Sie wissen doch selbst ganz genau, dass die Landesregierung gar keine großen Möglichkeiten hat! Jetzt ist der Ministerpräsident nicht mehr anwesend, aber soll er vielleicht parfümierte Briefe an das BAF schreiben oder sonst was? Ich verstehe Ihr persönliches Anliegen sehr gut; Sie wohnen ja dort und wollen das natürlich nicht. Nur, es ist nicht im Sinne des Landes.
Noch ein Wort zu Herrn von Lützow: Immer wieder damit zu kommen, dass der Flughafen an der falschen Stelle liegt - das ist ja schön und gut, aber es wird dadurch doch nicht besser! Er liegt jetzt nun einmal dort, wo er liegt, und wir sollten froh sein, wenn er endlich an den Start geht. Es geht um viel Geld, und erst dann, wenn er an den Start geht, kann auch das Land Brandenburg entlastet werden.
Noch müssen wir ein bisschen arbeiten. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Frau Abgeordnete Block, bitte.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kollegen! Die Freien Wähler wollen die Landesregierung auffordern, gegenüber dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung unverzüglich darauf hinzuwirken, dass die gerichtlich festgelegte Nordumfliegung von Blankenfelde-Mahlow in der Nacht nicht vor einer Inbetriebnahme des BER revidiert wird. DIE LINKE ist der Ansicht: Das hätte die Landesregierung längst tun können.
Im Wissen darum, dass die Kompetenz dafür nicht beim Land Brandenburg liegt - sie liegt beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung -, sollte sich die Landesregierung jedenfalls deutlich für die Nordumfliegung von Blankenfelde-Mahlow starkmachen. In diesen Gemeinden herrscht eine starke Wohndichte, die Anrainer sind der Start- und Landebahn nah, und wir haben heute schon gehört: Diese Problematik besteht schon länger und ist dort deutlich spürbar.
Uns ist selbstverständlich klar, dass Flugverfahren und die Festlegung von Flugrouten eine komplexe Angelegenheit sind und nicht einfach politisch entschieden werden können - dafür gibt es die entsprechenden Fachleute -, aber ganz ohne politische Einwirkung geht es angesichts der Erfahrungen aus den letzten Jahren eben auch nicht.
Nach den Veränderungen an den zunächst angenommenen Flugkorridoren ist sehr viel Unmut und sicher auch Vertrauensverlust zurückgeblieben. Einige erinnern sich sicherlich noch an die Demonstrationen. Hinzu kam die große Debatte um das Volksbegehren zum konsequenten Nachflugverbot am BER in Schönefeld. Heute stellen alle Akteurinnen und Akteure, Unterstützerinnen und Unterstützer fest: Trotz Beschlussfassung damals im Landtag gibt es das Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr immer noch nicht. - DIE LINKE wird daran festhalten und Brandenburg in der neuen politischen Konstellation hoffentlich auch.
All dies zeigt uns plastisch: Für Nachtruhe ist längst nicht ausreichend gesorgt. Brandenburg muss sich weiter für den Immissionsschutz und damit den Gesundheitsschutz von Bürgerinnen und Bürgern einsetzen. Dafür trägt die Landesregierung die Verantwortung. Dabei muss sie ihre Auffassung nicht nur kenntlich machen, sondern ihre Argumente auch vehement einbringen. Nur einen Brief zu schreiben reicht nicht.
Viele Menschen im Flughafenumfeld sind genervt, weil beispielsweise mit dem Schallschutz noch nicht alles reibungslos läuft, sie Schlafstörungen haben oder befürchten, diese zu bekommen, und vieles mehr. An dieser Stelle ist der Einsatz der Landesregierung umgehend gefragt. Ich würde mich freuen, wenn die Landesregierung zeigte, dass all dies schon im Gange ist und die Beschlussfassung hier im Landtag ihr Handeln unterstützt. Nicht zuletzt sollte aber auch die Fluglärmkommission einbezogen werden. - Die Linksfraktion befürwortet den Antrag der Freien Wähler.
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag des Abgeordneten von Gizycki für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.
Sehr verehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Ja, auch wir bekennen uns dazu, bei der Auswahl der Flugrouten die Priorität darauf zu legen, dass möglichst wenig Menschen von unzumutbarem Fluglärm betroffen sind - ganz klar. Aber, Herr Stefke, ich habe mich wirklich gefragt, was dieser Antrag hier soll - Herr Barthel hat es auch schon ausgeführt. Letztendlich beantragen Sie hier, dass wir politisch Einfluss auf eine Sachentscheidung nehmen, die eine Bundesbehörde zu treffen hat. Das lehne ich grundlegend ab.
Wir wissen zwar, dass politische Einflussnahme nicht zu verhindern ist und auch von uns letztendlich nicht verhindert werden kann, aber das hier auch noch zu beantragen ist ein ganz starkes Stück. Wir werden uns jedenfalls immer dafür einsetzen, dass solche Sachentscheidungen möglichst transparent und auf Basis von Fakten getroffen werden. Das ist in dem Verfahren, das Herr Barthel schon aufgeführt hat, auch entsprechend angelegt.
Ich gehe auch davon aus, dass die Landesregierung genau weiß, worum es dabei geht - und auch, worum es den Brandenburger Kommunen geht -, und ihr Augenmerk auch auf das Verfahren auf das, was sie da tun kann - richtet.
Ein Wort zur Fluglärmkommission: Sie hat den Antrag nicht behandelt, Herr Barthel, sondern ihn vertagt; das steht also noch aus. Ich bin auch sehr gespannt, wie die Bundesbehörde da letztendlich argumentiert, denn - da sind wir uns doch alle einig - wir brauchen hier eine Diskussion, die das Wohl der Bevölkerung in
den Vordergrund stellt und auch die einschlägigen Gerichtsurteile berücksichtigt. Das sollten wir abwarten, und deswegen werden wir Ihren Antrag hier ablehnen. - Danke.
Vielen Dank.- Wir kommen zum Beitrag der Landesregierung. Ich darf Herrn Minister Beermann ans Mikrofon bitten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Flugverfahren oder Flugrouten werden vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung - kurz BAF - durch Rechtsverordnung festgesetzt. Beteiligt werden die Fluglärmkommission und das Umweltbundesamt. Die Fluglärmkommission ist dabei anzuhören. Das BAF trifft dann eine eigene Abwägungsentscheidung.
Bezüglich der Flugverfahren von der nördlichen Start- und Landebahn in westlicher Richtung hatte das BAF ursprünglich sogenannte Geradeausflüge festgelegt. Das OVG Berlin-Brandenburg stellte in dem von den Antragstellern zitierten Gerichtsurteil zum Zeitpunkt der Entscheidung im Jahr 2013 die Rechtswidrigkeit der Festsetzung eines Geradeausflugs von der nördlichen Piste in Richtung Westen in der Nacht aus der im Jahr 2012 vom BAF vorgenommenen Abwägung fest.
Eine Pflicht zur Nordumfliegung ergibt sich aus dem Urteil nicht - das hat der Abgeordnete Barthel zutreffend ausgeführt. Das Gericht hat weder selbst eine solche Festlegung vorgenommen noch das BAF zu einer solchen Festlegung verpflichtet. Vielmehr erwuchs aus dem Urteil der Bedarf an einer neuen Festlegung und Abwägung. Das BAF hat dann die Nordumfliegung von Mahlow in den erneuten Abwägungsprozess als Variante aufgenommen. Es bedarf daher einer erneuten Entscheidung des BAF zur Festlegung der Flugverfahren über Blankenfelde-Mahlow zur Nachtzeit, und dies auf der Grundlage einer neuen Abwägung unter Berücksichtigung der aktuellen Sach- und Rechtslage.
Unter Bewertung der heutigen Lage wird der Geradeausflug über Mahlow vom BAF wahrscheinlich erneut als vorzugswürdig festgestellt. Dazu hat das BAF mit Schreiben vom 17. Februar 2020 die Fluglärmkommission um eine erneute Beratung gebeten. In ihrer Sitzung am 9. März 2020 hat sich die Fluglärmkommission inhaltlich nicht mit dieser Angelegenheit befasst, sondern dies auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Sollte die Fluglärmkommission kein Votum zum Abflugverfahren von der Nordbahn zur Nachtzeit abgeben, kann das BAF auch ohne eine solche Stellungnahme entscheiden. Die Fluglärmkommission sollte sich daher umgehend mit dem Thema befassen, und es wäre auch wichtig, ihr Votum dem BAF zu übermitteln.
Eine formelle Beteiligung der Landesregierung - auch das haben wir gehört - erfolgt nicht. Das BAF ist demzufolge auch nicht verpflichtet, eine Stellungnahme der Landesregierung zu berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, die Bewertung der Fluglärmauswirkungen auf die Anwohner der umliegenden Gemeinden bleibt ein Dauerthema und ein andauernder Prozess. Das BAF hat im Rahmen der AG Betriebsregelung der Fluglärmkommission in Aussicht gestellt, die Flugverfahren nach zwei Flugplanperioden zu evaluieren. Änderungen der Flugverfahren auf der Basis von re
alen Daten sind erst nach dieser Prüf-, Test- und Beobachtungsphase im ersten Betriebsjahr des Verkehrsflughafens BerlinBrandenburg möglich und auch sinnvoll.
Flugverfahren sind nicht für die Ewigkeit angelegt, sondern können vom BAF bei Vorliegen entsprechender Gründe mit einer Änderung der Rechtsverordnung auch wieder geändert werden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Das Wort erhält noch einmal - sofern es gewünscht wird - der Abgeordnete Stefke für die
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich kann nur den Kopf darüber schütteln, was die Regierungskoalition hier bisher zu allen Anträgen in Sachen BER abgeliefert hat. So werden Sie die von Herrn Barthel beschworene Akzeptanz im Flughafenumfeld garantiert nicht erreichen - das kann ich Ihnen jetzt schon sagen.
Herr von Lützow, nur damit das klar ist: Sie brauchen sich nicht einzubilden, dass Sie in irgendeiner Weise einen Anteil an diesem Antrag hätten! Denn der Antrag wurde bereits im Februar geschrieben und blieb nur deshalb bei uns in der Pipeline, weil wegen der damals aktuellen Corona-Lage die Tagesordnungen der letzten Landtagssitzungen stark reduziert wurden. Jetzt aber, wo die Schließung von Tegel und eine frühere Öffnung des BER möglicherweise näher rücken, hielten wir es für wirklich dringend geboten, diesen Antrag hier einzubringen. Aber das nur am Rande.
Herr Barthel, Sie sprachen davon, das Urteil würde anders lauten, als in unserem Antragstext steht. Ich habe das Urteil hier am Rednerpult - das sind 18 Seiten. Sie werden mir zustimmen, dass man 18 Seiten schlecht in einen Antragstext gießen kann. Er muss schon kurz, prägnant und trotzdem richtig sein, und das ist der Antragstext.
Damit komme ich zu Herrn Bommert, der fragte, warum es einen Neudruck gebe. Das ist in diesem Landtag doch wohl keine unübliche Angelegenheit, sondern gang und gäbe. Bei dem nächsten Neudruck eines Antrags der CDU-Fraktion werde ich Sie gerne daran erinnern und Sie vielleicht einmal dasselbe fragen, was Sie mich gefragt haben. Nein, ich habe nicht mit Herrn Schulze gesprochen. Ich habe den Antrag auch nicht in die Waschmaschine gesteckt, sondern ihn inhaltlich geschärft, sodass er für alle verständlich und inhaltlich bis in die letzte Silbe korrekt ist.
Ich möchte nur noch einmal sagen, worum es hier eigentlich geht. Es geht darum, dass es ein Gerichtsurteil gibt, und an dieses Gerichtsurteil muss sich auch eine Bundesbehörde wie die BAF halten. Herr von Lützow hatte schon kurz darauf hingewiesen, dass wir diese Woche in der Gemeindevertretung darüber gesprochen und heute von unserem Gemeindeanwalt auch entsprechende Papiere bekommen haben. Demzufolge wäre es in der deutschen Rechtsgeschichte offensichtlich einmalig, wenn man die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow - sofern das BAF nicht dem Urteil entsprechend verfährt - jetzt zwänge, erneut vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen, um sich das Urteil von 2013 noch einmal zu holen, wozu es aller Wahrscheinlichkeit nach
käme. Wir müssen es der Gemeinde doch nicht zumuten, diesen Weg zu gehen und vielleicht einen solchen einmaligen Vorfall in der deutschen Rechtsgeschichte zu produzieren.
Worum es uns ging, und das sagt der Antragstext, ist es, Möglichkeiten zu nutzen, darauf hinzuwirken. Da können Sie doch mitgehen. Ich hatte es in meiner Rede ausgeführt: Es geht beispielsweise um einen Appell, eine dringende Bitte, sich daran zu halten, was bis heute noch das gültige Urteil des OVG von 2013 ist, die der Ministerpräsident einmal öffentlich an das BAF richten kann.
An der Stelle möchte ich nur kurz zu Herrn von Gizycki sagen: Sie waren über meinen angeblichen Versuch, eine politische Einflussnahme auf Bundesbehörden zu erreichen, ja ein bisschen empört. Politische Einflussnahme in Sachen BER hat es nie gegeben, nicht? Wir könnten das jetzt hier, wenn ich die Zeit hätte, gerne noch anhand verschiedener Beispiele ausführen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich - ich muss mich da wirklich sehr vorsichtig ausdrücken -: Ob es bei der letztendlichen Genehmigung von der Bauaufsicht LDS nicht eine politische Einflussnahme gegeben hat, stelle ich hier mal infrage. Es gab noch vor wenigen Tagen Hunderte, Tausende von Baumängeln, und auf einmal ist alles paletti. Da hat der TÜV seine Bewertung abgegeben, dass alles schick ist, und dann hat es das Bauamt vom LDS auch noch einmal mit dem grünen Stempel bescheinigt - alles ein bisschen merkwürdig. Ich will nicht behaupten, dass es da politische Einflussnahme gegeben hat, aber man darf ja mal darüber nachdenken.
Danke, Herr Stefke. Geben Sie doch zu, dass es ein Unterschied ist, ob politische Einflussnahme stattfindet - das habe ich auch nicht abgestritten - oder hier beantragt und vom Parlament beschlossen wird. Das ist eigentlich das, worauf ich hinweisen wollte. Ich finde, es ist doch eine Zumutung, wenn ein Landtag eine politische Einflussnahme, die wir alle formell nicht wollen, beschließt.
Also wenn wir darum bitten, dass der Herr Ministerpräsident einfach einmal seine Stimme erhebt - das macht er ja jeden Tag in vielerlei Fällen - und sich für die am schwersten betroffene Gemeinde auf der Westseite des BER, Blankenfelde-Mahlow, verwendet, wird ihm niemand von der Presse, von Gerichten oder sonst wer schwere oder schwerste politische Einflussnahme auf Bundesbehörden vorwerfen.
Aber ich merke an der Diskussion, auch von den Rednern der Regierungskoalition: Es gibt keine Bereitschaft, auch solchen sehr smarten Formulierungen in unseren Anträgen zuzustimmen. - Das finde ich sehr schade. Wir holen uns heute die Ablehnung ab, das ist klar. Die Menschen im Flughafenumfeld werden das beobachten und sich ihre eigene Meinung dazu bilden. - Danke schön.
Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und eröffne die Abstimmung. Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER hat die Überweisung ihres Antrags „BER-Flugrouten - Nordumfliegung von Blankenfelde-Mahlow in der Nacht“, Drucksache 7/1124, Neudruck, an den Sonderausschuss BER beantragt. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag „BER-Flugrouten - Nordumfliegung von Blankenfelde-Mahlow in der Nacht“ der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, Drucksache 7/1124, Neudruck. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit ist die Übersicht 1 des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/1104, Neudruck, zur Kenntnis genommen.