramm im Antrag fehlt, ist Ihr Vorschlag, nicht gezahlte Tilgungsraten pauschal in Zuschüsse umzuwandeln, abwegig, weil so niemand, der ein Darlehen erhielte, motiviert wäre, auch nur eine Rate zurückzuzahlen, da ihm ja alles erlassen würde.

Die Linken wollen mit dem Antrag zudem verhindern, dass der soziale Wohnungsbau in Brandenburg durch die gegenwärtige Krise ausgebremst wird oder gar zum Erliegen kommt. So weit, so gut.

Dann erklären Sie, liebe Kollegen der Linken, wie es dazu kommen konnte, dass, als Sie noch in der Regierungsverantwortung waren und kein Virus das Leben lahmlegte, 75 Millionen Euro Bundesmittel nicht abgerufen wurden und somit nicht in Wohnungsbauvorhaben geflossen sind!

Aus dem Bericht des Landesrechnungshofes für 2019 geht hervor, dass die Anzahl der geförderten Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung seit 2005 zurückgeht. Allein zwischen 2012 und 2017 nahm die Gesamtzahl der Sozialwohnungen um die Hälfte ab - alles in der Zeit Ihrer Regierungsbeteiligung!

Im Übrigen halten wir eine Vermischung von Corona-Krisenhilfe mit dem komplexen Thema der Wohnungsbauförderung für ungeeignet. Unsere Fraktion kann Ihrem Antrag aus vorgenannten Gründen nicht zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön. - Als Nächste spricht die Abgeordnete Ricarda Budke für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Werte Gäste! Jeder und jede von Ihnen weiß, wie wichtig es ist, ein Zuhause zu haben, gerade in Zeiten einer Krise, in denen Menschen möglichst zu Hause bleiben sollen. Dafür ist der Fortbestand des sozialen Wohnungswesens essenziell. Deswegen auch danke dafür, dass Sie das Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben, denn kommunale Wohnungsunternehmen, Kleineigentümerinnen und Kleineigentümer, Genossenschaften

usw. sollen nicht zum Opfer dieser Krise werden.

Aber woher kommt die Frage überhaupt? Dass niemand aufgrund der Corona-Pandemie seine oder ihre Wohnung verlieren soll, ist - denke ich mal - Konsens, und es wurde jetzt schon breit erläutert, welche Maßnahmen der Bund getroffen hat.

Der Antrag zielt ja insbesondere, wie ich finde, auf die Probleme der Vermieterinnen und Vermieter ab. Und da müssen wir uns als Erstes die Frage stellen, ob hier wirklich ein so großes Problem vorliegt oder wir nicht andere, langfristige Lösungen ergreifen können, um das soziale Wohnungswesen zu stärken. Denn zumindest auf die erste Frage liefert der bereits angesprochene BBU - wenn auch etwas später als die Pressemitteilung - Zahlen vom April. Der BBU vertritt viele genossenschaftliche und kommunale Wohnungsunternehmen aus Brandenburg. Von ihnen rechnen nur rund 5 % mit hohen Verlusten, also über 15 % weniger Mieteinnahmen.

Mir ist natürlich bewusst - und das sollten wir alle uns vor Augen führen -, dass der BBU nicht alle Eigentümerinnen und Eigentümer vertritt, diese Zahlen also nur eine Gruppe betreffen. Aber es sind zumindest Zahlen, die wir jetzt erst einmal haben. Und uns sollte auch bewusst sein, dass sich Zahlen und Notlagen jederzeit ändern können und auch, dass immer wieder Menschen durch das Raster unseres Sozialsystems fallen. So gut es an und für sich gedacht ist - immer wieder fallen Menschen hindurch.

Umso wichtiger ist es, die Frage im Blick zu haben und mit den kommunalen Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften im Gespräch zu bleiben - Herr Scheetz hat es angesprochen. Ich glaube, das sollten wir alle tun, sollten es auch weiterhin tun. Außerdem sollten wir uns Gedanken über die zweite Frage machen: Welche langfristigen Lösungen gibt es, um das soziale Wohnungswesen zu stärken? Das gelingt beispielsweise mithilfe von Konjunkturprogrammen in der möglicherweise der Corona-Pandemie folgenden Rezession, um den sozialen Wohnraum zu stärken und weiter auf die Problematik einzugehen. Denn: Ökologische Sanierungen hin zu mehr Energieeffizienz dürfen eben auch nicht ewig auf sich warten lassen.

Auch im sozialen Wohnungswesen brauchen wir Modernisierung. In Ballungsgebieten, gerade im berlinnahen Raum - Potsdam ist nur ein Beispiel -, besteht dringender Handlungsbedarf. Für Studierende, Auszubildende, junge Familien, Rentnerinnen und Rentner, aber auch für alle anderen Menschen kann die Wohnungssuche hier zum Horror werden!

Die grundsätzlichen Probleme des sozialen Wohnungswesens bleiben und verschärfen sich teils auch wegen der Krise. In unserem Koalitionsvertrag haben wir das Problem bereits benannt und wollen nun mit Maßnahmen darauf reagieren. Und natürlich müssen wir uns im Zuge dieser Krise auch weiter darüber Gedanken machen und die Situation im Blick behalten.

Wir lehnen diesen Antrag heute ab, weil an diesem Punkt noch kein konkreter Handlungsbedarf besteht, aber: Wir müssen uns weiter Gedanken über langfristige Unterstützung machen. Ich freue mich da auch auf die weitere Zusammenarbeit. Wir bleiben an dem Thema dran. - Herzlichen Dank.

Danke schön. - Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Genilke.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wohnungswirtschaft ist zentraler Wirtschaftsbereich für Brandenburg und sorgt dafür, dass Mieter in diesen schwierigen Zeiten ein Zuhause haben. Dank gilt an dieser Stelle allen Akteuren in diesem Bereich, egal, ob private oder kommunale Vermieter oder auch genossenschaftliche Wohnungsbauunternehmen.

Im Antrag wird die Sorge geäußert, dass es wegen des Aussetzens von Mietzahlungen zu Liquiditätsengpässen kommen könnte. Sie führen zudem an, dass Mieter aufgrund von Einkommenseinbußen und daraus resultierender Zahlungsunfähigkeit Kündigungen zu befürchten hätten.

Grundsätzlich unterstützt das Land Brandenburg alle Maßnahmen, die dazu geeignet sind, Mietern zu helfen und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Vermieter zu erhalten. An erster Stelle steht dabei die Unterstützung der Mieter, damit sie ihre Verträge erfüllen können. Dazu stellt auch der Bund Hilfssysteme und Instrumente, zum Beispiel das Wohngeld, zur Verfügung. Und das Wohngeld ist zum 1. Januar 2020, Frau Vandre, deutlich gestiegen: für einen Zwei-Personen-Haushalt um immerhin 30 %.

Derzeit ist ein sehr moderater Anstieg von Wohngeldanträgen zu verzeichnen. Das MIL steht dazu in einem engen Kontakt mit den Wohngeldstellen und dem Bündnis für Wohnen, welches sich in besonderer Weise bewährt hat. Ich habe bereits am 9. April ein Schreiben veranlasst, in dem ich die Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister des Landes darauf hingewiesen habe, dass die Wohngeldstellen für die Sicherung des Wohnens so zu besetzen sind, dass es zu keiner weiteren Betroffenheit an der Stelle kommt, sondern zu einer schnellen Bearbeitung. Ich denke, all diese Dinge muss man betrachten.

Außerdem haben Sie die Sorge geäußert, Wohnungsunternehmen wären am Ende nicht mehr in der Lage, in den sozialen Wohnungsbau zu investieren. Der BBU hat die Zahlen ja veröffentlicht: 3 % sind aus heutiger Sicht der Meinung, dass Bauprojekte storniert werden müssen. Ich denke, das ist eine wirklich kleine Zahl. Wir werden uns dennoch um sie kümmern. Aber die Lage entspricht nicht dem Szenario, das Sie in Ihrem Antrag aufgezeigt haben: Eine Gefährdung des sozialen Wohnungsbaus ist in Brandenburg schlichtweg nicht feststellbar.

Allein für das Jahr 2020 liegen derzeit Anträge auf Mittel in Höhe von 248 Millionen Euro vor. Das übersteigt im Übrigen bereits heute die zur Verfügung stehenden Mittel für das Jahr 2020 um immerhin 50 Millionen Euro. Wir haben es uns ja zur Aufgabe gemacht, mindestens 175 Millionen Euro dafür zur Verfügung zu stellen. Sie haben es in Ihrer Rede auch gesagt: 100 Millionen Euro waren es im letzten Jahr. Ich denke, das ist eine deutliche Kraftanstrengung, und es ist im Übrigen auch ein deutliches

Zeichen, wo die Landesregierung in diesem Lande die Prioritäten setzt.

Auch für das Jahr 2021 wurden bereits Anträge auf Mittel in Höhe von über 200 Millionen Euro gestellt. Ich kann Sie also deutlich beruhigen: Es wird an der Stelle keinen Abriss geben. Wir befürchten also nicht, keine Unternehmen zu finden, die bereit wären, in den sozialen Wohnungsbau zu investieren.

Zu einem fachlichen Fehler im Antrag: Das Insolvenzaussetzungsgesetz tritt nicht, wie im Antrag ausgeführt, am 30. Juni außer Kraft, sondern am 30. September. Und dass es einen Missbrauch des Zugangs zu Mietstundung und Mietschuldenerlass durch finanzstarke Gewerbemieterinnen und -mieter in Brandenburg gäbe, ist weder bekannt noch belegt.

Ich war über Ihren Antrag etwas überrascht, vor allem darüber, dass Sie sich so viele Sorgen um die privaten Vermieter machen; Sie haben sich dies ja offensichtlich zur Aufgabe gemacht. Wir kennen ja die Situation, die da in Berlin losgetreten worden ist: Private Vermieter wurden in eine Ecke gestellt, die schon - ich sage mal - sehr radikal war, da man sich gefreut hat, dass ein Fahrzeug eines privaten Wohnungsunternehmens brannte. Ich glaube nicht, dass das die Maßgaben sind, die wir in unserem Land brauchen. Denn die Hälfte der Wohnungen in diesem Lande gehört privaten Vermietern, und die haben ein sehr hohes Maß an sozialem Gewissen bewiesen.

Ich bin auch - da Ihnen die Antwort wahrscheinlich bekannt ist - etwas von der Frage überrascht: Wie machen denn andere Bundesländer das? Folgendes hat meine Recherche ergeben: In Baden-Württemberg wurde ein Fonds, wie Sie ihn hier einfordern, nicht eingerichtet. In Bayern wurde ein derartiger Fonds nicht eingerichtet. Jetzt wird es langsam interessant: In Berlin wurde ein derartiger Fonds nicht eingerichtet. Ich könnte das weiterführen, will aber noch ein für Sie, denke ich, besonderes Bundesland erwähnen. Es fällt unter dieselbe Kategorie, einen solchen Fonds nämlich nicht eingerichtet zu haben: Das ist Thüringen. Ich glaube, das sagt auch so einiges über diese Stellungnahme aus. - Vielen Dank.

Frau Abgeordnete Vandre, Sie haben noch einmal die Möglichkeit, zu sprechen. Aufgrund der Zeitüberschreitung der Landesregierung haben Sie noch 4 Minuten. Bitte.

Vielen herzlichen Dank für die Debatte. Das Positivste, was ich dieser Debatte abgewinnen kann, ist, dass wir uns gemeinsam im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung diese Situation vielleicht noch einmal genau angucken. Ich will aber auf zwei, drei Dinge kurz eingehen bzw. erwidern:

Zunächst zu Herrn Stefke, weil Sie mich in Bezug auf die Abnahme der Mietpreis- und Belegungsbindungen angesprochen haben: Ja, es ist vollkommen richtig, dass sie zurückgehen. Das liegt aber daran, dass sich Mietpreis- und Belegungsbindungen nach der Förderdauer richten. Wenn die Förderdauer ausläuft, fallen auch die Mietpreis- und Belegungsbildungen weg - das ist vollkommen klar. Deswegen haben wir unter Rot-Rot in Reaktion auf die Wahrnehmung, dass genau dieser Prozess stattfindet, das 100-Millionen-Euro-Programm eingerichtet. Und ja, es gab tatsächlich zu Beginn Schwierigkeiten, dass es auch bei den kommunalen Wohnungsbauunternehmen Anklang findet, damit

die Mittel auch abfließen. Aber auch darauf haben wir reagiert, indem wir das Wohnraumfördergesetz aufgelegt haben. Sie sehen also: Es gibt auch eine Weiterentwicklung hinsichtlich der von uns getroffenen Maßnahmen. Dass wir jetzt darauf hoffen können, dass dann auch 175 Millionen Euro abfließen, ist ein Gewinn.

Wir wollten mit unserem Antrag lediglich darauf hinweisen, dass wir als Land auch die Verpflichtung haben, sicherzustellen, wenn wir hier über Soforthilfeprogramme reden, dass diese Mittel auch abfließen. Wir müssen dementsprechend präventiv tätig werden - deswegen unser Antrag.