Nun steigt leider die Zahl der Straftaten im videoüberwachten Bereich des Hauptbahnhofs Potsdam, während sie im restlichen Stadtgebiet sinkt. Einige haben in der Presse auch feixend festgestellt: Videoüberwachung erzeuge Kriminalität. - Diese Kausalität ist natürlich Unsinn. Ich würde trotzdem nüchtern festhalten, dass sich ein nennenswerter Effekt der Videoüberwachung auf die Sicherheit nicht aus den vorliegenden Zahlen ableiten und beweisen lässt. Dieser Beweis steht also noch aus.
Hier möchte ich auch einmal auf die Herangehensweise bezüglich Daten und Fakten hinweisen, liebe AfD: Die Abwesenheit eines Beweises für einen Effekt ist nicht der Beweis für die Abwesenheit des Effektes. Das möchte ich hier unterscheiden. Was an Kriminalitätsschwerpunkten hingegen erwiesenermaßen wirkt, sind die erhöhte Präsenz von Sicherheitskräften, bauliche Maßnahmen - zum Beispiel bessere Ausleuchtung - und gerade bei Jugendlichen auch das Vorhandensein von alternativen Aufenthaltsmöglichkeiten. Ich freue mich, dass das an vielen Stellen auch gefordert und praktiziert wird.
Ein letzter Satz: Diese Diskussion werden wir sicher noch häufiger führen, und darauf freue ich mich. Hier lasse ich es bei der Feststellung: Es ist gut, dass wir diese Datengrundlage haben und fundiert darüber sprechen können. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer draußen an den Bildschirmen! Der vorgelegte Bericht auf der Grundlage des Brandenburgischen Polizeigesetzes behandelt den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 und Maßnahmen der verdeckten und offenen Datenerhebung.
In Bezug auf die Videoüberwachung lässt sich festhalten, dass Brandenburg nicht London ist, wo an so ziemlich jeder Ecke eine Kamera angebracht ist. In Brandenburg findet eine dauerhafte polizeiliche Videoüberwachung lediglich an den vier Standorten Potsdam, Frankfurt (Oder), Guben und Cottbus statt. Insofern kann man nicht von einer großflächigen, geschweige denn flächendeckenden Videoüberwachung im Land sprechen.
Gleichwohl sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: Die überwiegende Zahl der registrierten Straftaten findet außerhalb der videoüberwachten Bereiche statt. Dies spricht eigentlich dafür, die Videoüberwachung auszuweiten. Andererseits sind rückblickend auf die letzten 20 Jahre bezüglich der Anzahl der Straftaten in allen Städten trotz Videoüberwachung teilweise erhebliche Sprünge nach oben festzustellen, was ein Zeichen dafür ist,
dass die Videoüberwachung kein Allheilmittel darstellt. Dafür spricht auch London, denn auch Millionen von Kameras im gesamten Stadtgebiet lassen die Kriminalität dort nicht auf null sinken.
Wir sind also gut beraten, das Instrument der Videoüberwachung nicht grundsätzlich abzulehnen, in ihr aber auch nicht das einzige erfolgversprechende Instrument der Kriminalitätsbekämpfung zu sehen. In dieser Richtung hat sich auch Staatssekretär Kandt für die Sicherheitsbehörden im Innenausschuss geäußert. Wir stimmen dieser Beurteilung zu.
Die Telekommunikationsüberwachung, einschließlich der Aufzeichnungen aufgrund richterlicher Anordnungen, ist mit vier Fällen im gesamten Jahreszeitraum als maßvoll zu bezeichnen. Ich hätte ohne Kenntnis dieses Berichts mehr solcher Überwachungsfälle vermutet. Die Zahl der sogenannten Eingriffe in die Telekommunikation hinsichtlich der spezifischen Kennung von Mobilfunkendgeräten bzw. des Einsatzes technischer Mittel zur Ermittlung des Standortes von Mobilfunkendgeräten ist mit insgesamt fünf Fällen bzw. Maßnahmen ebenfalls nicht besorgniserregend. 324 eingeholte Auskünfte bei Mobilfunkdienstanbietern entsprechen nicht einmal einer Anfrage pro Tag des Jahres. Die entsprechende Auflistung gibt klar Auskunft, dass es sich dabei überwiegend um Anfragen zur Beseitigung einer Suizidgefahr oder aufgrund der Suche nach minderjährigen Vermissten gehandelt hat.
Wir sehen die Zahlenlage für alle dokumentierten Bereiche als einen Beweis dafür, dass in Brandenburg mit Augenmaß mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten umgegangen wird. Deshalb werden wir dem Bericht und der Beschlussempfehlung des AIK zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Vierten Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Polizeigesetz wurde eine Berichtspflicht des Innenministeriums über bestimmte Maßnahmen der Datenerhebung eingeführt. Dies erfolgte, um dem Grundrechtsschutz der Betroffenen bei besonders eingriffsintensiven polizeilichen Maßnahmen durch eine parlamentarische Kontrolle Rechnung zu tragen. Durch die Berichte wird polizeiliches Handeln zur Gefahrenabwehr transparenter, es wird öffentlich kontrollierbarer, und deshalb begrüße auch ich als Innenminister dieses Verfahren grundsätzlich.
Im Zwölften Bericht, über den wir heute sprechen, geht es um die Datenerhebung zur Gefahrenabwehr im Jahr 2018. Der Bericht zeigt, dass die Brandenburger Polizei mit ihren Datenerhebungsbefugnissen zur Gefahrenabwehr sehr besonnen umgeht. So erfolgte in diesem Zeitraum keine präventive Wohnraumüberwachung. Die Überwachung der Telekommunikation erfolgte in vier Fällen, von denen die Hälfte übrigens im Zusammenhang mit politisch motivierter Kriminalität stand.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Ausschuss für Inneres und Kommunales - und auch in dieser Debatte - war, wie auch in den Vorjahren, die Videoüberwachung insbesondere am Potsdamer Hauptbahnhof das wesentliche Thema der Erörterung.
Ich will dazu Folgendes sagen: Videoüberwachung ist nach meiner Überzeugung und nach Überzeugung der Landesregierung ein wichtiges polizeiliches Instrument. Allerdings gibt es in besonders kriminalitätsbelasteten lokalen Gegenden nie allein eine Videoüberwachung, sondern sie ist immer in ein Kriminalitätsbekämpfungskonzept eingebettet und wird zum Beispiel von verstärkter Polizeipräsenz und verschiedenen anderen Maßnahmen begleitet. Der Nutzen der Videoüberwachung lässt sich nicht allein anhand von statistischen Werten wie der Anzahl der Straftaten ermitteln. Natürlich müssen wir auf die Anzahl der Straftaten schauen, aber wir müssen sie auch richtig lesen. Die Anzahl der Straftaten allein sagt nichts darüber aus, wie viele Personen nicht zu Straftätern geworden sind, weil sie von der Videoüberwachung und anderen polizeilichen Maßnahmen abgeschreckt wurden. Das sagen uns diese Zahlen leider nicht. Auch die Aufklärungsquote im Zusammenhang mit Videoüberwachung ist nicht das Einzige, das den Nutzen zeigt, denn Videoüberwachung als ein Präventionskonzept ist nicht in erster Linie eingerichtet, um Straftaten aufzuklären. Wenn eine Aufklärung als Beifang möglich ist, heißen wir sie natürlich willkommen, aber sie ist nicht der erste und einzige Zweck. Deshalb ist die Frage nicht, ob die Videoüberwachung erfolgreich oder weniger erfolgreich ist.
In der Tat, wir haben in Potsdam eine Sondersituation. Wir haben keine einzelnen statistischen Daten zum Hauptbahnhof, sondern zu den Stadtteilen Potsdams. In den letzten Jahren haben wir in den übrigen Stadtteilen eine teilweise rückläufige Kriminalität verzeichnet, im Zentrum aber leider eine steigende Kriminalität, auch am Hauptbahnhof - trotz Videoüberwachung. Ja, in der Tat, hier wirkt sie nicht so, dass wir zu einer sinkenden Kriminalität kommen. Wir wissen allerdings nicht, wie sich die Kriminalität entwickelt hätte, wenn wir die Videoüberwachung und die verstärkte Polizeipräsenz nicht hätten und unser Präventionskonzept nicht umsetzen würden.
Wir haben in Brandenburg heute an vier Stellen - das ist wirklich nicht viel; das wurde gesagt - Videoüberwachung. Natürlich, Frau Johlige, man kann Zahlen nehmen, die genau zu dem passen, was man sowieso sagen wollte. Ich will Ihnen sagen: Für uns ist in der Bewertung der Kriminalitätsentwicklung die Korrelation belastbarer statistischer Daten entscheidend. Da kann ich Ihnen ganz klar sagen - das wurde mit einem bundesweiten Statistiksystem ausgewertet -: Wir verzeichnen im vier- bis sechsjährigen Trend in Frankfurt (Oder) - dort, wo videoüberwacht wird - einen klaren Rücklauf der Kriminalität. Ein Jahr reicht nicht aus, um einen Trend abzulesen. In Guben - auch dort, wo videoüberwacht wird - haben wir ein gleichbleibend niedriges Kriminalitätsniveau. In Cottbus wird noch nicht lange genug videoüberwacht, deshalb können wir noch keinen Trend der letzten Jahre angeben. Die jetzt vorliegenden Daten zeigen jedoch schon eindeutig eine rückläufige Kriminalität. Das heißt, an drei von vier Punkten, an denen wir überwachen, ist die Kriminalitätsbekämpfung erfolgreich, weil die Kriminalität dort reduziert wurde, und ein Dreiviertelerfolg ist auf jeden Fall besser als gar nichts.
Deshalb sage ich Ihnen auch ganz deutlich: Wir werden weiter auf dieses Mittel setzen, allerdings zurückhaltend und präventiv. Wir werden auch weiter beobachten, was wir in Potsdam eventuell tun können, um hier hoffentlich irgendwann auch zu einem rückläufigen Trend zu kommen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Innenminister Stübgen. - Da die Landesregierung die Redezeit überschritten hat, frage ich bei den Fraktionen, ob noch Redebedarf besteht. - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Zwölften Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über bestimmte Maßnahmen der Datenerhebung auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes, Drucksache 7/734, ab. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
TOP 6: Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für das Jahr 2018
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen damit direkt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales auf Drucksache 7/690. Ich darf Sie auch hier fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Auch dieser Vorlage wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 7: Auswirkungen der bundes- und landesrechtlichen Regelungen auf die Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer im Land Brandenburg gemäß § 24j des Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG)
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, wir alle erinnern uns an das Jahresende 2015 beziehungsweise den Jahresanfang 2016, als vor allem durch den syrischen Bürgerkrieg verursacht viele Menschen nach Deutschland flüchteten. Wir haben in dieser Zeit viele Flüchtlinge aufgenommen, darunter waren auch viele Minderjährige - Kinder und Jugendliche. In
Brandenburg waren es im Dezember 2016 rund 1 600 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, die wir hier UMAs nennen.
2018 haben wir auf der Basis eines ersten Berichts, den die Landesregierung vorgelegt hatte, über den damaligen Stand diskutiert und die große Integrationsleistung der Kommunen und der vielen Ehrenamtlichen gewürdigt. Heute legen wir Ihnen den zweiten Bericht vor. Auch er ist sehr umfassend und informiert über die Auswirkungen der bundes- und landesrechtlichen Regelungen zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer im Land Brandenburg.
Schauen wir uns die Zahlen an: Der Bericht spricht noch zum 01.08.2019 von 921 UMAs; inzwischen sind wir bei gut 700. Im Unterschied zum ersten Bericht haben wir dieses Mal auf eine umfassende wissenschaftliche Evaluation verzichtet, weil - das muss man ehrlicherweise sagen - sich auch ein wenig Routine in der Begleitung dieser Kinder und Jugendlichen eingestellt hat.
Auch dieser Bericht ist in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden entstanden; die Jugendämter wurden ebenfalls einbezogen. Er stellt fest, dass in Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure - Land, örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, freie Träger, Fachkräfte - eine bedarfsgerechte kinder- und jugendhilferechtliche Einrichtungslandschaft aufgebaut und weiterentwickelt wurde. Die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die Jugendämter, die Kommunen, aber auch die Ehrenamtlichen haben viel geleistet und diesen Bereich unseres Sozial- und Bildungsstaates gut ausgestaltet.
War der erste Bericht mehr davon geprägt, zu zeigen, wie man in sehr kurzer Zeit Sicherheit für viele junge Geflüchtete schuf, ist der zweite Bericht davon geprägt, zu zeigen, wie man in eine Routine kommt, wie professionell agiert wurde. Man sieht das zum Beispiel an der Arbeit der Clearingstellen, die sich gut eingespielt hat. Man sieht es auch an den Angeboten der Schulen und der Jugendhilfe.
Ein wichtiger Punkt ist, dass es gelingt, diesen Kindern und Jugendlichen einen guten Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu ermöglichen, dass die Integration funktioniert. Bei denjenigen, die in jungen Jahren kommen, ist es leicht, weil wir mehr Zeit haben, sie im Bildungssystem mit Sprachangeboten und Förderkursen zu unterstützen. Bei denjenigen - das ist die Mehrzahl -, die im Alter von 15 bis 17 Jahren herkommen, haben wir nicht so viel Zeit, ihnen einen guten Übergang zu ermöglichen. Dennoch ist auch hier sehr erfolgreich gearbeitet worden. Eine der entscheidenden Maßnahmen war das BFS-G-Plus, die Berufsfachschulklasse für junge Geflüchtete, die inzwischen zwei Jahre umfasst, wo die jungen Menschen in Gruppen von im Schnitt 12 Schülerinnen und Schülern gut vorbereitet werden. Hier geht es um die Vermittlung der deutschen Sprache; die Stundentafel ist berufsübergreifend konzipiert; es gibt Mathematik, Sport, Wirtschafts- und Sozialkunde und auch Englisch. Hier findet ein ganz wichtiger Teil der Integrationsleistung statt.
Besonders gefreut hat es mich, dass es uns analog zu Berlin gelungen ist, auch bei der EQJ, dieser wichtigen Übergangsmaßnahme der Jobcenter bzw. der Bundesagentur für Arbeit, den Duldungsschirm über diese Jugendlichen zu spannen; denn wir haben gemerkt, dass die 3+2-Regelung, die Ausbildungsduldung, für junge Menschen doch eine große Hürde ist, weil häufig die sprachlichen Kompetenzen nicht ausreichen. Daher wurde die Regelung, drei Jahre eine Ausbildung zu machen und zwei Jahre im Betrieb zu arbeiten, praktisch im Vorfeld ergänzt - durch ein Jahr der EQJ. Auch Herr Becking von der Bundesagentur für Arbeit sagte, dass das sehr gut angenommen wird und auch für
die Betriebe eine Entlastung ist, weil sie die Integrationsbemühungen nicht allein stemmen müssen, sondern hierbei unterstützt werden.
Es ist uns gelungen, viele Hundert Jugendliche hier in eine Ausbildung zu bringen. Sie sind nicht zuletzt auch in den Bereichen tätig, in denen Fachkräftemangel herrscht - etwa im Bereich der DEHOGA.
Erlauben Sie mir angesichts der aktuellen Debatte über die Situation in den griechischen Flüchtlingslagern, das Thema gleich anzusprechen, weil es uns auch sehr berührt. Wir haben die Bilder gesehen, haben gesehen, dass dort viele Kinder unter extrem schwierigen, unmenschlichen Bedingungen leben, dass sie traumatisiert und krank sind. Es gab viele Initiativen auch aus den Kommunen Brandenburgs, hier etwas zu tun, um zu helfen.
Deutschland hat sich seiner Verantwortung gestellt und erklärt, in einer „Koalition der Willigen“ Minderjährige aufzunehmen. Die ersten 47 Minderjährigen sind in Deutschland angekommen, in Niedersachsen. Wir haben noch einmal mit dem Bundesministerium des Innern gesprochen. Sie werden überwiegend in Niedersachsen und umliegenden Bundesländern bleiben; es wird niemand nach Brandenburg kommen. Das liegt aber nicht daran, dass sie hier nicht willkommen wären, sondern daran, dass sie dort untergebracht werden sollen, wo es familiäre Bezüge gibt. Wir haben neulich auch nochmals deutlich gemacht, dass wir im Umfang von 50 bis 60 Personen selbstverständlich Flüchtlinge aufnehmen können. Wir haben, um uns vorzubereiten, eine Abfrage bei den Kreisen und kreisfreien Städten durchgeführt. Man muss verstehen, dass die Kinder, die herkommen, schwer traumatisiert und krank sind. Sie können nicht einfach in eine Einrichtung gebracht werden, sondern müssen - möglicherweise auch medizinisch - sehr umfassend behandelt werden. Unter diesen sehr strengen Rahmenbedingungen, die wir auch deutlich gemacht haben, haben sich in einer ersten Abfrage Potsdam und der Landkreis Oberhavel - mit jeweils 5 Plätzen - bereit erklärt; weitere 17 junge Flüchtlinge könnten - das zeichnet sich ab - in Frankfurt (Oder), Ostprignitz-Ruppin und in der Uckermark aufgenommen werden. Ich bin aber sicher, dass es weitere Kreise und kreisfreie Städte geben wird, die sich dazu bereit erklären werden. Ich weiß auch von ehrenamtlichen Initiativen und Pflegefamilien, die diese Jugendlichen aufnehmen werden. Wir haben mit dem Bund auch vereinbart, dass, wenn die nächsten Gruppen kommen - 350 Minderjährige will Deutschland noch aufnehmen -, diese vorrangig in die Bundesländer kommen, die bislang keine Jugendlichen aufgenommen haben. - Das als Ergänzung zu diesem Bericht.
Der Ihnen vorliegende Bericht ist umfassend und zeigt meines Erachtens, dass wir dieses humanitäre Anliegen in Brandenburg vehement unterstützen - auch in einer herausfordernden Situation. Hilfe, Unterstützung für Schwächere, Solidarität mit geflüchteten Menschen - das sind Kernanliegen Brandenburger Politik. Das macht der Bericht deutlich, und das ist umgesetzt worden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Ernst. - Als Nächster spricht der Abgeordnete Nothing von der AfD-Fraktion zu uns.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ausländischen Kindern und Jugendlichen in Notlagen muss geholfen werden - darin stimmen wir mit Ihnen selbstverständlich überein.