Protocol of the Session on May 14, 2020

Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/1167 (Neudruck)

Des Weiteren liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/1235, 2. Neudruck, vor.

Die Aussprache wird von Herrn Abgeordneten Lüttmann eröffnet, der für die Fraktion der SPD spricht. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Nie war der Verbraucherschutz so wichtig wie heute. Mit sogenannten Phishing-Mails versuchen Betrüger, die Corona-Krise für sich zu nutzen. Auf Internetplattformen wird Scheinmedizin gegen Corona angeboten, Schutzmasken, Desinfektionsmittel und Toilettenpapier stehen zu Wucherpreisen zum Verkauf. Nicht zuletzt stehen die Ferien vor der Tür, und viele Menschen fragen sich, was aus ihrem vielleicht bereits bezahlten Urlaub wird. In Zeiten komplexer, globalisierter Märkte braucht es daher einen starken Verbraucherschutz.

Die Interessen und Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder einzufordern ist seit nunmehr 30 Jahren die Aufgabe der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie ist steter Anlaufpunkt für kompetente Beratung und Aufklärung für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger.

Während zu Beginn der 1990er-Jahre unseriöse Haustür- geschäfte im Vordergrund standen, sind es heute eher Themen wie Geldanlagen und Versicherungen, Gesundheit und Ernährung, Baufinanzierung, Mietrecht oder Digitalisierung, zu denen Beratungen angeboten werden.

Als SPD-Fraktion möchten wir den Verbraucherschutz stärken, weil Handel und Dienstleistungen zunehmend höhere Anforderungen an Verbraucherinnen und Verbraucher stellen. Wir möchten dazu das Angebot an barrierefreien Beratungsangeboten der Verbraucherzentrale im ganzen Land ausweiten. Als Beispiel haben wir in unserem Antrag das Digimobil angeführt, das seit 2019 auf den Marktplätzen im Norden unseres Landes sehr erfolgreich für eine mobile Beratung sorgt. Diese soll auf den Süden ausgeweitet werden. Die Verbraucherpolitische Strategie wollen wir fortschreiben - bis Mitte 2022 soll im Landtag ein Bericht vorgelegt werden. Und damit unsere Kinder noch besser lernen, mit Geld umzugehen, im Netz unterwegs zu sein und gesund zu essen, wollen wir das Thema Verbraucherbildung an den Schulen stärker in den Fokus nehmen.

Der Verbraucherschutz in Deutschland konnte in den letzten Jahren einige Erfolge feiern. Einen Meilenstein möchte ich herausgreifen: Auf der Grundlage der 2018 vom Bundestag geschaffenen Möglichkeit der Musterfeststellungsklage verklagte der Verbraucherzentrale Bundesverband den VW-Konzern im DieselSkandal. 235 000 Kundinnen und Kunden profitieren jetzt davon, dass sie sich dieser Klage kostenlos anschließen konnten. Nach

dem kürzlich geschlossenen Vergleich muss der Konzern betrogenen Kunden nun Entschädigungen in Höhe von insgesamt rund 830 Millionen Euro zahlen. Wer sich der Klage anschloss, kann also mit einer Einmalzahlung zwischen 1 300 und 6 300 Euro rechnen. Der Abgasskandal zeigt: Verbraucherschutz wirkt und hilft den Menschen im Land, ihre Rechte durchzusetzen.

Gerade jetzt, in der Corona-Krise, zeigt sich deutlich, wie wichtig ein starker Verbraucherschutz ist. Zu Recht erwarten die Menschen Antworten auf Fragen wie: Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise auf meine Geldanlagen? Muss ich meine Beiträge für das Fitnessstudio weiterzahlen, obwohl es geschlossen ist? Was mache ich, wenn meine Reise, mein Flug abgesagt wird? Bekomme ich das Geld für Konzerte und Veranstaltungen zurück, wenn sie nicht stattfinden?

Gerade jetzt, da viele Menschen in Kurzarbeit sind oder gar in Arbeitslosigkeit geraten und die Familienkasse knapp bemessen ist, müssen die Menschen darauf vertrauen können, dass ihre Verbraucherrechte nicht ausgehebelt werden. Sprich: Die Verbraucherrechte müssen krisenfest sein. - Das heißt für mich ganz klar: Wenn keine Leistung erbracht wird, muss auch nicht gezahlt werden, und im Falle bereits erbrachter Zahlungen muss es faire Rückerstattungsregelungen geben.

Es ist zwar nachvollziehbar, dass die Bundesregierung für die Erstattung von Veranstaltungstickets, Flügen oder Pauschalreisen eine verpflichtende Gutscheinlösung wollte, denn niemand kann ein Interesse daran haben, dass die Unternehmen dieser Branchen durch sofortige Rückzahlungen in die Insolvenz getrieben werden. Aber es ist auch gut, dass die EU-Kommission dem bei Flügen und Reisen nicht gefolgt ist. Die Menschen sollten nicht gezwungen werden, Gutscheine anzunehmen. Vielmehr hat die EU-Kommission den Vorrang der Gelderstattung betont. Zugleich hat die Kommission das Angebot von Gutscheinen begrüßt, die allerdings ein Jahr lang gültig und insolvenzgesichert sein sollten. Damit könne ein Anreiz gesetzt werden, dass sich die Menschen freiwillig für Gutscheine entscheiden, um die Unternehmen der Tourismusbranche zu entlasten.

Eine solche freiwillige Gutscheinlösung hätte ich mir auch für die Veranstaltungs- und Konzerterstattungen vorstellen können. Allerdings ist hier nicht die EU-Kommission, sondern allein der Bundestag zuständig und hat die Gestaltungskompetenz. In diesem Bereich sollen nun doch die Zwangsgutscheine kommen. Das bedeutet: Wer ein Konzert oder eine Veranstaltung gebucht hat, das coronabedingt abgesagt wird, bekommt einen solchen Zwangsgutschein, der bis Ende 2021 gültig ist. Wird der Gutschein in diesem Zeitraum nicht eingelöst, bekommt der Kunde Anfang 2022 sein Geld zurück.

Sollten Bundestag und Bundesrat diese verpflichtenden Gutscheinregelungen im Veranstaltungsbereich beschließen - ich glaube, das passiert gerade im Bundesrat -, müssen hier wenigstens klare Härtefallregelungen und eine Insolvenzsicherung her. So lobenswert das Ziel ist, Veranstalter vor dem Ruin zu retten: Das Risiko kann nicht allein den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf den Rücken geladen werden. - Um es anschaulich zu machen: Wenn ich gerade arbeitslos geworden bin, möchte ich die 200 Euro, die meine Konzertkarten gekostet haben, schnell zurückhaben und kann nicht bis Anfang 2022 warten.

Mit dem vorliegenden Antrag unterstreichen wir dieses Ziel und möchten weitere wichtige Maßnahmen auf den Weg bringen. Wir möchten, dass die Menschen im Land mit den rasanten Entwicklungen der Märkte Schritt halten können. Wir möchten, dass die

Verbraucherzentralen auf Missstände, marktschädigendes Verhalten und Verhalten zulasten der Menschen aufmerksam machen, und wir möchten, dass das Land Brandenburg den Erwartungen an einen modernen Verbraucherschutz und den entsprechenden Bedürfnissen gerecht wird.

Für die AfD-Fraktion spricht nun Herr Abgeordneter Nothing. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer daheim an den Fernsehgeräten! Als im März 1990 die Verbraucherschutzzentrale Brandenburg gegründet wurde, war das sicherlich ein Meilenstein Brandenburger Landespolitik. Heute, knapp 30 Jahre später, ist jedoch höchst zweifelhaft, ob die damals verfolgten Ziele noch im Fokus stehen. Der vorliegende Antragsentwurf zeigt deutlich, dass es Ihnen eher um Verbraucherlenkung als um Verbraucherschutz geht.

Auch für die AfD ist der Verbraucherschutz ein unverzichtbares Orientierungsmittel im Konsum- und Angebotsdschungel unserer Gesellschaft. Jedoch sollten beim Bürger alle Alarmglocken schrillen, wenn in diesem Zusammenhang Sätze fallen wie - ich zitiere aus der Begründung des vorliegenden Antrages -:

„In Zeiten der Corona-Krise ist der Schutz der Verbraucherrechte zu wahren, auch wenn er sicherlich abzuwägen ist mit anderen gewünschten politischen Zielen.“

Das klingt schon ziemlich merkwürdig, sehr geehrte Abgeordnete von CDU, SPD und Grünen. Seit wann müssen in einer freiheitlichen Gesellschaft mit freier Marktordnung Verbraucherrechte gegen politische Ziele abgewogen werden? In Ihrer Verbraucherpolitischen Strategie ist jedenfalls vieles enthalten, was jeden, der sie liest, stutzig machen sollte. Dort ist beispielsweise vom Ziel einer verstärkten Überwachung aller Marktteilnehmer durch staatliche Behörden die Rede, ebenso von umweltgerechter Gestaltung von Produkten oder - das ist schon fast belustigend - von Gender Pricing und Gender Marketing. Dass es hier jedenfalls nicht nur um Verbraucherschutz geht, zeigen die folgenden Sätze, die ich zitieren möchte:

„Die Landesregierung hat frühzeitig erkannt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher durch ihr Konsumverhalten auch die Märkte verändern und beeinflussen können. So können Verbraucherinnen und Verbraucher dazu beitragen, weitere Politikziele, wie zum Beispiel die nachhaltige Entwicklung, zu fördern.“

Diese Sätze sprechen Bände.

Weil sich der unwissende Verbraucher häufig leider nicht für das Politikziel Umwelt begeistern lässt, wird wieder einmal das altbekannte Mittel der Umerziehungsmaßnahmen ergriffen. Und wo fängt man damit an? Natürlich an unseren Schulen! Denn jenen, die Nachhaltigkeit zu den Kernthemen der staatlich verordneten Verbraucherbildung zählen, bieten sich, wie Sie bereits wissen, meine Damen und Herren von den Grünen, vor allem bei unseren Kindern die besten Möglichkeiten der politischen Lenkung.

Unsere Schulen wurden, wie Gretas Anhängerschaft zeigt, schon längst zu effektiven Indoktrinationstempeln umgewandelt,

mit schwerwiegenden Folgen. Einige wenige Lehrer mögen noch Wert auf ideologiefreie Wissensvermittlung legen, aber wer heute noch ernsthaft an das Neutralitätsgebot in Schulen glaubt, der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

Würde Ihr umweltpolitisches Projekt auf rein politischer Ebene stattfinden, wäre das eventuell noch tolerierbar. Aber es ist schlichtweg nicht hinnehmbar, dass Schüler im Namen der Nachhaltigkeit gegen ehrliche Landwirte aufgewiegelt werden, die konventionelle Lebensmittel herstellen, und das nur, weil ihnen eine Landwirtschaftsromantik eingeimpft wurde, die es in der echten Welt, die jenseits des grünen Schleiers existiert, seit über 50 Jahren nicht mehr gibt.

Damit aber, sehr geehrte Vertreter der Altparteien, befördern Sie die Spaltung von Stadt und Land in Brandenburg, für die Sie gerade uns, die einzige freiheitliche Kraft in Brandenburg, immer zum Sündenbock machen wollen, ganz zu schweigen von den vielen anderen Mogelpackungen, die dem Bürger als Verbraucherschutz aufgetischt werden, aber in Wirklichkeit nur Ihre Wirtschaftspolitik stützen sollen - wie die Einführung der Gutscheinpflicht mit Beweislast beim Kunden: Hier sollen drohende Insolvenzen und Pleiten von Veranstaltern auf die Verbraucher abgewälzt werden. So einfach ist das! - Da helfen auch keine schwachen Versprechen wie die Einführung von Härtefallregelungen. Echter Verbraucherschutz sollte sich um den Schutz der Verbraucher verdient machen und dafür sorgen, dass der Kunde sein Geld, wann immer er es wünscht, zurückbekommt.

Nehmen Sie den Verbraucherschutz endlich ernst, meine Damen und Herren, und missbrauchen Sie ihn nicht für Ihre fehlgeleitete Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik. Denn, worum sich Verbraucherschutz kümmern sollte, ist allein der Schutz der Verbraucher, und da gibt es genug Arbeit.

Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Abgeordneter Kretschmer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Corona-Zeit ist Internetzeit. Viele Verbraucher kaufen benötigte Produkte nun online ein. Damit die Menschen jetzt nicht nur nicht auf Fake News, sondern auch nicht auf Fake Shops hereinfallen, gibt die Verbraucherzentrale Brandenburg notwendige Tipps, wie man solche betrügerischen Angebote erkennt.

Das ist nur ein aktuelles Beispiel, warum Verbraucherschutz für viele von uns immer wichtiger wird. Und ja: Darum haben wir uns über den vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen gefreut. Verbraucherschutz ist für die Koalitionsfraktionen doch nicht ganz in den Dornröschenschlaf versunken. Das war, ehrlich gesagt, zu befürchten; denn diesem Thema haben Sie in Ihrem Koalitionsvertrag ganze zehn weitestgehend nichtssagende Zeilen gewidmet. Die Verbraucherpolitische Strategie kommt darin überhaupt nicht vor, sodass unklar war, ob Sie sie eigentlich weiterführen wollen. Das ist nun glücklicherweise geklärt.

Zum anderen ist Ihr Antrag eine Anerkennung von zehn Jahren linker Verbraucherschutzpolitik. Im Kern sagt er, dass die unter Ministerin Tack und den Ministern Markov und Ludwig auf den Weg gebrachten Maßnahmen und Projekte umgesetzt und weitergeführt werden sollen, und das ist auch gut so.

Denn es ist viel auf den Weg gebracht worden. Im Jahre 2010 beschloss der Landtag erstmals die Erarbeitung einer verbraucherschutzpolitischen Strategie für das Land. Im Jahre 2012 lag diese vor, im Jahre 2016 wurde sie mit positivem Ergebnis evaluiert, und im Jahre 2018 wurde nach einer sehr umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit die Fortschreibung beschlossen. Diese enthält viele konkrete Maßnahmen in den Bereichen nachhaltige Verbraucherpolitik, Marktüberwachung, Verbraucherrechte und Verbraucherinformationen. Sie sind sehr konkret formuliert. Manche sind schon umgesetzt, andere sind Daueraufgaben. Daran muss sich die Verbraucherschutzpolitik der jetzigen Landesregierung messen lassen.

Von vornherein war klar - darüber gibt es wohl keinen Dissens zwischen den demokratischen Fraktionen -, dass der Verbraucherzentrale als unabhängige Beratungseinrichtung eine zentrale Bedeutung zukommt. Sie macht eine hervorragende Arbeit und genießt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, wie die Umfragen zeigen.

Die Stärkung und Unterstützung der Verbraucherzentrale war deshalb auch ein Schwerpunkt linker Verbraucherpolitik der letzten zehn Jahre. Die institutionelle Förderung wurde stabilisiert und berücksichtigt die Tarifentwicklung. Die deutsch-polnische Verbraucherberatung wurde mit Landesmitteln abgesichert, nachdem das Förderprojekt ausgelaufen war. Der Umzug in die neuen Beratungsstellen in Potsdam und in Frankfurt wurde finanziell unterstützt, und im letzten Jahr wurde eine vierjährige Förderung eingeführt, um der Verbraucherzentrale mehr Planungssicherheit zu geben.

Die dezentrale Beratung vor Ort war in den letzten Jahren ein wichtiges Thema; denn in den ländlichen Räumen drohte etwas wegzubrechen. Das Ergebnis der Diskussionen war das Digimobil in Nordbrandenburg mit mobilen, internetgestützten Beratungsmöglichkeiten, das dann vom Bund gefördert wurde.

Es ist sehr erfreulich, dass das Modell so erfolgreich ist und nun ausgeweitet werden soll. Dabei reicht es nicht aus, ein weiteres Fahrzeug anzuschaffen, sondern wir reden hier auch von laufenden Kosten und mehr Personalstellen. Das muss sichergestellt werden.

Ich sage das alles nur, um klarzustellen: Kenia fängt im Verbraucherschutz nicht bei null an, sondern steht auf einem soliden Fundament. Darauf muss nun weiter aufgebaut werden.

Lassen Sie mich noch auf einige Punkte hinweisen, die die Menschen umtreiben:

Ein wichtiger Punkt ist die unabhängige Patienten- und Pflegeberatung, die bei Ärger mit Krankenkassen hilft, wenn diese Leistungen verweigern oder wenn Ärzte teure Zusatzleistungen verkaufen wollen. 59 % der Brandenburger wissen auf Anhieb nicht, an wen sie sich bei solchen Problemen wenden sollen. Daher sollten eine Rechtsgrundlage sowie die finanzielle Grundlage geschaffen werden, damit die Verbraucherzentrale Rechte von Patienten unabhängig von den Interessen von Krankenkassen, Ärzteschaft und Pharmaindustrie vertreten kann. Deshalb ist es geboten, sich für eine Änderung der Rechtsgrundlage für die Unabhängige Patientenberatung Deutschland einzusetzen, um die Trägerentscheidung nicht länger beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zu belassen.

In Ihrer Antragsbegründung schreiben Sie, in der Corona-Krise müssten die Verbraucherrechte gewahrt, aber auch mit anderen gewünschten politischen Zielen abgewogen werden. Was denn

nun? Rechte sind Rechte, und die gelten. Deshalb, lieber Herr Lüttmann, hätte ich gerne von Ihnen etwas mehr zu den Härtefallregelungen gehört. Insoweit ist Ihr Antrag doch sehr schwammig.

Wir werden Ihrem Antrag zustimmen, und ich verspreche Ihnen, dass wir genau verfolgen werden, wie er umgesetzt wird. - Herzlichen Dank.

Danke schön. - Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Schier das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin einigermaßen erstaunt. Die eine Seite sagt, unser Antrag sei eine ideologische Lenkung, und die andere Seite sagt, sie habe den Verbraucherschutz erfunden. Wir wollten eigentlich 30 Jahre Verbraucherschutz feiern.

In diesem Jahr gibt es viele Jubiläen. Eines davon ist, dass die Verbraucherzentrale seit mittlerweile 30 Jahren an zehn Orten im Land ihre Beratungsdienste für Ratsuchende anbietet. Allein im Jahre 2019 gab es 63 000 Beratungen. Dabei ging es zum Beispiel um Pflegeverträge, um Rücktrittsversicherungen, um allgemeine Geschäftsbedingungen beim Warenkauf oder bei Vertragsabschlüssen, die wahrscheinlich niemand liest, aber auch um Dinge wie: Ich habe den Schlüssel einer zu pflegenden Person verbummelt; wer trägt die Kosten?

Um allen Menschen die Verbraucherberatung anzubieten, gibt es seit 2018 das Digimobil. Das ist eine hervorragende Sache. Der Hilfesuchende setzt sich in das Auto und wird per Internet mit seinem Anliegen treffgenau zu dem Fachmann verbunden, den er befragen will. Das ist eine echte Erleichterung für Menschen, die keine Verbraucherzentrale vor Ort haben.

Das Digimobil fährt im Moment nur im Norden. Diesen Service und diese Beratungsleistungen möchten wir auch im Süden anbieten und hoffen darauf, dass es ein zweites Digimobil geben wird, das dann im Süden fährt.

An dieser Stelle danke ich allen Mitarbeitern für ihre wichtige Arbeit. Seit März sind die Mitarbeiter der Verbraucherzentralen im Homeoffice. Ein Anstieg, eine Verdoppelung der Anfragen, ist zu verzeichnen. 70 bis 80 % der Anliegen befassen sich mit Auswirkungen der Corona-Pandemie. Es geht zum Beispiel um Theaterkarten, um Reisen, Gutscheine oder Geldrückzahlungen. Es geht um das Angebot, Konzerte zu verlegen. Muss ich einen Gutschein annehmen? Bekomme ich meine Beiträge für den Fitness-Club zurück? Und so weiter und so fort.