Mit dem Antrag fordert die AfD die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der es Richtern, Staatsanwälten und Referendaren verbietet, in der Hauptverhandlung oder bei Wahr
nehmung öffentlicher Termine ein islamisches Kopftuch zu tragen. Zur Begründung wird Bezug genommen auf die jüngst ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.01.2020, deren Umsetzung dieser Gesetzentwurf - so die Behauptung - dienen solle.
Diese Behauptung trifft so nicht zu; denn das Bundesverfassungsgericht hat in der hier mehrfach zitierten Entscheidung auch ausgeführt, dass das Verbot religiöser Bekundungen und des Tragens religiös konnotierter Kleidungsstücke oder entsprechender Symbole verfassungsrechtlich nur tragen kann, wenn es in gleicher Weise für alle Religionen gilt. Dies folgt aus dem Gleichheitssatz des Artikels 3 Abs. 3 Grundgesetz und aus dem religiösen Diskriminierungsverbot aus Artikel 33 Abs. 3, der es dem Gesetzgeber verbietet, unterschiedliche Religionen und Bekenntnisse unterschiedlich, also ungleich zu behandeln.
Ein solcher Gesetzentwurf, wie ihn die AfD fordert, würde diese Ungleichbehandlung jedoch manifestieren, weil er sich lediglich darauf beschränkt, das Tragen islamischer Kopftücher zu verbieten. Insofern ist dieser Antrag aus verfassungsrechtlichen Gründen in dieser Form abzulehnen.
Unabhängig von den verfassungsrechtlichen Bedenken, die dieser Antrag auslöst, möchte ich noch auf folgenden Aspekt hinweisen: Das Justizministerium wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar allerdings zum Anlass nehmen, die dortigen Ausführungen darauf zu prüfen, ob dadurch tatsächlich ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf dahin gehend besteht, für Repräsentanten der Justiz ein Verbot von religiösen Symbolen und religiös konnotierten Kleidungsstücken bei Wahrnehmung von Hauptverhandlungen oder bei Wahrnehmung öffentlicher Termine vorzusehen.
Dies wird das Justizministerium prüfen und gegebenenfalls einen Gesetzentwurf vorlegen, der sich dann aber - das ist klare verfassungsrechtliche Lage - auf alle Religionen und Bekenntnisse beziehen muss, der dann das Tragen von religiösen Symbolen oder religiös konnotierter Kleidungsstücke bezogen auf alle Religionen und Bekenntnisse betrifft. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es hätten sowohl die Fraktion der AfD als auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Koalition noch Redezeit. Wenn gewünscht, würde ich zunächst das Wort an Frau Damus geben. - Das ist nicht gewünscht. Dann Frau Duggen, bitte.
Frau Damus, Frau Dannenberg, Sie haben ja noch nicht mal die Leitsätze dieses Beschlusses - es ist kein Urteil - zu Ende gelesen. Ich darf kurz zitieren:
„Die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, ist […] aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren.“
Liebe Fraktion der Grünen, lange ist es her, da haben gerade Sie sich besonders für die Frauenrechte eingesetzt. Sie waren es,
die in diesem Bereich den meisten Menschen in der Politik voraus waren, mit allen guten, aber auch nicht so guten Ideen. Noch heute liest man auf der Bundes-Parteiseite Folgendes:
„Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und die Hälfte der Macht den Frauen. Dafür kämpft die Grüne Frauenpolitik. Unsere Parteigeschichte ist geprägt vom Feminismus und von Frauen, die ihre Rechte durchsetzen - mit den Männern, wenn möglich, gegen sie, wenn nötig.“
denn Ihre überbordende Toleranz, koste es, was es wolle, und Ihre Idee vom Feminismus sind sich ins Gehege gekommen. Beides kann nicht nebeneinander existieren. Und jetzt beginnen Sie, Ihren Einsatz für Frauenrechte ganz merkwürdig zu kanalisieren. Sie fragen sich, ob das generische Maskulinum wirklich auch Frauen umfasst oder ob in Anreden lieber das Gendersternchen oder der Unterstrich verwendet werden soll, damit sich jeder angesprochen fühlt. Dass Sie aber die wahre Bedrohung für die Rechte der Frauen in diesem Land nicht erkannt haben und auch nicht erkennen wollen, haben Sie heute mit Ihrem Redebeitrag bewiesen. - Vielen Dank.
Bevor wir jedoch zur Abstimmung kommen, möchte ich erwähnen, dass mir von mehreren Abgeordneten signalisiert wurde, und zwar fraktionsübergreifend, dass es aus den Reihen der AfD-Fraktion, namentlich von Herrn Günther, eine Gebärde …
… mit dem Heranführen der Finger an die Augen gab. Ich habe es von hier oben nicht wahrgenommen. Der Schriftführer Herr von Gizycki hat es auch nicht wahrgenommen. Die zweite Schriftführerin Frau Barthel war zu dem Zeitpunkt leider nicht im Raum. Von daher möchte ich darum bitten, dass sich die Schriftführer während der Verrichtung ihres Dienstes auch hier im Raum aufhalten.
Ich weise darauf hin: Jetzt kann nicht festgestellt werden, wie es sich wirklich verhalten hat. Sollte es aber so sein, wie vorgetragen, würde das einen Ordnungsruf nach sich ziehen. Mäßigen Sie sich also bitte, falls es so gewesen sein sollte!
Ich komme jetzt zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion „Kopftuchverbot in der Justiz zur Herstellung der religiösen Neutralität“, Drucksache 7/803. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Frau Präsidentin, ich habe Ihre Bemerkung so verstanden, dass Sie nicht belegen können, ob diese Gebärde von Herrn Günther gemacht worden ist oder nicht. Mehrere Abgeordnete meiner Fraktion haben diese Gebärde gesehen. Ich halte eine solche Gebärde in einem Plenarsaal für völlig unangemessen.
Wir hatten diese Diskussion schon einmal, Herr Domres. Es ist immer die Frage, was Fraktionen und Abgeordnete wahrnehmen und was hier oben im Präsidium wahrgenommen wird. Insofern habe ich darauf hingewiesen, dass ein Ordnungsruf zu erteilen wäre, wenn es sich so verhielte. Da das hier oben aber nicht wahrgenommen wurde, kann ich auch keinen Ordnungsruf erteilen.
Sie sehen ja, dass hier überall mehrfach verspiegelte Scheiben angebracht sind. Ich wollte mir das Schauspiel, diese Klatschorgie, anschauen. Deshalb bin ich aufgestanden. Die Verwunderung der Herrschaften der CDU-Fraktion habe ich einfach nur signalisiert. Ich möchte ganz gerne sehen, wer sich hier danebenbenimmt, und das habe ich damit getan. Ich bin aufgestanden, weil hier alles verspiegelt ist. Wenn Sie das als Drohung auffassen, tun Sie mir wirklich leid.
Wenn Sie von mehrfach verspiegelten Scheiben reden, muss ich sagen: Ich kann jeden von Ihnen sehr gut erkennen, egal ob Sie in der ersten, zweiten oder vierten Reihe sitzen.
TOP 11: Finanzkraft der Kommunen dauerhaft stärken - Schlüsselzuweisungen im Finanzausgleichsgesetz erhöhen
- Meine Herren, bitte mäßigen Sie sich. - Ich eröffne die Aussprache. Der Abgeordnete Galau spricht für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Dezember 2018 haben wir das Siebente Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes diskutiert und verabschiedet. Unsere Landesregierung feierte sich damals für die seit 2005 erstmalige, geplante Erhöhung der Verbundquote von 20 % auf 22,43 % im Jahr 2021. Das war allerdings damals schon zu wenig, hatte das Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln, kurz FiFo, doch 2018 eine Mindestverbundquote von 23,5 % festgestellt, die wir im Übrigen hier und heute mit unserem Antrag immer noch und wieder fordern.
Aus der Verbundquote folgt die Verbundmasse. Zieht man davon die Finanzausgleichsmasse ab, bleibt die Schlüsselmasse. Diese ist der Topf, aus dem die Schlüsselzuweisungen genommen werden. Hört sich verwirrend an, und ja, dahinter steckt ein recht komplexer Algorithmus. Deutlich wird, dass eine höhere Verbundquote die wesentliche Voraussetzung für höhere Schlüsselzuweisungen ist. Und darauf wollen wir mit unserem Antrag hauptsächlich hinaus.
Warum ist diese Größe, hinter der letztlich reale Euros stehen, so wichtig? Weil die Kommunen über die Verwendung der Schlüsselzuweisungen vor Ort selbst entscheiden können. Eine höhere Verbundquote führt zu einer größeren Verbundmasse und diese zu einer größeren Schlüsselmasse, und damit erhalten die Kommunen am Ende mehr finanziellen Spielraum. Daran mangelt es in unserem Land seit 2005 bis heute.
Einige Webfehler im System des brandenburgischen Finanzausgleichs kommen leider hinzu. Ich bin bereits in meiner Rede im Dezember 2018 im Detail darauf eingegangen. Einigermaßen wirkungsvoll geheilt wurde das durch die Auflage des KIP, des Kommunalen Investitionsprogramms. Das ist 2019 jedoch ausgelaufen und soll nun aus dem Landeshaushalt genommen und im Sondervermögen Zukunftsinvestitionsfonds Brandenburg untergebracht werden, wohin es definitiv nicht gehört.
Und als ob das alles nicht schon schwierig genug für die kommunale Familie unseres Landes wäre, kommen nun auch noch die Einnahmeeinbrüche infolge der Corona-Krise hinzu. Täglich erreichen uns Hilferufe von Gemeindekämmerern, die weder ein noch aus wissen. Wenn wir nicht wollen, dass die Leistungsfähigkeit der Gemeinden schweren Schaden nimmt, müssen wir hier und heute entschlossen handeln.
Da reicht die AG „Kommunaler Rettungsschirm“ Brandenburg nicht, die bis zur Sommerpause gerade einmal ein Lösungspaket vorschlagen soll, ohne dass bis dahin auch nur ein Euro an die Kommunen flösse. Natürlich werden die Kämmerer ihre Kassenkredite jetzt notgedrungen dramatisch hochfahren, damit sie ihren satzungsgemäßen Verpflichtungen noch irgendwie nachkommen können. Allein in meiner Heimatgemeinde Hennigsdorf soll der Verfügungsrahmen für Kassenkredite von bisher 3 Millionen Euro auf 13 Millionen Euro mehr als vervierfacht werden. Aber das kann und darf keine Dauerlösung sein und zeigt nur einmal mehr und sehr bitter die Versäumnisse in den vergangenen Jahrzehnten auf.
Wir fordern die Landesregierung auf, jetzt schnell und entschlossen zu handeln - aber bitte nicht nur ein Pflästerchen hier und eine Bandage dort, also kein Flickwerk, wie so oft zuvor. Mit unserem Antrag wollen wir auf eine nachhaltige, belastbare Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen im Land hinaus. Deshalb sollen die Schlüsselzuweisungen sobald wie möglich
gemäß der Empfehlung des Gutachtens des FiFo Köln angehoben werden, soll das Kommunale Investitionsprogramm KIP für die nächsten vier Jahre mit 75 Millionen Euro jährlich im Landeshaushalt verankert werden, sollen die Rücklagen der Landkreise, die sie ihren Kommunen auf dem Weg der überhöhten Kreisumlage abgenommen haben, bis spätestens zum Ende der Legislaturperiode an die kreisangehörigen Kommunen zurückgegeben werden und soll zur besonderen Unterstützung der sogenannten Kleingemeinden ein Fördertopf von jährlich 30 Millionen Euro für die nächsten vier Jahre eingerichtet werden, der ihnen zur freien Verfügung steht. Damit sollen vor Ort neue Projekte nach dem Landesentwicklungsplan durchfinanziert werden. Und abschließend noch einmal: Die Verbundquote soll ab 2021 auf 23,5 % angehoben werden.
Wir wollen, meine Damen und Herren, unseren Antrag im Haushalts- und Finanzausschuss beraten und eine Expertenanhörung dazu durchführen. Diese wurden damals, 2018, im Vorfeld des Siebenten Änderungsgesetzes nämlich nicht befragt und konnten sich hinterher im Ausschuss nur über die Unzulänglichkeiten des Entwurfs beklagen. Das darf nicht wieder passieren. Unsere Forderungen liegen als Antrag mit Begründung auf dem Tisch. Lassen Sie uns darüber gründlich und solide, aber in aller gebotenen Eile mit den Vertretern der kommunalen Familie diskutieren und dann ein belastbares Finanzierungsprogramm aufstellen, das wir im Herbst dieses Jahres verabschieden können.
Schon vor anderthalb Jahren hatte ich am Ende meiner Rede gefordert, in allen parlamentarischen Gremien die Zeit bis zum nächsten, dann achten, Änderungsgesetz intensiv zu nutzen, um im engen Diskurs mit allen Beteiligten die Wende hin zu gesunden Rahmenbedingungen für unsere kommunale Familie zu schaffen. Da ist leider nichts passiert. Jetzt haben wir unfreiwillig ganz neue und andere Rahmenbedingungen und nur noch die Hälfte der Zeit.
Was ist besonders wichtig? Das Instrument der Kreisumlage muss sauberer genutzt werden. Bekommt zum Beispiel die Stadt Rathenow infolge angehobener Schlüsselzuweisungen
450 000 Euro mehr als vorher, muss sie davon im Zuge der Kreisumlage 200 000 Euro an den Landkreis abgeben. Die Freude über den vermeintlich größeren Gestaltungsspielraum vor Ort in den Kommunen dauert also nur so lange, bis die Lastschrift des Landkreises hereinflattert. Dieses System muss unbedingt neu justiert werden.