Protocol of the Session on May 7, 2020

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Aussprache.

Ich beende die Aussprache und komme zur Abstimmung über den Antrag „Finanzielle Unterstützung von Tierheimen in privater Trägerschaft während der Corona-Krise“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/1081. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf.

TOP 12: BER-Flugrouten - Nordumfliegung von Blankenfelde-Mahlow in der Nacht

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/1124 (Neudruck)

Ich eröffne die Aussprache. Zunächst spricht der Abgeordnete Stefke für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer draußen an den Bildschirmen! Vielleicht können wir jetzt wieder Ernsthaftigkeit in den Saal einziehen lassen; denn es geht um ein sehr wichtiges Thema.

Die Eröffnung des BER sei „nie so sicher wie heute“ gewesen, sagte erst vor wenigen Tagen der Vorsitzende der Flughafengesellschaft, Herr Lütke Daldrup. Seit März dieses Jahres nahm der Flugverkehr aufgrund der Beschränkungen wegen der CoronaKrise weltweit signifikant ab, mit dramatischen finanziellen Auswirkungen für die gesamte Luftverkehrswirtschaft, so auch für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH.

Um die täglichen Verluste in Größenordnungen aufzufangen, beabsichtigt die Flughafengesellschaft, den Flughafen Tegel zum 1. Juni dieses Jahres zu schließen. Im Gespräch ist nun sogar eine noch frühere Eröffnung des BER. Egal jedoch, wann der BER eröffnet - in jedem Fall rückt jetzt erneut die Frage der Flugrouten ins Blickfeld der BER-Anrainergemeinden und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner.

Die Flugroute für die Starts von der Nordbahn Richtung Westen ist noch nicht verbindlich festgelegt. Im Februar dieses Jahres informierte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, BAF, die Fluglärmkommission Berlin-Schönefeld darüber, dass es beabsichtige, Abflüge von der Nordbahn auch in den sogenannten Tagesrandzeiten über Blankenfelde-Mahlow im Geradeausflug zuzulassen.

Das ist insofern bemerkenswert, als es dazu im Jahre 2013 auf Betreiben der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in Bezug auf die 2012 vom BAF veröffentlichten Flugrouten gab. Darin heißt es - ich zitiere auszugsweise -:

„Es wird festgestellt, dass die 247. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung in der derzeit gültigen Fassung […] rechtswidrig ist und die Klägerin“

- gemeint ist die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow -

„in ihren Rechten verletzt […].“

In der Übersetzung ins Nichtjuristendeutsch bedeutet dies, dass die Doppelbelastung der Ortsmitte von Blankenfelde-Mahlow am Tag und in der Nacht bei der verbindlichen Veröffentlichung der Festlegung der Flugverfahren unterbleiben soll.

Wenn eine solche Flugroute die Gemeinde nach Auffassung des OVG in ihren Rechten verletzt, bedeutet das nach meiner Lesart, dass sie im Ergebnis so nicht festgesetzt werden darf. Aber genau das beabsichtigt das BAF gemäß seinem Antrag zur letzten Sitzung der Fluglärmkommission im März dieses Jahres. Und das beunruhigt die Einwohnerinnen und Einwohner von Blankenfelde-Mahlow, und zwar zu Recht.

Bereits in einem anderen Zusammenhang hatte ich aus der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten einen Satz zitiert, den ich für zutreffend und für essenziell halte. Ich will ihn heute erneut vortragen, weil er vielleicht nirgendwo so gut passt wie für die Betroffenen in den BER-Anrainergemeinden. Herr

Dr. Woidke, Sie sagten am 11. Dezember 2019 von dieser Stelle aus:

„Mut, Zuversicht und Vertrauen sind wertvolle Rohstoffe; sie sind vielleicht die wertvollsten Rohstoffe, die wir überhaupt haben. Wenn man auf ihnen herumtrampelt oder zulässt, dass andere sie vergiften, gehen sie kaputt, sie stehen nicht mehr zur Verfügung.“

Jetzt, vor der Festlegung der Flugroute mit Start von der Nordbahn in Richtung Westen, haben die Menschen in BlankenfeldeMahlow ein Auge darauf, ob heute noch das gilt, was das Oberverwaltungsgericht - wenn auch schon vor Jahren - als unangemessen be- und geurteilt hat. Und, Herr Ministerpräsident, die Menschen schauen auch auf Sie. Sie warten gespannt ab, ob Sie bereit sind, sich für sie zu verwenden. Ihr Wort hätte zweifelsohne Gewicht. Ein Appell an das BAF oder das Aussprechen der Erwartung, dass das OVG-Urteil aus dem Jahre 2013 nicht außer Acht gelassen wird - ist das zu viel verlangt?

Sie sagten in Ihrer Regierungserklärung des Weiteren: „Der BER ist ein Beitrag dazu, das ganze Land voranzubringen und noch stärker zur Gewinnerregion zu machen.“ Herr Ministerpräsident, es liegt an Ihnen, vielen, vielen Menschen zumindest das Gefühl zu geben, dass sie mit der Inbetriebnahme des BER nicht zu den Verlierern dieses Landes gehören, nur weil sie am falschen Ort in Brandenburg wohnen.

Wir bitten um Zustimmung zur Überweisung unseres Antrags an den BER-Sonderausschuss, um die Sache gerne noch etwas vertiefend erörtern zu können, für den Fall, dass Sie sich heute nicht in der Lage sehen, diesen Wunsch, diese Bitte, die wir hier aussprechen, sofort zu beschließen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Für sie spricht Herr Abgeordneter Barthel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer am Livestream! Herr Stefke, wir sind gar nicht so weit auseinander. Es besteht Konsens, dass der Flughafen nur dann ein Erfolg ist, wenn die Rechte der Betroffenen, insbesondere der Fluglärmbetroffenen, gewahrt werden und wir Akzeptanz für diesen Standort haben.

Das betrifft sowohl den passiven Schallschutz, worüber wir immer wieder im Ausschuss beraten haben, als auch den aktiven Schallschutz, das heißt das Bahnmanagement, Nord- und Südbahn und natürlich auch das, was vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit festzulegen ist, nämlich die Routen.

Nun zum Sachverhalt, wie Sie ihn in dem Antrag darstellen. Das muss ich doch ein wenig geraderücken. Das OVG-Urteil von 2013 besagt, dass der Geradeausstart in der Nacht und in den Randzeiten, also von 22 Uhr bis 6 Uhr, nicht zulässig ist. Da sind wir uns einig. Was aber nicht in dem Urteil steht, jedoch Bestandteil Ihres Antrags ist, ist der Punkt, dass durch das Gericht eine Nordumfliegung von Blankenfelde-Mahlow festgelegt sei. Im Gerichtsurteil steht vielmehr, dass das BAF aufgefordert ist, eine neue, lärmoptimierte Route zu erarbeiten, die die Doppelbelastung der Ortsmitte von Blankenfelde-Mahlow ausschließt. Das ist ein kleiner Unterschied. Es gibt dort eine Aufforderung zur Neuerarbeitung von Flugrouten.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass es im Norden von Blankenfelde-Mahlow in den angrenzenden Gebieten, insbesondere Teltow, aber auch in Berlin, seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2013 eine mehr oder minder intensive Bautätigkeit gegeben hat, natürlich auch in der Mitte von Blankenfelde-Mahlow. Die Zahl der möglicherweise durch die eine oder die andere Flugroute betroffenen Bürger hat sich daher deutlich verändert. Das ist bei der Abwägung der Routenfestlegung auf der Basis von Berechnungen der Lärmauswirkungen zu berücksichtigen. Das hat das BAF offensichtlich gemacht und in seiner Flugroutenanalyse auch der Fluglärmkommission vorgestellt. Die Stellungnahme des Bundesumweltamtes ist noch offen.

Unberührt davon ist, dass es durch das Gericht eine Festlegung gegeben hat. An dieser Stelle möchte ich noch einige Ausführungen zum Verfahren der Festlegung der Flugrouten machen, damit man das Ganze verstehen kann. Es gibt ein definiertes Verwaltungsverfahren, das nach meiner Kenntnis elf Schritte umfasst. Die Festlegung der Flugrouten erfolgt entsprechend diesem Prozedere durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, das BAF; hier handelt also eine Bundesbehörde. Dabei ist eine Benehmensherstellung mit dem Bundesumweltamt erforderlich. Ziel des Verfahrens ist sowohl die Gewährleistung eines sicheren Flugverkehrs als auch die Einhaltung der Verpflichtung zum Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm gemäß § 29b Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes. In diesem Verfahren ist die Fluglärmkommission anzuhören. Das ist am 9. März passiert; sie hat aber noch keine Entscheidung getroffen.

Jetzt kommt das Entscheidende: Das Land hat im gesamten Verfahren kein Mitspracherecht. Insofern ist die Aufforderung in Ihrem Antrag problematisch. Wir hatten im Wirtschaftsausschuss die Diskussion über die Verfahren im Zusammenhang mit Tesla. Da haben Sie strikt darauf geachtet, dass rechtlich definierte Verwaltungsverfahren eingehalten werden. Hier hingegen fordern Sie den Ministerpräsidenten auf, politisch Einfluss auf ein Verwaltungsverfahren zu nehmen. Das ist sehr kritisch zu betrachten, und deswegen lehnen wir den vorliegenden Antrag ab.

Abschließend sei noch angemerkt, dass bis zur Öffnung die Abwägung der Flugrouten auf der Basis formalisierter Berechnungen von Schallwerten erfolgt. Deshalb ist festgelegt, dass nach Eröffnung des Flughafens die Flugrouten zu überprüfen sind, und zwar auf der Basis realer Messungen. Dazu hat die Flughafengesellschaft schon sehr gute Vorarbeit geleistet, indem sie nämlich über 20 Messstationen aufgebaut hat, anhand derer sie beispielsweise lärmabhängige Start- und Landeentgelte von Airlines verlangen möchte.

Wie gesagt, dieses Thema ist wichtig; der Weg jedoch, den Sie hier einschlagen, ist nicht zu unterstützen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. - Danke.

Wir setzen mit dem Redebeitrag der AfD-Fraktion fort. Für sie spricht Freiherr von Lützow.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Blankenfelder, die Sie vielleicht zuschauen! Seit der BER beschlossen worden ist, also seit etwa 20 Jahren, sorgt das an der Bevölkerung vorbeigeplante Bauvorhaben für immense Aufregung, gerade in Blankenfelde und in den anderen Anrainergemeinden.

Nicht nur, dass der BER Milliarden Euro verschlungen hat und zum Pleiteobjekt der Landesregierung geworden ist, nein, es hapert auch am Schallschutz, wie wir mal wieder festgestellt haben, und am Baufortschritt, obwohl derzeit die Meldungen sagen: Wir sind endlich fertig und können eröffnen. - Jetzt wurde verkündet, dass die Flugrouten eventuell doch ein wenig anders aussehen sollen als festgelegt. Zwar konnte das noch mehr oder weniger zurückgewiesen werden, das ist aber noch lange nicht vom Tisch, wie Herr Stefke ganz richtig bemerkt hat.

In der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde BlankenfeldeMahlow am 05.05.2020 ist genau dieser Punkt thematisiert worden. Der Einbringer, Herr Stefke, war als Gemeindevertreter ebenfalls anwesend. Ich bin ihm wirklich dankbar dafür, dass er meine Fragen aus dem Sonderausschuss zum Anlass genommen hat, diesen Antrag zu stellen.

In der Sitzung, die übrigens als Präsenzsitzung in einer Turnhalle stattfand, wo sich alle bis auf den Bürgermeister und den Vorsitzenden einig waren, dass das kommunale Notlagegesetz nicht angewendet zu werden braucht, waren sich alle Parteien sowie die Einzelvertreter einig, dass von der Gemeinde auf jeden Fall Rechtsmittel eingelegt werden - heute kam der Brief; mittlerweile ist also eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet worden -, falls das Urteil des OVG vom 19.09.2013 gekippt wird. Ich zitiere dazu aus dem vorliegenden Antrag: Gemäß Urteil des 11. Senats vom 19. September 2013 müssen „in den sog. Tagesrandzeiten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr […] die Maschinen nach dem Start nach Norden abdrehen […] (sogenannte Nordumfliegung)“.

Ein Umlegen der Flugrouten würde bedeuten, dass sämtliche Schallschutzpläne über den Haufen geworfen werden und völlig neue Gebiete für den Schallschutz in Betracht gezogen werden müssen, was dann unter Umständen wiederum Jahrzehnte dauert, bis der Schallschutz mal umgesetzt wird. Hinzu kommt, dass erhebliche zusätzliche Mittel benötigt werden, die wahrscheinlich wieder aus Landeshaushaltsmitteln bereitgestellt werden müssen, um den vom ehemaligen Ministerpräsidenten versprochenen weltbesten Schallschutz sicherzustellen.

Zudem wird das Umlegen der Flugrouten zu erheblichen Protesten der Bevölkerung in Blankenfelde-Mahlow und anderen umliegenden Gemeinden führen, da gerade Blankenfelde-Mahlow schon jetzt unter dem Lärmpegel der beiden Bundesstraßen, der Bundesautobahn 10 und beider Bahntrassen zu leiden hat, wie ein Lärmgutachten des Landesumweltamtes vor zwei bis drei Jahren festgestellt hat.

Ich kann nur an alle appellieren, diesem Antrag zuzustimmen; denn das Ganze betrifft nicht nur die ohnehin schon von Lärm gebeutelten fast 30 000 Einwohner von Blankenfelde-Mahlow, sondern erheblich mehr Menschen, zum Beispiel auch die in Großbeeren. Die logische Konsequenz ist nämlich: Wenn die Maschinen in der Nacht geradeaus starten, dann fliegen sie auch über Großbeeren - nur mal so, Herr Barthel. Erheblich mehr Menschen sind also in ihrer Lebensqualität stark beeinträchtigt.

In einer Studie, die meines Erachtens inzwischen überholt ist, da sie aus dem Jahre 2009 stammt, ist von 76 Starts und Landungen in der Nacht die Rede. Da kann sich jeder selbst ausrechnen, wie viele Flugzeuge in einer Stunde fliegen. Mittlerweile sollte diesbezüglich eine neue Studie angefertigt werden. Das Ganze ist durch Corona aktuell natürlich eingeschränkt; das können wir erst dann machen, wenn der Flugverkehr wieder angelaufen ist. Es wird sich jedenfalls auf mehr Flüge in der Nacht belaufen, und da kann von Nachtruhe keine Rede mehr sein.

Wenn hier schon ein Flughafen wider jegliches bessere Wissen aus rein politischem Interesse gebaut wird und in Betrieb gehen soll, dann muss dies nach festgelegten Spielregeln erfolgen, aber nicht so, wie es gerade irgendwelchen Leuten gefällt, die sowieso nicht betroffen sind. Diese Entscheidungen werden am grünen Tisch gefällt.

Der damalige Ansatz, in Sperenberg zu bauen, war nach unserer Ansicht der richtige. Die damalige SPD-Landesregierung hätte sich dem nicht verschließen sollen. Dann hätten wir all das schöne, leider verbrannte Geld für wichtigere Dinge einsetzen können, und viele Diskussionen wären uns erspart geblieben.

Da wir die Zeit leider nicht zurückdrehen können, müssen wir jetzt das Beste daraus machen. Bei diesem Thema sollte die Landesregierung sich nicht nur starkmachen, sondern verlangen, dass die Deutsche Flugsicherung und alle anderen an der Flugroutenplanung Beteiligten sich an die im OVG-Urteil festgelegten Maßnahmen halten.

Dieser Flughafen liegt im Land Brandenburg, und für dieses Land und seine Einwohner sitzen wir alle hier. Wir sollten bei diesem Thema nur im Interesse unserer Brandenburger Bürger handeln. Die AfD-Fraktion wird dem Antrag zustimmen. - Danke schön.

Wir kommen zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Bommert.

Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Ich begrüße jetzt nicht irgendwelche Menschen am Livestream, da ich nicht aus dem betroffenen Wahlgebiet komme und hier keinen Wahlkampf betreibe. Vielmehr versuche ich, die Angelegenheit sachlich anzugehen.

Herr Stefke, Sie wohnen dort, und Sie machen daher Wahlkampf. Das verstehe ich voll und ganz. Ich verstehe Sie auch als Einwohner, wenn Ihnen das von den Lautstärken her nicht gefallen wird. Aber wir haben nun einmal Pläne, die vom BAF 2012 festgelegt worden sind. Das finde ich immer bemerkenswert: Da wird ständig die Lautstärke und alles Mögliche beklagt; aber die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ist seit der Festlegung der Flugrouten um 10 % gewachsen. Anscheinend müssen die Leute

doch Vertrauen darin haben, dass das Ganze so durchgeführt wird, dass es nicht allzu schlimm werden wird.

Ich habe ganz ehrlich überhaupt nicht verstanden, dass Sie von gestern auf heute Ihren Antrag geändert haben. Sie haben ihn genommen und in eine Waschmaschine gesteckt, haben Weichspüler - eine richtig große Flasche „Lenor“ - reingegossen und haben ihn dann aufgeweicht. Zuerst waren Ihre Forderungen doch deutlich schärfer. Ich weiß nicht, ob Ihnen über Nacht die Courage abhandengekommen ist oder ob Sie den Kollegen Schulze interviewt haben, der vielleicht gesagt hat: Das passt so nicht mit dem Antrag. - Jetzt schreiben Sie: Die Landesregierung wird aufgefordert, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen.

Sie wissen doch selbst ganz genau, dass die Landesregierung gar keine großen Möglichkeiten hat! Jetzt ist der Ministerpräsident nicht mehr anwesend, aber soll er vielleicht parfümierte Briefe an das BAF schreiben oder sonst was? Ich verstehe Ihr persönliches Anliegen sehr gut; Sie wohnen ja dort und wollen das natürlich nicht. Nur, es ist nicht im Sinne des Landes.