Zu Recht wird eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens gefordert. Dazu gehören die Abschaffung der Fallpauschalen und eine auskömmliche Finanzierung der Investitionsbedarfe in den Krankenhäusern, verbindliche Personalvorgaben, die Wiedereingliederung beispielsweise der Reinigung in die Kliniken und nicht zuletzt eine angemessene Bezahlung der Beschäftigten und die Rückkehr in den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Letztendlich geht es um den Grundsatz „Gesundheit ist keine Ware“, um nicht mehr und nicht weniger.
Sicher lässt sich hier gut mit dem Finger auf den Bund zeigen. Aber erstens kann die Landesregierung durchaus auf den Bund Einfluss nehmen, und zweitens hat das Land selbst alle Möglichkeiten zur Verbesserung auszuschöpfen. Die Verantwortung in alle Richtungen von sich zu schieben, hilft den Beschäftigten jedenfalls nicht weiter.
Machen wir uns nichts vor: Die Corona-Krise hat die Probleme im Gesundheitswesen wie unter einem Brennglas sichtbar gemacht. Deshalb ist es mehr als angemessen, wenn neben den grundsätzlichen Forderungen auch eine Prämie an die Beschäftigten gezahlt wird.
Gestern hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass der Bund 1 000 Euro für die in der Altenpflege Beschäftigten als Prämie zur Verfügung stellt. Nun muss das Land Brandenburg ebenfalls seinen Anteil leisten. Doch warum eigentlich nur für die Beschäftigten in der Altenpflege?
Alle im Gesundheitswesen Tätigen haben seit März Unglaubliches geleistet und sich dem Risiko ausgesetzt, sich - auch aufgrund mangelnder Schutzausrüstung - selbst anzustecken und das Virus unbeabsichtigt zu anderen Patienten oder gar in die eigene Familie zu tragen.
Zu der körperlichen Anstrengung kam also noch ein ungeheurer psychischer Druck hinzu. Das muss endlich honoriert werden - ohne Wenn und Aber.
Diese Prämie darf aber nicht aus der Pflegeversicherung gezahlt, sondern muss aus Steuermitteln bereitgestellt werden. Brandenburg muss darüber hinaus auf die Arbeitgeber einwirken, dass sie ihren Anteil leisten und sich dieses Geld nicht mittels Investitionskosten von den Pflegebedürftigen zurückholen. Letztendlich geht es darum, dass man nicht nur auf den Bund schielt, wenn es darum geht, dass Tarifverträge in der Altenpflege für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Sehr geehrte Frau Nonnemacher, es wäre mehr als angezeigt, dass Brandenburg vorangeht und den Flächentarifvertrag der Sozialwirtschaft, der zwischen Verdi und der Paritätischen Tarifgemeinschaft 2019 ausgehandelt wurde, für allgemeinverbindlich erklärt, denn Reden ist gut, Handeln ist besser.
Schönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kretschmer, vor allen Dingen Ihre letzten Sätze haben noch einmal deutlich gemacht, dass dieser Antrag nicht nur entbehrlich, sondern auch frech und vermessen ist. Es ist richtig, dass es die Anerkennungsprämie gibt. Das haben Sie auch gut begründet; daran will ich überhaupt nicht deuteln. Die Pflegekräfte gerade in der ambulanten Pflege, aber auch in der stationären Pflege haben sich diese Prämie wirklich mehr als verdient. Es ist nicht umsonst so, dass dieser Betrag ein Vorschlag von ehemaligen Mitgliedern der Pflege-Kommission war, die meinten, das könne man auf jeden Fall noch tun.
Es ist auch richtig, dass der Betrag steuerfrei gestellt ist. Es ist auch richtig, dass der Bund 1 000 Euro bezahlt. Es ist auch richtig, dass die Landesregierung aufgrund guter Verhandlung der Regierungskoalition nunmehr beschlossen hat, 500 Euro zu bezahlen. Das ist vollkommen in Ordnung.
Aber ich frage mich ernsthaft, wie Sie dazu kommen, zu meinen, dass die Arbeitgeber - das sind in Brandenburg zu über 50 % freigemeinnützige Träger, die überhaupt keine Rücklagen bilden dürfen, weil sonst das Finanzamt käme und sie ihnen wegnähme - diese 250 Euro bezahlen könnten. Das halte ich für absolut ausgeschlossen. Das geht rechnerisch und juristisch gar nicht. Die Behauptung, die Sie hier aufstellen, ist hanebüchen. Das mögen vielleicht …
Herr Kollege Baaske, ich hätte zwei Fragen. Die erste Frage ist: Wann hat die Landesregierung diesen Beschluss gefasst?
Die zweite Frage: Können Sie sich erklären, warum der Landtag über diesen Beschluss nicht informiert wurde?
Warum der Landtag über den Beschluss der Landesregierung nicht informiert wurde, 500 Euro Prämie zu zahlen.
- Das ist doch gut so! - Ich dachte, jetzt kommt eine Frage zu den 250 Euro bei den Freigemeinnützigen.
Dazu will ich noch Folgendes sagen: Es kann ja sein, dass bei Aktiengesellschaften - wir haben bei uns auch Altenpflegeheime, die von Aktiengesellschaften betrieben werden - Leute auf die Dividende verzichten und daraus die 250 Euro kommen. Das kann ich mir alles vorstellen. Für den Bereich der Wohlfahrtspflege halte ich diesen Vorschlag für absolut vermessen.
Vor allen Dingen ist vermessen, dass Sie sagen, Frau Nonnemacher solle nicht auf einen Tarifvertrag des Bundes verweisen. Herrje! Vor mir liegt ein Schreiben vom 30. Juni 2014, unterschrieben vom Paritätischen Landesverband, von Nadja Kahl, Diakonie, Caritas, Arbeiterwohlfahrt und Verdi. Darin heißt es, dass sich die Vertragspartner darin einig seien, dass sie einen Vertrag anstreben, der für alle Beschäftigten in brandenburgischen Einrichtungen einen Tarifvertrag Altenpflege verbindlich regelt.
Unter dem ersten Anstrich steht: Die Partner streben gemeinsam an, einen Entgeltvertrag zu entwickeln, der gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen über verschiedene Berufsgruppen und differenzierte Qualifikationen hinweg widerspiegelt. Es soll eine Tabelle erarbeitet werden. Es sollen Verhandlungen aufgenommen werden.
Hier steht dezidiert: Die Partner streben an, diese dann neu definierten Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten im Bereich der Altenpflege flächendeckend zur Geltung zu bringen. Gemeinsames Ziel ist es, eine so breite Anwendung des Tarifvertrages zu erreichen, dass die Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfüllt werden.
Zum Schluss heißt es noch: Im Geiste dieser gemeinsamen Erklärung nehmen nunmehr die oben genannten Partner Gespräche miteinander und mit der Gewerkschaft Verdi für einen gemeinsamen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag auf.
Das war im Juni 2014. Danach wurde verhandelt. Dann sind Sie ins Ministerium eingezogen. Ihre Ministerin hat damals gesagt, sie werde diesen Gedanken nicht weiterverfolgen, weil es sich um ein Projekt der Vorgänger-SPD-Regierung handelt. Sie werde das nicht mehr machen.
Lieber Kollege Baaske, Sie sind ja sehr gut dabei, die Kollegin Golze immer wieder in eine Ecke zu drängen, in der sie aus meiner Sicht nie stand. Es war tatsächlich Sozialministerin Diana Golze, die diesen Prozess seit 2014 begleitet und unterstützt hat.
Ich würde Ihnen gern zwei Fragen stellen. Erstens: Ist Ihnen bekannt, von welcher Seite der Tarifparteien aus die Tarifverhandlungen in den letzten fünf Jahren, von 2014 bis 2019, immer weggeschoben, also nicht gerade unterstützt wurden?
Zweitens: Ist Ihnen bekannt, was der Unterschied zwischen der Tarifregelung, die jetzt für einige wenige besteht - auch die Volkssolidarität und die AWO haben sich einer Zahlung lange verweigert -, und der Allgemeinverbindlichkeit ist? Können Sie das einmal darstellen und erklären, warum unsere Forderung nach Allgemeinverbindlichkeit falsch ist?
Gern. Ich danke Ihnen für diese Frage sogar. - Es war damals so - das muss ich zugeben -, dass diese gemeinsame Absichtserklärung von mir moderiert wurde, dass das Ministerium helfend eingegriffen, die Leute an den Tisch geholt hat. Wir haben es moderiert, dass eine solche Erklärung zustande kam. Natürlich war das so.
Aber wie gesagt: Die Partner haben sich auch darauf verständigt, einen solchen Tarifvertrag zu schließen. Damals war es schon so, dass man einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären kann, wenn dieser Tarifvertrag entweder eine wirtschaftliche Bedeutung hat, um eine wirtschaftliche Fehlentwicklung zu vermeiden - das ist aber juristisch sehr schwer zu handeln -, oder aber dieser Tarifvertrag eine überwiegende Bedeutung hat.
Bei aller Liebe: Ich mag diesen Tarifvertrag, den der Paritätische abgeschlossen hat, aber: Beim Inkrafttreten galt er für 2 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; darunter auch Kita-Erzieher. Inzwischen ist die Volkssolidarität dazugekommen. Jetzt mögen es - ich weiß es nicht genau - vielleicht 2 000 Pflegekräfte - von immerhin 40 000 Beschäftigten - sein. Verstehen Sie? Das können Sie doch nicht als überwiegende Bedeutung bezeichnen und meinen, dass dieser Tarifvertrag jetzt als allgemeingültig erklärt werden könnte.
Da gibt es Tarifverträge in Brandenburg, die wesentlich mehr Beschäftigte unter ihrem Dach haben. Selbst die - das sage ich ganz ehrlich - könnte man nicht für allgemeinverbindlich erklären, weil auch sie keine überwiegende Bedeutung haben.
Es müssten mehrere dieser Partner, am besten die ganze Liga, an einen Tisch kommen und sagen: Jawoll, wir vereinbaren einen Tarifvertrag. - Dann kann er unterschrieben werden.
Herr Kollege Baaske, Sie haben nicht mehr allzu viel Redezeit. Sie müssten langsam zum Schluss kommen.
Das Anliegen der Fraktion DIE LINKE spricht hier wirklich nicht für pragmatisches Handeln. Für Sie ist das ganze Thema 2014 abgehakt gewesen. Ich gebe zu, im Bund hätte auch mehr passieren können. Aber Sie sagen, schnelles Handeln sei schlafen, wenn andere noch gehen.
Vielen Dank. - Herr Baaske, ich bin immer wieder überrascht, wie Sie versuchen, sachliche Argumente mit persönlichen Angriffen zu kontern, und zwar auf Personen, die sich hier nicht wehren können.
Ich muss noch auf ein paar Zahlen hinweisen. Da kommen wir zu Verantwortlichkeiten. 1992 waren 4,5 % der brandenburgischen Kliniken in privater Trägerschaft und 72,7 % in öffentlichrechtlicher Trägerschaft. Im Jahr 2008 waren 32 % der Kliniken
in privater Trägerschaft und nur noch 36 % in öffentlicher Trägerschaft. Seit 2008 hat sich an diesem Verhältnis nichts mehr geändert. Ich frage mich die ganze Zeit: Wer war eigentlich zwischen 1992 und 2008 im brandenburgischen Gesundheitsministerium verantwortlich? Wir waren es nicht! Das waren Sie.
Mir fällt noch etwas ein. Es gab eine ganz dunkle Zeit der brandenburgischen Gesundheitspolitik, nämlich die Jahre 2002 bis 2004. Wer war denn da, verdammt noch mal, Gesundheitsminister? - Ach, Herr Baaske, waren Sie es nicht, der den Prozess vorangetrieben hat, die vier brandenburgischen Kliniken zu privatisieren und auf den freien Markt zu schmeißen? Waren Sie es nicht, der damit dazu beigetragen hat, dass sich die Gesundheitslandschaft an dieser Stelle Profitlogiken unterworfen hat? Die Beschäftigten in diesen vier Kliniken sind Ihnen noch heute zu großem Dank verpflichtet. - Das war Ironie.
Herr Kretschmer, ich verstehe Ihren Einwand nicht. Ich habe gar nicht über Kliniken gesprochen. Ich habe über die Altenpflege gesprochen. Insofern verstehe ich gar nicht, was diese Kurz- intervention mit meinem Vortrag zu tun hatte. Ich habe das Wort „Kliniken‟ überhaupt nicht in den Mund genommen. Die Kurz- intervention war eigentlich gar nicht zulässig.
Es ist richtig, dass ich damals dazu beigetragen habe, dass wir die großen neurologischen Kliniken privatisiert haben, aber nur aufgrund der sehr schlechten Erfahrungen, die ich damit gemacht habe, dass sie in öffentlicher Hand waren. Momentan haben wir noch eine Altenpflegeeinrichtung in öffentlicher Hand. Ich weiß gar nicht, ob das dort, wo sie gerade ist, so gut ist. Insofern bitte ich um Nachsicht.