Meine Damen und Herren, ich verlese nunmehr die Wahlergebnisse in Bezug auf den Beirat der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
An der Wahl zur Bestellung von Herrn Abgeordneten Helmut Barthel als Mitglied in den Beirat der ILB haben sich 76 Abgeordnete beteiligt, ungültige Stimmzettel gab es nicht. Für den Wahlvorschlag haben 54 Abgeordnete gestimmt, 22 Abgeordnete stimmten mit Nein, niemand enthielt sich der Stimme. Damit hat Herr Abgeordneter Barthel die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und wird zur Bestellung als Mitglied für den Beirat der ILB vorgeschlagen.
An der Wahl zur Bestellung von Herrn Abgeordneten Franz Josef Wiese als Mitglied in den Beirat der ILB haben sich 75 Abgeord
nete beteiligt, ungültige Stimmzettel gab es nicht. Für den Wahlvorschlag haben 27 Abgeordnete gestimmt, 43 Abgeordnete stimmten mit Nein, fünf Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit hat Herr Abgeordneter Wiese die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages nicht erhalten und wird nicht zur Bestellung vorgeschlagen.
An der Wahl zur Bestellung der Frau Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig als Mitglied in den Beirat der ILB haben sich 76 Abgeordnete beteiligt, ungültige Stimmen gab es nicht. Für den Wahlvorschlag haben 60 Abgeordnete gestimmt, elf Abgeordnete stimmten mit Nein, fünf Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit hat Frau Abgeordnete Dr. Ludwig die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages erhalten und wird zur Bestellung als Mitglied für den Beirat der ILB vorgeschlagen.
An der Wahl zur Bestellung von Herrn Abgeordneten Thomas von Gizycki als Mitglied in den Beirat der ILB haben sich 76 Abgeordnete beteiligt, ungültige Stimmzettel gab es nicht. Für den Wahlvorschlag haben 54 Abgeordnete gestimmt, 19 Abgeordnete stimmten mit Nein, drei Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit hat Herr Abgeordneter von Gizycki die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und wird zur Bestellung als Mitglied für den Beirat der ILB vorgeschlagen.
An der Wahl zur Bestellung von Herrn Abgeordneten Ronny Kretschmer als Mitglied in den Beirat der ILB haben sich 76 Abgeordnete beteiligt, ungültige Stimmzettel gab es nicht. Für den Wahlvorschlag haben 51 Abgeordnete gestimmt, 23 Abgeordnete stimmten mit Nein, zwei Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit hat Herr Abgeordneter Kretschmer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und wird zur Bestellung als Mitglied für den Beirat der ILB vorgeschlagen.
An dem Wahlvorschlag zur Bestellung von Herrn Abgeordneten Dr. Philip Zeschmann als Mitglied in den Beirat der ILB haben sich 76 Abgeordnete beteiligt, ungültige Stimmzettel gab es nicht. Für den Wahlvorschlag haben 57 Abgeordnete gestimmt, 16 Abgeordnete stimmten mit Nein, drei Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit hat Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und wird zur Bestellung als Mitglied für den Beirat der ILB vorgeschlagen.
Dann gratuliere ich allen, die gewählt worden sind, ganz herzlich und schließe Tagesordnungspunkt 3.
TOP 4: Sofortige Aufhebung aller Corona bedingten freiheitsbeschränkenden „Lock-down“-Maßnahmen und gezielter Schutz und Versorgung von Risikogruppen
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Einen Teil der Aussprache zum Thema Corona haben wir schon vorweggenommen. Es ist ja auch wichtig, dass die Sitzung im Zeichen dieses Themas steht - aber nicht nur; denn es gibt eine Fülle anderer Anträge, was dafür spricht, dass die AfD-Fraktion diese Sondersitzung zu Recht beantragt hat. Offensichtlich scheint genug politischer Handlungsbedarf vorhanden zu sein; sonst gäbe es keine anderen Anträge auf dieser Tagesordnung.
Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik hat es eine derartige Ausnahmesituation gegeben. Der Ausbruch dieser Corona-Pandemie war - das muss man offen einräumen - für uns alle völlig neu. Wir alle - sowohl die Regierung als auch die Opposition - sind zunächst einmal auf Sicht gefahren mit der obersten Priorität des Schutzes der Bevölkerung.
Aber nachdem nun die ersten verlässlichen Zahlen und Fakten - wir reden nicht von Modellen, sondern von verlässlichen Zahlen - vorliegen, gilt es, entschlossen zu reagieren. Die Bundesregierung und die Landesregierung haben gemessen an den Erkenntnissen und Handlungen anderer Länder leider spät, zögerlich und teilweise auch widersprüchlich - ich bin bereits darauf eingegangen und werde das noch weiter ausführen - reagiert. Die Reaktionen fanden sich in zahlreichen, unterschiedlichsten Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Corona-Situation hat uns leider aufgezeigt, dass eine vernunftorientierte Zusammenarbeit der einzelnen Bundesländer in Krisensituationen sehr schwer zu bewerkstelligen zu sein scheint. Einige Unterschiede - das wurde bereits ausgeführt - lassen die Maßnahmen geradezu willkürlich erscheinen.
Auf den Unterschied bei den Abstandsregelungen habe ich hingewiesen. Es gibt eine Vielzahl weiterer kleiner Widersprüche: Viele Abgeordnete - sicherlich auch aus den anderen Fraktionen - wurden angeschrieben und gefragt: Warum dürfen Hundetrainingsplätze wieder öffnen, Pferdereitplätze aber nicht? Warum öffnet die Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern am Samstag, in Berlin am 15. Mai und in Sachsen-Anhalt am 22. Mai? Warum dürfen Personen in Brandenburg jetzt einen zweiten Hausstand in ihrer Wohnung empfangen, während das in Sachsen undenkbar und noch immer verboten ist? - Ich könnte viele weitere Punkte aufzählen, aber eines ist klar: Viele Maß
nahmen sind offenkundig von blindem Aktionismus geprägt. Gefährlich wird dieser blinde Aktionismus, wenn unsere Grundrechte tangiert werden.
„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“
Dieses Grundrecht haben Sie mit der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARSCoV-2 und Covid-19 stark eingeschränkt. Anerkannte Professoren für Virologie, wie beispielsweise Prof. Dr. Streeck - er ist Professor für Virologie und Direktor des Instituts der Medizinischen Fakultät an der Universität Bonn -, sprechen sich entschieden gegen solche freiheitsbeschränkenden Maßnahmen aus, die - Zitat - nichts anderes bewirken, als das Immunsystem zu schwächen.
Stattdessen werben Experten - wie etwa der Chefvirologe der Berliner Charité, Prof. Christian Drosten - für mehr Tests. Ich bin bereits in meiner vorigen Rede darauf eingegangen. Er erklärte am 8. April - Zitat -:
„Und eine eventuelle Dunkelziffer kann man nur durch geografisch breit angelegte Untersuchungen bestimmen.“
Diesem Ansatz, dass die Experten valide Zahlen liefern, die die einzig akzeptable Grundlage für die Einschränkung von Freiheitsrechten sein können, sollten wir weiter nachgehen.
Uns ist bewusst, dass für die Regierung auch immer das Problem eines Gesichtsverlusts besteht, wenn sich die Situation als weniger gefährlich erweist. Aber anstatt einer sachlichen Politik zum Wohle des Landes Brandenburg betreiben Sie mit der Ablehnung zum Beispiel all unserer Anträge aus prinzipiellen Gründen stumpfe Parteipolitik. Die große Koalition der Bundesregierung erwägt mittlerweile bereits eine Abänderung des Wahlrechts im Zusammenhang mit der Corona-Situation. So etwas sollte zu denken geben. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Solche und ähnliche Ideen, die unsere Grundrechte elementar beschneiden, dürfen nicht weiter auf fruchtbaren Boden fallen.
Welchen Hintergrund haben die unterschiedlichen Ergebnisse bei der Briefwahl? Wenn wir uns zum Beispiel die Zahlen der Landtagswahlen in Brandenburg anschauen, dann stellen wir fest, dass es speziell bei den AfD-Ergebnissen eklatante Unterschiede gibt. Die AfD-Fraktion hat zwischen den Briefwahlergebnissen und den Wahlergebnissen in den Wahllokalen einen Unterschied von fast 8 %, nämlich genau 7,7 %. Bei allen anderen Parteien ist es höchstens ein Drittel. Ich unterstelle damit keine Wahlfälschung, aber es ist auffällig und durch Zahlen belegt.
Die willkürlichen Maßnahmen drangsalieren mittlerweile und versetzen die Bürger in eine schwer zumutbare Starre. Überzeugen Sie die Brandenburger mit Kompetenz anstelle bunter Gesichtsmasken. Sie riskieren die Zerstörung ganzer Existenzen und treiben Familien in die soziale Isolation.
Ich hatte in der Debatte das Gefühl, dass Frau Nonnemacher nicht zu jedem Zeitpunkt so ganz von den Maßnahmen überzeugt war, die sie im Zuge der Koalitionsdisziplin letztlich mitgetragen hat bzw. mittragen musste.
Deshalb fordere ich Sie auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Sie werden das natürlich nicht tun, das ist klar. Die Situation hier ist bekannt; das ist schade. Aber ich bin völlig zuversichtlich, dass ich noch den Tag erleben werde, an dem Sie sachpolitisch orientiert entscheiden werden. Das ist für mich nur eine Frage der Zeit.
Wir wollen ganz klar Risikogruppen gezielt und mit tatsächlich wirksamen Maßnahmen schützen. Wir wehren uns gegen hohlen Aktionismus. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Herr Kalbitz, da Sie sich auch jetzt wieder - wie bereits heute Morgen - als AfD-Fraktion so präsentieren wollen, als seien Sie die einzige Partei, die sich dafür einsetzt, dass wir die Freiheit in unserem Land wiedererlangen, lassen Sie mich zu Beginn eines feststellen: Wir alle hier im Land Brandenburg wollen, dass die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, die aufgrund des Infektionsschutzes verhängt wurden, so schnell wie möglich aufgehoben werden.
Wir sind Volksvertreterinnen und Volksvertreter in einer sozialen, liberalen und rechtsstaatlichen Demokratie und haben den Freiheitseinschränkungen doch nur deshalb zugestimmt, weil es gilt, die Ausbreitung einer globalen Pandemie zu verlangsamen. Darüber, dass wir diesbezüglich sehr erfolgreich waren und auf dieser Grundlage auch weitere Lockerungen zulassen können, haben wir heute Morgen lang und breit diskutiert.
Die AfD-Fraktion fordert nun, unverzüglich alle Eindämmungsmaßnahmen aufzuheben und sich auf den Schutz der Risikogruppen zu konzentrieren. Das würde bedeuten: ab sofort wieder volle Fußballstadien, große Konzertveranstaltungen und Feste, bei denen die Menschen dicht an dicht gedrängt stehen. Das würde auch bedeuten: keine Abstandsregelungen mehr, keine Kontaktbeschränkungen, keine verpflichtenden Hygienemaßnahmen im beinahe gesamten öffentlichen Leben - mit allen Risiken neuer, nicht verfolgbarer Infektionsketten.