Protocol of the Session on May 7, 2020

Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/1028

Ich informiere Sie darüber, dass gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages über Anträge mit Wahlvorschlag geheim abzustimmen ist. Ich weise darauf hin, dass für die Wahl der weiteren stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses jeweils die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich ist.

Ich gebe noch folgende Hinweise zum Wahlverfahren: Das Präsidium hat sich darauf verständigt, auch diese Wahl in einem Wahlgang durchzuführen. Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer an der linken und rechten Tür des Plenarsaals sowie am Eingang zur Besuchertribüne ausgegeben. Die Stimmabgabe erfolgt in der Lobby vor dem Plenarsaal sowie auf dem Flur vor der Besuchertribüne. Sie erhalten einen gelben Stimmzettel mit dem Namen der beiden Kandidaten für die Wahl der zwei stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Das bedeutet, Sie haben zwei Stimmen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen die weiteren Hinweise zum Wahlverfahren, wie sie heute Vormittag bereits gegeben wurden, noch

hinlänglich bekannt sind, sodass ich an dieser Stelle darauf verzichte.

So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl. Ich bitte wieder zwei Schriftführer, mit dem Namensaufruf vom Rednerpult aus zu beginnen.

(Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Gibt es noch jemanden im oder vor dem Saal, der seine Stimme noch nicht abgeben konnte? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahl und bitte die Schriftführer, die Stimmzettel auszuzählen.

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, noch einmal Ihre Plätze einzunehmen; denn wir haben ein Ergebnis bzw. zwei Ergebnisse zu verkünden. - Vielen Dank.

An der Wahl des Abgeordneten Andreas Kalbitz als Stellvertreter der Abgeordneten Duggen im Richterwahlausschuss haben sich 72 Abgeordnete beteiligt. Damit sind für die Wahl 37 Jastimmen erforderlich. Es gab keine ungültigen Stimmzettel; für den Wahlvorschlag haben 20 Abgeordnete gestimmt; 52 Abgeordnete stimmten mit Nein; es gab keine Enthaltungen. Damit wurde Herr Abgeordneter Kalbitz von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg nicht zum Stellvertreter der Abgeordneten Duggen als ordentlichem Mitglied im Richterwahlausschuss gewählt.

An der Wahl des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow als Stellvertreter des Abgeordneten Galau im Richterwahlausschuss haben sich 72 Abgeordnete beteiligt. Die für die Wahl erforderliche Mehrheit liegt bei 37 Stimmen. Es gab keine ungültigen Stimmzettel; für den Wahlvorschlag haben 21 Abgeordnete gestimmt; 51 Abgeordnete stimmten mit Nein; es gab keine Enthaltungen. Damit wurde Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg nicht zum Stellvertreter des Abgeordneten Galau als ordentlichem Mitglied im Richterwahlausschuss gewählt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 14. Bevor ich auch die heutige Sitzung schließe, bedanke ich mich noch einmal ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtages, der Verwaltung,

(Allgemeiner Beifall)

die es uns heute wieder ermöglicht haben, in diesen schwierigen Zeiten eine Sitzung durchzuführen. Ich bedanke mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen sowie bei den Mitgliedern der Landesregierung, dass sie doch so gut durchgehalten haben. Auch mit zwei Stunden Verspätung haben wir die Tagesordnung heute abgearbeitet.

Bleiben Sie schön gesund! Wir werden uns in der nächsten Woche wiedersehen. Herzlichen Dank; damit schließe ich die heutige Sitzung.

Ende der Sitzung: 19.33 Uhr